Protokoll der Sitzung vom 31.01.2007

Wir kommen nach oft langen Verfahren zu sinnvollen Entscheidungen. Der Kollege Frömmrich hat das hier angesprochen. Manche Verfahren dauern lange. Das ist einfach so. Man kann nicht von heute auf morgen eine Lösung herbeiführen.Warum es immer der Einschaltung des Petitionsausschusses bedarf, ist mir nicht ganz klar.

Aber es gehört auch zur Wahrheit, dass sich Bürgerinnen und Bürger mit Begehren an uns wenden, denen wir nur schwer helfen können. Oft ist es eine Hilflosigkeit im Umgang mit der öffentlichen Hand,manchmal aber auch eine Hilflosigkeit im normalen Leben. Es sind Petitionen dabei, die man nicht so einfach umsetzen kann. Ich glaube, dass wir dort eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe haben. Das macht das Referat sehr gut. Das will ich ausdrücklich betonen; denn ich habe es gerade am Beispiel einer aktuellen Angelegenheit gesehen.

Wir schreiben nämlich mit großer Sorgfalt Begründungen, warum wir in einem Fall nicht helfen können. Das ist wichtig, denn es gehört zum direkten Kontakt zwischen Politik, Staat und Bürgern, dass man auch um Verständnis dafür wirbt, warum man bestimmte Begehren nicht umsetzen kann. Ich finde, das klappt sehr gut. Mein ausdrückliches Lob und mein Dank dafür, dass die Zusammenarbeit so gut funktioniert.

Abschließend komme ich zu einem Thema, das alle Vorredner genannt haben. Frau Dörr, Sie haben die Zahlen genannt. Es geht um die Ausländerpetitionen. Der Petitionsausschuss beschäftigt sich größtenteils mit der Frage, ob es für Menschen, die nicht aus Deutschland kommen, die Möglichkeit gibt, ein Bleiberecht zu ermöglichen. Ich glaube – das zeigt auch die Diskussion in der Härtefallkommission –, dass wir ein gutes Stück weiter sind, dass viele ideologische Gräben in den letzten Monaten überwunden wurden, weil wir in der Härtefallkommission, die man von der Konstruktion her mag oder nicht, eines geschafft haben: In Fällen, bei denen der gesunde Menschenverstand sagt, dass es sinnvoll ist, dass die Menschen hier bleiben, weil sie lange hier sind, weil sie integriert sind, weil sie hier Kinder haben und weil sie auch wirtschaftlich integriert sind, müssen diese Menschen nicht mehr zurück in ihr vermeintliches Heimatland. – Das ist ein großer Erfolg für alle vier Fraktionen in diesem Haus, die alle unterschiedliche Positionen in diesem Bereich haben. Dass man so einen vernünftigen Kompromiss herausarbeiten konnte, ist ein großer Erfolg, auch für die parlamentarische Arbeit in Hessen.

Ich glaube aber, zur Wahrheit gehört auch, dass man bei der Frage des Ausländer- und Bleiberechts auch darüber diskutieren muss, was wir mit den Personen machen, die kein Bleiberecht bekommen. Ich habe das schon in einer Debatte vor einigen Monaten gesagt.Wir hatten eine Debatte um eine Abschiebung, bei der das Regierungspräsidium Darmstadt involviert war. Ich halte es für keinen guten Stil – und das muss uns alle interessieren –, wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Ausländerbehörden oder übergeordneten Behörden in solch einer Debatte namentlich genannt werden. Meine Damen und Herren, das Gesetz machen die Parlamentarier, macht das Parlament, und nicht die Verwaltung. Die Verwaltung exekutiert Entscheidungen.

(Beifall bei der FDP)

Deshalb ist es wichtig, dass wir die Verwaltung nicht nach vorne stellen, wenn es darum geht, parlamentarische, politische Entscheidungen zu diskutieren. Gesetze werden mit Mehrheit beschlossen. Es gab in diesen Fällen – viele von Ihnen wissen, worum es geht – keine Möglichkeit, diese Menschen in Deutschland zu belassen. Die Rechtslage war eine andere. Dann darf man die Verwaltung aber nicht als Prellbock voranstellen und sagen: Ihr müsst das abfedern. – Das war eine nicht ganz angenehme Diskussion.

Lassen Sie mich deshalb abschließend sagen: Ich glaube, dass wir mit den Veränderungen beim Ausländerrecht,mit der Bleiberechtsregelung, wie sie angedacht ist, ein gutes Stück nach vorne kommen. Der Petitionsausschuss und die Härtefallkommission werden durch diese Regelung möglicherweise weniger zu tun haben. Klar ist aber auch, dass man sich in vielen Fällen, die nicht unter die Bleiberechtsregelung fallen, wieder an den Petitionsausschuss wenden muss.Wir müssen natürlich auch überlegen, ob es für die Menschen, die diese Anträge stellen, sinnvoll ist, immer wieder in neue Verfahren zu gehen; denn die Hoff

nung, hier bleiben zu können, bleibt bei diesen Menschen immer bestehen. Wir dürfen diese Hoffnung nicht künstlich verlängern, wenn sie nicht realisierbar ist. Ich glaube, das gehört in dieser Debatte auch zur Wahrheit: Wenn es keine Chance gibt, eine rechtliche Lösung zu finden, dann muss man ehrlicherweise sagen, dass diese Menschen in ihre vermeintliche Heimat zurückgeführt werden müssen. Eine andere Alternative gibt es nicht.

(Beifall bei der FDP und des Ministers Volker Bouffier)

Ich hoffe, dass wir auch künftig so gut und kollegial zusammenarbeiten wie bisher. Ich darf sagen, dass mir das viel Spaß macht. Ich glaube, es geht vielen Kolleginnen und Kollegen so.Es ist ein sehr angenehmer Ausschuss.Es wäre schön, wenn jeder Ausschuss eine so gute Stimmung hätte. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und des Abg. Jürgen Frömm- rich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Vielen Dank, Herr Kollege Rentsch. – Das Wort hat Herr Innenminister Bouffier.

Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren! Für die Landesregierung darf ich den Mitgliedern des Petitionsausschusses herzlichen Dank für ihre Arbeit sagen und ausdrücklich festhalten: Wir schätzen diese Arbeit, wir achten sie, und wir sehen im Petitionsausschuss einen Partner, weil er eine ganz besondere verfassungsrechtliche Rolle einnimmt. Deshalb meinen Dank und meine Anerkennung für die Arbeit, die dort geleistet wird, die häufig auch persönlich nicht einfach ist.Wir haben bei den Redebeiträgen durchaus spüren können, dass manche Kollegin und mancher Kollege auf der einen Seite die Rechtslage und auf der anderen Seite die betroffenen Menschen sieht. Sozusagen dazwischen eine Empfehlung abgeben zu müssen,ist nicht ganz einfach.Ich will das ausdrücklich zu Beginn sagen. Dessen sind wir uns bewusst, und dafür bedanke ich mich.

Ich will ausdrücklich auch den Rednerinnen und Rednern für das Lob an die Verwaltung danken, das ich ausdrücklich weitergebe; denn auch die befindet sich in einer vergleichsweise schwierigen Situation. Wir haben teilweise Massenverfahren.Wir haben häufig auch persönliche Ansprache, die nicht immer so ist, wie man es sich gelegentlich wünscht. Ich bin Herrn Kollegen Rentsch ausdrücklich dankbar für den Hinweis:Die Verwaltung ist nicht der Prellbock, den man sich herausziehen kann, sondern die Verwaltung vollzieht das Gesetz.

Das muss so sein und auch so bleiben. Was dort geleistet wird, ist beachtlich, auch und gerade im Hinblick darauf, dass es eine Verwaltung ist, die sich nicht darauf konzentriert,wie man etwas ablehnt oder etwas nicht macht.Vielmehr denkt sie sehr häufig mit dem Ausschuss darüber nach, welche Lösungen man finden kann. Daran mögen Sie erkennen, dass ich das nicht als Gegeneinander empfinde. Vielmehr ist es ein Miteinander in einer sehr schwierigen Aufgabenstellung.

Als Hauptkunde des Petitionsausschusses lassen Sie mich zwei oder drei Bemerkungen aufnehmen, die hier in der Debatte gefallen sind. Herr Kollege Frömmrich, soweit Sie gerügt haben, dass einige Stellungnahmen von ver

schiedenen Ministerien lange gedauert haben oder aus der Sicht von Ihnen oder des Ausschusses zu lange – ich habe gerade mit der Kultusministerin darüber gesprochen –, kann ich Ihnen sagen: Wir nehmen das sehr ernst. Wir werden dem natürlich nachgehen und uns bemühen, dass dies in Zukunft so schnell wie möglich geht.Aber Sie haben selbst gesagt, manches ist mühsam und langwierig. Trotzdem sage ich:Wenn dort etwas zu besorgen ist, dann nehmen wir das ernst.

Über 53 % dieser Petitionen stammen aus dem Bereich Ausländer/Asyl. Dieser Themenkreis ist nicht neu. Aber er ist genauso wichtig wie in der Vergangenheit. Ich bin weit davon entfernt, hier eine Debatte darüber zu führen, wer was bewegt hat. Nehmen wir es, wie es ist. Ich habe meine Position hier im Hause mehrfach vorgetragen, und ich bin froh, dass alle Kolleginnen und Kollegen in Deutschland dem gefolgt sind.Wenn der Kollege Rentsch am Schluss seiner Ausführungen die Frage aufgeworfen hat, was wir mit den Menschen machen, die unter Berücksichtigung all dessen, was wir im juristischen Zwischenraum haben – Gesetz, Bleiberechtsregelung, Härtefallkommission –, kein Bleiberecht bekommen können, dann kann die Antwort eigentlich nur eine sein, die Sie auch schon angedeutet haben. Wer kein Bleiberecht hat, der muss das Land verlassen. Das ist persönlich häufig bitter. Aber es ist die einzige Antwort, die wir den Menschen geben können und nach meiner Überzeugung auch geben müssen.

Ich sage es mit großem Ernst:Ich möchte ausdrücklich appellieren, dass wir Menschen keine Hoffnungen machen, die niemand erfüllen kann. Die Enttäuschung dieser Hoffnungen ist häufig schlimmer, als vorher klar zu erfahren, welche Möglichkeiten bestehen und welche nicht.

Ich füge eines hinzu, weil es in der Öffentlichkeit immer wieder missdeutet wird. Wir bemühen uns, bei den Rückführungen sehr individuell vorzugehen. Wir haben Wiederaufbauprogramme.Wir helfen den Menschen z.B., ihr Hab und Gut ins Heimatland zu transportieren. Wir stellen Unterstützungsfonds zur Verfügung. Wir geben Steuergelder,damit sie dort wieder aufbauen können.Das ist nach meiner Kenntnis etwas, das es in keinem anderen Land gibt, und ich halte es für richtig. Diese Menschen haben außerdem die Möglichkeit,als Besucher wieder in unser Land einzureisen.

Für denjenigen, der zwangsabgeschoben wird, entfällt all dies, und er hat eine Einreisesperre auf viele Jahre. Bei nüchterner Betrachtung hilft man diesen Menschen mehr, wenn man ihnen einen Start im Heimatland, der unter Umständen schwierig ist, mit deutschem Steuergeld ermöglicht,statt permanent zu rufen,man müsse doch etwas tun, wobei jeder, der sich auskennt, weiß, dass in diesen Fällen der gewünschte Daueraufenthalt nicht möglich ist.

Damit bin ich bei zwei Punkten, die Sie angesprochen haben. Zunächst zur Umsetzung der Bleiberechtsregelung. Herr Kollege Beckstein hat recht, und das haben wir sofort gemacht. Diejenigen, die im Besitz einer Arbeit oder einer Arbeitserlaubnis waren, sind unproblematisch. Schwierig ist der Zusammenhang derer, die nach dieser Konstruktion sich jetzt um eine Arbeit bemühen und ein Arbeitsangebot bringen. Ich will in der gebotenen Zurückhaltung sagen, dass ich auch finde, dass die Arbeitsbehörden hier noch nicht so weit sind, wie wir sie gerne haben möchten.

(Beifall der Abg. Nicola Beer (FDP))

Der Bundesarbeitsminister, mit dem ich in dieser Frage permanent verhandle, ist in dieser Frage wie der von Ihnen zitierte Leiter der Regionaldirektion völlig eindeutig. Aber ich habe zur Kenntnis nehmen müssen, dass das wohl noch nicht überallhin durchgedrungen ist. Ich sage es sehr deutlich: Wenn wir jemanden haben, der die Voraussetzungen des Bleiberechtskompromisses erfüllt und der ein Arbeitsangebot vorlegt, das nicht offensichtlich getürkt ist, dann gibt es aus meiner Sicht nichts, was die Arbeitsverwaltung zu prüfen hätte. Genau so war es gemeint, und nur so kann es gemacht werden, wenn es ein Erfolg werden soll.

Wenn die dann wieder anfangen, sozusagen von hinten her alles neu zu diskutieren, werden wir nicht das erreichen, was wir gemeinsam erreichen wollten. Um ein praktisches Beispiel zu nennen: Es gibt Fälle, wo ein Arbeitgeber bereit ist,jemanden einzustellen,wo die Firma in Ordnung ist und die Leute überprüft sind. Wenn der Arbeitgeber aber innerhalb von fünf Monaten immer noch keine Antwort bekommt, dann sagt er: Es tut mit leid, die Stelle ist anderweitig besetzt worden.

Genau das wollen wir nicht. Deswegen ist versucht worden, dieses Nebeneinander von Ausländerbehörden und Arbeitsbehörden in diesem Kompromiss aufzulösen. Ich bin guter Hoffnung, dass wir das gemeinsam noch besser hinbekommen. Es handelt sich gelegentlich um Einzelfälle, aber es sind nicht nur Einzelfälle. Ich spreche das hier deutlich an.

Eine vorletzte Bemerkung, und auch das gehört dazu. Ich pflege besonders gerne das Gespräch mit Landräten und Oberbürgermeistern, am allerliebsten, wenn ich darüber nicht vorher in der Zeitung lese. Aber auch hierzu habe ich eine klare Antwort. Herr Kollege Frömmrich, Sie haben Beispiele genannt, und ich will hier aus vielerlei Gründen nicht auf Einzelbeispiele eingehen. Aber Sie müssen vollständig berichten. Ja, es gibt Menschen, die hier voll integriert sind, aber wir haben auch Ausschlussgründe. Wenn jemand zu sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt ist, dann müssen wir eine Antwort auf die Frage geben, ob er hier bleiben kann. Die Debatte können wir nicht an dem Punkt beenden,dass wir sagen,dass sie lange hier und integriert sind.

An dieser Stelle muss gesprungen werden. Genau das ist in manchen Fällen sehr problematisch. Ich bitte Sie um Nachsicht, ich könnte Ihnen auf die Fälle, die Sie genannt haben, detailliert antworten. Aber das will ich in der Öffentlichkeit nicht tun. Ich will nur darauf hinweisen, dass es bei allem Bemühen – Sie können mir wirklich unterstellen, dass wir diesen Bleiberechtskompromiss nicht gemacht haben, damit er auf dem Papier steht, sondern wir wollen damit etwas lösen – immer wieder Fälle gibt, die unter die Ausschlussgründe fallen und bei denen wir sagen müssen: Es tut uns leid.

Ich darf Sie davon unterrichten, dass ich in der übernächsten Woche sämtliche Leiter der Ausländerbehörden und auch die zuständigen Landräte und Oberbürgermeister zu einer Dienstbesprechung eingeladen habe, um gemeinsam die Umsetzung dieser Fragen zu erörtern und zu versuchen, eine gemeinsame Linie in schwierigen Fragen zu finden. Ich bin sehr zuversichtlich, dass das den notwendigen Erfolg haben wird.

Denn im Ergebnis ist niemand daran interessiert – das dürfen Sie mir glauben –, Dinge künstlich aufrechtzuerhalten, um die Akten weiterzuschieben. Hier geht es nicht um Akten, hier geht es um Menschen; das sage ich immer

wieder. Trotzdem: Wir sind an Recht und Gesetz gebunden,und auch das gilt.Wenn wir gemeinsam durch den Petitionsausschuss, teilweise auch durch die Härtefallkommission, gelegentlich die Chance haben, bestimmte Dinge so zu regeln, dass Rechtsfrieden eintritt, dann ist genau das das Instrument, das ich insbesondere dem Petitionsausschuss zubillige und von dem ich mir wünsche, dass die Arbeit so weitergeht.

Verstehen Sie es aber bitte recht: Ich kann als zuständiger Innenminister nicht einfach ignorieren, dass es Gesetze gibt, die z. B. eine Duldung für sechs Monate zulassen, dass es dann aber keine Duldungsmöglichkeit mehr gibt. Wenn ein Ausschuss über zwei Jahre keine Entscheidung trifft, wenn der Kreis dann sagt: „Dann seid ihr, Land, nach dem Konnexitätsprinzip aber auch dran, alles Mögliche zu bezahlen“, etc. – das ist ein Teil des Streits, um den es hierbei geht –, dann kann ich nicht einfach sagen, das sei unbeachtlich.

Deshalb bitte ich um Verständnis.Es ist übrigens nicht nur Herr Gall – auch das der Wahrheit zu Ehren –, es sind auch Herr Pipa und noch ein paar andere unterwegs. Deshalb hoffe ich, dass wir in dem gemeinsamen Gespräch zu einem vernünftigen Ergebnis kommen werden.

Machen wir einen Strich darunter. Die Arbeit ist von uns außerordentlich hoch geschätzt. Sie ist wichtig.Wir bemühen uns, den Wünschen des Petitionsausschusses Rechnung tragen zu können. Wenn es denn nicht geht, dann nicht aus bösem Willen, sondern weil es das Gesetz nicht anders hergibt.Wenn wir es anschließend gemeinsam vertreten, dann, so ist auch meine Erfahrung, sind die Bürgerinnen und Bürger, die sich an den Ausschuss gewandt haben und die den Eindruck haben: „Die haben sich mit meinem Anliegen auseinandergesetzt, die waren sogar vor Ort“, häufig durchaus zwar nicht glücklich, aber sie akzeptieren, dass dieser Staat nicht ignorant handelt, sondern dass es eine Instanz gibt, wo sie ganz persönlich gehört werden. – In diesem Sinne bedanke ich mich für die Aufmerksamkeit. Alles andere werden wir im Ausschuss vertiefen.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Innenminister. – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit sind wir am Ende der Aussprache.

Ich möchte mich im Namen des ganzen Hauses bedanken, auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Petitionsreferats und der Ministerien, aber insbesondere bei den Kolleginnen und Kollegen,die den Petitionsausschuss betreuen. Wir alle wissen, wie arbeitsintensiv dieser Ausschuss ist, und wir wissen auch, mit wie viel Engagement und Herzblut die Kolleginnen und Kollegen hier bei der Sache sind. Noch einmal vielen Dank hierfür.

(Allgemeiner Beifall)

Der Dritte Bericht des Petitionsausschusses betreffend Tätigkeit in der 16. Wahlperiode, Drucks. 16/6406, ist damit besprochen.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 4:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Sparkassengesetzes – Drucks. 16/6740 –

Zur Einbringung des Gesetzentwurfs erteile ich Frau Hölldobler-Heumüller für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. Zehn Minuten Redezeit.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir hatten in der vorletzten Woche die Anhörung zum Sparkassengesetz. In dieser Anhörung wurde deutlich: Die Front der Ablehnung gegen die Stammkapitalausweisung ist breit.

Es ist allen Abgeordneten – für diejenigen, die es gern optisch haben – das Papier von ver.di zugegangen, wo man die Pro- und Kontra-Seiten aufgeführt sieht. Es wird Sie wenig wundern, dass dies die Kontra-Seite ist.

(Die Rednerin hält ein Diagramm hoch.)

Dort fehlen noch die IHKs, und dort fehlen noch die Handwerksverbände. Die stehen gar nicht dabei. Es fehlen noch der Städte- und Gemeindebund, also die Kommunalen Spitzenverbände.

(Michael Boddenberg (CDU): Haben Sie das in Auftrag gegeben, Frau Kollegin?)

Gegen die Stammkapitalausweisung waren die Vertreter des Handwerks, dagegen waren die Vertreter der IHKs aus den ländlichen Räumen – die der Großstädte nicht –, dagegen war der Sparkassen- und Giroverband.

(Michael Boddenberg (CDU): Repräsentative Umfragen auf der rechten Seite!)

Das ist eine breite Front der Ablehnung, und das sollte Ihnen zu denken geben.