Protokoll der Sitzung vom 20.06.2006

Herr Staatsminister Dietzel.

Herr Abgeordneter, ich hatte eben gesagt, dass wir bei Winterraps nicht beproben. Bei Sommerraps sind bisher keine Verunreinigungen festgestellt worden.Aber Sie haben eine Kleine Anfrage gestellt, die Ihnen am 29. März beantwortet wurde.Aus dieser Beantwortung können Sie ersehen, dass von 18 Proben Mais 17 in Ordnung waren und eine Verunreinigung von 1,15 % nachgewiesen wurde. Es wurde mit den Landwirten über das Thema gesprochen. Der Mais ist nicht ausgesät worden.

Zusatzfrage, Herr Kollege Häusling.

Herr Minister, die Grenzwerte für Saatgut sind immer noch nicht endgültig auf europäischer Ebene geregelt.Für welchen Grenzwert setzen Sie sich ein?

Herr Abg. Häusling, wir haben uns auch bei der Umweltund Agrarministerkonferenz über diese Fragen unterhalten. Ich denke, es wird auf einen Grenzwert von 0,4 bis 0,6 % hinauslaufen.

Zusatzfrage, Herr Kollege Heidel.

Herr Minister, ich frage Sie:Werden Sie sich bei der Neuordnung des EU-Saatgutrechtes dafür einsetzen, dass diese EU-Regelungen in Deutschland 1 :1 umgesetzt werden?

Herr Staatsminister Dietzel.

Herr Abgeordneter, das werde ich tun.

Nächste Frage, Frage 616, Herr Abg. Häusling.

Ich frage die Landesregierung:

Was sind die Gründe dafür, dass die HEKUL-Auszahlungen für 2005, also für Leistungen, welche von den Landwirten bereits im letzten Jahr erbracht wurden, jetzt zum dritten Mal verschoben wurden und die Bauern erst im Juni Geld erhalten sollen, obwohl ihnen seit Monaten die Zahlungen angekündigt werden und sie mit diesem Geld für ihren Betrieb kalkulieren?

Herr Staatsminister Dietzel.

Herr Abg. Häusling, für die Kritik der von einer verzögerten Auszahlung betroffenen Landwirte habe ich Verständnis.

Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die fachrechtliche und technische Umsetzung der HEKUL-Beihilfen und der Betriebsprämien in engem Zusammenhang stehen. Deshalb wirken sich im Besonderen Erschwernisse, die mit der Umsetzung der EU-Agrarreform und der zeitgleichen Einführung des digitalen Schlagkatasters verbunden sind, auch unmittelbar auf die HEKUL-Abwicklung aus.

Es mussten sehr komplexe IT-basierte Systeme verändert und völlig neu konzipiert werden.Dies alles erfolgte unter einem massiven Zeitdruck. Denn bedauerlicherweise nehmen die EU-Organe bei der Verabschiedung ihrer agrarpolitischen Beschlüsse und Verwaltungsvorgaben wenig Rücksicht auf die Erfordernisse der technischen Umsetzung in den Mitgliedstaaten.

Proteste gegen diese Verfahrensweise führen aber nicht zu dem gewünschten Erfolg.So weist die EU-Kommission zu Recht darauf hin, dass auch die Bundesregierung im Jahr 2004 die Möglichkeit hatte, den Einführungszeitpunkt um bis zu zwei Jahre zu verschieben oder – wie seinerzeit im Bundesrat auch von Hessen massiv gefordert – ein einfacheres Umsetzungsmodell anzuwenden. Dennoch ist es in Hessen gelungen, die Abschlusszahlung der Betriebsprämie für 2005 Ende Mai dieses Jahres durchzu

führen. Unmittelbar daran anschließend wurden die restlichen HEKUL-Beihilfen bearbeitet und am 9. Juni 2006 zur Auszahlung freigegeben.

Zusatzfrage, Herr Kollege Häusling.

Herr Dietzel, im „Hessenbauer“ war zu lesen, dass es sich bei der verzögerten Auszahlung um „Schicksalsschläge“ handelt. Können Sie das näher erläutern? Es handelt sich um die Ausgabe Nr. 19, Seite 7.

Herr Minister.

Zu fragen ist, für wen das ein Schicksalsschlag ist. Für einen HEKUL-Betrieb, der dieses Geld eingeplant hat und nicht bekommt, mag das einer sein. Aber Schicksalsschläge?

Wenn das an unserem Hause läge, wäre das möglicherweise auf die neuen IT-Systeme, die wir eingeführt haben, und die digitalen Schlagkataster, die nur sehr problematisch zueinander gepasst haben, zurückzuführen.

Ich kenne diesen Artikel nicht. Deshalb kann ich Ihnen nur diese beiden Hinweise geben.

Frage 617, Herr Abg. Klein (Freigericht).

Ich frage die Landesregierung:

Wie bewertet sie die Verleihung des Deutschen Nationalpreises 2006 durch die Deutsche Nationalstiftung an die Berliner Herbert-Hoover-Realschule für deren Entscheidung für Deutsch als Schulsprache?

Frau Kultusministerin.

Herr Kollege Klein, die Hessische Landesregierung begrüßt ausdrücklich diese Entscheidung. Sie korrespondiert mit der Grundüberzeugung der Landesregierung, dass für Kinder zugewanderter Mitbürgerinnen und Mitbürger hierzulande die Beherrschung der deutschen Sprache der Schlüssel zum Schulerfolg wie auch die Voraussetzung für eine dauerhafte schulische, soziale, berufliche und bürgerschaftliche Integration in unsere Gesellschaft ist.

Diese Grundauffassung findet sich auch in der Begründung der Deutschen Nationalstiftung zur Preisverleihung wieder. Dort heißt es unter anderem – ich zitiere –:

Einwanderung und der Erwerb der Staatsangehörigkeit müssen die Voraussetzung und auch die Folge haben, die Staatsbürger ausländischer Herkunft möglichst schon vom Kindergarten an in das sprachliche und kulturelle Leben ihrer neuen Heimat einzubeziehen – und damit zugleich der Reduktion ihres Lebens in Deutschland auf eine begrenzte und nur ökonomische Funktion entgegenzuwirken.

Deswegen hat diese Landesregierung seit dem Beginn ihrer Regierungsverantwortung auch die Weichen dafür gestellt, dass Kinder und Jugendliche in den Schulen des Landes Hessen im Rahmen eines Gesamtprozesses gefördert werden können, sodass sie dem Unterricht sprachlich zu folgen vermögen und im Rahmen ihrer Eignung auch die gleichen Abschlüsse erreichen können wie ihre Mitschülerinnen und Mitschüler ohne Migrationshintergrund.

Alle getroffenen Maßnahmen werden dazu beitragen, dass es in Zukunft zunehmend selbstverständlich sein wird, sich über den Unterricht hinaus auch auf dem Schulhof und bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen in deutscher Sprache zu verständigen.

Zusatzfrage, Herr Kollege Al-Wazir.

Frau Kultusministerin, ist Ihnen bekannt, dass das Land Berlin dieser Schule zusätzliche Stundenkontingente für zusätzliche Deutschstunden zur Verfügung gestellt hat – und wird die Hessische Landesregierung dies für solche Schulen wiederholen, die sich für einen ähnlichen Weg entscheiden?

Frau Ministerin.

Herr Kollege Al-Wazir, ich sehe mit wachsender Begeisterung, dass das Land Berlin nun bereit ist – in einer Weise, wie wir das seit vier Jahren tun –, zusätzliche Stunden zu geben, um auch in den Einrichtungen entsprechende Fördermaßnahmen durchzuführen. Das war bisher nur für Kinder der Fall, die in keiner Bildungseinrichtung zu finden waren. Das ist der Fehler, den Berlin nach meiner Einschätzung bisher gemacht hat.

Keine weiteren Zusatzfragen. – Frage 618, Herr Abg. Schork.

Ich frage die Landesregierung:

Wie bewertet sie die Tatsache, dass sich die GRÜNEN im Bundestag nach einem Pressebericht in der „Welt“ vom 29. Mai 2006 für freiwillige Vereinbarungen zwischen Eltern, Lehrern und Schülern aussprechen, Deutsch als Verkehrssprache auf dem Schulhof verpflichtend zu machen?

Frau Ministerin.

Herr Kollege Schork, die Landesregierung ist in der Lage, sich darüber zu freuen,

(Beifall der Abg. Michael Boddenberg und Axel Wintermeyer (CDU))

dass sich die GRÜNEN im Bundestag für derartige freiwillige Vereinbarungen zwischen Eltern, Lehrern und Schülern aussprechen, Deutsch als Verkehrssprache auf dem Schulhof in diesen Fällen verpflichtend zu machen. Damit bestätigen Sie indirekt die von der Landesregierung seit Jahren vertretene Grundüberzeugung, dass das Beherrschen der deutschen Sprache entscheidend für Lebensführung und auch für Erfolge sein kann.

Die Hessische Landesregierung hat die nachdrückliche Verpflichtung, die Landessprache zu lernen, bereits zu einer Zeit vertreten, als das von den GRÜNEN noch gelegentlich als „Zwangsgermanisierung“ bezeichnet worden ist. Ich finde, die historische Entwicklung ist eindeutig.

Zusatzfrage, Herr Abg.Al-Wazir.

Frau Kultusministerin, wenn sich die Landesregierung über die Forderung freut, in den Schulen freiwillige Vereinbarungen abzuschließen, ist sie dann bereit, den Antrag der CDU-Landtagsfraktion zurückzuweisen – der hier mit Mehrheit beschlossen wurde –, der Deutsch nicht als freiwillige Vereinbarung, sondern als verpflichtende Verkehrssprache vorsah?

Frau Kultusministerin Wolff.

Herr Kollege Al-Wazir, es wird durch Wiederholung nicht besser und auch nicht zutreffender: Der Antrag, der damals mit großer Mehrheit im Landtag beschlossen wurde, hat von einer freiwilligen Vereinbarung innerhalb der Schule gesprochen, die dann in der Tat für diese Schule verpflichtend ist. Und das ist auch richtig so.

Nächste Frage, Frage 619, Frau Abg. Ravensburg.

Ich frage die Landesregierung: