Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zuerst zum Kollegen Kartmann. Ich habe ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommission dieses Modell vorgeschlagen hat, und habe gesagt, dass der Gesetzentwurf, der hier auf dem Tisch liegt, nicht mit dem Auftrag des Plenums von 2003 übereinstimmt.
Zweitens.Lieber Kollege Wintermeyer,das genau sind die abenteuerlichen Rechnungen,die ich gemeint habe.Wenn Sie davon ausgehen, dass man nur mit Männern rechnen kann, dann frage ich Sie, wie viel Prozent der Abgeordneten Frauen sind. Deren Lebenserwartung ist fünf Jahre länger. Weiterhin frage ich Sie, wie viele dieser Männer verheiratet waren und Hinterbliebene haben.
Lieber Kollege Wintermeyer, wenn Sie mit Steuerausfällen argumentieren, sage ich Ihnen, dass bei dem Modell, das Sie hier gerechnet haben, nur die Aufwendungen von der Steuer abgesetzt werden können, die in die Altersversorgung gehen. Da dies obendrauf kommt und sich an der steuerpflichtigen Grundentschädigung nichts ändert, kann es auch keine Steuerausfälle geben. Das genau sind die abenteuerlichen Rechnungen, die ich gemeint habe.
Herr Wintermeyer, ich habe versucht, entsprechend dem, worum hier am Anfang gebeten wurde,rein sachlich zu argumentieren.Wenn man für seine eigenen Vorschläge solche abenteuerlichen Rechnungen braucht, dann scheint es mit dem reinen Gewissen nicht so weit her zu sein. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Al-Wazir. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit hat die erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der SPD zur Änderung des Hessischen Abgeordnetengesetzes, Drucks. 16/7083, stattgefunden.
Es ist vorgeschlagen, diesen Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Ältestenrat zu überweisen. – Ich sehe keinen Widerspruch. Wir verfahren demnach so.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Straßengesetzes und zur Neuordnung von Behörden der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung – Drucks. 16/7050 zu Drucks. 16/6554 –
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr empfiehlt dem Plenum – –
Herr Wagner, entschuldigen Sie bitte. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf Sie doch sehr bitten, bei dem nächsten Tagesordnungspunkt Ruhe zu bewahren. Ich bitte alle diejenigen, die hier herumlaufen, sich entweder hinzusetzen oder den Raum zu verlassen. Hier ist eine erhebliche Unruhe. Herr Kollege Dr. Herr, darf ich Sie bitten, sich entweder hinzusetzen oder für Gespräche den Raum zu verlassen? – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr in der 119. Plenarsitzung am 13. Dezember 2006 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden. Der Änderungsantrag war dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr am 13. März 2007 vom Präsidenten überwiesen worden.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr hat sich in seiner Sitzung am 15. März 2007 mit dem Gesetzentwurf befasst und ist mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen der SPD bei Stimmenthaltung des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN zu dem eben genannten Votum gelangt. Zuvor waren Nr. 1 bis 6 und Nr. 8 des Änderungsantrags mit den Stimmen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der SPD und Nr. 7 mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP abgelehnt worden.
Herzlichen Dank, Herr Wagner, für die Berichterstattung. – Als erstem Redner erteile ich Herrn Kollegen Dr. Lübcke für die CDU-Fraktion das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Boddenberg, ich werde mich bemühen, dass wir das hier in geordneten Bahnen abhandeln, weil das Hessische Straßengesetz dazu beiträgt, dass die Mobilität im Lande Hessen weiter gewährleistet ist. Wir haben in den letzten Jahren bewiesen, dass wir hier einen besonderen Schwerpunkt gesetzt haben.
Ich möchte auf den Änderungsantrag eingehen, den wir nachgereicht haben. Im Anhörungsverfahren ist der Waldbesitzerverband nicht gehört worden. Seine Stellungnahme ist danach eingegangen. Deshalb bitte ich um Nachsicht dafür, dass wir uns mit dem Anliegen des Waldbesitzerverbandes erst nach den internen Beratungen befassen konnten.Wir haben hierüber sehr intensiv beraten. Auch mit den anderen Fraktionen habe ich das Gespräch gesucht.
Meine Damen und Herren, hier geht es um die Pflicht der Beseitigung von Bewuchs aus privaten Grundstücken oder aus Grundstücken allgemein. Der Waldbesitzerverband hatte vorgeschlagen, dass diese Pflicht auf „innerhalb geschlossener Ortslagen“ im Hessischen Straßengesetz begrenzt wird. Dabei muss auch bei einer solchen Einfügung, wenn Wald außerhalb geschlossener Ortslagen an Straßenränder grenzt, immer noch die Verkehrssicherungspflicht der Grundstückseigentümer nach dem Bundesgesetzbuch sichergestellt werden. Das heißt, wir haben hier bewusst hineingeschrieben,dass,was im Hessischen Straßengesetz ausformuliert wurde, nur innerhalb geschlossener Ortslagen anzuwenden ist.
Wir haben des Weiteren einen Dringlichen Änderungsantrag der FDP-Fraktion vorliegen. Herr Hahn, ich habe ihn gelesen: Es ist eine Willensbekundung. Herr Posch, hier werden die Behörden aufgefordert, besser zusammenzuarbeiten. Ich bin seit 39 Jahren aktiver Feuerwehrmann. Ich habe immer mit der Polizei, den städtischen Kliniken und den Grundstückseigentümern zusammengearbeitet. Ich sehe, dass das läuft. Was soll da verbessert werden? Gut, es gibt keine Sache, die nicht noch besser werden kann.
Herr Bökel, bei der CDU, bei Herrn Koch kämpfe ich immer an der ersten Front vorne an der Spritze, nur zur Klarstellung. – Ich bin der Meinung, dass es diese Zusammenarbeit immer gab.Was soll da passieren? Begründet wird diese Forderung mit Kyrill.Was Kyrill angeht, so möchte ich den Rettungsorganisationen allgemein nochmals danken. Hier ist bewiesen worden, dass die Zusammenarbeit klappt. Gerade bei uns in den Gegenden um Waldeck-Frankenberg und Marburg, wo der Wind besonders viele Bäume umgeworfen hat, waren die Straßen innerhalb kürzester Zeit wieder befahrbar. Wir müssen uns bei den vielen Leuten bedanken, die da ehrenamtlich arbeiten.
Herr Posch, ich bitte um Verständnis dafür, dass wir Ihren Antrag ablehnen werden, weil er keinen konkreten Auftrag enthält. Ich bitte Sie, unserem Antrag zuzustimmen,
damit wir dieses Gesetz heute in der zweiten Lesung verabschieden können.Ich glaube – ich habe das in der ersten Lesung schon gesagt und verweise auf den Text –, dass wir hier generell dazu beitragen müssen,da immer wieder von Bürokratieabbau und Beschleunigungsverfahren die Rede ist, auch beim Straßenbau schneller zu werden.
In diesem Zusammenhang danke ich ausdrücklich dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft,Verkehr und Landesentwicklung dafür, dass Sie, Herr Staatsminister Rhiel, mit Ihren Mitarbeitern einen Vorschlag gemacht haben, den Planungsprozess im Rahmen des Möglichen so zu beschleunigen, dass wir in Hessen zügig vorankommen, um den Bürgern ein angemessenes Straßenmaterial anzubieten. Die Beschleunigung geht zwar nach meiner Überzeugung nicht weit genug, aber die Rechtslage auf Bundesebene lässt momentan nicht mehr zu.
Ich verfolge, dass Kollegen aus der Opposition beklagen, dass Straßen nicht rechtzeitig erneuert werden können. Meine Damen und Herren, Sie müssen sehen, welche Grundstücksfragen, welche Umweltproblematiken und welche planerischen Fragen da abgehandelt werden müssen. Wenn in der Zeitung steht, die Straße werde nicht schnell genug gebaut, müssen Sie hier im Haus sich fragen, ob Sie das Richtige getan haben, damit es in Hessen schneller geht, wenn Sie diesem Gesetz nachher nicht zustimmen wollen.
Deshalb werbe ich dafür: Sorgen Sie dafür, dass wir in Hessen freie Bahn dafür bekommen, dass wir auf allen Wegen, auf dem Wasser und auf der Straße, um die es hier geht, flotter werden. Herr Bökel, für uns muss die Straße breit genug sein. Dann kommen wir an. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Kollege Lübcke, vielen Dank, vor allem für Ihre Punktlandung bei der Redezeit. – Als nächster Rednerin erteile ich Frau Kollegin Pfaff das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei der Einbringung des Gesetzentwurfs im Dezember habe ich für meine Fraktion eine konstruktive und offene Prüfung des Entwurfs zugesagt. Das Grundanliegen haben wir bis auf Art. 2 als positiv und richtig empfunden. Der Ausschuss hat dann mit unserem Einverständnis auf eine eigene Anhörung verzichtet. Stattdessen haben wir die Regierungsanhörung zur Prüfung und Bewertung des Entwurfs herangezogen.
Wir haben dabei festgestellt, dass der Entwurf verbesserungswürdig ist. Eine ganze Reihe von vernünftigen und plausiblen Anregungen des Städtetags, des Städte- und Gemeindebundes und anderer aus der Regierungsanhörung, die durchaus eine Verbesserung bewirkt hätten, fanden leider keine Berücksichtigung und damit auch keinen Eingang in den Entwurf. Deshalb haben wir die Änderungswünsche der beiden Kommunalverbände, die Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Darmstadt und des Hessischen Waldbesitzerverbandes weitgehend aufgegriffen und dem Ausschuss in Form eines Änderungsantrags zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Diese Anträge fanden leider alle keine Zustimmung und wurden abgelehnt. Ich möchte die einzelnen Punkte hier nicht mehr im Detail erläutern. Ich habe das im Ausschuss gemacht und kann an dieser Stelle – auch mit Blick auf die Uhr – darauf verzichten. Verwundert hat uns allerdings der Änderungsantrag der CDU-Fraktion.
Herr Kollege Lübcke, genau dieses Begehren war Bestandteil unseres Änderungsantrags.Es war die Anregung des Hessischen Waldbesitzerverbandes.Wir werden heute Ihrem Änderungsantrag zustimmen, allerdings nicht dem Gesetzentwurf. Die Verweigerung unserer Anregungen führt dazu, dass wir den Gesetzentwurf ablehnen werden.
Ich darf an dieser Stelle noch einmal sagen:Wir finden es durchaus bemerkenswert, dass hier im Hause die Interessen und Belange der Kommunen offenbar kaum Gehör finden. Es waren, wie ich sagte, plausible und sehr pragmatische Ansätze, die man hätte aufnehmen können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf es damit bewenden lassen. Wir werden dem Änderungsantrag der CDU heute zustimmen, aber dem Gesetz insgesamt leider nicht.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf auf das verweisen, was ich für die FDP-Fraktion bei der Einbringung des Gesetzentwurfs gesagt habe: Wir stimmen den Vorschlägen, die dieser Gesetzentwurf enthält, zu, weil es in der Tat – Herr Dr. Lübcke hat darauf hingewiesen – ein kleiner Mosaikstein im Zusammenhang mit der Beschleunigung von Verfahren ist. Wir stimmen dem Änderungsantrag der CDU nicht zu, und zwar aus folgendem Grund.
Ich darf daran erinnern,was im Gesetzentwurf steht.Dem § 27 wird als Abs. 5 angefügt: „Die Eigentümer und Besitzer von Grundstücken sind verpflichtet, den von ihrem Grundstück auf öffentliche Straßen ragenden Bewuchs zu beseitigen.“