Protokoll der Sitzung vom 04.05.2007

Wir haben im Jahre 2002 gegenüber demjenigen, der an dieser Stelle ohne Betriebsplan sehr stark eingegriffen hat, die Forderung nach einem Betriebsplan erhoben, was im Jahre 2003 genehmigt worden ist. Die Folgen waren aber: Es haben sich bis heute 58 ha Kahlflächen ergeben, und zwar aufgrund des direkten Einwirkens des Waldbesitzers, der sich von der oberen Forstbehörde nicht beeinflussen ließ und der durch seine Destabilisierung der Bestände dazu beigetragen hat, dass sich zusätzlich 20 ha Windwurfflächen ergeben haben.

Im Moment besteht ein Aufforstungsbedarf von 60 ha. Das wäre das Mindeste, was man erwarten müsste, wenn so stark in einen Bestand eingegriffen worden ist.Wir haben darüber hinaus leider den Verstoß gegen § 11 des Hessischen Forstgesetzes – Erhaltung der Waldbestände – noch in vielen Beständen, die von diesem Eigentümer gekauft worden sind.

Was mich etwas verwundert hat – das möchte ich an dieser Stelle kritisch anmerken –, war, dass die obere Forstbehörde, die ausgezeichnet gearbeitet hat, oftmals ganz alleine auf weiter Flur gestanden hat, so z. B. auch bei einem Ortstermin, den die SPD-Landtagsfraktion damals durchgeführt hat, und keine Unterstützung stattgefunden hat, als es darum ging, zu sagen, der § 11 beziehe sich auf den Bestand. Das ist inzwischen, Gott sei Dank, in der Stellungnahme zur Petition klargerückt worden.

Es wird deutlich, dass wir hier noch Handlungsfelder haben, und das muss die Landesregierung in Angriff nehmen. Daher stelle ich die folgende Frage:Was wollen wir? – Wir wollen eine Walderhaltung, statt einer Waldzerstörung, und zwar immer unter der Überschrift – da sollten wir uns alle einig sein –: Der Wald darf nicht zum Spekulationsobjekt werden. Das ist ganz wichtig.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der Wald hat nun einmal eine gesamtwirtschaftliche, aber auch eine gesamtgesellschaftliche Bedeutung, die durch nichts ersetzt werden kann.Ich glaube,dem Wald wird,gerade in unserem dicht besiedelten Hessen, seitens der Bürger ein hohes Maß an Sensibilität zuteil. Denn es wa

ren die Bürger, die auf den Zustand in Reiskirchen hingewiesen haben. Die Forstverwaltung ist leider – das haben wir nicht zu vertreten – personell so stark ausgedünnt worden, dass sie Schwierigkeiten hat, immer direkt und sofort vor Ort präsent zu sein.

An dieser Stelle muss man auch einmal darüber nachdenken, ob das der richtige Weg war. Es waren die Bürger, die an die Behörde herangetreten waren, und es war auch die Gemeinde, die an die Presse herangetreten war, nachdem der erste Schritt nicht vollzogen worden war.Daher ist das Ganze erst ins Rollen gekommen.

Ich möchte an dieser Stelle sagen: Der Gesetzesvorschlag, den die GRÜNEN vorgelegt haben, geht in die richtige Richtung. Das haben wir auch im Umweltausschuss einvernehmlich besprochen. Das steht überhaupt nicht zur Debatte. Aber ich vermisse den Lösungsansatz, dass wir die Substanzerhaltung des Waldes, bevor er geschädigt wird,noch stärker und deutlicher fixieren können.Hierfür sind auf Bundesebene noch entsprechende Schritte notwendig, und ich hoffe, dass wir dies gemeinsam hinbekommen und eine Verbesserung der Situation erreichen werden. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Bender. – Der nächste Redner ist Herr Heidel für die Fraktion der FDP.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Es ist mir im Moment egal, wer sich mit diesen Federn schmücken will; denn ich finde, dieser Gesetzentwurf geht in die richtige Richtung, und das sollten wir in dieser Form fachlich diskutieren.

(Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich will noch einmal dezidiert aufführen, weil wir das anhand der Stellungnahme zur Petition vorgelegt bekommen haben, wozu sich Waldbesitzer verpflichten: erstens zu einer ordnungsgemäßen Waldwirtschaft, zweitens zur Wiederaufforstung von Kahlschlägen, drittens zum grundsätzlichen Erhalt des Waldes, viertens zum Waldwegebau, fünftens zur Erstellung von Wirtschaftsplänen, sechstens, Herr Kollege Bender, zum Einsatz von forstwirtschaftlichem Fachpersonal.

Ich denke, man sollte an dieser Stelle davon absehen, das Verhalten dieses Waldbesitzers in einen Zusammenhang mit der Strukturreform des Betriebes Hessen-Forst zu bringen. Ich denke, das sollte man lassen.

(Beifall bei der FDP)

Es geht hier schlicht und ergreifend – wer das Ausmaß gesehen hat, der kann dies nachvollziehen – um eine kriminelle Energie höchsten Grades. Daher müssen alle rechtlichen Rahmenbedingungen, die derzeit möglich sind, denn nur diese können derzeit genutzt werden,gegenüber diesem Waldbesitzer ausgeschöpft werden. Dass das geschieht, hat uns Herr Minister Dietzel im Ausschuss zugesagt.

Für eventuelle zukünftige Fälle sollten wir für ein höheres Abschreckungspotenzial sorgen, wobei höhere Abschre

ckungspotenziale – da sind wir uns sicherlich einig – nicht dazu führen werden, solche Dinge zu vermeiden. Deshalb gilt Folgendes: Seid wachsam und wehret den Anfängen.

Ich halte fest: Wir werden diesen Gesetzentwurf positiv begleiten.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Heidel. – Für die Landesregierung hat Herr Umweltminister Dietzel das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben uns bereits in der letzten Umweltausschusssitzung mit diesem Thema beschäftigt. Damals ging es um eine Petition der Gemeinde Reiskirchen, die von der Stadt Lich unterstützt wurde und zu der Herr Häusling Stellung bezogen hat. Damals habe ich vorgeschlagen,den Bußgeldrahmen von 5.000 c auf 100.000 c zu erhöhen. Damals waren alle Fraktionen meiner Meinung.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist unstrittig!)

Ich meine deswegen: Die grundsätzliche Entscheidung, das Bußgeld von 5.000 c auf 100.000 c zu erhöhen, ist richtig. Ich meine auch, das parlamentarische Verfahren ist in Bezug darauf, ob es ein Artikelgesetz oder einen eigenen Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN geben wird, offen zu halten.

Meine Damen und Herren, es ist bereits angesprochen worden, dass hier ein Waldfrevel in außergewöhnlicher Größenordnung und Härte vorliegt. Deswegen meine ich, dass wir eine angemessene Ahndung dieses Waldfrevels vornehmen müssen; denn es kann nicht sein – auch das ist eben in den Vorträgen erwähnt worden –, dass am Ende noch ein wirtschaftlicher Vorteil erzielt wird. Herr Häusling hat eindrucksvoll geschildert, dass ein halber Anhänger Holz 5.000 c einbringt. In Anbetracht dessen, dass mehrere Tausend Festmeter geschlagen worden sind, stelle ich fest:Wir müssen uns mit diesem Thema beschäftigen.

Ich sage aber auch ganz eindeutig:Es kann nicht sein,dass man aufgrund dieses Einzelfalls meint, es handele sich um eine flächendeckende Bewegung. Ich denke, dass dieser Mann, in Anbetracht eines Kahlschlags von 60 ha und einer zusätzlichen Windwurffläche von 20 ha, ein Einzelfall ist. Ich denke aber auch, dass jemandem, der keine Anstrengungen unternimmt, überhaupt jemals wieder eine Aufforstung vorzunehmen, von unserer Seite entgegengetreten werden muss.

Ich meine auch, dass eine Profitgier, die zulasten der Allgemeinheit geht,angegangen werden muss.Das gehen wir erstens mit dem anvisierten Bußgeldrahmen an, und wir werden uns zweitens dafür einsetzen, dass dies im Rahmen des Umweltgesetzbuchs als Straftat geahndet werden kann, was die Schwere dieses Eingriffs erhöhte.

Ich denke aber, dass wir – auch das ist gerade gesagt worden – mit dieser Strafbewehrung nur ein Zeichen setzen können.Wir werden dies zukünftig letztendlich nicht verhindern können. Es ist aber auch wichtig, festzuhalten, dass die Forstverwaltung richtig reagiert hat, indem sie diesen Mann vor Gericht gezerrt hat. Inzwischen sind ihm

zwei Verfahren mit einer Strafhöhe von über 60.000 c angedroht worden, dennoch reagiert dieser Mann nicht.

Meine Damen und Herren, daher möchte ich an dieser Stelle betonen: Wir werden diesen Waldfrevler mit dieser Veränderung sicherlich nicht bremsen können, aber wir brauchen für alle anderen, die sich in dieser Richtung Gedanken machen könnten, eine abschreckende Maßnahme.

(Beifall bei der CDU)

Herr Dietzel, herzlichen Dank. – Damit hat die erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der GRÜNEN stattgefunden. Es ist vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung dem Ausschuss für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz zu überweisen. – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so.

Wir kommen damit zu Tagesordnungspunkt 12:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Staatsgerichtshof – Drucks. 16/7201 zu Drucks. 16/6736 –

Die Berichterstattung hat Herr Abg. Klein aus Freigericht.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung anzunehmen.

(Nicola Beer (FDP):Abzulehnen!)

Der Gesetzentwurf war dem Rechtsausschuss in der 122. Plenarsitzung am 31. Januar 2007 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.

Der Rechtsausschuss hat hierzu in seiner Sitzung am 14. Februar 2007 eine schriftliche Anhörung beschlossen. Ein mündliches Anhörungsverfahren ist in der Sitzung am 18. April 2007 mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD abgelehnt worden.

Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 18. April 2007 beraten und ist mit demselben Stimmenverhältnis zu der zuvor genannten Beschlussempfehlung gekommen. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Nicola Beer (FDP): Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf abzulehnen!)

Herr Kollege Klein, vielen Dank für die Berichterstattung. – Die erste Rednerin zu diesem Tagesordnungspunkt ist Frau Kollegin Hofmann. Sie spricht für die SPDFraktion. – Es sind fünf Minuten Redezeit vereinbart.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich werde heute mit etwas gedämpfter Stimme zu Ihnen sprechen, aber nicht mit weniger Inhalt.

(Beifall der Abg. Christel Hoffmann (SPD) und Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) – Zuruf)

Nein, ich habe nicht zu viel gefeiert. Es handelt sich um eine Kehlkopfentzündung, die ich ohne eigenes Verschulden habe.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgelegte Gesetzentwurf intendiert die Stärkung der direkten Demokratie.Wir haben das die letzten Wochen und Monate verfolgt. Jetzt aktuell geht es um eine Klage zur Prüfung der Verfassungskonformität. Mit einer Popularklage soll das Gesetz über die Studiengebühren vor dem Staatsgerichtshof verfassungsrechtlich überprüft werden.

Die bisherige Rechtslage birgt für die Bevölkerung und diejenigen, die sich der Klage anschließen wollen, erhebliche Schwierigkeiten und Mühen. Sie müssen sich auf den entsprechenden Listen nicht nur eintragen. Vielmehr muss die Unterschrift auf dem Einwohnermeldeamt eigenhändig vorgenommen werden. Dann muss das Formular natürlich noch den Initiatoren übergeben werden.

Ich sagte es bereits: Die Praxis hat gezeigt, dass das ein sehr schwerfälliges Verfahren ist. – Die Hessische Verfassung will aber an und für sich zur Partizipation ermutigen. Ein Ländervergleich zeigt, dass sie eine der fortschrittlichsten Verfassungen überhaupt ist. In ihr sind auch andere Elemente direkter Demokratie implementiert, wie etwa das Volksbegehren und der Volksentscheid. Deswegen weist aus unserer Sicht der vorgelegte Gesetzentwurf den richtigen Weg. Die direkte Demokratie soll, so wie das die Hessische Verfassung wollte, weiter gestärkt werden.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass es in Zukunft möglich sein soll, sich in Listen einzutragen. Die Liste soll dann durch einen Bevollmächtigten dem Gemeindevorstand treuhänderisch übergeben werden.

Ich gebe zu, dass die Frage der Authentizität der Unterschriften, aber auch die Frage des Missbrauchs in der schriftlichen Anhörung sehr differenziert erörtert und diskutiert wurde. Nachdem wir die schriftliche Anhörung sehr genau ausgewertet haben, haben wir uns dazu entschlossen, uns denjenigen anzuschließen, die keine durchschlagenden verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben.Wir sind vor allen Dingen auch deswegen zu dieser Überzeugung gelangt, weil wir die Intention des Gesetzentwurfs verfassungspolitisch für sinnvoll erachten.