Protokoll der Sitzung vom 14.09.2006

weil mit allen anderen Möglichkeiten nicht so schnell Abhilfe geschaffen werden kann.

Noch einmal an die Kollegen der verschiedenen Fraktionen: Der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit muss darüber entscheiden.Es ist kein Programm,über das das Bundeskabinett zu entscheiden hat, sondern der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit wird darüber entscheiden müssen. Ich kann Ihnen versichern, der Ländervertreter der Union,mit dem wir uns an verschiedenen Stellen besprochen haben,wird die Programme mit unterstützen.

Wir halten noch nicht für ausreichend, was im Moment im Vorschlag enthalten ist. Die Zahl sollte deutlich auf die angepeilten 50.000 erhöht werden. Das unterstützen wir. Das muss im Verwaltungsrat entschieden werden. Wir können zwar gemeinsam hier im Hause dazu beschließen. Wir können auch Entschließungsanträge im Bundesrat mit einbringen. Aber wir sollten auch so ehrlich sein und wissen, dass es am Schluss im Verwaltungsrat entschieden wird, aber dort eine ganze Menge Menschen mitwirken, auf die wir mit einwirken können – auf manche vielleicht auch weniger.

Es ist eine einmalige Chance, und deswegen setzen wir uns als Landesregierung weiter dafür ein, diese Chance für die Jugendlichen zu nutzen. Denn wir können nicht eine ganze Generation immer weiter Runden drehen lassen, und das unter dem Gesichtspunkt, dass wir in den nächsten Jahren noch steigende Abgängerzahlen zu verzeichnen haben. Wir sind noch nicht bei den geburtenschwachen Jahrgängen. Das bedeutet, dass wir die Chancen tatsächlich nutzen müssen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, eine letzte Bemerkung. All das gehört natürlich zu dem Punkt Befreiungsschlag. Aber wir werden deswegen als Landesregierung weiterhin unsere Programme für das Jahr 2007 ausbauen. Wir werden nach wie vor einen Schwerpunkt auf den Bereich der schwer Vermittelbaren legen, z. B. derer mit Migrationshintergrund. Auch das ist im Übrigen mit unserer Unterstützung und Zustimmung in die Vorlagen auch dessen, was DGB und VhU unterstützen, aufgenommen; denn es ist eine Personengruppe, die es heute besonders schwer hat, überhaupt eine Lehrstelle angeboten zu bekommen oder zu finden. Aber wir wollen sie nicht alle zu Verlierern unserer Gesellschaft machen. Sie brauchen diese Chance, und deswegen streiten wir für diese Programme.

Wir bauen es bei uns im Landeshaushalt aus. Wir unterstützen das, was DGB und VhU machen.Aber wir werden als Land mit unseren Programmen und unseren Auszubildenden auch im nächsten Jahr einen Beitrag leisten. Darauf will ich hinweisen: Wir haben einen großen Ausbilder des Landes privatisiert, das Universitätsklinikum GießenMarburg. Trotzdem werden wir unsere Zahl der Ausbildungsplätze halten, was im Prinzip eine Steigerung in der Landesverwaltung bedeutet.

Daran wird deutlich, dass wir das Thema ausgesprochen ernst nehmen.Wir machen unsere eigenen Hausaufgaben. Wir unterstützen andere Programme. Das gehört nämlich zusammen. Auf der einen Seite kann man damit jungen Menschen Zukunftsperspektiven aufzeigen. Auf der anderen Seite gibt es das Programm für Ältere, die ihre Erfahrung einbringen können. Das passt übrigens sehr gut zusammen. Damit werden tatsächlich einer ganzen Generation Zukunftschancen eröffnet.

Wenn das die Zustimmung des ganzen Hauses erfahren würde und wir gemeinsam für die Ausbildungsplätze kämpfen würden, dann hätten wir schon einen ganz großen Schritt auf diesem Weg getan.

(Beifall bei der CDU)

Frau Lautenschläger, vielen Dank. – Zu einer Kurzintervention hat sich Herr Kollege Rentsch zu Wort gemeldet.

Frau Ministerin, eines kann man so nicht stehen lassen. Ich muss wirklich sagen, die Unternehmerinnen und Unternehmer in Hessen sollten sich diesen Ausschnitt Ihrer Rede genau anhören.

Sie haben gerade eben so wunderbar verniedlichend gesagt, 13 Beiträge zur Sozialversicherung in einem Jahr erhalte man nur einmal. Da haben Sie recht. Sie haben mit dem Vorziehen der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge in diesem Jahr getrickst.Das wird aber einzig und allein von den Unternehmerinnen und Unternehmern in Deutschland und in Hessen gezahlt. Das ist eine große Unverschämtheit.

(Beifall bei der FDP)

Mit diesem Trick haben Sie die Kassen der Sozialversicherungen gefüllt und die Unternehmerinnen und Unternehmer dieses Landes belastet.

Das Problem lässt sich aber ganz einfach lösen.Alle Menschen, die sich bisher dazu durchgerungen haben, die CDU wegen ihrer Wirtschaftspolitik zu wählen, werden sich das für die nächste Wahl merken.

(Beifall bei der FDP)

Denn das war alles andere als unternehmensfreundlich. Das war unternehmensfeindlich.

Unsere Liberale Initiative Mittelstand hat dazu eine Unterschriftenkampagne durchgeführt. Sie hat in wenigen Wochen zu mehreren Tausend Unterschriften geführt. Wir hatten auch mehr Anrufe, als bei anderen Hotlines in diesem Jahr zusammengekommen sind.

Meine Damen und Herren, das zeigt einfach, dass sich die Menschen die Art und Weise merken werden, wie Sie gegenwärtig mit den Unternehmen in Deutschland umgehen. Bei ihrer nächsten Wahlentscheidung werden sie sich dann überlegen, wen sie wählen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Herr Rentsch, vielen Dank. – Es wurde vorgeschlagen, den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Sofortprogramm für Ausbildungsplätze, Drucks. 16/5967, und den Antrag der Fraktion der SPD betreffend Sofortprogramm für Ausbildung, Drucks. 16/5908

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Und!)

den anderen auch, das ist die Frage –, sowie den Dringlichen Antrag der Fraktion der CDU betreffend berufliche Ausbildungsförderung, Drucks. 16/5998, federfüh

rend, dem Sozialpolitischen Ausschuss und, beteiligt, dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr zu überweisen. – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so.

Wir treten jetzt in die Mittagspause ein. Ich freue mich, Sie alle hier um 14 Uhr wiederzusehen. – Guten Appetit.

(Unterbrechung von 13.03 bis 14.03 Uhr)

Meine Damen und Herren, wir fahren vereinbarungsgemäß mit der Tagesordnung fort. Die Kollegen Geschäftsführer haben vorgeschlagen, dass wir jetzt den Tagesordnungspunkt 11 aufrufen.

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Transplantationsgesetz – Drucks. 16/5944 –

Vereinbart ist die Einbringung, und dann folgt ohne Aussprache das weitere Vorgehen. Zunächst Frau Staatsministerin zur Einbringung.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Organspende wird in unserer Gesellschaft oftmals eher tabuisiert, obwohl die Organspende vielen Mitmenschen nach wie vor das Leben retten kann. Wenn der Landtag annähernd die Bevölkerung repräsentiert, dann würde dies bedeuten, dass gerade einmal 13 Abgeordnete hier einen Organspendeausweis besäßen. Laut einer repräsentativen Umfrage sind in Hessen zwar ca. 80 % der Bevölkerung grundsätzlich positiv gegenüber der Organspende eingestellt und zur Organspende bereit, aber insgesamt besitzen nur 12 % einen Organspendeausweis, und 12 % stehen ihr ablehnend gegenüber. Würden wiederum alle potenziellen Organspender einen Organspendeausweis besitzen,könnte allein dadurch die Anzahl der Organspenden verdoppelt werden.

In der Region Mitte, zu der Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland zählen, beteiligen sich momentan nur 50 % der Krankenhäuser aktiv am Thema Organspende. In Deutschland stagniert die Organspende seit vielen Jahren bei rund 13 Organspenden pro 1 Million Einwohner. In der Region Mitte sind es sogar nur zehn Organspenden pro 1 Million Einwohner. Das ist eine durchaus sehr ernst zu nehmende Zahl. Unser aller Ziel muss es eigentlich weiterhin sein, mehr Menschen dazu zu bewegen, bei der Organspende mitzumachen und anderen Menschen das Leben zu retten, aber auch Krankenhäuser zu überzeugen, aktiv beim Thema Organspende mitzuwirken.

Worin liegen heute die Gründe für die Diskrepanz zwischen der generell positiven Einstellung zur Organspende und den niedrigen Spenderzahlen auf der anderen Seite? – Neben der mangelnden Auseinandersetzung mit dem Thema Leben und Tod und der frühzeitigen Diskussion in den Familien gehört auch dazu, dass wir sehr intensiv mit den Krankenhäusern darüber reden müssen, aber auch in der Öffentlichkeit deutlich machen müssen, dass sich derjenige und das Haus, das sich um das Thema Organspende kümmert, trotzdem genauso um die Patienten kümmern und keine schlechtere Behandlung stattfindet. Leider ist es nach wie vor so, dass das in der Öffentlichkeit so nicht gehandhabt wird und dass auch die Öffentlichkeit nach wie vor viel zu wenig über das Thema Organspende weiß. Es sind viele diffuse Ängste vorhanden.Vor allem hört si

cher jeder, der sich mit dem Thema einmal auseinandergesetzt hat,immer wieder die Frage:Werde ich denn selbst ausreichend behandelt, wenn ich einen Organspendeausweis besitze?

Das ist eine Angst, die nicht nur in der Bevölkerung, sondern nach wie vor auch unter Medizinern verbreitet ist. Da gilt es Aufklärungsarbeit zu leisten und auch dafür zu sorgen, dass Krankenhäuser, die Intensivmedizin betreiben, tatsächlich am Thema Organspende mitwirken.

Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Transplantationsgesetz möchte ich besonders drei Punkte hervorheben, die wir gegenüber dem alten Gesetz verändert haben.

Zum einen geht es darum, die Rolle der Transplantationsbeauftragten in den Kliniken deutlich zu stärken.Sie müssen vor allem bei denen, die in der Klinik arbeiten, dafür werben, aber sie müssen auch aufklären, wenn es um Organspende geht. Diese Position in den Kliniken muss deutlich gestärkt werden.

Wir sehen daher vor, dass diese Funktion durch eine Ärztin, einen Arzt oder eine Pflegekraft in Leitungsfunktion wahrgenommen wird. Damit die Transplantationsbeauftragten den vermehrten Anforderungen gerecht werden können, sollen sie zukünftig für ihre Arbeit und ihre Fortbildung von ihren Dienstpflichten entsprechend freigestellt werden. Das ist ein ganz wichtiger Punkt für diejenigen, die dort arbeiten. Denn es ist häufig eine Sisyphusarbeit, sich mit allen Personen auf den verschiedenen Intensivstationen in Verbindung zu setzen, die Informationen weiterzugeben und alle über das Thema Organspende, Angehörigenbetreuung und vieles mehr aufzuklären.

Auch beim Thema Aufklärung schärfen wir das Bewusstsein und wollen das gezielt als Gemeinschaftsaufgabe darstellen, wie wir es eigentlich schon mit der Initiative „Organspende Hessen“ gemacht haben, und das gesetzlich verankern, sodass alle, die an diesem Prozess beteiligt sind, in Zukunft noch stärker eingebunden werden. Die Abläufe innerhalb der Krankenhäuser sollen durch verbindliche standardisierte Handlungsanweisungen geregelt werden.

Zusätzlich wird die Expertise der Deutschen Stiftung Organtransplantation künftig noch effizienter genutzt werden. Die DSO soll bei den Angehörigengesprächen beteiligt werden. Denn heute ist ganz deutlich erkennbar, dass es überall dort, wo die DSO bei den Angehörigengesprächen in den Krankenhäusern bei potenziellen Organspendern beteiligt ist, zu deutlich mehr Organspenden kommt, da dort Menschen in die Angehörigengespräche gehen, die eine besondere Ausbildung haben. Denn wir dürfen nicht vergessen, dass nach wie vor, weil eben so wenige Menschen bisher einen Organspendeausweis besitzen,die schwierige Frage der Organspende Familien meistens dann trifft, wenn ein naher Angehöriger mit schweren Verletzungen dem Hirntod erliegt.

Der entscheidende Punkt ist,das nicht zu tabuisieren,sondern dort tatsächlich anzusetzen.Wir haben in diesem Gesetz aber auch vieles so gelassen, wie es war – und zwar mit gutem Grund. Die Landesregierung hält an der Einbindung der leitenden Pflegekräfte in den Kreis der Transplantationsbeauftragten fest, da sie die Kompetenz, Motivation und Leistungsfähigkeit der pflegenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausdrücklich anerkennt und dies auch sehr deutlich in der Vergangenheit funktioniert hat, wenn sich dort Menschen engagiert dem Thema Or

ganspende gewidmet haben. Das muss genauso möglich sein, als wenn es ein Arzt oder eine Ärztin macht.

Wir halten aber auch an der Zusammensetzung der Kommission der Landesärztekammer zur Begutachtung von Lebendspenden fest. Das hat bisher gut funktioniert. Es hat sich in der Praxis bewährt,und es soll beibehalten werden. Wir wollen keinen hessischen Sonderweg, wenn es um die Berichterstattung geht. Wir wollen gerade dort verhindern, dass sich Menschen in den Krankenhäusern überfordert fühlen, wenn neue Regelungen zur Berichterstattung dazukommen.Wir gehen davon aus,dass der Prozess,der bundesweit anerkannt ist und den wir gemeinsam mit der DSO in Form von Handlungsanweisungen implementieren wollen, zum Erfolg führen wird.

Ich will noch einen Punkt ansprechen, der in der Debatte, in der wir das Ausführungsgesetz in Kraft gesetzt haben, eine Rolle gespielt hat, aber nicht in einem Landesgesetz geregelt werden kann. Wir haben durchaus bedenkenswerte Fragen, die immer wieder in den Debatten auftauchen, nicht aufgenommen, denn wir haben dafür nicht die Gesetzgebungskompetenz. Die FDP hatte in der letzten Debatte das Thema Überkreuzspende angesprochen. Dort haben wir keine landesgesetzliche Ermächtigung. Aber das ist ein wichtiges Thema. Die Haftung des Staates für Transplantationsschäden oder Aufhebung der Subsidiarität bei der Lebendspende sind Aspekte, die im Bundesgesetz oder auf Bundesebene diskutiert und entschieden werden müssen. Das heißt aber auch, dass im derzeit laufenden Gesetzgebungsverfahren zum Gewebegesetz dort Möglichkeiten vorhanden sind.

Wir legen Ihnen heute einen Gesetzentwurf vor, der ausdrücklich die Transplantationsbeauftragten stärkt, das Thema Organspende zur Gemeinschaftsaufgabe macht, der aber auch von einer ganz breiten öffentlichen Aufklärungskampagne begleitet wird, der Organspendekampagne, die wir ins Leben gerufen haben. Hier werben Prominente für Organspende. Genauso sind die Schulen eingebunden. Die Landfrauen machen mit, weil wir dort positive Erfahrungen zum Thema Selbstuntersuchung der Brust zur Krebsvorsorge haben. So wird dieses Thema vor Ort aufgegriffen.

Es muss enttabuisiert werden. Wir brauchen die frühere Auseinandersetzung in der Familie und jedes Einzelnen mit diesem Thema. Wir versuchen auch, die kommunale Ebene einzubinden,sodass überall Bürgermeister in ihren Verwaltungen Organspendeausweise auslegen können, wo automatisch Formulare, Pässe etc. ausgefüllt werden. Damit man sich frühzeitig damit auseinandersetzt, werden wir auf unterschiedlichen Ebenen das Thema Organspende weiter betreiben, denn ein Gesetz bietet nur einen kleinen Handlungsrahmen, um auf das Thema Organspende aufmerksam zu machen.

Wir haben deutschlandweit nach wie vor viel zu wenige Spenderorgane. Viele Menschen auf der Warteliste versterben heute noch.Wir müssen gemeinsam überall weiter Aufklärungsarbeit betreiben, damit das Thema Organspende nicht nur ernst genommen wird, nicht nur in Umfragen positiv eingeschätzt wird, sondern dass sich tatsächlich neben einem Gesetzesauftrag umgekehrt jeder damit auseinandersetzt und selbstverständlich am besten einen Organspendeausweis in der Tasche hat. Nur so werden wir es schaffen, die Anzahl der Organspenden tatsächlich zu steigern, die Angst vor der Auseinandersetzung mit dem eigenen Tod abzubauen, aber auch die Kliniken zu ermutigen, aktiv mitzuarbeiten und Aufklärungsarbeit über Infomaterial zu leisten. Das alles ist in

eine breite Kampagne eingebunden, zu der das Gesetz und die damit verbundene Stärkung der Transplantationsbeauftragten zählen, die Aufklärung über Transplantation insgesamt. Aber wir brauchen dort die Mitwirkung aller, denn allein mit dem Gesetz werden wir es nicht schaffen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Schluss möchte ich mich bei allen Organisationsverbänden, aber auch bei vielen Einzelpersonen und vor allem bei den Selbsthilfegruppen ganz herzlich bedanken, die heute schon, zum Teil unter schwierigen Bedingungen in Kliniken – die Selbsthilfegruppen werben vor Ort mit großem Engagement und Einsatz – für das Thema Organspende werben. Sie sind in der Spenderkampagne als Partner mit an unserer Seite.Wir sind auf jeden neuen Mitstreiter angewiesen.

Wir müssen dringend die Anzahl der Spendeorgane erhöhen. Wir haben uns in Hessen zum Ziel gesetzt, gemeinsam in der Region Mitte auf höhere Spenderzahlen zu kommen, denn nur das wird Menschenleben retten. Ich hoffe, wir werden für dieses Gesetz eine breite Diskussion, aber vor allem Unterstützung im zuständigen Ausschuss und nachher im Landtag finden.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, wir kommen zur Aussprache. Als erster Redner hat Herr Dr. Spies für die SPD-Fraktion das Wort. Fünf Minuten Redezeit.