Meine Damen und Herren, es wird Sie nicht wundern, dass wir der Entlastung nicht zustimmen werden. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie auch mich für die FDP-Fraktion mit einem Dank an den Hessischen Rechnungshof beginnen.
Ich danke Herrn Prof. Eibelshäuser, ich danke auch dem Vizepräsidenten, Herrn von Gall. Ich danke ebenfalls den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Arbeit des Rechnungshofs in seiner neuen Zusammensetzung hat sich hervorragend bewährt. Die Berichte und Empfehlungen sind schneller, direkter und konkreter denn je. Ich würde mir wünschen, dass sie auch folgenreicher als bisher wären.Wir sind da aber auf einem guten Wege.
Die Arbeit des Rechnungshofs hinsichtlich der Entlastung der Landesregierung bezieht sich auf zwei Punkte. Zum einen geht es um die Kritik des Haushaltsgebarens im Haushaltsvollzug. Zweitens geht es um langfristige strategische Empfehlungen. Ich möchte zu beidem jeweils ein Beispiel nennen.
Hinsichtlich der langfristigen Empfehlungen hat der Rechnungshof dankenswerterweise Überlegungen angestellt,wie die nach der Verfassung zulässige Grenze für die Verschuldung besser formuliert werden kann, weil sich die Regelungen zur Begrenzung der Staatsverschuldung als weitgehend unwirksam erwiesen haben. Der Rechnungshof kommt zu dem Schluss, dass es angezeigt erscheint, diese Grenze an der Leistungsfähigkeit einer Volkswirtschaft bzw. der Wirtschaft eines Landes, also am Bruttoinlandsprodukt, zu bemessen. Das heißt im Klartext, man hat sich an den Maastricht-Kriterien zu orientieren. Das ist für uns, die Mitglieder der FDP-Fraktion, eine recht erfreuliche Empfehlung. Denn wir haben einen entsprechenden Antrag eingebracht. Der Herr Staatsminister der Finanzen hat den Inhalt dieses Antrags so dargestellt, als ob es sich um die krankhafte Ausgeburt eines schlimmen Geistes handeln würde. Er hat behauptet, das sei völlig praxisfern. Herr Minister, ganz so praxisfern scheint es doch nicht zu sein – er hört nicht zu, das macht aber nichts –, wenn der Rechnungshof diese Empfehlung gibt.
Zumindest hat es dazu geführt, dass die CDU-Fraktion das nicht mehr in Bausch und Bogen ablehnt. Vielmehr befindet sich unser Antrag noch im Verfahren. Vielleicht können wir erreichen, dass ein Standpunkt, der auch von dem Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Herrn Glos,geteilt wird,auch bei den Mitgliedern der hessischen CDU seine Anhänger findet. Zumindest freue ich mich über die Weggenossenschaft des Rechnungshofs bei diesem Gedankengut und bedanke mich dafür. Das ist ein zufälliges Zusammentreffen dieser Überlegungen.
(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ha, ha, ha, das ist ein sehr „zufälliges Zusammentreffen“!)
Natürlich ist das ein zufälliges Zusammentreffen. Herr Kollege, ich bitte Sie, was soll denn das jetzt sein? Sie sollten sich einmal anschauen, wann wir diesen Antrag eingebracht haben.
(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Kollege, wir wollen lieber nicht untersuchen, wann der Rechnungshof das das erste Mal beraten hat!)
Auf diese Weise sollten wir bitte nicht miteinander umgehen – wirklich nicht. Ich hatte gehofft, dass wir zu einem einvernehmlichen Schluss unserer Debatte kommen. Herr Kollege, auf diese Weise werden wir das nicht erreichen. Das sollten Sie sich in die Haare schmieren, die Sie nicht mehr haben.
Ich will als Beispiel eine einzelne Empfehlung des Rechnungshofs anführen. Das betrifft die Bemerkung Nr. 15.
Herr Kollege, es ist immer so, dass es ein bisschen lauter wird, wenn es in der Debatte einen Disput gibt.Aber es ist ja jetzt schon wieder leise. – Bitte schön, Sie haben das Wort.
In Bemerkung Nr.15 hat sich der Rechnungshof damit beschäftigt, dass bei der Bewilligung von Fördermitteln das zuständige Ministerium die von der Kommune zu erhebenden Straßenbeiträge nicht zuwendungsmindernd angesetzt hat. Ich will in die Angelegenheit nicht näher einsteigen, will aber doch dazu sagen, dass der Ablauf des gesamten Verfahrens deutlich gemacht hat,dass da grundsätzlich etwas geändert werden muss. Das wurde vom Ministerium auch zugesagt.
Die Abnahme der Maßnahme erfolgte im August 1996. Die Kommune legte den Schlussverwendungsnachweis im März 2000 vor.
Das Ministerium hat dann erst volle 19 Monate später dazu Stellung genommen. Das heißt, wir haben hier einen Ablauf, der 9,5 Jahre gedauert hat. Das ist mit Sicherheit nicht erträglich. Das kann nicht hingenommen werden.
Hierzu muss ich sagen: Das ist eine Angelegenheit der nachgeordneten Behörden.Es ist natürlich aber auch eine Angelegenheit des Ministeriums.
Es wurde eingewandt, das habe auch an der hohen Arbeitsbelastung und personellen Engpässen gelegen. Dazu muss ich sagen: Das ist auf gar keinen Fall hinnehmbar.
Ich danke hier sehr dem Finanzminister, der, jenseits davon, dass er in das Kabinett eingebunden ist, gesagt hat: „Das kann so nicht bleiben“, und das in scharfer Form gerügt hat. Ich wünsche mir sehr, dass daraus Konsequenzen gezogen werden und dass die Arbeit des Rechnungshofs künftig nicht von den Ministerien behindert wird.
Herr Präsident,vielen Dank.– Wir können so schnell sein, wie wir wollen. Wenn im Vorfeld neuneinhalb Jahre zwischen dem eigentlichen Faktum und der Stellungnahme des Ministeriums vergehen, dann kann man letztlich nichts mehr machen.
Ich möchte noch einmal dem Rechnungshof und den Kolleginnen und Kollegen im Unterausschuss herzlich danken.Ich wünsche mir,dass die Zusammenarbeit so weitergeführt wird und dass möglichst schnell möglichst viele Konsequenzen für die Arbeit in der Praxis gezogen werden können. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch ich möchte den Bericht des Landesrechnungshofs und die Aussprache im Plenum dazu nutzen, dem Landesrechnungshof und allen seinen Mitarbeitern im Namen der SPD-Fraktion ganz herzlich zu danken.
Der Prüfbericht zur Haushaltsrechnung des Jahres 2004 enthält zahlreiche Verbesserungsvorschläge, Kritik und natürlich auch Hinweise, wie man es besser machen kann. Die vielen Beispiele, wo und wie die Landesmittel effizienter eingesetzt werden könnten, zeigen, dass der hiermit ermöglichte kontinuierliche Verbesserungsprozess weiterhin notwendig ist.
Wer sich den Bericht anschaut, erkennt, dass sich die Relevanz der Beispiele bereits dadurch zeigt, dass vieles aus den Hinweisen des Rechnungshofs bereits umgesetzt wurde bzw. Abhilfe durch die Landesregierung fest zugesagt ist.
Ich möchte auf drei Punkte eingehen,die etwas mehr Aufmerksamkeit verdienen, weil es sich dabei um grundsätzliche Fragen handelt. Zum einen geht es um Probleme im Zusammenhang des regelgerechten Einsatzes von Fördermitteln des Landes. Der Rechnungshof rügt den Verzicht des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft,Verkehr
und Landesentwicklung, zweckwidrig eingesetzte Fördermittel des Landesprogramms Einfache Stadterneuerung in Höhe von rund 160.000 c von einer Stadt zurückzufordern. Dabei wurde weder die erforderliche Einwilligung des Ministeriums der Finanzen noch die des Rechnungshofs eingeholt.
Nun geht es natürlich nicht darum, diesen konkreten Fall im Detail aufzuklären. Es ist aber festzuhalten, dass der regelgerechte Einsatz der Fördermittel vom Land angemessen zu überwachen ist. Schließlich geht es um die Verwendung öffentlicher Mittel. Die Beachtung der Beteiligungsrechte des Finanzministeriums und des Rechnungshofs sollte schlichtweg selbstverständlich sein.
Ich möchte auf ein zweites,sensibleres Thema zu sprechen kommen. Dabei geht es um die Versetzung von Beamtinnen und Beamten in den Vorruhestand bei Dienstunfähigkeit. Der Rechnungshof kritisiert, dass mehrere Ministerien und nachgeordnete Stellen dem Ziel der Eindämmung der Versorgungsausgaben nicht hinreichend Rechnung trugen.
Konkret geht es darum, dass die amtsärztlichen Untersuchungen häufig zu lange dauerten, ungenau angeordnet wurden oder gar nicht stattfanden. So hat das Kultusministerium im Frühsommer des Jahres 2000 eine nicht unerhebliche Zahl an Lehrkräften ohne amtsärztliche Untersuchung in den vorzeitigen Ruhestand versetzt. Darüber hinaus erfolgte lediglich in einer geringen Zahl von Versorgungsfällen eine Nachuntersuchung. Das muss man sich vor dem Hintergrund vor Augen halten, dass man demnächst die Rente erst mit 67 erhalten wird. Stets wird das Ziel postuliert, das reale Renteneintrittsalter anzuheben. Außerdem gibt es in der Bevölkerung ohnehin latent vorhandene Vorbehalte bzw. Verdächtigungen gegenüber den Bediensteten des öffentlichen Dienstes und den Beamten.Wer das berücksichtigt, weiß natürlich, dass sich da einiges an Sprengstoff verbirgt. Es findet sich nämlich immer so ein Fall wie der des in Hessen frühzeitig pensionierten Lehrers, der in der Schweiz dann weiterarbeitet. Dies war ein Fall, der in der interessierten Öffentlichkeit natürlich auf große Resonanz gestoßen ist.
Um vorherrschende – oder auch nur geschürte – Vorurteile nicht zu vertiefen, ist es nötig, dass die Verwaltung bestehende Regelungen konsequent umsetzt, wozu ausdrücklich auch Maßnahmen zur gezielten Wiederverwendung und zur anderweitigen Verwendung betroffener Mitarbeiter gehören.