Werte Frau Präsidentin,meine sehr verehrten Damen und Herren! Man muss nicht lange warten, um zu Skandalen dieses Ministers reden zu können.An nur einem Tag kann man das in verschiedenen Varianten tun. Jetzt tun wir das im Zusammenhang mit dem Präsidium für Technik, Logistik und Verwaltung.
In der ihm eigenen Bescheidenheit hat der hessische Innenminister Volker Bouffier im Dezember 2000 die Einrichtung des Präsidiums für Technik, Logistik und Verwaltung verkündet. Er hat seinerzeit in der „Polizeirundschau“, Ausgabe 12/2000, gesagt: Es wird klarer, es wird straffer, es wird strukturierter. – Das, was wir im Untersuchungsausschuss 16/2 erfahren haben, ist genau das Gegenteil der großspurigen Ankündigung dieses Innenministers, dass alles straffer, klarer und strukturierter werde.
Ein Mitarbeiter konnte über Jahre zum Schaden unseres Landes Geld in die eigene Tasche stecken. Der Gesamtschaden für das Land Hessen hatte eine Größenordnung von 845.000 c. Mit einer „klaren, straffen und strukturierten Organisation“ hätten die Straftaten des H. verhindert werden können, bzw. der Schaden für das Land Hessen wäre nicht so groß geworden.
Der ehemalige Präsident des Präsidiums für Technik, Logistik und Verwaltung, Herr Sedlak, sagte bei seiner Vernehmung – ich zitiere –:
Bei meinem Amtsantritt am 26.11.2001 fehlten auch im elften Monat des PTLV Einrichtungserlass, Organigramm, Geschäftsordnung... und Aktenplan.
Herr Innenminister, wie sagten Sie doch gleich? Sie wollten alles „straffer, klarer und strukturierter“ machen. Herr Innenminister, diese Aussage zeigt, dass Sie diese Behörde zwar eingerichtet haben, dass Sie sie aber eben nicht organisiert haben,sondern dass Sie das haben schleifen lassen.
Seit 1999 und sogar davor lagen dem ehemaligen Fraktionsgeschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Herrn Dr. Jung, später Staatsminister in der Staatskanzlei, Hinweise auf den später verurteilten Mitarbeiter vor.Wir haben im Untersuchungsausschuss erfahren, dass in dem Zusammenhang sogar fleißig Handynummern ausgetauscht wurden. Im April 2001 gab es die erste anonyme Anzeige gegen diesen Mitarbeiter. Im August 2001 gab es eine weitere anonyme Anzeige. Im September 2001 erfolgte eine Durchsuchung im Präsidium für Technik, Logistik und Verwaltung – eine Durchsuchung durch die Polizei in einer hessischen Polizeibehörde. Aber erst am 14. Juli 2003 erfolgte die Kündigung des Mitarbeiters.
Am 26. März 2007 erklärt die Frau Kollegin Zeimetz-Lorz in einer Presseerklärung dazu: „Die Dienstaufsicht hat einwandfrei funktioniert.“ Es fällt einem einfach nichts mehr ein,wenn jemand behauptet,dass die Dienstaufsicht
In dem Zeitraum zwischen 1999 und 2003 blieb der Mitarbeiter an seinem Arbeitsplatz. Bis zum Schluss erfolgte keine Versetzung in einen anderen Arbeitsbereich. Im gesamten Zeitraum gab es keine stärkeren Kontrollen: weder bei Ausschreibungen noch bei Vergaben, noch beim Zahlungsverkehr. Bis zum Schluss konnte der Mitarbeiter seine Unterschriftsbefugnis in vollem Umfang ausüben.
So sieht es aus, wenn bei der CDU die Dienst- und Fachaufsicht „einwandfrei funktioniert“. Das ist geradezu abenteuerlich, Frau Kollegin Zeimetz-Lorz.
Wenn Sie den Bericht des Landesrechnungshofs neben Ihre Presseerklärung vom 26. März legen, dann ist das Ergebnis geradezu eine Realsatire. Ich zitiere aus dem Bericht des Rechnungshofs:
Rund 80 % aller Beschaffungsvorgänge des Jahres 2004 wurden freihändig vergeben... 16 Verfahren waren mängelbehaftet. Dies ergibt eine Beanstandungsquote von 28 %...
Das PTLV hat keinen behördeneigenen, aktuellen Aktenplan. Eingehendes Schriftgut, auch Vergabeverfahren betreffend, wird teilweise nicht von der Posteingangsstelle erfasst, sondern geht – zum Teil ohne Posteingangsstempel und ohne Kenntnis des Vorgesetzten – direkt zum Sachbearbeiter... In den Fachabteilungen werden die Akten häufig ohne Aktenzeichen in unbeschrifteten Ordnern... geführt. Daher weist die Aktenführung der Behörde gravierende Mängel auf.
Schriftliche Dienstanweisungen, welche die Zeichnungsrechte im Einzelnen und mitarbeiterbezogen regeln sowie über den allgemeinen Inhalt der Geschäftsordnung hinausgehen, konnten nicht vorgelegt werden.
In einer Polizeibehörde des Landes kann kein Schriftstück vorgelegt werden, aus dem sich ergibt, wer in dieser Behörde überhaupt zeichnungsbefugt ist, wer Verträge zeichnen kann, wer Zahlungen zeichnen kann. Herr Innenminister, das ist ein Skandal in Ihrem Zuständigkeitsbereich.
Wir können das weiterführen. Es geht um die Dokumentation von Vergabeverfahren, es geht um die gewählten Vergabearten, es geht darum, wie die Aufträge vergeben wurden, es geht um die Lagerhaltung.Wir alle können uns noch an die Bilder in den Zeitungen erinnern, wie Hunderte von Handys über Monate in einem Lager gelegen haben, ohne dass sie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verfügung gestellt wurden.
Wir haben uns im Untersuchungsausschuss lange über die Zeichnungsbefugnisse unterhalten. Entgegen der Behauptung des Ministers hat die Zeichnungsbefugnis des
Mitarbeiters nicht geruht. Entzogen war sie zu keinem Zeitpunkt. Dieser Sachverhalt ist nach meiner Auffassung schon sehr erstaunlich,weil uns im Innenausschuss und im Rechtsausschuss seinerzeit gesagt wurde, die Unterschriftsbefugnis sei entzogen worden. Später wurde gesagt, sie sei nicht entzogen worden, sondern sie habe geruht.
Stellen Sie sich das vor: Es kam zu anonymen Anzeigen, es kam zu Durchsuchungen in einer Polizeibehörde, und der beschuldigte Mitarbeiter zeichnet in vollem Umfang fleißig weiter, nämlich Auszahlungen und Verträge. Herr Minister, dass ist wirklich ein Skandal in ihrem Zuständigkeitsbereich.
Es werden Verträge gezeichnet, es werden Anweisungen gezeichnet,es wird die sachliche Richtigkeit gezeichnet,es wird über Jahre so getan, als sei überhaupt nichts passiert. Die Frau Kollegin Zeimetz-Lorz aber stellt sich am 26. März vor die Landespressekonferenz und erzählt uns, dass die Dienst- und Fachaufsicht in dieser Behörde funktioniert habe. Das ist geradezu abenteuerlich.
Jetzt möchte ich Ihnen vorlesen, was der beschuldigte, nachher verurteilte H. gesagt hat, als wir ihn im Untersuchungsausschuss gefragt haben, wie das mit der Zeichnungsbefugnis war.
hat mir gesagt,ich solle mich für eine Zeit mal etwas zurückhalten. Das habe ich getan. Das hat maximal eine Woche oder zwei Wochen gedauert. Dann musste der Geschäftsbetrieb innerhalb des Sachgebiets wieder. Dann wurde das Gleiche wie vorher auch getan.
Wenn man davon ausgeht, dass die Zeichnungsbefugnis geruht hat – was es im Landesrecht eigentlich gar nicht gibt, denn es gibt weder in der Landeshaushaltsordnung noch in einer anderen Verordnung des Landes irgendeinen Hinweis auf eine „ruhende Zeichnungsbefugnis“ –, dann sollte man das doch wenigstens in die Behörde hinein kommuniziert haben. Dazu sagt uns der für den Haushalt zuständige Mitarbeiter im Präsidium für Technik, Logistik und Verwaltung auf die Frage des Vorsitzenden „War für Sie irgendeine Veränderung erkennbar bei der Zeichnungsbefugnis?“: „Nein, definitiv nicht, nein.“ Herr Innenminister, uns haben Sie im Innenausschuss erzählt, die Zeichnungsbefugnis dieses Mitarbeiters habe geruht. Das ist schon eine seltsame Behauptung, die Sie seinerzeit aufgestellt haben.
Ich muss mich auch sehr wundern – der Kollege Rudolph ist auf diese Frage schon eingegangen –, wie sich die Kollegen der FDP im Ausschuss verhalten haben. Herr Kollege Hahn, Sie haben erklärt, von Anfang an sei klar gewesen, dass der Untersuchungsausschuss völlig überflüs
sig gewesen ist. Das hat Herr Hahn am 26. März erklärt. Wenn man aber ein bisschen in den Unterlagen kramt und nachschaut,was Herr Hahn gesagt hat,als der Skandal das erste Mal in der Zeitung stand, dann findet man Folgendes. Herr Hahn hat am 28.April 2005 gesagt:
Die FDP interessiert sich zum einen für die Frage, warum eine Person,die auffällig geworden ist,praktisch doch in der Lage war, für das Land Hessen Verträge abzuzeichnen.
Am 28.April 2005 hatten Sie offensichtlich noch erkannt, dass es notwendig ist, das einmal zu untersuchen und sich anzuschauen.
Eine weitere Pressemitteilung, auch von der FDP, geht in die Richtung, dass diese Missstände untersucht werden müssen und dass man sich das genauer anschauen soll.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, nach fast zwei Jahren in diesem Untersuchungsausschuss muss von unserer Seite her festgestellt werden: Durch eine vernünftige Dienst- und Fachaufsicht wären die Straftaten von Herrn Huber zum Teil zu verhindern gewesen. Sie wären aber zumindest nicht in diesem Ausmaß begangen worden.
Ich komme zum Schluss. Herr Innenminister, ich konfrontiere Sie nicht mit irgendwelchen Forderungen, die wir hier aufstellen. Ich konfrontiere Sie mit dem, was Sie seinerzeit an andere formuliert haben. Im Zusammenhang mit „Fürst Metternich“ haben Sie seinerzeit gesagt:
So gesehen sind die Ausritte von „Fürst Metternich“ durchaus kein Randthema der Landespolitik. Hier ist Aufklärung verlangt. Wenn die Regierung sich weigert, muss die Opposition handeln.