Warum schreiben Sie einer Schule vor, dass nur 10 % für Sachmittel verwendet werden dürfen? Die anderen 90 % müssen für Verträge verwendet werden.Auch dazu sagen wir klipp und klar Nein.Warum gibt man der Schule nicht den gesamten Betrag und sagt: „Du garantierst dafür die verlässliche Schulzeit.Wie du das mit Leben füllst, ist dein Problem, nicht nur mit 10 % für Material und 90 % für Verträge“?
Der zweite Unterschied ist: Sie wollen 70 % übertragen, aber wieder nur zweckgebunden. Das heißt, eine Schule, die wirklich gut arbeitet, wo kein Mensch krank ist, schiebt eine Bugwelle von 170 % Mitteln vor sich her,weil sie im nächsten Jahr neue Mittel dafür bekommt.Dazu sagen wir: Nein, wir wollen, dass alles übertragen wird, aber nicht zweckgebunden.
Wenn eine Schule das Geld eben nicht für Vertretung braucht, weil sie so ein gutes Team hat, weil das Klima so gut ist, weil da kein Unterricht ausfällt, dann spart sie das Geld, und dann muss sie die Chance haben, das Geld für irgendwelche anderen Dinge zu verwenden, und wenn es für die eigene Lehrerfortbildung ist.
Wir sagen klipp und klar:Wenn wir in dieses Konzept einsteigen, dann sollten wir es auch so machen, dass die Schule mehr Eigenverantwortung und Selbstständigkeit bekommt und dass sie mit diesem Geld umgehen kann, wie sie will. Das nennt sich dann eine Garantie für eine Schulzeit, und es ist keine Unterrichtsgarantie.
Noch einmal zu diesem Titel.Wir haben schon 1999 davor gewarnt, dass das ein Begriff ist, der nie zu halten ist, weil bei einer Grippewelle immer Unterricht ausfällt. Der Titel „Unterrichtsgarantie plus“ setzt noch eines drauf, statt dass man von Anfang an gesagt hätte: „Verlässliche Schule“, die Kinder sind gut aufgehoben, die Kinder sind gut beschäftigt.
Inhaltlich meinen wir vielleicht dasselbe. Nur, wir fordern noch mehr Freiheit. Aber dann geht doch endlich von diesem Begriff weg und sagt „verlässliche Schule“. Das ist ehrlich und gaukelt den Eltern nicht etwas Falsches vor.
Danke, Frau Henzler. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.Wir sind damit am Ende der verbundenen Debatte zu vier Tagesordnungspunkten, den Punkten 5, 32, 39 und 44.Wir sind damit auch am Ende der ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU für ein Gesetz zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung.
Ich gehe davon aus: Überweisung an den Kulturpolitischen Ausschuss. Ebenfalls der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Ja zur verlässlichen Schule: Überweisung an den Kulturpolitischen Ausschuss. Das Gleiche mit dem Antrag der Fraktion der FDP betreffend Einhaltung einer garantierten Schulzeit: Überweisung an den Kulturpolitischen Ausschuss. Ebenfalls der Antrag der Abg. Habermann und Fraktion der SPD: Überweisung an den Kulturpolitischen Ausschuss. – Dem wird nicht widersprochen. Dann verfahren wir so.
Mit Blick auf die Geschäftsführer und die Uhr gehe ich davon aus, es besteht Einigkeit, dass ich jetzt noch Tagesordnungspunkt 7 aufrufe:
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die staatliche Anerkennung von Berufsakademien und des Ingenieurgesetzes – Drucks. 16/5524 zu Drucks. 16/5286 –
Herr Kollege Klein ist der Berichterstatter, der schon am Mikrofon weilt. Ich will ihn nicht länger aufhalten, wir hören seinen Bericht.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 16/5516 in zweiter Lesung anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst in der 96. Plenarsitzung am 23. Februar 2006 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst hat sich in seiner Sitzung am 16. März 2006 mit dem Gesetzentwurf befasst. Er hat eine schriftliche Anhörung durchgeführt, zu der 34 Stellungnahmen eingingen.Am 7.April 2006 hat er eine öffentliche mündliche Anhörung durchgeführt, zu der 17 Anzuhörende eingeladen waren.
In seiner Sitzung am 4.Mai 2006 ist der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst zur Beschlussfassung gelangt. Nachdem der Änderungsantrag der Fraktion der CDU,Drucks. 16/5516, mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP angenommen worden war, hat der Ausschuss mit demselben Stimmverhältnis die zuvor wiedergegebene Beschlussempfehlung gefasst. – So weit der Bericht aus dem Ausschuss.
Wir treten damit in die Debatte ein. Herr Klein, Sie haben die Möglichkeit, jetzt in der anderen Rolle fortzufahren. Fünf Minuten Redezeit.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem heute in zweiter Lesung zu behandelnden Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die staatliche Anerkennung von Berufsakademien befindet sich die CDU-Fraktion beim Zukunftsthema Bildung weiter auf Erfolgs- und Modernisierungskurs.
Das novellierte Berufsakademiegesetz ist in diesem Zusammenhang ein wichtiger Baustein im tertiären Bildungsbereich, da Berufsakademien sowohl praxisorientiert als auch wirtschaftsnah und wissenschaftsbezogen ausbilden.
Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst hat nach der ersten Lesung eine schriftliche Anhörung durchgeführt, zu der 34 Stellungnahmen eingingen. Zu einer öffentlichen mündlichen Anhörung waren 17 Anzuhörende eingeladen. Sowohl in den schriftlichen als auch in den mündlichen Stellungnahmen konnten wir ein hohes Maß an Zustimmung zu dem vorgelegten Gesetzentwurf feststellen. Lassen Sie mich in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nur einige wenige Aussagen der Anzuhörenden wiedergeben:
Die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände sieht in dem Gesetzentwurf eine Stärkung des Bildungslandes Hessen und prognostiziert, dass Unternehmen motiviert werden, verstärkt in dieser praxisorientierten Form auszubilden.
Die Arbeitsgemeinschaft der hessischen Industrie- und Handelskammern sieht durch den Gesetzentwurf deutlich bessere Rahmenbedingungen für den Ausbau und die Neugründung weiterer hessischer Berufsakademien, indem der staatliche Regulierungsaufwand deutlich reduziert und gleichzeitig die Qualität gesichert wird.
Prof. Steffens vom Verband der Privaten Hochschulen begrüßt die Initiative der Hessischen Landesregierung und erklärt zu der im Gesetzentwurf vorgesehenen Gleichwertigkeit der Bachelor-Abschlüsse an Berufsakademien zu Bachelor-Abschlüssen an Fachhochschulen – Herr Präsident, mit Ihrer Erlaubnis zitiere ich –:
Damit folgt Hessen dem Vorbild von Baden-Württemberg, dessen positive Erfahrungen mit dieser Gleichstellung in der Evaluation der Berufsakademien in Baden-Württemberg durch den Wissenschaftsrat bestätigt wurden.
Vonseiten der betroffenen Berufsakademien wird der Gesetzentwurf uneingeschränkt unterstützt und befürwortet. Sie sehen ihn als wichtigen Schritt in die richtige Richtung.
Bei den ablehnenden Haltungen der Vertreter der Fachhochschulen und Universitäten dominiert der Anspruch auf Besitzstandswahrung. Sie befürchten eine nachhaltige Verschlechterung des Status quo sowohl in finanzieller als auch in qualitativer Hinsicht. – Verehrte Kolleginnen und Kollegen, beides ist nach unserer Auffassung nicht zutreffend.
Ich will an dieser Stelle sehr deutlich feststellen: Es ist richtig, wir wollen mit dem Gesetz bewusst die Berufsakademien stärken.Wir wollen in diesem Zusammenhang aber auf gar keinen Fall die Fachhochschulen beeinträchtigen oder gar benachteiligen.
Unser Ziel ist es, dass beide, jede auf ihre spezifische Art und Weise, als gleichwertige Partner ihre bildungspolitischen Akzente setzen.
Um Fehlinterpretationen entgegenzuwirken, die bei der mündlichen Anhörung zutage getreten sind,hat die CDUFraktion einen Änderungsantrag eingebracht, den ich abschließend kurz begründen möchte.
Zur Anrechnung von nebenamtlich tätigen Lehrkräften auf die 40-%-Quote der hauptamtlichen Lehrkräfte an Berufsakademien stellt unser Antrag klar, dass diese in Ausnahmefällen vorgesehene Möglichkeit ausdrücklich auf die Aufbauphase einer Berufsakademie, also auf längstens drei Jahre, begrenzt wird.
Eine zweite Änderung bezieht sich auf die Genehmigung der Studien- und Prüfungsordnungen. Gilt diese durch Akkreditierung als erteilt, müssen die Ordnungen dem Ministerium für Wissenschaft und Kunst angezeigt werden. Dadurch wird eine Rechtmäßigkeitskontrolle durch das Ministerium ermöglicht.
Eine dritte und letzte Änderung bezieht sich auf die Gleichwertigkeit von akkreditierten Bachelor-Studiengängen. Mit unserer Neuformulierung wird sichergestellt, dass Abschlüsse an Berufsakademien in akkreditierten Bachelor-Studiengängen nicht mit Hochschulgraden verwechselt werden können, aber Hochschulabschlüssen gleichgesetzt sind.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, mit ihrer Gleichgewichtung von Theorie- und Praxisphasen ist die Berufsakademie zu einem Erfolgsmodell in Deutschland geworden. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf bringen wir die hessischen Berufsakademien auf den richtigen Weg zu diesem Erfolgsmodell. Die CDU-Fraktion wird daher dem vorgelegten Gesetzentwurf in geänderter Form zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor einer Stunde saß ich mit den Kollegen Reißer aus der CDU-Fraktion, Frau Sorge und Frau Wagner in einer Besuchergruppe von jungen Menschen aus der MartinBehaim-Schule in Darmstadt, die sich Sorgen um ihre berufliche Zukunft gemacht haben. Wir waren uns in dieser Runde über ein hochschulpolitisches Ziel einig, nämlich das Ziel, dass es für Hessen wichtig und notwendig ist, übrigens seit vielen Jahren, den Anteil an Fachhochschulausbildungsplätzen zu erhöhen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit dem heute wahrscheinlich zu verabschiedenden Gesetzentwurf wird genau dieses seit über 20 Jahren in Hessen verfolgte Ziel, mehr Ausbildungsplätze an Fachhochschulen zu schaffen, konterkariert und nachhaltig in Frage gestellt.
Das ist nicht das Erste, was passiert, sondern mit der Operation LOMZ II hat die Landesregierung auch schon diesen Weg eingeschlagen. Es war eine bewusste Setzung in der ersten Vereinbarung über die leistungsorientierte Mittelzuweisung, durchaus zu mehr Ausbildungsplätzen an Fachhochschulen zu kommen und nicht zu weniger. Mit dem jetzt vorliegenden BA-Gesetz wird ein weiterer Schritt unternommen, die Fachhochschulen zu schwächen, und aus politischer Motivation heraus der Versuch unternommen, eine dritte Ebene, die Berufsakademien, zu stärken.
Ich sage dies vor dem Hintergrund,dass gerade Frau Wagner, die übrigens dieses Ziel auch noch einmal unterstrichen hat, in der letzten Legislaturperiode ein Berufsakademiegesetz vorgelegt hat, das durchaus einstimmig behandelt worden ist, mit dem wir gemeinsam auf dem Weg waren, die Wertstellung von Berufsakademien in Hessen in einem besonderen hessischen Segment auf den Weg zu bringen.
Genau dies wird jetzt auseinander gerissen. Herr Klein, wenn Sie hier aus den Stellungnahmen derer zitieren, die innerhalb der Anhörung etwas dazu gesagt haben, dann muss ich Ihnen durchaus die Stellungnahme der Fachhochschulpräsidenten vorhalten. Sie sagen nämlich:
Wenn nun die Landesregierung die hessischen Berufsakademien durch Statusaufwertung und finanzielle Förderung in die Nähe von Hochschulen rücken will, ist nach Ansicht der KHF die geplante Gesetzesnovelle in erster Linie als politische Willenserklärung zu verstehen, die in Hessen bereits eingeleitete Politik der Privatisierung der Hochschulbildung fortzusetzen und zu intensivieren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist eine in der Diktion und in der Aussagekraft so eindeutige Stellungnahme der Fachhochschulen,dass klar ist,dass Sie mit diesem Gesetz etwas anrichten, von dem Sie in fünf Jahren nicht mehr wissen wollen, dass Sie daran schuld waren.