Das Wort „Geisterfahrer“ kann einem in der Tat an dieser Stelle einfallen.Es ist schon verblüffend,dass sich Frau Habermann hinstellt und ein Land hervorhebt, das als Einziges in der Bundesrepublik Deutschland keine Zentralprüfung hat. Alle anderen Länder haben das mittlerweile, ein Land nicht. Frau Habermann glaubt, dass dies sinnvoll und eine gute Programmatik für die hessische SPD sei. Da will ich mich überhaupt nicht einmischen. Das mag jeder bestimmen, wie er will. Sie fährt mit einem Land und wundert sich, dass 15 andere entgegenkommen.
Meine Damen und Herren, wir haben in der deutschen Bildungspolitik in den letzten Jahren eine Auseinandersetzung gehabt,in der die meisten Länder,bis auf eines,zu dem Ergebnis gekommen sind, dass es wichtig ist, nach den Ergebnissen von Bildungsprozessen zu schauen, dass es wichtig ist, Vergleichsarbeiten durchzuführen, dass es wichtig ist, zentrale Elemente in die Prüfungen einzubauen. Denn nur die Ergebnisse können zeigen, wie wir mit den Voraussetzungen weiter umgehen können, wie wir die Schulen besser beraten können, welche inhaltliche Steuerung dort noch geschehen kann oder welche Möglichkeiten des Spielraums für die eigene Schule eingesetzt werden können, um die Ergebnisse zu verbessern.
Insofern habe ich mich bei einem Blick zur hessischen SPD ein bisschen gewundert, als das Zitat meines Vorgängers genannt wurde: Die Sau wird vom Wiegen nicht fett. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, etwas Banaleres gibt es kaum. Das Wiegen ist aber die Voraussetzung dafür, dass man weiß, welche Veränderung, welche Fütterungsmaßnahmen, welche weiteren Stützungsmaßnahmen man braucht.
Wenn die hessische SPD durch Gesichtsausdruck deutlich macht, dass diese Prinzipien bundesdeutscher Bildungspolitik immer noch nicht bei ihr angekommen sind, dann macht das in der Tat nicht sehr vertrauensselig im Hinblick auf künftige Programme, sondern es zeigt, dass es vielleicht doch besser wäre, wenn die bewährte Bildungspolitik in diesem Lande fortgesetzt würde und damit auch die Kontinuität für die Landesprüfungen eintreten kann.
Wir führen zentrale Prüfungen nicht erst seit diesem Jahr durch, sondern wir führen sie in diesem Jahr bereits in der vierten Runde für die Haupt- und Realschulen durch. Meine sehr verehrten Damen und Herren,auch dort kann man von einer ausgesprochenen Bewährung sprechen.
Es ist schon ein bisschen nachdenkenswert, wenn man sich die Wortwahl des einen oder anderen anschaut. Frau Kollegin Habermann hat ein bisschen die Genese der zentralen Prüfungen dargestellt. Dabei kann man den Eindruck gewinnen, dass zentrale Prüfungen überall dort geschaffen worden sind, wo Besatzungsmächte zugange waren, oder in der ehemaligen DDR. Meine Damen und Herren, wenn das Elemente der Qualifizierung von Landesprüfungen sein sollen und wenn dies etwas subkutan eine Wertigkeit der Landesprüfungen darstellen soll, qualifiziert sich dies von selbst.Auch dieser Meinung bin ich.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, bisher haben wir bei den Landesprüfungen gute Erfahrungen gewonnen. Es hat sich nämlich gezeigt, dass sich Landesprüfungen auf den Kern schulischen Arbeitens auswirken, nämlich auf den Unterricht. Aus den Berichten der Hauptschulen, der Realschulen, aber auch nach dem ersten
Durchgang der Gymnasien ist eindeutig, dass eine Vorbereitung von Prüfungen, die in inhaltlicher, aber auch in methodischer Weise Ansprüche auf das in den Schulen Gelernte erheben, die geeignet sind, die Ergebnisse schulischen Arbeitens festzustellen, auch zu der Konzentration darauf führt, dass die inhaltliche, aber auch die methodische Kompetenz vermittelt wird, mit unbekannten, zentral gestellten Aufgabenstellungen fertig zu werden, sich dort zu bewähren und homogener zu werden, was die Ergebnisse angeht.
Meine Damen und Herren, deswegen kann man unbefangen, aber positiv wertend feststellen, dass sich hinsichtlich der schulischen Arbeiten die Vielfalt der Vermittlung in unseren Unterrichtsstunden verbessert hat. Die Nutzung der Unterrichtsstunden und der Unterrichtszeit hat sich verbessert. Deswegen ist es auch logisch, dass sich die Ergebnisse am Schluss verbessern. Der Kollege Wagner ist nicht aufrichtig genug, die Ergebnisse insgesamt vorzutragen. Denn er trägt nur die Fluktuation innerhalb eines Jahres vor und nicht die Ergebnisse der gesamten Prüfungen, die wir bisher durchgeführt haben. Meine Damen und Herren, er unterschlägt sehr dezidiert und entschlossen das Ergebnis, das insbesondere in Mathematik, aber auch in anderen Fächer besagt, dass die Leistungsspanne zwischen den Schülerinnen und Schülern, die Spanne zwischen den Besten und Schlechtesten,kleiner geworden ist, dass die Schlechtesten zu den Stärkeren aufgerückt sind, dass das Mittelfeld stärker geworden ist.
Dies ist eine eminente Erfolgsquote, eine signifikante Verbesserung gerade in Mathematik. Darauf können alle, die in den Schulen gearbeitet haben, in den Hauptschulen und Realschulen stolz sein, dass sie ihre Schülerinnen und Schüler zu diesen Ergebnissen geführt haben.
Deswegen sage ich, meine Damen und Herren: Die Landesprüfungen wirken sich auf den Unterricht aus. Sie wirken sich auf die Unterrichtsform, auf die Stringenz des unterrichtlichen Arbeitens aus. Das ist gut so, und das erweist sich dann auch entsprechend.
Deswegen ist das richtig. Deswegen vertreten wir das. Deswegen haben wir die Landesprüfungen eingeführt und werden sie weiterführen, damit die Klarheit über die Anforderungen schulischen Arbeitens, die Klarheit über die Anforderungen der Prüfungen am Ende, die Transparenz über die Abschlüsse und dessen, was dort gefordert ist, ganz wesentliche Elemente dafür sind, dass auch ein Vertrauen dafür wächst, was nun Abschlüsse in Hessen eigentlich aussagen, was sie garantieren, welche Objektivität von Zeugnissen wir in Anspruch nehmen können. Deswegen ist es wichtig, dass gerade die Abnehmer schulischen Arbeitens in Hessen uns ein außerordentlich gutes Zeugnis erteilen über die Aufgabenstellung der Landesprüfungen, wie sie bisher gelaufen sind. Es erstreckt sich mittlerweile von den Kammern bis hin zu den Universitäten, dass eine positive Aussage über das Anspruchsniveau dieser Landesprüfungen gemacht wird.
Dazu kommt natürlich gerade diese Transparenz in den Anforderungen und in einem gestuften Verfahren auch in einigen Jahren die Transparenz über die Ergebnisse – jetzt schon für die Haupt- und Realschulen, dann auch für die Gymnasien. Gerade diese Transparenz wird dazu beitragen, dass die einzelne Schule sich mit ihren Ergebnissen auseinandersetzt und dass die Schulaufsicht in die Lage versetzt wird, gezielt mit diesen Ergebnissen auch mit den
Schulen gemeinsam umzugehen, dass mit den Mitteln der Schulinspektion und der Zielvereinbarungen anschließend solche Ergebnisse in den Blick genommen und ausgewertet werden, nicht nur statistisch, sondern auch im Hinblick auf schulinternen Fortbildungsbedarf, schulinterne Unterrichtsorganisation, schulinterne Festlegung von Unterrichtsprinzipien, damit die Ergebnisse dort anders und besser werden, wo es notwendig ist. Dafür sind zentrale Prüfungen und die Auswertungen dieser zentralen Prüfungen notwendig. In dieser Weise werden wir dann auch konsequent fortfahren, meine Damen und Herren.
Aber dass wir bundesweit eine Entwicklung haben, in der das Messen von schulischen Ergebnissen, in der Landesund Zentralprüfungen fast überall ein Konsens sind – nicht überall gleich gut gemacht werden, das will ich durchaus sagen, aber Konsens sind in dem Sinne, dass wir uns mit den Ergebnissen von schulischem Arbeiten auseinandersetzen müssen –, dass wir im Blick darauf Schulen mehr Freiheit geben müssen,zu diesen Zielen zu kommen, das ist bundesweiter Konsens, aber nicht Konsens im Hessischen Landtag. Das nehme ich mittlerweile nicht mehr erstaunt zur Kenntnis. Ich kann nur heftig davor warnen,die Schulen wieder der Situation auszusetzen,aus diesem bundesweiten Konsens auszuscheren und andere Wege im Sinne des Geisterfahrers eines ganzen Landes zu beschreiten. Meine Damen und Herren, die hessische SPD kann als Geisterfahrer unterwegs sein; das ist kein Problem. Hessen darf nicht mehr als Geisterfahrer unterwegs sein, und das muss auf Dauer gelten.
Vielen Dank, Frau Staatsministerin Wolff. – Wir sind damit am Ende der Aussprache zu dem Antrag der CDU betreffend erfolgreicher Start des Abiturs.
Dieser Antrag soll zur weiteren Beratung an den Kulturpolitischen Ausschuss überwiesen werden. – So beschlossen.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Altenpflegerechts und anderer Vorschriften – Drucks. 16/7235 –
Ich gehe davon aus, dass Frau Staatsministerin Lautenschläger den Gesetzentwurf einbringen wird. – Sie haben das Wort.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Altenpflegerechts und anderer Vorschriften möchte ich Ihnen vor allem drei Schwerpunkte noch einmal besonders vorstellen. Zum einen werden mit diesem Gesetzentwurf die Bestimmungen für die Ausbildung in der Altenpflegehilfe, also die einjährige Ausbildung, geregelt, zum Zweiten die landesrechtliche Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG und zum Dritten landesrechtliche Bestimmungen zur Durchführung des Bundesaltenpflegegesetzes.
Seit dem 1. August 2003 wird die Ausbildung zur Altenpflegerin und zum Altenpfleger durch das Bundesaltenpflegegesetz geregelt. Gleichzeitig läuft aber parallel un
ser Altenpflegegesetz noch bis zum Ende dieses Jahres weiter. Denn zum einen wird zu diesem Zeitpunkt der letzte noch nach altem hessischen Recht durchgeführte Ausbildungsjahrgang der dreijährigen Ausbildung zur Fachkraft abgeschlossen, und zum anderen ist die Ausbildung in der Altenpflegehilfe, die mit diesem Gesetz ebenfalls geregelt wird, in der Zuständigkeit der Länder verblieben. Des Weiteren regelt das Hessische Altenpflegegesetz die Finanzierung der Altenpflegeausbildung,zu der das Bundesaltenpflegegesetz keinerlei Aussagen trifft.
Das sind die drei Schwerpunkte, die mit diesem Gesetzentwurf noch einmal behandelt werden bzw. weiter gestaltet werden: zum einen die Ausbildung der Altenpflegehilfe. Sie bleibt in der Zuständigkeit der Länder, und wir wollen auch weiterhin an der Altenpflegehilfe festhalten.Sie wird auf der Grundlage des bisherigen Hessischen Altenpflegegesetzes fortgeschrieben, enthält aber auch Anpassungen an die Krankenpflegehilfe. Denn, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist allen bekannt, dass auch weitere Modellversuche stattfinden, Altenpflege und Krankenpflege noch näher zusammenzubringen.Deswegen macht es auch Sinn,die Altenpflegeausbildung und die Krankenpflegeausbildung noch stärker aufeinander abzustimmen.
Neu aufgenommen wurden in den Gesetzentwurf – wiederum in Analogie zum Krankenpflegehilfegesetz – Regelungen über die Anerkennung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung und über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse. Das ist ein ganz wichtiger Hinweis; denn sowohl in der Altenpflegehilfe und in der Krankenpflegehilfe als auch in der normalen Ausbildung, wenn es um die Anerkennung der Berufe geht, ist es natürlich gerade im Umgang mit Menschen ganz besonders wichtig, dass dort überhaupt das Verständnis vorhanden ist, was wir häufig gerade bei den Pflegediensten, wenn es auch um die Frage von Schwarzarbeit in diesem Bereich geht, diskutiert haben. Deshalb wurde dieser Punkt hier ergänzt, und es wurden bei der Berufstätigkeit die deutschen Sprachkenntnisse noch einmal hervorgehoben.
Des Weiteren wurde in dem Gesetzentwurf klargestellt, dass die Praxisanleitung in den jeweiligen Einrichtungen und Diensten der Altenhilfe durch pädagogisch geeignete Fachkräfte sicherzustellen ist und welche Aufgaben der Träger der praktischen Ausbildung wahrzunehmen hat. Dazu dienen dann auch die Rahmenlehrpläne für die praktische Ausbildung in Ergänzung zum Rahmenlehrplan für die schulische Ausbildung.
Ferner wurden die Stundenangebote des theoretischen und praktischen Unterrichts von 600 auf 700 Stunden erhöht. Das entspricht dann einem Drittel der Stunden der dreijährigen Ausbildung, sodass deutlich wird – was wir ja auch in der Praxis sehr stark feststellen können –, dass sowohl die Krankenpflegehilfe als auch die Altenpflegehilfe gut angenommen wird, aber viele später nach einer Praxisphase dann auch den weiteren Teil der Ausbildung hinzufügen, sodass wir hier die Grundlage gelegt haben, dass auch die theoretischen Kenntnisse vorhanden sind.
Die Ausbildungsabschnitte der praktischen Ausbildung wurden auf die in der Altenpflegehilfe maßgeblichen Einsatzorte bei ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen und in Heimen festgelegt. Darüber hinaus erfolgten Anpassungen bezüglich Höchstzeitenregelung von
Der zweite Schwerpunkt des Gesetzes ist die Umsetzung von EU-Vorgaben. Bestimmte Berufe und auch die Anerkennung dieser Berufe müssen in unserem Recht noch einmal besonders geregelt werden. Dies betrifft vor allem die Altenpflegehelferin und den Altenpflegehelfer, die Krankenpflegehelferin, die Medizinische Dokumentarin, die Desinfektorin,die Gesundheitsaufseher und Fachpflegeberufe. Diese Berufe sind reglementierte Berufe im Sinne des Art. 1 der genannten EU-Richtlinie. Darunter fallen alle Berufe, bei denen die Aufnahme oder die Ausübung des Berufs durch Rechtsvorschriften an den Nachweis von Berufsqualifikationen gebunden ist.Diese Regelungen sind jetzt in das Gesetz aufgenommen worden. Es ist natürlich auch geregelt,wie die zuständige Behörde die Überprüfung der Qualifikation sicherstellt.
Der dritte Schwerpunkt des Gesetzes – das ist sicher für alle, die in Hessen in diesem Bereich tätig sind, einer der wichtigsten – ist, die Durchführung des Bundesaltenpflegegesetzes, die zuständige Behörde nach § 26 Abs. 2 und die Regelung zur Finanzierung der Altenpflegeausbildung festzulegen. Die landesrechtlichen Bestimmungen enthalten gegenüber dem bisherigen Gesetz dort keine wesentlichen Änderungen. Sie gelten also weiter. Dort ist aber – das, denke ich, sollte man auch heute noch einmal hervorheben – vor allem der Rechtsanspruch auf die Schulgeldfreiheit weiterhin abgesichert.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf stellt die Landesregierung die Weichen für eine zukunftssichere und an die EU-Anforderungen angepasste Ausbildung. Durch die zunehmende Zahl älterer pflegebedürftiger Menschen wird die Nachfrage nach qualifizierten Pflegefachkräften weiter ansteigen. Qualifizierte Pflege erfordert sowohl im ambulanten wie auch im stationären Bereich qualifizierte Fachkräfte in ausreichender Zahl. Das heißt, Aus-, Fortund Weiterbildung in der Altenpflege sind die Schwerpunkte, auf die wir auch mit diesem Gesetz setzen.
Um die Altenpflegeausbildung zukunftssicher gestalten zu können, haben wir im Jahr 2000 das damals von vielen beklagte Umlageverfahren abgelöst und in ein neues Finanzierungssystem überführt.
Die Ausbildungsvergütung – auch das ist im Gesetz festgelegt – wird nunmehr für die gesamte Ausbildungsdauer von derjenigen Praxiseinrichtung finanziert, die den größten Teil der praktischen Ausbildung durchführt.
Ich möchte Ihr Augenmerk gerne auf die Finanzierung der Altenpflegeausbildung lenken. Sie wird mit diesem Gesetz wiederum dauerhaft sichergestellt, und sie ist in den vergangenen Jahren deutlich gesteigert worden. Betrug sie am Anfang unserer Regierungszeit noch 3,17 Millionen c, so wurde sie mit der Umstellung, als wir das Umlageverfahren abgelöst und die Schulkosten übernommen haben, auf 4,6 Millionen c erhöht. Inzwischen beträgt der Haushaltsansatz 12,542 Millionen c.Er wurde also kontinuierlich weiter gesteigert,und das trotz schwieriger Bedingungen, sowohl finanzpolitisch als auch bezüglich der Frage, ob wir es schaffen, genügend Ausbildungsplätze in der praktischen Ausbildung der Altenpflege und Altenpflegehilfe zu finden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist uns gelungen.
Ich möchte mich deshalb ganz besonders bei den Ausbildungsbetrieben bedanken; denn der Grund für diese
enorme Steigerung ist zum einen die wachsende Zahl der Auszubildenden, die wir kontinuierlich ausgebaut haben. Alle, die sich in diesem Thema auskennen, wissen aber auch, dass zwischenzeitlich die Finanzierung der Umschülerinnen durch die Bundesagentur für Arbeit weggefallen ist. Für die Ausbildungsbetriebe war die Finanzierung der Umschülerinnen durchaus ein Vorteil. Viele hatten daher die Sorge, ob ihnen die Ausbildungszahlen komplett einbrechen. Das ist nicht eingetreten, da wir in diesem Bereich sowohl als Land aktiv geworden sind als auch die Träger der Ausbildung nicht nachgelassen haben, Plätze zur Verfügung zu stellen. Dieses Engagement kann man sehr deutlich in den Zahlen sehen.Wir haben uns gemeinsam mit den Trägern der praktischen Ausbildung und den Altenpflegeschulen vorbereitet, für die Berufe in der Altenpflegehilfe und der Altenpflege zu werben. Wir haben schon frühzeitig eine gemeinsame Kampagne gestartet.
1999 standen 2.157 Altenpfleger in der Ausbildung. Diese Zahl haben wir kontinuierlich bis zum Höchststand 2004 von 3.443 Plätzen, davon 415 Plätzen in der Altenpflegehilfe, gesteigert. Bis 2004 war es eine enorme Steigerung, und wir haben es geschafft, nach dem Wegfall der Mittel der Bundesagentur für Arbeit, also schwierigeren Bedingungen für die Betriebe, selbst voll in die Finanzierung zu gehen. Gleichzeitig haben wir als Land unsere Finanzmittel noch weiter ausgebaut. Im Jahre 2006 waren 3.305 Menschen in der Ausbildung, davon 504 in der Helferausbildung.
Ich komme sofort zum Ende.– Diese Kraftanstrengung ist von allen gemeinsam getragen worden. Die Landespolitik hat ihre Mittel kontinuierlich gesteigert. Wir haben aber auch die Qualität regelmäßig verbessert. Wir haben den Beruf der Altenpflege in den Mittelpunkt gestellt; denn er ist eine ganz wichtige Voraussetzung für unsere Gesellschaft, einen demografischen Wandel so zu gestalten, dass er menschliche Pflege überhaupt ermöglicht. Die Tatsache, dass genügend Fachkräfte vorhanden sind, dass wir das gemeinsam mit den Einrichtungen weiter fortgeführt haben, macht deutlich, dass die Landesregierung hier einen Schwerpunkt gesetzt hat, den sie mit dieser Gesetzesnovellierung weiter vorantreiben will.
Lassen Sie mich einen letzten Punkt nennen, der mir in diesem Zusammenhang ganz wichtig ist. Wir haben die Altenpflegehilfeausbildung, die anerkannt ist und inzwischen nachgefragt wird. Wir haben selbstverständlich die Ausbildung zur Fachkraft in der Altenpflege, die im Gesetz bzw. im Bundesaltenpflegegesetz geregelt ist. Hier sind auch die Finanzierungsgrundlagen gelegt. Gleichzeitig haben wir in der letzten Sitzung des Landespflegeausschusses die neuen Studiengänge im Bereich der Pflegeberufe dargestellt und aufgezeigt, welche Möglichkeiten dort durch Bachelor- und Masterabschlüsse bestehen, gerade für die Leitungsfunktionen.Auf der einen Seite ist es notwendig, die hohe Qualifikation zu haben, auf der anderen Seite braucht man ein breites Spektrum von der Helferin bis zur ausgebildeten Altenpflegefachkraft in den unterschiedlichen Bereichen vor Ort, sodass ein sinnvolles Pflegemanagement entstehen kann, das die Einrichtungen unterstützt.
Ich würde mich freuen, wenn wir im Ausschuss dieses Gesetz nicht nur konstruktiv diskutieren können, sondern weiterkommen. Die Altenpflege hat einen hohen Stellenwert im Lande, und wir müssen es gemeinsam schaffen, die hohen Ausbildungszahlen zu halten, nachdem wir in den vergangenen Jahren Geld in die Hand genommen und mit den Ausbildungseinrichtungen für dieses wichtige Zukunftsfeld geworben haben.
Danke sehr, Frau Staatsministerin. – Ich darf die Aussprache eröffnen und als erster Rednerin Frau Fuhrmann für die SPD-Fraktion das Wort erteilen.