Protokoll der Sitzung vom 16.05.2006

Zusatzfrage, Herr Abg. Schäfer-Gümbel.

Herr Staatsminister, dieser Vorfall – wir haben über ihn schon einmal gesprochen – hat tatsächlich stattgefunden.

Eine Frage, bitte.

Ich frage Sie: Wie häufig kommt es in Ihrem Haus vor, dass solche Bescheide nicht von Ihnen oder anderen Mitgliedern der Landesregierung, sondern von Abgeordneten der Union übergeben werden?

Herr Staatsminister Bouffier.

Ich kann Ihnen nur meine persönliche Einschätzung nennen. Nach über sieben Jahren im Amt kann ich mich außer an den genannten Fall – wir haben über ihn in der Tat gesprochen, Herr Kollege, Sie haben Recht; das war irgendetwas in Buseck – an keinen Fall erinnern. Ich kann aber auch nicht ausschließen, dass es irgendwann einmal andersherum gewesen sein könnte.Im Bereich des Sports, im Bereich der Feuerwehren und im Bereich der Organisationen – das ist ein Massengeschäft, und da bitte ich um Nachsicht – kann es einmal schief laufen. Aber eigentlich

ist das Verfahren sichergestellt. Sie sehen das ja auch. Es gibt eine Vielzahl von Vereinsförderungen,sodass ich Ihre Frage, Herr Kollege, so beantworten kann, dass mir außer den beiden genannten Fällen nichts bekannt ist.

Zusatzfrage, Herr Abg. Denzin.

Herr Minister, ist Ihnen noch geläufig, dass wir uns Mitte der Neunzigerjahre schon gemeinsam über ein ähnliches, aber sehr intensives Gebaren sehr aufgeregt haben?

Herr Staatsminister Bouffier.

Herr Kollege Denzin, daran kann ich mich sehr gut erinnern. Unter Wahrung des Kabinettsberatungsgeheimnisses darf ich dem Hause mitteilen: Das war einer der Gründe, warum wir schon in der Zeit der gemeinsamen Regierung mit den Freien Demokraten den Beschluss gefasst haben – ich weiß jetzt nicht, ob das ein Kabinettsbeschluss oder ein Beschluss pro Haus war –, wie das zu laufen hat. Nach meiner Kenntnis läuft es auch so, wobei ich um Nachsicht bitte. Das kann auch einmal schief laufen; aber im Regelfall gibt es keine Beanstandung.

Frage 588, Frau Abg. Dr. Pauly-Bender.

Ich frage die Landesregierung:

Teilt sie die Position des frauenpolitischen Sprechers der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes Singhammer, zu § 218?

Frau Sozialministerin.

Frau Abgeordnete, die Hessische Landesregierung hält die von CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag vorgesehene Prüfung einer möglichen Verbesserung der Situation bei Spätabtreibungen für erforderlich und richtig. Eine abschließende Position der Landesregierung zu einzelnen Fragen wird aber erst nach dem Vorliegen von Ergebnissen dieser Prüfung zu beziehen sein. Die Vorstellungen des Kollegen Singhammer wird sie dabei in ihre Überlegungen einbeziehen.

Zusatzfrage, Frau Dr. Pauly-Bender.

Ich möchte die Nachfrage stellen: Wie viele Schwangerschaftsabbrüche nach der 23. Woche erfolgen in Hessen jährlich?

Frau Sozialministerin Lautenschläger.

Die Zahl liegt mir im Moment nicht vor. Ich kann sie Ihnen aber gerne nachreichen.

Zusatzfrage, Frau Dr. Pauly-Bender.

Ich frage nach: Ist sichergestellt, dass die schwangeren Frauen in Hessen in ausreichendem Maße über die Risiken der Pränataldiagnostik informiert werden und die Entscheidung in dieser Frage mit einem gebührenden zeitlichen Vorlauf treffen können?

Frau Sozialministerin.

Frau Abgeordnete, der Arzt muss die Patienten normalerweise vor jeder pränatalen Diagnostik aufklären. Mir sind keine Fälle bekannt, in denen die Aufklärung nicht stattgefunden hat.

Frage 589, Frau Abg. Dr. Pauly-Bender.

Ich frage die Landesregierung:

Ist ihr die Pressemeldung des Bundesfrauenministeriums vom 16. März 2006 zum Thema „Auftakt für geschlechtersensiblen Haushalt“ bekannt?

Frau Sozialministerin.

Ja. Es war allerdings keine Pressemeldung, sondern der Newsletter „Gender Mainstreaming“ Nr. 2/2006.

Zusatzfrage, Frau Dr. Pauly-Bender.

In einer Presseerklärung der Landesregierung konnten wir erfahren, dass sie in Hessen Gender Budgeting betreibt, und zwar entsprechend dem, was im Moment in Berlin betrieben wird. Ich möchte nachfragen, wie der Stand der Dinge ist und warum die Öffentlichkeit keine Details erfährt.

Frau Sozialministerin Lautenschläger.

Frau Abg. Dr. Pauly-Bender, Sie wissen, dass es die Experimentierklausel im HGlG möglich macht, dass Unterschiedliches ausprobiert wird. Das Gender Budgeting wird im Regierungspräsidium Kassel durchgeführt und nach Wissen des Hessischen Sozialministeriums auch sehr erfolgreich umgesetzt.

Zusatzfrage, Frau Dr. Pauly-Bender.

Teilt die Hessische Landesregierung die Auffassung der CDU-Frauenministerin in Berlin, die selbst vorträgt, dass Gender Budgeting keine Angelegenheit ihres Ministeriums allein ist und entsprechend den europäischen Vorgaben dafür geworben werden muss, dass es ein umfänglicher Prozess unter Einbeziehung aller Ministerien werden muss?

Frau Sozialministerin.

In Hessen ist das kein Thema allein des Sozialministeriums. Über die Experimentierklausel im HGlG können unterschiedliche Ministerien, aber auch nachgeordnete Behörden wie Regierungspräsidien an solchen Verfahren teilnehmen. Das Regierungspräsidium Kassel hat davon sehr früh Gebrauch gemacht. Das ist eine sehr gute Möglichkeit, um die Gleichstellung und Gleichberechtigung der Frauen nachhaltig zu verbessern.

Zusatzfrage, Frau Abg. Hölldobler-Heumüller.

Ich frage die Landesregierung, ob sie beabsichtigt – nachdem sie Gender Budgeting positiv beurteilt, Gender Budgeting trotzdem bisher nur in einem ganz kleinen Bereich eines Regierungspräsidiums ausgeübt wird –, das Ganze auf den Geltungsbereich der Hessischen Landesregierung auszudehnen.

Frau Staatsministerin Lautenschläger.

Frau Abgeordnete, ich halte das Regierungspräsidium Kassel, das das jetzt ausprobiert, nicht für eine kleine Behörde, sondern sogar für eine außerordentlich große Behörde.Die Entscheidungen können von den Behördenleitungen an den unterschiedlichen Stellen getroffen werden. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten. Wir wollen da keine Vorschriften machen. Ziel ist es eben, die Gleichberechtigung und auch die Frauenförderung in den unterschiedlichen Behörden weiter zu betreiben.Ein sehr guter Ansatz dafür ist Gender Budgeting. Es gibt aber auch andere Möglichkeiten. Die Entscheidung trifft die Behördenleitung zusammen mit den Frauenbeauftragten und den Mitarbeitern.

Frage 590, Herr Abg.Wagner (Taunus).

Ich frage die Landesregierung:

Welchen Stand hat das Planungsverfahren der ICE-Neubaustrecke Frankfurt – Darmstadt – Mannheim insbesondere in Bezug auf eine hochwertige Anbindung Darmstadts an das ICE-Netz?

Herr Staatssekretär Abeln.

Das Raumordnungsverfahren ist 2004 mit zwei Ereignissen abgeschlossen worden, einmal der landesplanerischen Beurteilung vom 23. Juni. Dann hat die Regionalversammlung die Abweichung vom Regionalplan Südhessen 2000 im Juli 2004 zugelassen.

Ich will in Erinnerung rufen, dass wir festgelegt haben, dass nur die Variante mit Einbindung des Hauptbahnhofs Darmstadt in die Neubautrassierung mit den Belangen der Raumordnung vereinbar ist. Das war nicht der Wunsch der DB AG. Die DB AG konnte sich mit ihrer Vorzugsvariante nicht durchsetzen. Welche Bindungswirkung die landesplanerische Beurteilung und die Abweichungszulassung für die DB AG tatsächlich entfalten, muss in den ausstehenden Planfeststellungsverfahren geklärt werden, weil in diesen Verfahren das Baurecht erzielt werden kann.

Die Bestrebungen der DB AG zur Erlangung des Baurechts haben deshalb etwas gestockt, weil die Neubaustrecke Rhein-Main – Rhein-Neckar zwar im Bundesverkehrswegeplan enthalten ist, aber nicht in der gültigen Haushaltsplanung des Bundes zum Realisierungsbeginn im Zeitraum 2006 bis 2009 vorgesehen war. Das ist die so genannte 66er-Liste. Nach Bildung der neuen Bundesregierung steht eine Fortschreibung der Infrastrukturplanung des Bundes an, und dort wird zurzeit geprüft, ob wir

eine Beschleunigung bekommen. Es sind Gespräche im Gange; sie erscheinen ganz erfolgversprechend.

Zusatzfrage, Herr Abg.Wagner (Taunus).

Wir hatten das Thema zuletzt im Wirtschaftsausschuss am 19. Mai 2005. Dort sagte Minister Rhiel – ich zitiere –: „In der letzten Woche sei dazu die nächste Stufe auf Amtsebene vereinbart worden. Die ,Absegnung’ über die Hausspitzen werde voraussichtlich in Kürze erfolgen.“ Da ging es darum, wann die Planung konkret angegangen wird. Jetzt frage ich Sie, Herr Staatssekretär:Wie definiert die Landesregierung „in Kürze“?