Protokoll der Sitzung vom 06.10.2006

(Beifall bei der CDU)

Deshalb ist das Prozedere, welches wir gewählt haben, unterschiedliche Berichterstatter im Petitionsausschuss und in der Härtefallkommission zu benennen, ausführliche Diskussionen und das Hinzuziehen externen Fachwissens, wenn wir das für nötig halten, der richtige Weg. Wir

werden, wie Sie wissen, demnächst im Petitionsausschuss und in der Härtefallkommission externes Wissen zurate ziehen.

Die Antwort auf die Frage 11 zeigt sehr eindrucksvoll, dass es in Hessen keine Abschiebungen und keine Aufenthaltsbeendigungen gibt, bevor der Petitionsausschuss oder die Härtefallkommission bzw. der Landtag sich mit diesem Thema befasst haben.

(Sabine Waschke (SPD): Die Rechtslage ist anders!)

Das wurde anders gesehen. Hier hat das Innenministerium klare Regelungen ausgegeben, dass dies nicht geschieht.

Die Antwort auf die Frage 12 ist meines Erachtens in Ordnung. Hier wird deutlich gemacht, dass man seitens der Hessischen Landesregierung der Meinung ist, dass Petenten, die mehr als sechs Monate Freiheitsstrafe oder 180 Tagessätze in den letzten drei Jahren zu verzeichnen haben, von gewissen Bleiberechtsregelungen ausgeschlossen werden sollen. Ich verstehe nicht ganz, dass Sie dies anders zu sehen scheinen. Dies ist zumindest aus der Frage, so wie sie formuliert ist, herauszulesen.

Dessen ungeachtet werden all jene, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht zurückgeführt werden können, die gesundheitlich gefährdet sind, im Heimatland aufgrund ihrer Volkszugehörigkeit oder Religion verfolgt werden oder eine besondere Härte vorweisen können, auch zukünftig Hilfe bekommen.

(Sabine Waschke (SPD): Nicht alle!)

Wer integriert ist, wer entsprechend lange hier lebt und unabhängig von staatlicher Unterstützung ist, soll auch – darauf sollte bei dem Innenministertreffen in Nürnberg hingearbeitet werden – eine entsprechende Chance erhalten und einen Anspruch auf Bleiberecht bekommen. Hessen wird also – davon sind wir überzeugt – nicht nur in der Härtefallkommission eine vernünftige Politik betreiben, sondern auch bei dem großen Thema Integration eine Vorreiterrolle in der Bundesrepublik Deutschland einnehmen. Dies zeigen die bereits angesprochenen Integrationskurse. An den Sprachkursen haben im letzten Jahr über 8.200 Menschen teilgenommen. Es gibt auch andere Angebote. Frau Waschke, Sie haben nur einen Teil zitiert, als Sie von den Spätaussiedlern sprachen. Es gibt viele andere Angebote wie „Mama lernt Deutsch“, Sprachförderung im Kindergartenalter, „Frühstart“, „Ausbildung in der Migration“. Sie alle weisen in die richtige Richtung.

(Sabine Waschke (SPD): Es handelt sich ausschließlich um Sprachangebote!)

Diesen Weg wollen wir in Hessen weiter gehen.Wir halten unserem Innenminister, wie bereits gesagt, die Daumen, dass in Nürnberg eine entsprechende Regelung gefunden wird. – Danke.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank,Herr Bellino.– Es liegen zwei Meldungen zu Kurzinterventionen vor. Ich lasse sie beide zu Wort kommen, dann haben Sie anschließend die Gelegenheit, auf beide zu antworten. Zunächst Herr Kollege Frömmrich von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet, um auf einen Punkt einzugehen, den der Kollege Bellino im Zusammenhang mit dem Abschiebestopp vorgetragen hat. Herr Bellino, dass Sie sagen, Sie wüssten nicht, auf welche Personengruppe eine Bleiberechtsregelung ausgerichtet sei, und Sie von daher nicht sagen könnten, für diese Gruppe erlassen wir keinen Abschiebestopp, ist so nicht richtig.

Ich gehe einmal davon aus,dass unser Innenminister beim Zuhören und dann auch beim Umsetzen genauso pfiffig ist wie der Minister des Landes Schleswig-Holstein. Der Minister des Landes Schleswig-Holstein, Herr Stegner, schreibt an seine Ausländerbehörden ganz dezidiert zur Berücksichtigung der Voraussetzungen einer Bleiberechtsregelungen bei anstehenden Aufenthaltsbeendigungen:

Die Frage einer erforderlichen Bleiberechtsregelung und deren Ausgestaltung, für die sich das Land Schleswig-Holstein seit Langem einsetzt, beschäftigt die Innenminister und -senatoren bereits seit Längerem. Nach intensiven Abstimmungsgesprächen zwischen den Ländern und dem Bundesinnenminister in der vergangenen Woche scheinen sich die Konturen einer Bleiberechtsregelung, die von der Innenministerkonferenz im November 2006 einvernehmlich zu beschließen wäre, allmählich abzuzeichnen. Bei der Planung und Durchführung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen...

und dann geht es weiter, und er beschreibt ganz genau die Personengruppen. Er sagt:

... faktisch, wirtschaftlich, sozial im Bundesgebiet Integrierte, die mindestens ein einjähriges Kind haben und sich seit mindestens sechs Jahren im Bundesgebiet aufhalten.... Andere Personen, die mindestens seit sieben Jahren hier ununterbrochen leben, Menschen, die über ein Beschäftigungsverhältnis verfügen und keine staatlichen Transferleistungen bekommen, es sei denn, sie sind in Ausbildung, Familie oder alleinerziehend.

Er sagt weiter, welche Personen ausgeschlossen sind:

Herr Frömmrich, die zwei Minuten sind um. Sie müssen bitte zum Schluss kommen.

Personen, die gegen das Gesetz verstoßen haben, die straffällig geworden sind und anderes.

Herr Kollege Bellino, wenn der Innenminister des Landes Schleswig-Holstein nach der Innenministerkonferenz und den Gesprächen der Innenminister sehr genau Personen abschätzen kann, dann gehe ich davon aus, dass das dieser Innenminister auch kann. Aus diesem Grund kann er genauso wie der Innenminister des Landes Schleswig-Holstein einen Abschiebestopp verfügen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Sabine Waschke (SPD))

Vielen Dank, Herr Frömmrich. – Die nächste Kurzintervention kommt von Frau Kollegin Waschke von der SPDFraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Auch ich möchte noch einmal auf zwei Aspekte eingehen, die Herr Kollege Bellino an dieser Stelle gesagt hat. Herr Bellino, das, was ich hier in den Händen habe, ist der Evaluationsbericht der Bundesregierung zum Aufenthaltsgesetz. Da haben sich viele Fachleute und viele Politiker – übrigens von CDU und SPD – zusammengesetzt, bestimmte Verfahrensregelungen getroffen und Änderungsbedarf im Aufenthaltsgesetz festgeschrieben.Wir reden von § 25 Abs. 5, den Sie hier auch angesprochen haben.

Im Evaluationsbericht steht:

Der bei der Evaluierung zutage getretene Präzisionsbedarf, insbesondere bei den Normen des § 25 Abs. 4 und Abs. 5 AufenthG, kann im Rahmen der allgemeinen Verwaltungsvorschriften geleistet werden.

Man hat festgestellt, dass die Länder § 25 Abs. 5 sehr unterschiedlich auslegen.Ich hatte in meiner Rede gesagt: In Hessen waren es 183 Personen in 14 Monaten, die davon profitiert haben, in Rheinland-Pfalz waren es 700 in fünf Monaten. Das hat man auf Bundesebene erkannt. Das muss geändert werden.

Zweitens zur Härtefallregelung. Hier steht: „Um eine bundeseinheitliche Anwendungspraxis zu erreichen, sind Konkretisierungen in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift erforderlich.“

Das heißt für mich, die Länder haben die Möglichkeit der Härtefallkommission völlig unterschiedlich umgesetzt. Man hat festgestellt, dass es unterschiedliche Ergebnisse gibt.Wir haben darüber schon mehrfach gesprochen.Hessen ist dabei bei Weitem Schlusslicht. 113 Fälle von 15.000 geduldeten Menschen ist ein überschaubares Ergebnis. Sie wissen ganz genau,wenn Hessen diesen Passus des Lebensunterhalts nicht restriktiv umgesetzt und den Menschen die Möglichkeit gegeben hätte, in sechs Monaten zu beweisen, dass sie ihren Lebensunterhalt alleine sichern können, hätten wir in der Härtefallkommission bessere Ergebnisse gehabt.

Frau Kollegin Waschke, auch Ihre zwei Minuten sind um. Ich bitte Sie, zum Schluss zu kommen.

Letzter Satz: Diese Chance kriegen sie in Hessen nicht. Aber wir geben nicht auf, darum zu kämpfen, dass wir in der Härtefallkommission besser werden.

(Clemens Reif (CDU): Dann haben Sie wenigstens etwas zu tun!)

Vielen Dank, Frau Waschke. – Herr Bellino hat die Gelegenheit zur Antwort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir geben natürlich erst einmal dem Kollegen Frömmrich recht, dass wir einen sehr pfiffigen Innenminister haben.

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Das habe ich nicht gesagt!)

Er ist nicht nur pfiffig, sondern auch hoch kompetent. Deswegen wird er mit seinem Ministerium auch mit Sicherheit eine entsprechende Lösung finden.

(Weitere Zurufe von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, darf ich Sie bitten, dem Redner zuzuhören.

Wenn hier zitiert wird, dass sich Konturen abzeichnen etc., dann kann ich nur sagen, wir hatten dies doch bedauerlicherweise öfter. Wir hoffen alle, dass wir dieses Mal recht behalten, wenn wir optimistisch auf den November blicken.

(Zuruf der Abg. Sabine Waschke (SPD))

Ich habe mich vorhin diplomatisch ausgedrückt.Wir können das auch anders formulieren, aber ich glaube, da braucht sich keine Partei zu verstecken.

Frau Waschke, Sie sprechen davon, dass wir in Hessen sehr restriktiv mit der Anerkennung der Bleiberechtsregelung umgegangen sind. Ich habe Ihnen 1 % vorgerechnet, wenn Sie Rheinland-Pfalz nennen, dann mögen es dort 2,5 % sein, es bleiben aber immer noch 97,5 % übrig, was meines Erachtens klar zeigt, dass die meisten der von Ihnen bezeichneten unmenschlichen Kettenduldungen selbst verschuldet sind.Wenn der Staat oder die Gerichte daran schuld sind, können wir darüber sprechen und müssen auch Abhilfe schaffen.Das versuchen wir.Das tun wir, hoffe ich zumindest. 97,5 % sind selbst verschuldet. Deshalb handelt es sich hier nicht um unmenschliches Vorgehen. Die Leute sollten sich viel eher fragen, ob sie den richtigen Weg gegangen sind oder den richtigen Berater hatten.

(Beifall bei der CDU)

Ein Letztes, weil es im Plenum vielleicht ein falsches Bild darstellt. Sie wissen doch ganz genau, dass die Menschen, die in der Härtefallkommission sitzen, nach Lösungen suchen, wenn dieser Fall eintritt, dass es nur am Lebensunterhalt scheitert.

(Sabine Waschke (SPD):Wie viele gelangen nicht in die Härtefallkommission? Die Hürden sind sehr hoch!)

Das liegt am Petitionsausschuss bzw. an denen, die keinen Härtefallantrag stellen.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Bellino. – Als nächster Redner hat Herr Rentsch für die FDP-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren!