Die anderen 45 Millionen c werden für den Ausbau des Betreuungsangebotes für Kinder unter drei Jahren verwandt. Mit den rund 16.000 Plätzen, die wir im Moment bei den Kinderkrippen und Tagesmüttern und -vätern vorweisen können, haben wir derzeit einen Stand – die Ministerin sprach davon – eines Versorgungsgrades von ca.10 %.Mit den Mitteln des BAMBINI-Programms wollen wir einen großen Schritt in die Richtung tun, diese Betreuungsquote im Jahr 2010 auf 20 % zu erhöhen.
Die Förderung und Entlastung von Familien gehören seit der Zeit unserer Regierungsübernahme natürlich zum Kernpunkt unserer Politik. Wir wollen die Eltern dabei unterstützen, Familie und Beruf besser in Einklang zu bringen. Dabei ist es wichtig, dass die Eltern immer das Heft des Handelns in der Hand haben. Die Eltern müssen entscheiden dürfen.
Mit dem vorliegenden Kinder- und Jugendhilfegesetz werden die Voraussetzung für das BAMBINI-Programm geschaffen.
Zum Schluss möchte ich sagen: Der vorliegende Entwurf des Jugendhilfegesetzbuches bündelt viele Bereiche. Die Regelungen in den Bereichen Betreuung und Bildung werden weiterentwickelt. Nebenbei wird auch noch Bürokratie abgebaut.Dies halten wir für einen deutlichen Fortschritt.Wir werden ihn weiter unterstützen.Ich freue mich auf die Diskussionen im Ausschuss. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch aus Sicht der Jugendpolitik ist die Zusammenfassung der bestehenden Gesetze zu der Kinder- und Jugendhilfe zu begrüßen. Das dient nicht nur der Übersichtlichkeit, sondern das macht das ganze Gesetzeswerk auch nutzerfreundlicher.
Die Gesetze – darauf wurde bereits hingewiesen – wurden überarbeitet und an die Rahmenbedingungen angepasst.
Hier hat der Kollege Reißer mit Sicherheit recht, wenn er – ich denke, das war ein Versprecher des Kollegen Rentsch – den Kollegen darauf hinweist, dass es in unserer Gesellschaft durchaus noch Familien im traditionellen Sinne gibt.
(Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP): Das hat er doch gar nicht bestritten! – Nicola Beer (FDP): Das ist aber nicht die einzige Form der Familie, das hat er gesagt! – Zuruf der Abg. Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))
Nebenbei gibt es auch noch andere Formen. – Es kam so an, als ob es das nicht mehr gebe. Aber das berücksichtigen wir auch in den Rahmenbedingungen.
Es wurden auch weitere Rahmenbedingungen angepasst, beispielsweise – da wird es mit Sicherheit noch Diskussionen geben – bezüglich der Zusammensetzung des Landesjugendhilfeausschusses oder der Regelungen zur Anerkennung der freien Träger in der Jugendhilfe.
Wir begrüßen es ausdrücklich, dass bereits im § 1 des HKJGB darauf hingewiesen wird, dass die Jugendhilfe eine Verpflichtung hat. Sie ist verpflichtet, „Kinder und Jugendliche vor Vernachlässigung, Misshandlung, Missbrauch und Gewalt“ zu schützen. Dies ist ein klares Bekenntnis und definiert die Zielrichtung des gesamten Gesetzeswerkes.
Wir begrüßen ebenfalls, dass bei den beratenden Mitgliedern des Landesjugendhilfeausschusses – dies ist neu – auch Vertreter der Frauenbeauftragten und Vertreter der Vertriebenen-, Flüchtlings- und Spätaussiedlerfragen Berücksichtigung finden und sich in diesem Gremium einbringen können.
Als eine Steigerung der Pluralität sehen wir die Änderung in § 17 des HKJGB an, die sicherstellt, dass neben der Liga auch die sonstigen Träger der freien Jugendhilfe Beachtung finden.
Die Ausweitung der möglichen Zuwendungsempfänger bei Jugendhilfeleistungen – in § 19 angesprochen und geregelt, es geht um die Landesförderung – auf sonstige Träger erscheint uns ebenfalls sinnvoll. Eine vorsichtige Öffnung für freie gewerbliche Träger ist unseres Erachtens zeitgemäß. Wenn dies im Rahmen der Landesförderung möglich ist und sie zugelassen werden,dann kann es durch einen vernünftigen Wettbewerb bei der Kinder- und Jugendhilfe zu einer Qualitätssteigerung der betreffenden Angebote kommen.
Die Ministerin hat zu Recht darauf hingewiesen: Dass die Paragrafen für den Bereich des Ehrenamtes in der Jugendhilfe nahezu unverändert sind,zeigt,dass für die Landesregierung und – davon gehe ich aus – für den Hessischen Landtag auch zukünftig das Ehrenamt und die Förderung desselben von großer Bedeutung sind.
Wir freuen uns auf die Debatte, die sich in den Ausschüssen fortsetzen wird. Sie begann bereits heute.Wir sind optimistisch, dass wir am Ende ein sinnvolles und zeitgemäßes Gesetz nicht nur auf die Reise bringen, sondern auch durchsetzen werden. – Besten Dank.
Danke, Herr Bellino. – Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit sind wir am Ende der ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Zusammenführung und Änderung von Vorschriften der Kinder- und Jugendhilfe.
Zur weiteren Beratung und Vorbereitung der zweiten Lesung soll der Gesetzentwurf dem Sozialpolitischen Aus
Ich darf Sie in die Mittagspause entlassen.Wir treffen uns in einer Stunde wieder, d. h. um 14.10 Uhr.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Errichtung der „Landestreuhandstelle Hessen – Bank für Infrastruktur – rechtlich unselbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts in der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale“ (LTH – Bank für Infra- struktur-Gesetz) – Drucks. 16/6062 –
Vereinbart sind fünf Minuten Redezeit je Fraktion. Das Gesetz wird von Herrn Finanzminister Weimar eingebracht.
Herr Präsident,meine Damen und Herren! Ich bringe den Entwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Errichtung der „Landestreuhandstelle Hessen – Bank für Infrastruktur – rechtlich unselbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts in der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale“ in den Hessischen Landtag ein.
Wie Sie wissen, setzt die Landestreuhandstelle Hessen, LTH, seit dem Jahre 1950 im Auftrag des Landes mit Erfolg dessen Förderprogramme in den unterschiedlichsten Bereichen um. Hierzu gehören aktuell insbesondere Programme der sozialen Wohnraum- und Städtebauförderung, Programme der Landwirtschaftsförderung, Programme zum Schutz der Umwelt, Programme im Bereich Landwirtschaft und Infrastruktur sowie im Kommunalbau im Rahmen des Hessischen Investitionsfonds. Dies soll in Zukunft nicht nur so bleiben,sondern es sollen weitere Betätigungsfelder generiert werden können.
Aufgrund des in der Brüsseler Verständigung I vereinbarten Wegfalls von Anstaltslast und Gewährträgerhaftung vom 18. Juli 2005 hat auch die LTH die staatlichen Haftungsinstrumente als unselbstständiger Teil der Helaba verloren. Für Altverbindlichkeiten gilt eine differenzierte Übergangsregelung. Neuverbindlichkeiten werden nicht mehr von den Gewährträgern garantiert. Der Staatsvertrag über die Bildung einer gemeinsamen Sparkassenorganisation Hessen-Thüringen trägt in Art. 6 dem Wegfall der staatlichen Haftung Rechnung.
Die LTH – Bank für Infrastruktur wird für die zukunftsorientierte Ausrichtung im Fördergeschäft über die Gewährträgerhaftung des Landes verfügen. Aufgrund von Vorgaben der Europäischen Union entfiel zwar die Gewährträgerhaftung für die Landesbank, für Förderinstitute macht die EU allerdings eine Ausnahme.
Hiervon macht das Land Hessen in dem LTH – Bank-fürInfrastruktur-Gesetz Gebrauch. Die LTH wird sich aufgrund der staatlichen Haftungsgarantie günstig refinanzieren können und die so erzielten finanziellen Vorteile an die Förderempfänger weitergeben. So entsteht ein Kreislauf zwischen effizientem Bankbetrieb und gezielter Förderung am Standort Hessen. Das LTH – Bank-für-Infra
Die Landestreuhandstelle Hessen ist zurzeit ein unselbstständiger Geschäftsbereich in der Landesbank HessenThüringen Girozentrale der Helaba und soll durch dieses Gesetz als eine rechtlich unselbstständige, aber organisatorisch und wirtschaftlich selbstständige Anstalt innerhalb der Helaba errichtet werden. Die Landestreuhandstelle wird zukünftig als LTH – Bank für Infrastruktur auftreten. Der neue Name spiegelt die Geschäftsentwicklung der Landestreuhandstelle wider.
Wir sind überzeugt, dass die Errichtung der LTH – Bank für Infrastruktur Vorteile für Hessen im Standortwettbewerb schafft. Wir nutzen in Zeiten knapper Kassen die Möglichkeit, ohne zusätzliches Eigenkapital für eine eigene Bank wichtige Themenfelder anzupacken. Darüber hinaus nutzen wir die Expertisen der Helaba bei modernen Bankprodukten,die im Bedarfsfall zum Selbstkostenpreis für die Fördermaßnahmen zur Verfügung gestellt werden und nicht jeweils neu erarbeitet werden müssen. Die Neuerfindung bereits erfundener Räder wäre nicht der kostenminimale Weg.
Eine zentrale Aufgabe der LTH – Bank für Infrastruktur wird es sein, überregionale Programmmittel zugunsten des Landes Hessen zu akquirieren, also KfW-Mittel usw. Es geht uns dabei nicht um Investitionen um ihrer selbst willen, sondern um offenkundig sinnvollen Bedarf. Auf lange Sicht gilt, dass diejenigen Regionen mehr Wachstum, Beschäftigung und Lebensqualität aufweisen, in denen höhere sinnvolle Investitionen getätigt wurden als in anderen.
Die LTH – Bank für Infrastruktur wird einen Schwerpunkt in der Finanzierung von Investitionsvorhaben in dem Bereich der Infrastruktur haben. Der geschätzte Bedarf an kommunalen Investitionen wird in Hessen für die nächsten Jahre in der Größenordnung von mehreren Milliarden Euro liegen. Hier wird die LTH – Bank für Infrastruktur dringend benötigte Finanzierungshilfe leisten. Insbesondere wird die wettbewerbsneutrale LTH – Bank für Infrastruktur dort tätig werden, wo der freie Kapitalmarkt aufgrund geringer Renditeaussichten keine ausreichenden Finanzmittel zur Verfügung stellt, und wird ihre Förderprodukte und Angebote allen Interessenten zu gleichen Konditionen diskriminierungsfrei zur Verfügung stellen. Beispiele hierfür können Krankenhäuser bei der Infrastrukturinvestitionsfinanzierung sein, Verkehrsverbünde bei der Beschaffung rollenden Materials, Studentenwerke bei der Sanierung alter Wohnanlagen sowie Schwellenhaushalte bei der Wohnungseigentumsbildung.
Das Land Hessen kann die von der LTH – Bank für Infrastruktur erwirtschafteten Eigenmittel vollständig für Förderzwecke verwenden. Der Landeshaushalt kann auf diese Weise nachhaltig entlastet und das Fördervolumen deutlich erhöht werden, und zwar revolvierend.
Das durchgeführte Anhörungsverfahren hat die Intention des Gesetzes nachhaltig unterstützt. Ausdrücklich begrüßt wurde dabei unsere Zielsetzung,die Refinanzierung der LTH – Bank für Infrastruktur so preiswert wie möglich zu gestalten. Positiv bewertet wurde auch, dass die Regelung zur Stärkung einer der drei Unternehmenssparten der Helaba zum öffentlichen Förder- und Infrastrukturgeschäft beiträgt.Die mit Refinanzierungsvorteilen generierbaren Eigenmittelprogramme können dabei zu einer langfristigen Konsolidierung des öffentlichen Förderund Infrastrukturgeschäfts führen.
In der Anhörung wurde auch darauf hingewiesen, dass durch die Errichtung der LTH – Bank für Infrastruktur die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Investitionsbank Hessen nicht negativ verändert werden dürfen. Ich möchte deshalb an dieser Stelle ausdrücklich feststellen, dass die im IBH-Gesetz genannten Aufgabenfelder dem zweiten Förderinstitut des Landes als zentralem monetären Wirtschaftsförderungsinstitut auch weiterhin uneingeschränkt zur Verfügung stehen werden. Ich möchte es noch ergänzen: Dabei ist eher das Ziel, diese Möglichkeiten in Zukunft deutlich zu erhöhen und dabei auch Komplementärmittel, z. B. von der KfW und der EIB, zusätzlich zur Verfügung zu haben.
Der Gesetzentwurf für das LTH – Bank für InfrastrukturGesetz erfordert zusammen mit der notwendigen Änderung des Staatsvertrags die Abstimmung mit dem Freistaat Thüringen. Dies ist zwischenzeitlich erfolgt. Der Freistaat Thüringen hat keine Einwände erhoben. Namens der Landesregierung bitte ich um Ihre Unterstützung für diesen Entwurf im Rahmen der Beratungen, um Unterstützung bei dem Verfolg des gemeinsamen Ziels, die Effizienz der hessischen Förderlandschaft nachhaltig zu stärken.
Bevor wir in die Aussprache eintreten, darf ich noch einen Punkt bekannt geben.Eingegangen ist und auf Ihre Plätze verteilt wurde der Dringliche Entschließungsantrag der Fraktion der CDU betreffend Übertragung von Reststrommengen auf Block A Biblis, Drucks. 16/6109. – Die Dringlichkeit wird bejaht. Dann wird dieser Dringliche Entschließungsantrag zu Tagesordnungspunkt 59 und zusammen mit den Tagesordnungspunkten 35 und 55 aufgerufen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann wird das so gemacht.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die SPDFraktion begrüßt die Zielsetzung des vorliegenden Gesetzentwurfs, die Refinanzierung des über die Landestreuhandstelle abgewickelten Fördergeschäfts des Landes Hessen so günstig wie möglich zu gestalten.
Nach dem bedauerlichen Wegfall von Anstaltslast und Gewährträgerhaftung für Sparkassen und Landesbanken würde die LTH in ihrer heutigen Struktur die mit den staatlichen Haftungsgarantien verbundenen Refinanzierungsvorteile nicht mehr nutzen können. Insofern ist der vorliegende Gesetzentwurf zu unterstützen, über eine Umwandlung der LTH in eine rechtlich unselbstständige Förderbank innerhalb der Landesbank der zwischen der EU-Kommission, der Bundesregierung und den Bundesländern gefundenen Verständigung Rechnung zu tragen. Es ist auf jeden Fall sinnvoller, ein Institut zu schaffen, das den Genuss staatlicher Haftung behält, ohne zusätzlich mit Eigenkapital ausgestattet werden zu müssen.
Dem Gesetzentwurf können wir entnehmen, dass der Refinanzierungsvorteil bei nationalen Instituten zwischen 0,05 % und 0,2 % pro Jahr liegt – eine Größenordnung,
die in Anbetracht des Gesamtumfangs der Fördermittel als durchaus spürbar zu bezeichnen ist.Insoweit geben wir unsere Zustimmung.
Es gibt allerdings drei Punkte, auf die an dieser Stelle kritisch verwiesen werden muss. Zum einen ist dem vorliegenden Gesetzentwurf die Koppelung an die Anpassung des Staatsvertrags über die Bildung einer gemeinsamen Sparkassenorganisation Hessen-Thüringen zu entnehmen. Diese Koppelung ist unnötig, zumal es in Thüringen die Bereitschaft gab,der vorliegenden Intention des LTHGesetzes in einem gesonderten Staatsvertrag zu entsprechen. Vor dem Hintergrund der bekannten Unstimmigkeiten zwischen den Ländern Hessen und Thüringen in der Frage der Ausgestaltung des Sparkassengesetzes – ich nenne hier nur den Streit um die Bildung und Veräußerung von Stammkapital – ist dieses Vorgehen allerdings geradezu eine Dummheit.Es ist nunmehr nämlich so,dass die oben beschriebene, durchaus sinnvolle Umwandlung der LTH so lange nicht in Kraft treten kann, bis die Unstimmigkeiten zwischen Hessen und Thüringen in der Frage des Sparkassengesetzes ausgeräumt sind.
Insofern muss ich den Finanz- und insbesondere den Wirtschaftsminister, der im Moment noch nicht da ist, fragen: Wann wird der Staatsvertrag mit Thüringen denn unter Dach und Fach sein? Das heißt, wann wird der vorliegende Gesetzentwurf wirklich in Kraft treten? Wenn man das im Moment nicht sagen kann, liegt hier ein schwerwiegender Konstruktionsfehler vor.