dass die Menschen in Hessen eine verantwortliche Gesundheitspolitik erhalten. Hören Sie auf mit diesem oberflächlichen Populismus.
Meine Damen und Herren, Sie sind eine Steuererhöhungspartei. Das haben Sie in der Vergangenheit bewiesen.
Das ist für die Wählerinnen und Wähler kein Grund, in der Zukunft von Ihnen etwas anderes zu erwarten. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD – Zuruf des Abg. Jörg-Uwe Hahn (FDP))
Herr Präsident, meine Damen und Herren! In der Tat will ich hier einmal versuchen, etwas Ruhe hereinzubringen. Denn ich weiß nicht,ob heute alle ihre Blutdrucktabletten dabei haben.
Herr Kollege Rentsch, es ist legitim und nachvollziehbar, die Frage zu stellen – es wäre freundlich, wenn Sie zuhören würden –,
warum für Hundefutter und Schnittblumen der halbe Mehrwertsteuersatz gilt, nicht aber für Medikamente.
Man kann das Thema hier durchaus ruhig angehen. Die Gesundheitsreform und die Erhöhung der Mehrwertsteuer sind in diesem Haus hinlänglich diskutiert worden. Allerdings müssen wir auch zur Kenntnis nehmen, dass der volle Mehrwertsteuersatz für Arzneimittel nicht erst mit der Gesundheitsreform oder der Anhebung der Mehrwertsteuer eingeführt wurde.
Aber eine Frage – ich will sie jetzt etwas sachlicher formulieren, als das die Frau Kollegin Schulz-Asche eben getan hat – wird man auch stellen dürfen: Herr Kollege Rentsch, warum haben Sie – nicht Sie persönlich, sondern Sie als FDP – in den Jahren, als Sie im Bund und im Land Verantwortung mitgetragen haben,es damals nicht durchgesetzt? Meine Damen und Herren, diese Frage muss erlaubt sein.
Wenn man einmal einen Blick in die Geschichte der Mehrwertsteuer wirft: Das erste Bundesgesetz dazu trat 1951 in Kraft,nachdem der Alliierte Kontrollrat nach dem Zweiten Weltkrieg eine Umsatzsteuerregelung erlassen hatte.
Heute, im Jahre 2007 ist es müßig, darüber zu spekulieren, warum die Arzneimittel nicht von vornherein in die ermäßigte Besteuerung einbezogen worden sind.
Herr Kollege, die Diskussion über unterschiedliche Umsatzsteuersätze für Arzneimittel in Europa muss man allerdings sehr differenziert betrachten. Sie haben das nur lapidar angesprochen. Es ist nicht so, dass überall in Europa der halbe Mehrwertsteuersatz gelten würde. Dänemark hat beispielsweise einen Steuersatz von 25 %, der in Schweden liegt bei 0 bis 25 %,und so könnte ich noch weitere Länder aufzählen wie Österreich, Frankreich oder Großbritannien. Diese Länder unterscheiden bei ihren Arzneimitteln nämlich zwischen erstattungsfähigen und verschreibungspflichtigen bzw. – –
Nein, ich habe nicht gesagt, dass ich das für besser halte. Herr Kollege Rentsch, ich habe nur gesagt, dass man dies differenzierter betrachten müsse und dass man nicht sagen dürfe, alle Arzneimittel müssten unisono mit dem halben Mehrwertsteuerprozentsatz besteuert werden.
Meine Damen und Herren, ich weiß, dies ist leider nur ein Fünf-Minuten-Punkt. Wir hätten darüber auch gerne noch ein bisschen länger diskutiert. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer wurde nicht leichtfertig durchgeführt, sondern sie wurde durchgeführt, weil die grottenschlechte rot-grüne Vorgängerregierung ihr Maß dazu beigetragen hat.
Herr Kollege Rentsch, es ist natürlich leicht, wenn man nicht in der Regierungsverantwortung steht, Forderungen zu erheben.
Ich habe schon gesagt, dass der halbe Mehrwertsteuersatz historisch bedingt ist. Die Sätze differieren zwischen Arznei- und Hilfsmitteln. Ich will das an einem Beispiel deutlich machen: Wenn ich für einen künstlichen Darmausgang eine Salbe brauche, dann zahle ich dafür den vollen Mehrwertsteuersatz; nehme ich dafür jedoch einen Beutel, sprich: ein Hilfsmittel, dann zahle ich dafür den halben Satz.
Meine Damen und Herren, insofern muss man diese Thematik grundsätzlicher diskutieren, und es ist auch die Frage zu stellen:Ist der halbe Mehrwertsteuersatz,der vor mehr als 40 Jahren aus gutem Grunde für viele Güter des
täglichen Lebens festgelegt wurde, in der Form noch aktuell, oder muss er geändert oder angepasst werden?
Sie sehen, das ist doch etwas komplizierter, als es auf den ersten Blick scheint. Daher muss man diese Problematik nach unserer Meinung umfassender betrachten, und deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lieber Herr Rentsch, ich habe neulich gelesen, dass der FDP-Listenparteitag im Juni stattfinden wird, sodass wir nur noch zwei Plenarsitzungen zu bedeutenden gesundheitspolitischen sowie bundespolitischen Themen haben dürften. Dann werden wir dieses Thema wohl abgehandelt haben, sodass wir nicht mehr in jeder Plenarsitzung einen Antrag zu einem bundes- und gesundheitspolitischen Thema zu diskutieren haben werden.
Dann kommt vielleicht auch die hessische FDP wieder dazu, an der einen oder anderen Stelle bei Fragen der Gesundheitspolitik landespolitische Themen zur Debatte zu stellen. Meine Damen und Herren, das würden wir sehr begrüßen.
Ich darf zur Höhe des Mehrwertsteuersatzes für Arzneimittel an die Position des ehemaligen Hessischen Ministerpräsidenten Herrn Eichel erinnern, der seinerzeit, und das ist schon ziemlich lange her, ganz entschieden unterstützt hat, dass ein erhöhter Mehrwertsteuersatz für Arzneimittel nicht sinnvoll sei.
Meine Damen und Herren, es ist aber völlig abwegig, mit einer einfachen Erklärung, wie sie in Ihrem Antrag steht und auf die Sie sich dann auch beschränken, die Forderung aufzustellen: „Wir kürzen jetzt den Mehrwertsteuersatz auf Arzneimittel“, ohne an dieser Stelle – Herr Rentsch, da zeigt es sich, dass es sich bei Ihrem Antrag um kurzsichtigen Populismus und in keiner Weise um eine politisch fundierte Problemlösung handelt – wenigstens auf die folgenden zwei Punkte einzugehen.
Zum ersten wesentlichen Punkt.Wenn man die von Ihnen beschriebenen 3 Milliarden c aus dem Steuerhaushalt herausnehmen will, dann müsste man doch wenigstens eine Idee davon haben, wo diese Mittel herkommen sollen.
Nein. – Herr Kollege Rentsch, nun zum zweiten wesentlichen Punkt. Das in Ihrer Argumentation vorgetragene Problem, dass die Internetapotheken aufgrund der Mehrwertsteuer einen ungeheueren Marktvorteil hätten, ist in diesem Zusammenhang doch wirklich eine Petitesse.
Herr Kollege Rentsch, die spannende Frage wäre aber doch: Wie wollen Sie sicherstellen, dass die Senkung des Mehrwertsteuersatzes auch tatsächlich bei den gesetzlichen Krankenkassen ankommt? Wie wollen Sie das nun sicherstellen?
Es ist doch eine Tatsache, dass Sie im Zweifelsfall den Effekt hätten, dass die Arzneimittel genauso viel kosten würden wie zuvor – nur die Gewinnspannen der pharmazeutischen Industrie und der Apotheker bei frei verkäuflichen Arzneimitteln wären noch höher als bisher.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die FDP eine gesetzliche Festlegung der Arzneimittelpreise herbeiführen möchte, bei der wir dann eine gesetzliche Senkung der Arzneimittelpreise vornehmen müssten. Herr Rentsch, deshalb ist dieser Antrag kurzsichtig, populistisch und nicht differenziert.
Wenn man die Senkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel angehen will, dann muss man das im Zusammenhang mit dem Transfer von Steuereinnahmen im Gesundheitswesen machen, und zwar aus einem ganz einfachen Grunde: Das Problem aller Steuerfinanzierungen im Gesundheitswesen ist, dass sie jederzeit Haushaltsentscheidungen unterworfen sind.
Nur, wenn wir Wege finden, Steuerteilfinanzierungen im Gesundheitsbereich so unterzubringen, dass sie dem Zugriff der Haushalte nicht nur vorübergehend, sondern auf Dauer entzogen sind, kann man auch einen Teil des Gesundheitswesens mit Steuermitteln unterstützen. Die Veränderung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel wäre ein möglicher Weg, weil man diese jedenfalls nicht häppchenweise anheben könnte.