Protokoll der Sitzung vom 01.02.2007

Herr Minister, Sie und die Mehrheitsfraktion haben sich lange gegen eine Neuordnung gewehrt. Ihr Hinweis, dies habe einzig und allein mit Satzungsproblemen zu tun, ist in der Anhörung, die auf der Grundlage eines Antrags der FDP-Fraktion durchgeführt wurde, widerlegt worden.

(Beifall bei der SPD)

Die Anhörung hat sehr deutlich gemacht, dass eine Novellierung dringend herbeigeführt werden muss. Ich zeige stichwortartig Beispiele für Regelungsbedarf auf.

Es gibt in diesem Gesetzentwurf Bestimmungen für eine einheitliche Urnenbeschaffenheit, die wir schon lange gefordert haben, und eine feste Regelung für Seebestattungen, Bestimmungen betreffend die Bestattung tot geborener Kinder vor dem sechsten Schwangerschaftsmonat sowie weitere detaillierte Regelungen für die Leichenschau. Das ist aus unserer Sicht positiv.Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf ist aber nur eine Zusammenfassung bisheriger Gesetze und Verordnungen. Es ist übersichtlicher geworden, es ist entbürokratisiert worden, aber es ist leider nicht alles enthalten.

(Günter Rudolph (SPD): Und er ist nicht mutig genug!)

Der Forderung in dem damaligen FDP-Antrag auf Aufhebung des Friedhofszwangs im Falle einer Feuerbestattung wurde nicht gefolgt. Das begrüßen wir. Die SPDFraktion hat sich dagegen ausgesprochen, Urnen in privaten Gärten beisetzen zu dürfen. An dieser Position hat sich nichts geändert. Hingegen hat aber die FDP-Fraktion eine Kehrtwendung gemacht,denn Herr Hahn wird in der Zeitschrift „Der Bestatter“ wie folgt zitiert: „Die Bestattung im eigenen Garten lehne ich ab.“ Damit haben Sie gegen Ihren eigenen Antrag votiert. Es freut uns aber, dass wir hier wohl eine große Einigkeit erreichen können.

Herr Minister, jetzt komme ich zu den Punkten, die aus unserer Sicht fehlen. Obwohl sich fast alle Anzuhörenden dafür ausgesprochen hatten, am Sargzwang grundsätzlich festzuhalten, aber Ausnahmegenehmigungen aus religiösen und weltanschaulichen Gründen zuzulassen, ist diese entscheidende Ausnahmeregelung in dem Gesetzentwurf nicht zu finden. Herr Minister, Sie haben sich zwar vorgewagt, indem Sie eine Verkürzung der Bestattungsfristen aus Glaubensgründen zulassen wollen, aber den entscheidenden Schritt, nämlich aus religiösen Gründen auf die Sargpflicht zu verzichten, haben Sie nicht getan.

(Beifall bei der SPD)

Auch das war in der Anhörung aus unserer Sicht sehr einhellig vorgetragen worden. Sie können sich an der Stelle andere Bundesländer zum Vorbild nehmen. SchleswigHolstein, NRW oder das Saarland haben ihre Bestattungsgesetze reformiert und Befreiungstatbestände für diejenigen eingeführt, deren religiöse Glaubensüberzeugungen eine Sargbestattung nicht erlauben.Ich hoffe,dass wir hier in der weiteren Ausschussberatung und auch in der Anhörung ein wenig mehr erreichen können.

Ob die auf 15 Jahre verkürzte Mindestruhezeit ausreichend ist, auch dazu werden wir Fachleute hören müssen. Das Gleiche gilt für den Wegfall einiger Genehmigungsund Erlaubnisvorbehalte. Hierzu sollten wir auch die kommunalen Spitzenverbände hören, welche Einnahmeverluste das auf ihrer Seite ausmachen würde, und erst dann zu einer Bewertung kommen.

Der springende Punkt betrifft für uns aber auch noch Folgendes. Sie überschreiben dieses Gesetz zwar mit „Deregulierung“, fügen aber eine neue Bestimmung ein, die dort überhaupt nicht hineingehört, die überflüssig ist, nämlich die Einfriedung von Friedhöfen. In dem Gesetzentwurf gibt es keine Aussagen zu Friedwäldern, Herr Minister. Das ist zutreffend. Die neue Bestimmung, die die Einfriedung von Friedhöfen betrifft, ist eindeutig ein Angriff auf Naturfriedhöfe, Friedwälder, Ruheforste, indem sie eine Hürde errichtet. Das wollen wir so nicht haben.

(Beifall bei der SPD)

Zahlreiche Kommunen haben auf den Gedanken – dazu kann man stehen, wie man will –, eine Urne im Wald bzw. am Fuße eines Baumes niederzulegen, positiv reagiert. Dies kann natürlich auf einem bestehenden Friedhof erfolgen.Ich erwähne das Beispiel Kassel.Dort gibt es einen großen Friedhof mit alten Bäumen, und dort wurde ein Bereich als Friedpark ausgewiesen. Dort passiert momentan das Gleiche wie in einem Friedwald. Da ist gut so. Aber nicht jede Kommune hat die Möglichkeit, einen Friedpark auf einem bestehenden Friedhof anbieten zu können.

Daher sollten wir, gerade aus der Sicht der kommunalen Selbstverwaltung – die Sie selbst angesprochen haben, Herr Minister –, den Kommunen die Entscheidung überlassen, ob sie, wenn sie über einen Stadtwald verfügen, diesen als Friedwald bzw. als Ruheforst ausweisen: „Waldesruhe“ heißt er in Espenau, „Ruheforst“ in Bad Arolsen. Warum wollen Sie diese Entwicklung torpedieren – ich denke, über den Bebauungsplan kann man reden, das bekommen die Kommunen hin –, indem Sie Hürden wie eine Bestimmung bezüglich der Einfriedung von Friedhöfen einführen? Ich hoffe, hier aufseiten der Landesregierung noch eine Lockerung zu erreichen.

Zum Thema Friedwald: Es gibt zurzeit in Hessen zwei Friedwälder, den Friedwald Reinhardswald und den

Friedwald Odenwald.Der eine wird übrigens von HessenForst – das ist an dieser Stelle ein wichtiger Hinweis –, der andere kommunal betrieben. Ich denke, man hat an der Resonanz auf diese Friedwälder durchaus gesehen, dass das ein wichtiges Angebot ist.

Wir haben mit dieser Novellierung auf eine veränderte Trauer- und Bestattungskultur zu reagieren. Es ist nicht mehr so, dass noch immer traditionelle Familienstrukturen bestehen. Wir haben immer weniger Eheschließungen, wir haben immer mehr Scheidungen, wir haben immer mehr Einzelhaushalte. Immer seltener wohnen die Angehörigen der verschiedenen Generationen zusammen, vor Ort oder zumindest in der Nähe. Das braucht man nicht zu beklagen, aber man muss auf eine solche Veränderung in der Gesellschaft reagieren.

Hier möchte ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir mehr Freiräume für die kommunale Selbstverwaltung brauchen und mit diesen Einfriedungsbestimmungen nicht solche Wege torpedieren dürfen.

Meine Damen und Herren, Sie verweigern sich einer Entwicklung, die sich gerade mit den Kommunen und den Kirchen – das betone ich ganz besonders – gemeinsam positiv gestalten ließe. Denn die Kirchen sind in diesem Bereich sehr aufgeschlossen. Sie stehen dieser Entwicklung jedenfalls aufgeschlossener gegenüber als die Landesregierung.

(Beifall bei der SPD)

Es gibt auch keine theologischen Argumente gegen eine Waldbeisetzung, im Gegenteil. Die Kirchen betonen immer,sie wollten keine anonymen Bestattungen.Da bin ich sehr nah bei den Kirchen, denn die will ich persönlich auch nicht. Aber auch in Friedwäldern gibt es die Möglichkeit der Plakette am Baum. Somit ist auch hier der Trauerkultur, wenn es denn so gewünscht wird, Genüge getan.

(Günter Rudolph (SPD): So ist es!)

Übrigens begleiten die Pfarrer bei uns die Verwandten auch auf ihrem letzten Gang in den Friedwald. Herr Minister, daher wären Sie gut beraten, ohne weitere Hürden eine zeitgemäße Weiterentwicklung der traditionellen Bestattungskultur zuzulassen. Es ist unsinnig – ich betone es noch einmal –, auf diese Weise in die kommunale Selbstverwaltung eingreifen zu wollen. Ich habe genau über dieses Einfriedungsthema mit einigen Bürgermeistern gesprochen, die dazu nur den Kopf geschüttelt haben, die auch sagen: Die Kunden wünschen einen naturnahen Charakter, und dem würde ein Zaun um den Wald widersprechen.

Frau Kollegin Hofmeyer, Sie müssen zum Schluss kommen.

Herr Präsident, ich habe die Uhr gehört, und deswegen komme ich auch zum Schluss.

Herr Minister, noch ein Hinweis. Heute schon weisen verschiedene Seiten darauf hin, und wir kennen auch Zahlen dazu, dass, wenn wir solche Hürden aufbauen, immer mehr Schlupflöcher gesucht werden und immer mehr Urnenbestattungen über das Ausland illegal vorgenommen werden. Lassen Sie uns daher gemeinsam an einer Weiter

entwicklung der Trauer- und Bestattungskultur arbeiten. Ich hoffe, dass im Ausschuss und bei der Anhörung noch einige Punkte aufgenommen werden,die uns wichtig sind. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank. – Das Wort hat Frau Kollegin Erfurth, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Jede Kultur, jede Epoche, jede Gesellschaft, jede Weltanschauung zeichnet sich durch einen ihr eigenen, ganz besonderen Umgang mit dem Tod und mit den verstorbenen Menschen aus. Was der einen Kultur heilig, unverrückbarer Bestandteil ihrer Trauerarbeit und des Bestattungswesens ist, löst bei anderen Kulturen Unverständnis aus, ja im Extremfall sogar Ablehnung. Schnell sind wir in diesem hochsensiblen Bereich von Gefühlen und Werten dabei, die Gefühle und Werte Andersdenkender zu verletzen oder auch zu überschreiten.

Daher braucht es in einer modernen, in einer aufgeschlossenen Gesellschaft einen Dialog des gegenseitigen Verständnisses und des gegenseitigen Respekts vor den verschiedenen Kulturen, Ansichten und Weltanschauungen. Darauf hat auch Frau Kollegin Hofmeyer hingewiesen: Wir brauchen die Berücksichtigung des Wandels in den Lebensgewohnheiten. Sonst sind wir neben den Menschen und erfüllen nicht mehr das, was sie von uns verlangen. Wir setzen gesetzliche Rahmen, die neben den Bedürfnissen der Menschen liegen. Ich finde, das sollten wir als Landesgesetzgeber nicht tun, denn dann fühlen sich Menschen nicht mehr ernst genommen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Brigitte Hofmeyer (SPD))

Der Tod ist so vielfältig wie das Leben selbst und so vielfältig wie die Vielzahl der in unserem Lande lebenden Menschen. Daher kann ich diesen Absolutheitsanspruch, den ich aus Ihrer Rede vernommen habe, Herr Innenminister: „Wir wollen die abendländische Bestattungskultur sozusagen als Dach über die Neuregelung des Bestattungswesens legen“, so nicht nachvollziehen. Wir müssen einen Gesetzentwurf vorlegen, der der Mehrheit der Menschen in diesem Land entspricht, der Mehrheit der Bedürfnisse nachkommt und die Vielfalt, die wir im Leben haben, auch im Bestattungswesen nachvollzieht.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Positiv kann man durchaus anmerken, dass der Gesetzentwurf verschiedene Regelungen aus unterschiedlichen Verordnungen zusammenführt und alles in einem Gesetz zusammenfasst. Zu begrüßen ist auch die Neuregelung im Umgang mit tot geborenen Kindern und Fehlgeburten. Wenn Eltern es wollen, können künftig auch fehlgeborene oder tot geborene Kinder bereits vor dem sechsten Schwangerschaftsmonat bestattet werden. Damit kommt der Gesetzgeber einem Bedürfnis von Eltern nach, verstorbene Kinder unabhängig vom Entwicklungszustand der Schwangerschaft bestatten zu können und so einen Ort der Trauer und Trauerbewältigung zu haben.

Aber es gibt weitere Themen, mit denen ich nicht zufrieden bin und wo es von unserer Seite noch keine uneinge

schränkte Zustimmung gibt. Da hoffe ich, dass wir uns im Ausschuss noch ein bisschen annähern. Ich möchte auf drei Bereiche eingehen: Friedhofszwang, Friedwälder und Sargzwang.

Beim Friedhofszwang haben Sie sich nicht dazu durchringen können, den Friedhofszwang für Urnenbestattungen ein Stück zurückzunehmen. Hier gibt es ein ganz starres Festhalten an bisherigen Regelungen. Herr Minister, Sie haben darauf hingewiesen. Ich finde es schade, dass Sie nicht den Mut gehabt haben,zu einer Fortentwicklung des Rechts zu kommen.Warum können wir es nicht beispielsweise Kommunen über eine Öffnungsklausel ermöglichen, in ihrer eigenen Satzung festzulegen, wie sie bestimmte Fälle regeln, wenn sie eindeutige Wünsche von Verstorbenen haben und wenn auch der würdige Umgang mit der Urne und der Asche der Verstorbenen gewährleistet ist? Dann hätten wir doch eine Möglichkeit, zu klären, ob die Aufgabe des Friedhofzwangs zum Untergang des Abendlandes führt. Da hätten wir doch eine Möglichkeit, einmal nachzusehen, wie sich das auswirken würde.

Es gibt durchaus Länder in der westlichen Welt, die keinen strikten Friedhofszwang haben und die trotzdem einen würdigen Umgang mit den Verstorbenen hinbekommen. Es sind z. B. Frankreich, Dänemark, Portugal, Spanien, Italien und die Niederlande. Sie hören, darunter sind auch Länder, in denen die christliche Tradition eine noch stärkere Bedeutung hat als in Deutschland. Trotzdem wird auch dort mit Tod und Trauer würdevoll umgegangen. Das zeigt aus meiner Sicht: Es gibt nicht nur eine Wahrheit in der Frage, wie ich mit Trauer und Trauerbewältigung umgehe. Bestattung ist etwas Höchstpersönliches, etwas Höchsteigenes. Da könnte man versuchen, sich ein bisschen mehr den gewandelten Bedürfnissen auch der Überlebenden anzupassen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich will nicht verhehlen, das wir in unserer Fraktion noch keine abschließende Meinung dazu haben und darauf setzen, was die Ausschussberatung noch an neuen Erkenntnissen bringt.

Ein Thema in Hessen sind die Friedwälder; Frau Kollegin Hofmeyer, dass haben Sie auch angesprochen. Es gibt immer mehr Menschen, die für sich die Bestattung ihrer Asche in einem solchen Friedwald wünschen. Bisher gab es Probleme bei der Ausweisung. Jetzt schafft dieser Gesetzentwurf eine Hilfskonstruktion. Man versucht, über die Hilfskonstruktion „Wir können es einfrieden,wir können einen Bebauungsplan darüber legen, wir wollen, dass der Friedwald als eindeutige Ruhestätte zu erkennen ist“ eine Brücke zu bauen, um den Friedwald hinzubekommen. Das ist ein ganz vorsichtiger Schritt, eher ein Trippelschritt, in eine richtige Richtung, den wir uns etwas deutlicher wünschen. Auch hierzu sollten wir im Ausschuss sehen, dass wir ein anderes Signal hinbekommen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Brigitte Hofmeyer (SPD))

Der letzte Punkt, den ich in dieser ersten Lesung ansprechen möchte, ist das Festhalten am Sargzwang. Das ist für mich ein ganz zentrales Thema dieses Gesetzentwurfs. Nach diesem Entwurf ist es nicht möglich, Verstorbene ohne Sarg zu bestatten. Herr Innenminister, der Kompromiss, den Sie für sich in Anspruch genommen haben, ist keinesfalls gelungen. Das sehe ich auf keinen Fall so. Der Sargzwang erschwert es Menschen muslimischen Glaubens, ihre Verstorbenen auf hessischen Friedhöfen zu bestatten. Im Gesetzentwurf wird zwar postuliert, dass jede

Bestattung nach den eigenen weltanschaulichen Riten zu erfolgen habe. Aber in der Ausführung legen Sie gerade unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern muslimischen Glaubens erst einmal eine Hürde in den Weg. Sie dürfen ihre Verstorbenen nicht ohne Sarg bestatten. Nur über eine Ausnahmegenehmigung – also auch hier wieder eine Hilfskrücke – soll es gestattet werden, im Augenblick des Versenkens des Sarges den Sargdeckel zu entfernen, um so den Glaubensgrundsätzen der Muslime annähernd gerecht zu werden.

Ich frage mich: Warum muss das eigentlich so sein? Warum starten wir in einem neuen Gesetz – und wir wollen in Hessen moderne Gesetze machen – mit so einer Hilfskonstruktion? Warum sind wir nicht ein Stückchen mutiger und versuchen auch hier, die Menschen muslimischen Glaubens anders in unsere Kultur einzubinden? Auch das ist aus meiner Sicht ein Parameter für Integration.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es gibt sicher Gründe, warum man Verstorbene in fest schließenden Behältern bestatten muss. Gesundheitliche Gründe: Wenn es gesundheitliche Gefahren für die Lebenden gibt, muss man das so machen. Aber in allen anderen Fällen müsste es nach meiner Überzeugung möglich sein,Verstorbene ohne Sarg zu bestatten. Das praktiziert man in Hamburg so, und ich habe noch nicht gehört, dass in Hamburg der Untergang der christlichen abendländischen Kultur ausgerufen würde. Ich frage mich: Warum machen wir das, was uns die Hamburger vormachen, nicht auch in Hessen? Warum versuchen wir nicht, an diesem Punkt ein wenig mehr Offenheit hinzubekommen und uns der Lebenswirklichkeit in unserem Land anzunähern, auch der Lebenswirklichkeit im Bestattungswesen? – Ich danke Ihnen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. – Das Wort hat Herr Kollege Klaus Peter Möller, CDU-Fraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte nicht auf die Punkte eingehen, in denen wir uns einig sind: dass in dem neuen Gesetz Verbesserungen und Modernisierungen erfolgt sind. Die Bündelung und die Regelung für tot geborene Kinder und Föten wurden angesprochen. Nein, ich möchte mich ein bisschen auf die noch bestehenden Differenzen konzentrieren, die wir im Ausschuss mit Sicherheit mit sehr viel Spannung und Interesse beraten werden.