Das Gleiche gilt für das Medizintechnikzentrum in Gießen. Herr Spies hat die Zahlen genannt, richtig. Deshalb schaffen wir dort dieses Zentrum. Wir haben bereits eine Spitzenposition erreicht.Bei der Telemedizin haben wir es hier in Hessen deutschlandweit als Erste geschafft, ein ITgestütztes Patientenportal zu eröffnen und anwendbar zu machen,mit einer digitalen Ärztekarte.– Sie haben davon gelesen. Das ist übrigens eine Kooperation der fusionierten Klinika Marburg und Gießen mit dem T-Systems.
Schauen Sie einmal: Wenn der zuständige Professor für IT-Medizin jetzt leitender Mitarbeiter in diesem Bereich für den gesamten Rhön-Konzern wird, dann wird genau das sichtbar, was wir mit der Klinikkonzentration und privatisierung erreichen möchten. Es ist ein großartiger Ansatz,der sich für die Menschen,für die Beschäftigten in Mittelhessen – das sind derzeit 30.000 – lohnen wird.
Meine Damen und Herren, während für die großen Unternehmen der Zugang zu Hochschulen aufgrund ihrer eigenen Kraft und Stärke selbstverständlich ist, kommt es dann darauf an, den Mittelstand mit einzubeziehen. Deswegen bilden wir den zweiten Schwerpunkt dieser neu ausgerichteten Wirtschaftsförderpolitik und der Technologiepolitik im Zusammenhang mit einem breit angelegten und zusammengefassten Technologietransfernetzwerk. Wie gesagt, hier schaffen wir die Infrastruktur, damit die Wissensentstehung auch zur Wissensverwertung werden kann.
Meine Damen und Herren, alleine aus dem Bereich des Wirtschaftsministeriums stellen wir dafür 150 Millionen c in den nächsten sieben Jahren zur Verfügung – einschließlich der Mittel aus dem EU-Strukturförderprogramm, die den größten Anteil ausmachen. Wir wollen eines erreichen, und das ist die Sinnstiftung: dass wir die Wertschöpfungskette im Land Hessen sichern und erweitern.
Wir wollen fördern, indem wir in dieser Wertschöpfungskette die Betriebe zusammenführen, indem diese Kette ergänzt wird, indem wir Lücken schließen und indem wir neue Ketten aufbauen. Denn mit dieser Wertschöpfungskette,in die vor allem die mittelständischen Unternehmen eingebunden sind, schaffen wir ein hohes Maß an Sicherheit, dass diese Betriebe trotz partieller Vorteile im Ausland hier in Hessen bleiben. Denn diese Wertschöpfungskette ist unschlagbar, da neues Wissen der entscheidende
Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Technologietransfernetze sind entscheidend von Nordhessen bis Südhessen.Ich will nur stellvertretend nennen:MoWiNet, das Mobilitätswirtschaftsnetzwerk, deENet, das Kompetenznetzwerk Dezentrale Energietechnologien in Nordhessen, das Optronik-Netzwerk, das Materials Valley hier im Rhein-Main-Gebiet, das Mikrosystemtechnik-Netzwerk, auch im Rhein-Main-Gebiet, das Automotive Cluster, die Wasserstoff-Brennstoffzellen-Initiative, und schließlich das viel zitierte Nanotechnologie-Netzwerk. Meine sehr verehrten Damen und Herren, gerade bei diesem Nanotechnologie-Netzwerk zeigt sich das hervorragende Zusammenwirken von Wissenschaftsministerium und Wirtschaftsministerium.
Dieses Netzwerk aller hessischen Hochschulen, koordiniert durch den Präsidenten der Hochschule der Universität Kassel, mit den Unternehmen, die Nanotechnologie generieren, funktioniert perfekt. Hessen ist der Nanotechnologiestandort Europas. 10 % aller Nanotechnologie erzeugenden Unternehmen Europas sind in Hessen beheimatet. Die Tatsache, dass beim Nanotechnologiekongress „Nano – hier ist die Zukunft“ 1.800 Teilnehmer anwesend waren, gibt ein beredtes Zeugnis davon, dass wir in Hessen der Mittelpunkt dieser neuen Technologie sind,bei der wir übrigens auch darauf achten,dass im Hinblick auf die Akzeptanz die Fragen der Umwelttechnologie, der Beherrschbarkeit und der Gefährdungspotenziale von Anfang an mit bearbeitet werden.
Zum Schluss. Nanonetzwerk und Anwenderzentren sind der Nährboden, die Katalysatoren für Innovationsentwicklung. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben in Deutschland und zumal in Hessen nur eine Chance, wenn wir überleben und ökonomisch führend bleiben wollen, um damit den Wohlstand zu sichern. Das geht nicht, indem wir kürzen. Das geht nicht, indem wir die hohen Lohnkosten senken. Das können und das wollen wir nicht. Vielmehr haben wir nur dann eine Chance, wenn wir den Strukturwandel im Hinblick auf Innovationsumsetzung beschleunigen. Das kann man im großen Zusammenhang so darstellen,wie es der Bundespräsident unüberbietbar formuliert hat: „Wenn wir ökonomisch überleben wollen, müssen wir um so viel besser sein, als wir teurer sind.“
Besser sein heißt Wissens- und Technologietransfer für die mittelständische Wirtschaft, für die Unternehmen in Hessen, immer wieder gespeist aus den Hochschulen. Das ist unser Credo. Dem folgen wir. – Vielen Dank.
Meine Damen und Herren, die Aussprache ist hiermit beendet. – Es wurde der Vorschlag gemacht, das Paket der Anträge dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr, federführend, und dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst, beteiligt, zu überweisen. – Darüber besteht kein Dissens, sodass wir beschließen, so zu verfahren.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung der Leistungen in dem mündlichen Teil der zweiten juristischen Staatsprüfung – Drucks. 16/6802 –
Die Redezeit beträgt fünf Minuten je Fraktion.Es beginnt die Landesregierung mit Herrn Minister Banzer. Bitte schön.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin sicher, dass dieser Punkt angesichts der großen Zahl von Juristen hier im Landtag sicherlich Anlass gibt, dies unter den subjektiven Erinnerungen des eigenen Examens zu diskutieren und zu überlegen.
Zum Glück muss ich dazu nichts sagen. – Wichtiger ist, dass wir – wenn wir dem Imperativ des deutschen Richtergesetzes, vergleichbare Prüfungsvoraussetzungen in Deutschland sicherzustellen, Rechnung tragen wollen – gehalten sind, diesen Teil des mündlichen Staatsexamens zu verändern. Denn Hessen ist gegenwärtig das einzige Bundesland, das noch dieses dreitägige Verfahren für den Aktenvortrag hat. Bayern hat diesen Prüfungsteil nicht, aber alle anderen Bundesländer sind zum Kurzvortrag übergegangen.
Das veranlasst uns, einen ähnlichen Vorschlag zu machen. Es spricht weiterhin auch dafür, dass wir – auch da will ich keine Reminiszenz zu eigenen Examina heraufbeschwören – nur auf diese Weise sicher sein können,dass das Examen auch in diesem Teil selbst gemacht ist. Es geht das Gerücht um, dass es hin und wieder leistungsfähige Arbeitsgruppen gegeben hat, die diesen Aktenvortrag praktisch im Teamverfahren vorbereitet haben. Das geht natürlich nicht, wenn man nur eine Stunde Zeit zur Vorbereitung hat.
Außerdem kommt noch dazu, dass die neuen Technologien es ermöglichen, dass sich Repetitorien darauf spezialisieren, diese Aktenvorträge zu sammeln und sie zur Vorbereitung zur Verfügung zu stellen. Auch das führt dazu, dass wir die Objektivität des Prüfungsverfahrens und die Ehrlichkeit beim Durchlaufen der Prüfung mit dem bisherigen Verfahren auf Dauer nur schwerlich sicherstellen könnten.
Wir haben das vorgeschlagene Verfahren mit Vertreterinnen und Vertretern der Praxis diskutiert. Wir haben dazu eine Anhörung durchgeführt.Wenn Sie es wünschen, stellen wir Ihnen gerne die Unterlagen der Anhörung zur Verfügung.
Ich weiß nicht, wie ich es damals als Referendar gesehen hätte. Für mich ist bemerkenswert, dass auch die Betroffenen, also die Referendare, ausdrücklich erklärt haben, mit diesem neuen vorgeschlagenen Verfahren einverstanden zu sein. – Ich darf um wohlwollende Beratung bitten.
Herr Minister, vielen Dank. – Ich eröffne die Aussprache. Das Wort erhält nun Frau Kollegin Hofmann für die Fraktion der SPD.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Minister hat eben grob skizziert, worum es bei der vorgesehenen Änderung der zweiten juristischen Staatsprüfung geht. Es soll nicht mehr, wie es bisher der Fall ist, ein Aktenvortrag mit dreitägiger Vorbereitung Bestandteil der mündlichen Prüfung des zweiten Staatsexamens sein. Vielmehr soll dieser Aktenvortrag jetzt durch einen sogenannten Kurzvortrag ersetzt werden. Dazu werden die Unterlagen eine Stunde vor der mündlichen Prüfung zur Bearbeitung ausgegeben.
Auch wir sind der Auffassung, dass diese Veränderung zu mehr Praxisnähe führt. Denn in der Tat ist es so, dass Juristinnen und Juristen angehalten sind, in relativ kurzer Zeit den Sachverhalt juristisch zu erfassen und rechtlich zu würdigen. Deswegen wird aus unserer Sicht mit dem Kurzvortrag eine praxisnahe Regelung vorgeschlagen.
Der bisher zu leistende Aktenvortrag hat natürlich einen anderen Charakter. Das muss man schon sehen. Das geht eher in die Richtung einer kleinen Hausarbeit.Wenn man das möchte, kann man während der drei Tage Vorbereitungszeit schon tiefer gehend in die Rechtsmaterie einsteigen. Man kann das dann auch entsprechend rechtlich würdigen. Das, was jetzt dem Prüfling mit dem Kurzvortrag abverlangt werden soll, entspricht in der Tat eher der täglichen Arbeitspraxis der Juristen. Zumindest sehen wir das so.
In der Tat müssen wir auch berücksichtigen, dass das Justizministerium wohl bestimmte Hinweise hat. Herr Minister, wir wollen dabei natürlich keine Rückschlüsse auf Ihre eigenen Erlebnisse ziehen. Das wäre für Sie wahrscheinlich auch politisch etwas brisant. Darauf will ich jetzt nicht eingehen.
Das Justizministerium hat Hinweise darauf, dass die Repetitorien die Aktenvorträge sammeln und sie an die Prüflinge weiterleiten oder sogar verkaufen. Damit wird sozusagen eine Unterstützungsleistung für die Prüflinge erbracht. Unter dem Gesichtspunkt der Chancengleichheit und der gleichen Startvoraussetzungen bei einer solchen Prüfung wäre es in der Tat sinnvoller, wenn der Prüfling den Kurzvortrag für die mündliche Prüfung ohne jegliche Hilfsmittel in einer Stunde vorbereiten muss.
Die vorgesehene Neuregelung hätte noch einen weiteren Charme. Der Wortlaut des Gesetzentwurfs sieht vor – das wird in der Begründung noch einmal aufgegriffen –, dass die Prüfungsabfolge verkürzt werden kann. Die Prüfungsdauer kann von rund sechs Wochen auf rund drei Wochen verkürzt werden. Die Neuregelung würde nämlich eine andere Prüfungsabfolge und damit einen anderen zeitlichen Ablauf ermöglichen.
Herr Minister, wir, die Mitglieder der SPD-Fraktion, nehmen natürlich gerne Ihr Angebot an. Wir hätten Sie gefragt, ob wir die schriftlichen Stellungnahmen der Anzuhörenden erhalten können.Wir nehmen das Angebot sehr gerne an.Wir würden die schriftlichen Stellungnahmen im Gesetzgebungsverfahren sehr gerne einsehen.
Ich möchte jetzt nur noch eine kritische Anmerkung machen, die sich meiner Ansicht nach ergibt. Wir haben das schon im Rechtsausschuss erörtert. Sie haben angekündigt, dass Sie eine Neuregelung hinsichtlich der Möglichkeit der Verbesserung der Note in der zweiten juristischen Staatsprüfung anstreben.Wir fragen uns da natürlich, warum es jetzt das eine Gesetzgebungsverfahren gibt, wenn es in einigen Wochen oder Monaten zu einem zweiten
kommt. Hätte man das nicht in einem Gesetzgebungsverfahren zusammen machen können? Das ist die kritische Anmerkung, die ich mir an dieser Stelle nicht sparen kann.
Wir, die Mitglieder der SPD-Landtagsfraktion, werden dieses Gesetzgebungsverfahren insgesamt konstruktiv begleiten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, ich kann es kurz machen. Die wesentlichen Argumente haben Herr Staatsminister Banzer und meine Vorrednerin angesprochen. Es geht darum, Einheitlichkeit beim Prüfungsverfahren herzustellen. Hessen ist inzwischen das einzige Bundesland, in dem es diesen Aktenvortrag mit drei Tagen Vorbereitungszeit noch gibt. Insofern ist die vorgesehene Änderung des Gesetzes sinnvoll.
Natürlich schließe ich jetzt alle Juristen des Landtags und auch der Staatsregierung, die dazu ihre eigenen Erfahrungen gemacht haben, aus.Aber es ist doch zumindest theoretisch möglich,dass diese Prüfungsleistung in Teamarbeit vorbereitet wird. Das wäre dann ähnlich wie bei den Hausarbeiten. Insofern gebietet auch die Chancengleichheit, eine solche Änderung vorzunehmen.
Natürlich gibt es auch noch den weiteren Vorteil, dass man bei einem solchen Kurzvortrag wesentlich besser auf aktuelle Gesetzesänderungen eingehen kann, als das bei den Aktenvorträgen der Fall ist. Denn bei ihnen handelt es sich immer um reale Fälle aus der Gerichtsbarkeit, die teilweise schon länger zurückliegen. Das ist ein weiterer Vorteil der vorgesehenen Neuregelung.
Eine Anmerkung möchte ich noch zum Schluss machen, glaube aber, dass das selbstverständlich ist. Damit die Referendarinnen und Referendare auf das neue Verfahren gut vorbereitet sind, ist es natürlich wichtig, dass diese neue Form der Prüfung in den Arbeitsgemeinschaften entsprechend vorbereitet wird. Insbesondere für diejenigen, die jetzt schon Rechtsreferendare sind – der Übergang soll in Kürze erfolgen –, ist es notwendig, dass die Leiter der Arbeitsgemeinschaften auf die Änderung hinweisen und der Kurzvortrag in den Arbeitsgemeinschaften geübt wird. Es soll Verständnis dafür gewonnen und Einblick in das gegeben werden, was später in der mündlichen Prüfung erwartet wird. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die politische Brisanz dieses Gesetzentwurfs der Landesregierung ist sicherlich begrenzt. Es geht dabei um die Frage, wie wir die
zweite juristische Staatsprüfung effizienter und effektiver gestalten können.Da liegen natürlich die Vorteile der vorgeschlagenen Neuregelung auf der Hand.
Die Prüfungen könnten schneller abgewickelt werden. Denn die Prüfungen können dann nicht nur am Donnerstag und am Freitag abgelegt werden. Bisher ist es so, dass am Montag und am Dienstag die Unterlagen zu den Aktenvorträgen ausgegeben werden, am Donnerstag und am Freitag kann dann geprüft werden. Bei einer Änderung könnte an jedem Arbeitstag der Woche geprüft werden. Schon das allein würde zu einer Beschleunigung führen.
Der Kurzvortrag ist auch weniger manipulationsanfällig als der Aktenvortrag, bei dem man die Unterlagen drei Tage lang zu Hause liegen hat.
Die Vorteile liegen also auf der Hand. Auf der anderen Seite bitte ich aber auch zu beachten, dass wir damit gewisse Nachteile in Kauf nehmen würden.
Anders als Frau Hofmann bin ich der Auffassung, dass wir uns, wenn wir uns von dem Aktenvortrag verabschieden würden, ein Stück weit von der juristischen Praxis entfernen.Wir würden ihr damit nicht näher kommen.