Insofern muss ich den Finanz- und insbesondere den Wirtschaftsminister, der im Moment noch nicht da ist, fragen: Wann wird der Staatsvertrag mit Thüringen denn unter Dach und Fach sein? Das heißt, wann wird der vorliegende Gesetzentwurf wirklich in Kraft treten? Wenn man das im Moment nicht sagen kann, liegt hier ein schwerwiegender Konstruktionsfehler vor.
Zweiter Punkt. Während andere Bundesländer ihre Förderinstrumente und -institute bündeln, leistet sich Hessen mittlerweile einen munteren Dreiklang. Mit der LTHBank, der IBH und der Hessen-Agentur haben wir gleich drei Förderinstrumente nebeneinander. Das heißt, Hessen leistet sich Antisynergien, die in drei Vorständen, mehreren Beiräten und damit munterer Ämtervervielfältigung gipfeln. Das mag den Unterbringungsmöglichkeiten verdienter oder weniger verdienter Parteifreunde dienen. Im Sinne einer effizienten Förderpolitik ist es jedenfalls nicht.
Dritter und letzter Punkt. Es liegen Berechnungen vor, die von einem Infrastrukturdefizit in Hessen von 42 Milliarden c ausgehen. Es ist also höchste Zeit, dass mit fortschrittlichen Investitionskonzepten die notwendigen Investitionen in die Infrastruktur und insbesondere auch in die soziale Infrastruktur unseres Landes angestoßen werden. Hierzu benötigt Hessen eine offensive Förderpolitik, effiziente Förderinstrumente, aber keine Verzögerung bei der Möglichkeit, attraktive Konditionen zu bieten. Sie sollten sich vor diesem Hintergrund daher sehr wohl überlegen, diesen von der Grundidee her durchaus unterstützenswerten Gesetzentwurf durch ungeschickte Rahmensetzung unnötig zu verzögern oder sogar zu gefährden. – Danke schön.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Teilen der Ausführungen des Kollegen Pighetti kann ich mich in der Tat anschließen, aber eben nur Teilen. Im Wesentlichen kann ich mich den Ausführungen des Finanzministers anschließen. Die CDU-Fraktion begrüßt die Fortentwicklung der LTH hin zu einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung. Die Argumente sind hier im Wesentlichen genannt worden. Herr Pighetti hat auch die Zahlen genannt. Bei einem Refinanzierungsvolumen von 1 Milliarde c im Jahr macht das für die LTH etwa 2 Millionen c Verbesserung bei den durch das bessere Rating entstandenen Refinanzierungskosten aus. Das ist eine Summe, mit der Fördergeschäfte gemacht werden können. Ich muss sagen, dass die LTH als Anstalt auch für das Land Hessen in der Tat eine sehr wichtige Aufgabe wahrnimmt.
Die angesprochene Frage – das will ich hier ganz offen aufgreifen –, ob man eine Investitionsbank Hessen und eine LTH nebeneinander braucht, ist keine Frage, die diese Landesregierung entschieden hat,sondern eine Entscheidung, die im Wesentlichen historisch gewachsen ist. Dieser Frage sollte man sich in der Tat einmal stellen. In der Tat ist es so, dass es in fast allen anderen Bundesländern inzwischen Förderinstitute gibt, die ein wesentlich höheres Fördervolumen über ihre eigene Förderbank abwickeln. Das entspricht auch nicht der Leistungskraft, die ein Förderinstitut in einem Land, das den Finanzplatz Frankfurt hat, haben könnte. Insofern sollten wir uns in der Tat überlegen, wie wir es schaffen, mit diesen beiden Instituten auf Dauer eine schlagkräftige Einheit aufzubauen. Die eine ist schon öffentlich-rechtlich. Sie hat starke Möglichkeiten in der Refinanzierung und kann damit auch das Fördergeschäft ausweiten.
Meine Damen und Herren, nach dem, was in Brüssel entschieden wurde, ist es auch die richtige Entwicklung, dass es eine klare Trennung zwischen dem gibt,was Aufgabe einer Landesbank ist, und dem, was Aufgabe eines Förderinstitutes ist. Somit vollziehen wir letztlich hier den letzten notwendigen Schritt, um der Verständigung in Brüssel Rechnung zu tragen.
Ich möchte aber auch einem Gerücht entgegentreten, das Herr Pighetti versucht hat aufzubauen, nämlich ob es eine Unstimmigkeit mit dem Land Thüringen bei dem Sparkassengesetz gibt. Dies würde sich angeblich erschwerend für den zu ändernden Staatsvertrag hinsichtlich der LTH erweisen. Ich kann Sie beruhigen. Es gibt keine Unstimmigkeit. Der Staatsvertrag ist im Wesentlichen ausgehandelt. Er liegt unterschriftsreif vor. Er wird im November auch eingebracht werden, sodass das Gesetz zur Umwandlung der LTH unmittelbar am 01.01.2007 in Kraft treten kann.Das ist im Übrigen auch notwendig – das sage ich in aller Offenheit –, weil sonst die Helaba, wenn man das unterjährig machen würde, zweimal eine Bilanz erstellen würde. Das kostet nach Schätzung der Helaba rund 5 Millionen c.Das wäre wirklich etwas,was man sich bei allem Streit, den man möglicherweise auch über das Sparkassengesetz hat, ersparen sollte.
Es wird also sicherlich dazu kommen. – Herr Kahl, wenn Sie da überrascht sind, wundert mich das. Denn das Ein
zige, worauf Thüringen Wert legt, ist, dass Thüringen gefragt wird. Natürlich, wenn die Helaba eine Sparkasse erwerben sollte, wird das in irgendeiner Art und Weise auch im Staatsvertrag Berücksichtigung finden müssen. Aber ansonsten war es das auch.
Thüringen ist durchaus einverstanden damit, dass wir in Hessen diesen Weg – übrigens zur Stärkung der Sparkassen – mit der Stärkung der LTH durch Umwandlung in eine Anstalt gehen. Anstalt ist auch ein schöner Begriff, das klingt mehr nach Psychiatrie, das gebe ich zu, als nach einer Bank,aber es ist eine Bank,die ihrem Förderauftrag gerecht wird. Deswegen unterstützen wir diesen Gesetzentwurf sehr. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf auf das hinweisen, was Herr Minister Weimar gesagt hat, und das ergänzen: Die Landestreuhandstelle ist eine Institution, die in der Vergangenheit häufig im Stillen gewirkt hat, aber durchaus zum Positiven des Landes. Es ist sicherlich richtig, dass das Know-how, das dort vorhanden ist, insbesondere im Zusammenhang mit der Wohnungsbauförderung, im Vergleich zur Vergangenheit ausgeweitet wird und damit die Landestreuhandstelle zu einem zentralen Förderinstitut für andere Bereiche des Landes wird, sodass damit letztendlich dem Lande Hessen die günstigen Refinanzierungsmöglichkeiten zugute kommen. Damit ist ein neuralgischer Punkt angesprochen. Herr Milde hat ihn eben in der Diskussion auch aufgegriffen. Auf jeden Fall muss eine Zersplitterung der Förderlandschaft vermieden werden.
Herr Minister Weimar, Sie haben darauf hingewiesen, was für die IBH sichergestellt ist. Ich kann für die FDP-Fraktion sagen:Wir legen schon großen Wert darauf, dass eine Kooperation zwischen den beiden Förderinstituten so weit wie möglich sichergestellt wird und auch nicht ausgeschlossen wird.Aber darüber müsste man in Zukunft diskutieren, wie hier eine Veränderung – Herr Milde, Sie haben es auch angesprochen – erfolgen kann. Denn für die FDP kann ich sagen:Wir wollen nicht, dass das Fördergeschäft zersplittert wird.
Meine Damen und Herren, es ist wichtig, die Zahl der Ansprechpartner für diejenigen, die eine Förderung in Anspruch nehmen wollen, nicht zu vergrößern, sondern zu verkleinern. Da haben wir in dieser Legislaturperiode allerdings eine Entwicklung zu verzeichnen, insbesondere wenn man die dritte Institution einbezieht, die der Zersplitterung Vorschub leistet und eben gerade nicht der Konzentration dient, und zwar in der Form der HessenAgentur.Aber das steht hier heute nicht zur Debatte.
Die FDP unterstützt es, dass die Möglichkeiten genutzt werden, die die Einigung auf europäischer Ebene für uns bedeutet.Wir werden diesen Gesetzentwurf noch im Einzelnen erörtern. Es ist vorgesehen, einen LTH-Ausschuss
zu bilden, in dem das Landesinteresse aktuell diskutiert werden kann, um auf die Programmarbeit der Landestreuhandstelle Einfluss zu nehmen.
Wir bekennen uns zu der Situation. Sie haben die Kooperationsinstitutionen – die KfW und die EIB – hier angesprochen. Aber da ist wiederum das Problem, dass häufig Fördermaßnahmen gar nicht in Anspruch genommen werden – aus den Ihnen bekannten Gründen, dass Kreditinstitute die Programme nicht in der Weise anbieten, wie wir das eigentlich im Interesse der mittelständischen Wirtschaft wollen.
Entscheidend ist eine ausreichende Information über die Fördermöglichkeiten bei der Landestreuhandstelle. Von daher ist dieser Gesetzentwurf der richtige Weg, um diese Aufgabe zu erfüllen.
Herr Milde ist bereits auf das Problem eingegangen: das Verhältnis der Helaba zur LTH. Das ist im Gesetzentwurf in der Weise gelöst, dass es keine personelle Verflechtung zwischen LTH und Helaba gibt. Es gibt hier unterschiedliche Interessen zu berücksichtigen, einerseits aus der europäischen Einigung und andererseits die Situation aus den Anforderungen des BaFin, die an ein solches Förderinstitut gestellt werden.
Ich fasse zusammen. Wir unterstützen diese Maßnahmen und werden die Einzelheiten auch im Detail diskutieren. Ich sage aber für die FDP-Fraktion: Die Diskussion über den LTH-Gesetzentwurf ist für uns eine Aufforderung, über eine Konzentration der Förderlandschaft in Hessen zu diskutieren und einer Zersplitterung Einhalt zu bieten. Das gilt für alle Bereiche. Denn wir brauchen einen Ansprechpartner und nicht zehn, von denen man dann keinen findet. – Vielen herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Posch. – Das Wort hat Frau Abg. Hölldobler-Heumüller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wie bereits meine Vorredner erklärt haben, leistet die Landestreuhandstelle einen wichtigen Beitrag zur Wirtschaftsförderung und insbesondere zur Wohnungsbauförderung in Hessen. Sie fördert unter anderem den Bau von Mietwohnungen. Auch wenn die Zahl der nach dem Wohnungsbauförderungsgesetz im Jahr 2005 geförderten Wohnungen zurückgegangen ist, ist dies ein wichtiger Bestandteil,z.B.im Ballungsraum Rhein-Main weiter für bezahlbaren Wohnraum zu sorgen.
Darüber hinaus ermöglicht die LTH mit ihren verschiedenen Förderinstrumenten auch den Bau von Eigenheimen. Zinsverbilligte Darlehen kamen 690 Häuslebauern und Käufern von Eigentumswohnungen zugute.
Gerade aus grüner Sicht spielt dabei im Vergleich zum Neubau natürlich auch die Modernisierung des Wohnungsbaubestandes eine immer wichtigere Rolle. Dafür engagiert sich die LTH unter anderem bei dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm. Es sind auch schon die Mittel
für „Soziale Stadt“ erwähnt worden, die ebenfalls durch die Kassen der LTH fließen. Nicht zu vergessen ist der Hessische Investitionsfonds mit zahlreichen Maßnahmen im Umweltschutz,Abwasserbereich und in der Landwirtschaft. Es gibt von unserer Seite inhaltlich sicherlich noch die eine oder andere Idee, was anders gemacht werden könnte, aber das ist heute nicht Gegenstand der Beratungen. Auch im Informationsbereich – Herr Kollege Posch hat es angesprochen – wünschen wir uns manchmal eine etwas breitere Transparenz; aber auch da gab es mit dem Hessischen Fördertag neue Ansätze und Versuche, weiter in die Breite zu informieren.
Die Aufgabenfelder, die hier genannt sind, unterstreichen das, was eine klassische Förderbank leisten soll. Somit ist die LTH ein Förderinstitut im Sinne der Verständigung II zwischen der EU-Kommission, der Bundesregierung und den Bundesländern. Die EU-Rahmenbedingungen haben sich geändert. Diese Chance sollte man natürlich nutzen. Denn die LTH kommt nur dann in den Genuss besonderer staatlicher Haftungsgarantien, wenn ihr Fördergeschäft auch weiterhin strikt vom übrigen Geschäft der Muttergesellschaft Helaba getrennt bleibt.
Das uns hier vorgelegte Gesetz zur Errichtung der LTHBank für Infrastruktur als rechtlich unselbstständige Anstalt innerhalb der Helaba soll das gewährleisten. In den Gesprächen mit IBH und LTH stellt man fest, dass beide ihre gute Zusammenarbeit betonen und hinzufügen, dass sie ihre Aufgaben inhaltlich sinnvoll getrennt haben. Nichtsdestotrotz – auch das ist schon angesprochen worden – stellt sich die Frage, ob wir uns diesen Dreiklang weiterhin leisten wollen, ob er Sinn macht und ob es nicht Zeit wird, darüber nachzudenken, auch dort zu Veränderungen zu kommen und Synergieeffekte zu nutzen.
Wie auch die Vorredner bereits gesagt haben: Wenn die LTH für die Gelder, die sie am Kapitalmarkt beschaffen muss, geringere Zinsen zahlen muss, dann kommt das ihren gemeinnützigen Aufgaben zugute. Dann können damit weitere Förderaufgaben wahrgenommen werden; 2 Millionen c sind da schon einiges an Geld. Verzögerungen – auch darauf wurde hingewiesen – können wir uns nicht leisten; diese müssten teuer bezahlt werden. Ich gehe an dieser Stelle aber davon aus – auch wenn wir sonst mit dem Vorgehen des Finanzministers nicht immer einverstanden sind –,
Wir überweisen den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Haushaltsausschuss.Gibt es hierzu die Zustimmung? – Dann wird das so gemacht.