Protokoll der Sitzung vom 30.05.2007

wohl auch einige andere Dinge nicht durchgeführt worden.

(Beifall bei der CDU)

Denn wenn man sich hier innerhalb kürzester Zeit so aufführt und wie ein HB-Männchen, eine Werbefigur aus den Siebzigerjahren, hochgeht, und das bei einem Thema, bei dem Sie im Ausschuss noch vollkommen ruhig gewesen sind, dann stelle ich fest: Es geht hier wieder einmal um den Wahlkampf, eine Inszenierung, und nicht darum, sich inhaltlich mit diesem Gesetz auseinanderzusetzen.

(Beifall bei der CDU – Michael Boddenberg (CDU): Herr Kaufmann ist nicht da, einer muss es ja machen!)

Meine Damen und Herren, ich beginne mit einem Zitat: „Deliberandum est saepe, statuendum est semel“. Dieses Zitat des römischen Dichters Syrus bedeutet grob übersetzt: „Überlegen muss man oft, entscheiden aber nur einmal.“ Dieses Zitat haben wir uns auch bei der Novelle des HPRG zunutze gemacht. Wir haben uns als CDU-Fraktion sehr intensiv mit dem vorliegenden Gesetzentwurf beschäftigt,und wir haben uns – das sehen Sie an dem vorliegenden Änderungsantrag – für eine prinzipielle Unterstützung mit konstruktiven Weiterentwicklungen entschieden.

Herr Kollege Siebel, wenn Sie sich noch an die Debatte bei der ersten Lesung dieses Gesetzentwurfs erinnern können, dann wissen Sie auch, dass ich für meine Fraktion schon damals darauf hingewiesen habe, dass wir uns der Anhörung sehr offen nähern und diese sehr genau auswerten würden. Wir haben, was wir damals angekündigt haben, auch beides getan. Wir haben Wort gehalten und haben gerade auch die Anregungen und Diskussionspunkte der Anhörung in den Änderungsantrag einfließen lassen.

Es bleibt für uns völlig klar, dass wir mit den Grundtendenzen des Gesetzentwurfs sowie mit den Änderungsanträgen der anderen Fraktionen übereinstimmen. – Lieber Herr Kollege Dr. Jürgens, auch wenn Sie sich vorhin fürchterlich aufgeregt haben, sage ich Ihnen: Wenn man sich das Gesetz sowie die Novellierung einmal im Ganzen anschaut, dann stellt man fest, dass es sich lediglich um zwei Punkte handelt, über die wir gestritten haben. Alles anderen aber war vollkommen unstrittig.

(Michael Siebel (SPD): Das ist übertrieben!)

Alles andere wird hier, so glaube ich, eine breite Mehrheit finden. Deswegen sollte man diese Sache nicht zu sehr aufbauschen, nur um einen Kritikpunkt zu finden.

(Beifall bei der CDU)

Das macht auch deutlich, dass die Landesregierung, insbesondere der Chef der Staatskanzlei, Stefan Grüttner, eine ordentliche Arbeit abgeliefert hat.

(Norbert Schmitt (SPD): Das wäre das erste Mal!)

Ich denke, dafür sollte man auch einmal ein herzliches Dankeschön sagen.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, ich habe soeben gesagt, dass wir bereit sind, auf die Erkenntnisse, die während den Anhörungen entstanden sind, einzugehen und sie umzusetzen. Das gilt nicht nur für die Landtagsanhörungen, sondern auch für andere Gespräche, die wir führen und geführt haben.

Herr Kollege Posch, Sie haben zum Gesetzentwurf der FDP, der nun schon etwas älter ist, gesagt, dass wir diesen immer an die Novelle angehängt hätten. Wir sind der festen Überzeugung, dass wir das bisherige Verbot regionaler Werbung bestehen lassen sollten. Zu den Gründen hat, so glaube ich, Herr Dr. Jürgens schon einiges gesagt, sodass deutlich wird, dass wir Ihrem Gesetzentwurf so nicht zustimmen können.

(Zuruf des Abg. Dieter Posch (FDP))

In Bezug auf den Gesetzentwurf der Landesregierung gab es einen Punkt – das haben auch meine Vorredner gesagt –, zu dem es hauptsächlich Diskussionen gegeben hat. Es handelt sich um die Formulierung des § 57 des Gesetzentwurfs. Ich möchte an dieser Stelle klarstellen: Wir als CDU-Fraktion haben der Formulierung der Aufgaben deutlich zugestimmt.

Wir haben zum einen gesagt,wir bräuchten eine klare Definition, nicht nur in Bezug auf die Frage der Medienkompetenz, der offenen Kanäle, der NKLs sowie der allgemeinen Medienkompetenzförderung, sondern auch in Bezug auf die Frage der Technik- und Infrastrukturförderung, der landesrechtlich gebotenen Übertragungskapazitäten sowie des Medienstandorts Hessen. Wir halten alle drei Punkte für so wichtig, dass wir meinen, dass diese auch im Gesetz verankert sein müssen.

Herr Dr. Jürgens, gerade wir in Nordhessen haben doch ein vitales Interesse daran,dass wir auch in den ländlichen Räumen neue Übertragungswege bekommen.

(Zuruf des Abg. Dr. Andreas Jürgens (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Wenn wir uns in diesem Bereich auf andere verlassen müssen,dann,sage ich Ihnen,sind wir in der Tat verlassen. Das hat doch die Diskussion mit den Sendern RTL und SAT.1 gezeigt – in Bezug auf DVB-T. Es liegt im Interesse der gesamten ländlichen Regionen – es ist egal, ob dies in West-, Ost-, Nord- oder Südhessen ist –, dass wir dies auch weiterhin fördern. Daher sage ich Ihnen, dass diese neue Aufgabe, wie sie in § 57 formuliert wird, auch in Ordnung kommt.

Wir haben hier schon unterschiedliche Aussagen gehört: Auf der einen Seite sagt Herr Dr. Jürgens, die LPR-Versammlung wird gegängelt.Herr Kollege Posch sagt auf der anderen Seite: Nein, das müssen Sie entscheiden, das hat nicht die Versammlung zu entscheiden. – Da muss man sich schon einmal dafür entscheiden, was man eigentlich will.Will man, dass die Versammlung eine Entscheidungsfreiheit besitzt, oder will man eine klare Vorgabe aus Wiesbaden, die dann nur noch abgenickt wird?

(Dr. Andreas Jürgens (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Scheinfreiheit!)

Hierzu sagen wir: Wir möchten, dass die Versammlung auch entsprechend ihrer Meinung und den Diskussionen, die dort stattfinden, die Möglichkeit hat, eigene Schwerpunkte zu setzen. Ich denke, das ist auch notwendig.

Da sind wir schon bei der Frage der offenen Kanäle, der nicht kommerziellen Lokalradios. Die Gesetzesnovelle der Landesregierung sah eine 50 : 50-Regelung vor. Wir als CDU-Landtagsfraktion haben auch nach der Anhörung, nach vielen Gesprächen mit den Verantwortlichen der OKs und NKLs gesagt: Uns ist das, was diese im Bereich der Medienkompetenzförderung machen, so wichtig,dass wir dort eine Veränderung vornehmen wollen,um darüber hinaus neben dem öffentlich-rechtlichen und

dem privaten Rundfunk auch die Bürgermedien als dritte Säule aufrechtzuerhalten. – Das haben wir mit einer 70 : 30-Regelung getan, und ich glaube, dass dies ein vernünftiger Kompromiss zwischen dem ist, was Sie mit der technischen Infrastruktur fördern wollen, und dem Wunsch, beide Standbeine aufrechtzuerhalten.

Deshalb bin ich der festen Überzeugung, dass dieser Kompromiss – es ist einer – tragfähig ist und dass wir uns in der Versammlung darüber Gedanken machen können, wie wir mit dem Geld, das wir zur Verfügung haben, ordentlich umgehen, damit allen geholfen ist.

Weiterhin ist der Sender „Main FM“ angesprochen worden. Herr Kollege Posch hat es richtig gesagt, dass in den letzten Jahren ein sehr weicher Weg gegenüber diesem Senderanbieter eingeschlagen worden ist; denn wir haben seitens der LPR großes Entgegenkommen gezeigt, weil es nicht möglich war – das war deutlich erkennbar –, das ursprüngliche Vorhaben zu realisieren und ein „BusinessRadio“ zu installieren.

Ich halte dennoch fest: Es hat sich etabliert – vielleicht nicht ganz in der Reihenfolge, wie wir es angedacht hatten,aber doch als zusätzliches belebendes Element für die Radiolandschaft. Deswegen glauben wir mit dieser Formulierung einen Weg zu finden,den Sender „Main FM“ in Hessen halten und auch das absegnen zu können, was die Versammlung der LPR in den letzten Jahren gegenüber dem Sender „Main FM“ mehr oder minder stillschweigend zugestanden hat. Wir alle, die dabei gewesen sind, wissen, wie das in den vergangenen Jahren gelaufen ist.

Ich denke, dass wir auch die anderen Anregungen, die zum Teil nicht strittig sind, mit aufgenommen haben – Herr Kollege Dr. Jürgens ist darauf eingegangen. Auch wir glauben, dass wir in den Namen der Landesanstalt für privaten Rundfunk aufnehmen sollten, dass dies nicht nur für den privaten Rundfunk, sondern für den gesamten Bereich der neuen Medien gelten sollte.Daher sollte auch das Gesetz dementsprechend umbenannt werden, wie auch die LPR in Kassel. Daher haben wir den Vorschlag, der von der LPR, aus der Mitte der Versammlung sowie aus der Verwaltung gekommen ist, gerne übernommen.

Wir werden die Befristung aus dem HR-Gesetz, wie wir das auch beim letzten Mal gemacht haben, herausnehmen. Herr Dr. Jürgens, ich betone: Das ist also nicht das erste Mal, sondern es gab auch bisher keine Befristung beim HR-Gesetz.

Die Änderungsanträge der anderen Fraktionen sind hier teilweise schon benannt worden. Daher möchte ich nur noch auf einen Punkt eingehen.

Herr Dr. Jürgens, Sie haben mit Ihrem Änderungsantrag in § 57 lediglich Satz 8 streichen wollen. Mit Satz 8 wird die 50 : 50-Regelung festgelegt. Das bedeutet, dass Sie mit der Aufgabenstruktur, wie sie in § 57 neu festgelegt werden soll, einverstanden sind. Denn an der Struktur wollen Sie nichts ändern. Sie wollten nur etwas hinsichtlich der Vorgabe der Mittelzuweisung geändert sehen.

Das bedeutet doch:Eigentlich sind Sie mit den neuen Aufgaben, die ich gerade genannt hatte, einverstanden. Denn ansonsten hätten Sie auch dafür eine Änderung vorgeschlagen. Oder Sie hätten die Auffassung wie Herr Kollege Siebel vertreten, der gesagt hat: Die Neufassung des § 57 will ich nicht, ich will, dass der alte beibehalten wird.

Ich finde, dass wir den Anregungen, die wir aus der Anhörung erhalten haben, mit unserem Änderungsantrag ge

recht geworden sind. Wir behalten Traditionen bei, beschreiten aber gleichzeitig auch neue Wege. Wir bringen heute ein Privatrundfunkgesetz auf den Weg, das zu den modernsten in Deutschland gehören wird. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Herr Kollege Weinmeister, vielen Dank. – Zu einer Kurzintervention hat sich nun Herr Kollege Denzin zu Wort gemeldet.

Hohes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich nach meiner Rückkehr die Gelegenheit dieses ersten Auftritts nutzen, mich ganz herzlich für all die guten und teilweise sehr persönlichen Wünsche zu bedanken, die mich während meiner Genesung erreicht haben. Dass sie gefruchtet haben, sehen Sie allein daran, dass ich hier stehe.

(Allgemeiner Beifall)

Nochmals vielen Dank, auch für diesen Beifall. Er ermuntert.

Herr Kollege Weinmeister, Sie haben sich bei Ihrer Argumentation für die CDU-Fraktion ausdrücklich auf die Rede des Herrn Dr. Jürgens berufen, der seinerseits die kritischen Anmerkungen der Vertreter des Radios FFH und anderer privater, bundesweit sendender Rundfunkanstalten hier vorgetragen hat. Ich kenne diese Argumentation und will dem entgegenhalten, dass es auf der Hand liegt, dass gerade in Zeiten knapper werdender Werbebudgets – das war während der Zeit der Anhörung so – die „Platzhirsche“ natürlich kein Interesse daran haben, den Kuchen der Werbeeinnahmen, der nur einmal da ist, mit anderen zu teilen. Dementsprechend haben sie einer solchen Regelung mit großer Angst entgegengesehen.

Im Gegensatz zu dem, was Herr Dr. Jürgens hier ausgeführt hat,ist es natürlich so,dass es technisch nicht einfach ist, bei einer landesweiten Ausstrahlung regionale Fenster einzublenden. Um da nicht unter Druck zu geraten, ist es klar, dass man von dieser Seite von vornherein ablehnt, dass das Verbot regionaler Werbung aufgehoben wird.

Herr Kollege Weinmeister, ich wundere mich etwas, dass Sie diese Argumentation übernommen haben, die Herr Dr. Jürgens hier für die Fraktion der GRÜNEN vorgetragen hat. Grüne Argumente werden nicht dadurch besser, dass sie von der CDU eingesegnet wurden.

(Beifall der Abg. Nicola Beer (FDP) – Dr.Andreas Jürgens (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das war ein Argument des FFH!)

Sie haben das zitiert. Damit haben Sie sich doch mit den Argumenten identifiziert.

Uns geht es um die Interessen vieler mittelständischer Betriebe des Handels und Handwerks, z. B. aus dieser Region.Sie haben kein Interesse daran,dass ihre Werbung in Kassel gehört oder gesehen werden kann. Denn sie müssten dann die landesweit geltenden Sätze bezahlen. Sie wollen aber Kunden aus der Region Frankfurt und Wiesbaden ansprechen. Ich halte das für sehr nachvollziehbar.

Wir möchten diesen Unfug des Verbots regionaler Werbung ein für allemal weghaben. Deshalb bitte ich Sie alle, gerade im Hinblick auf die Interessenlage des Mittelstandes noch einmal über Ihre Position nachzudenken und unserem Änderungsantrag zuzustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Lieber Michael Denzin, vielen Dank für den Redebeitrag. Sei versichert, wir alle sind sehr froh, dass du wieder bei uns bist.Alles Gute für die weitere Genesung.