Protokoll der Sitzung vom 04.07.2007

Es muss ausdrücklich so sein, dass die Studierenden für die zu entrichtenden Studiengebühren eine konkrete Gegenleistung erhalten, nämlich in Form von ganz konkreten, nachweisbaren Verbesserungen der Studienbedingungen bzw. Steigerung der Studienqualität.

Sollte dies nicht der Fall sein, werden wir sehr genau darauf achten, dass die von uns angeregte und schließlich von der CDU entsprechend übernommene Geld-zurück-Garantie auch zur Anwendung kommt. Ich habe bereits an anderer Stelle ausgeführt, dass ich das formal gewählte Verfahren in dem CDU-Gesetzentwurf als etwas bürokratisch empfunden habe. Aber wichtig ist letztendlich, dass die Studierenden einen Anspruch darauf haben, ihr Geld zurückerstattet zu bekommen, sollte es der von ihnen gewählten Hochschule nicht möglich sein,nachzuweisen, dass sie diese Studiengebühren für die Steigerung der Studienqualität und die Verbesserung der Studienbedingungen eingesetzt hat.

Frau Kollegin Sorge, das heißt summa summarum, es muss darum gehen, genau diese Qualitätsverbesserung zu erreichen. Die soll aus den Einnahmen aus den Studiengebühren erreicht werden. Wenn die Landesregierung nicht nur den vorläufigen Vermerk in die entsprechenden Zulassungsbescheide aufnimmt, sondern zusätzlich noch sagt – das ist in demselben Schreiben enthalten, das Sie hier zitiert haben –, dass offensichtlich das Abstimmungsverfahren mit dem Finanzminister dahin gehend erfolgreich war,dass,sollte das Gesetz – nach Ansicht der CDUFraktion unwahrscheinlicherweise, nach Ihrer Ansicht in anderer Hinsicht rechtlich zu bewerten – aufgehoben werden, die Landesregierung aus allgemeinen Haushaltsmitteln den Hochschulen die bisher getätigten Ausgaben ersetzen wird, dann kann ich nicht sehen, warum dies nicht im Interesse der Studierenden sein sollte.

Die Studierenden verlangen eine ausgezeichnete Qualität ihres Studiums und ausgezeichnete Studienbedingungen. Diese ausgezeichnete Qualität brauchen wir in Hessen, denn wir wünschen uns ausgezeichnete Absolventen. Wir wollen in diesem Land die besten Köpfe haben, bei den

Studierenden genauso wie bei den Professoren. Deshalb müssen wir zur Finanzierung der Studienbedingungen noch einiges tun.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Es ist deshalb angemessen, einen überschaubaren privaten Finanzierungsanteil zu fordern. Sie sehen, dass sich bereits kurz nach der Ankündigung zusätzlicher Einnahmen aus dem privaten Bereich die Qualität des Studiums schon spürbar steigern wird – aufgrund all der Maßnahmen, die die Hochschulen vorgesehen haben. Sehr geehrte Frau Kollegin Sorge,deshalb wird die FDP-Fraktion diesen Antrag ablehnen.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank,Frau Kollegin Beer.– Das Wort hat der Abg. Siebel, SPD-Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern ein Moratorium, eine Aussetzung des Studiengebührengesetzes zur Schaffung von Rechtssicherheit und aus Respekt vor dem Entscheidungsprozess beim hessischen Staatsgerichtshof.

Wenn wir uns die Geschichte dieses Gesetzes bis zum heutigen Tage anschauen – ich bin sehr gespannt, wie diese Geschichte weitergeht –, dann muss man doch sagen: Der Vorgang ist an sich bemerkenswert, dass seitens des Ministeriums ein Gesetz eingebracht wurde, dessen Grundzüge bei seiner Verabschiedung gar nicht mehr zu erkennen waren. Offensichtlich ist auch im Ministerium die Überzeugung gewachsen, dass das, was man da aufgeschrieben hatte, so was von unsozial, so was von verfassungswidrig und so was von neben der Spur war, dass man es selbst durch einschneidende Änderungsanträge bereinigen musste.

Sie hatten z. B. für Langzeitstudierende und ausländische Studierende Studiengebühren in Höhe von 1.500 c vorgesehen. Das war dermaßen unsozial, dass Sie selber eingesehen haben, dass das einkassiert werden muss. Sie hatten in Ihrem Gesetzesentwurf z. B. vorgesehen, die Studiengebühren derjenigen,bei denen sie nicht einzutreiben sein würden, durch eine entsprechende Erhöhung der Beiträge anderer Studierender zu erwirtschaften. Auch diese Regelung haben Sie einkassiert, weil das ganz offensichtlich dermaßen verfassungswidrig war, dass es überhaupt nicht gehen würde.

Das Gesetz ist schließlich doch verabschiedet worden. Es war sozusagen die Geschichte eines Rohrkrepierers. Sie sahen sich dann genötigt, Herr Staatsminister, in einer Pressekonferenz darauf hinzuweisen, dass die, die die Studiengebühren nicht zahlen, exmatrikuliert werden. Ich habe in der Tat nicht verstanden, warum Sie sich auf eine solche Erklärung eingelassen haben. Dass derjenige, der gegen ein Gesetz verstößt, nicht damit rechnen kann, dass er immatrikuliert bleibt, ist nichts anderes als die Mitteilung einer Rechtsauffassung – übrigens eine Auffassung, die ich teile.Warum Sie sich genötigt gefühlt haben, dieses als Minister und auch noch in einer Presseerklärung kundzutun, ist mir nicht erklärlich. Herr Staatsminister, ob das Ihre Reaktion auf den Studiengebührenboykott

war oder ob Sie da ein Jurist getrieben hat – keine Ahnung.

Herr Minister, es ging aber weiter. Sie haben mit Erlass vom 26. Juni den Hochschulen Folgendes mitgeteilt.

Die Festsetzung des Studienbeitrages ist vorläufig hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit des Hessischen Studienbeitragsgesetzes vom 16.10.2006. Diese Vorläufigkeitserklärung erfasst nur die Frage,ob die Regelungen des Studienbeitragsgesetzes mit Art. 59 Abs. 1 der Hessischen Verfassung vereinbar sind. Sie erfolgt aus verfahrenstechnischen Gründen und ist nicht dahin zu verstehen, dass die Regelungen des Studienbeitragsgesetzes als verfassungswidrig angesehen werden. Bei einer vollständigen oder teilweisen Aufhebung des Studienbeitragsgesetzes werden geleistete Studienbeiträge, soweit sie nicht verfassungskonform sind, zurückerstattet; ein Widerspruch ist insoweit nicht erforderlich.

Herr Staatsminister,entweder war Ihre Rechtsauffassung, dass jeder exmatrikuliert wird, der keine Studiengebühren zahlt, unvollständig, oder Sie haben sich eines Besseren belehren lassen und sagen jetzt: „Offensichtlich ist es politisch opportun, diese Vorläufigkeitserklärung abzugeben, damit ich, wenn schon nicht auf der rechtlichen sicheren, so doch auf der politisch sicheren Seite bin.“ – Ich bin sehr gespannt auf die weitere Entwicklung. Ich sage es noch einmal: Es wäre konsequent, wenn Sie sich auf ein Moratorium einlassen würden. Ein Moratorium würde tatsächlich Rechtssicherheit schaffen und auch Ihren Respekt vor dem Staatsgerichtshof deutlich machen.

Auch ein zweiter Vorgang ist meiner Ansicht nach außerordentlich bemerkenswert. Auf Druck der Universitätspräsidenten haben Sie sich auf ziemlich deutliche Zusagen eingelassen.Mit gleichem Erlass haben Sie den Hochschulen Folgendes mitgeteilt – ich zitiere –.

Für den Fall, dass das Hessische Studienbeitragsgesetz vom hessischen Staatsgerichtshof als mit der Hessischen Verfassung nicht vereinbar angesehen wird, und einer sich daraus ergebenden Rückzahlung der Studienbeiträge an die Studierenden erstattet das Land den Hochschulen die nachgewiesenen Ausgaben, die diese zur Umsetzung des Studienbeitragsgesetzes in der Zwischenzeit vorgenommen haben.

Diese Einlassung war dringend notwendig, weil Sie sich im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz mit den Sprechern der KhU und der KhF ziemlich weit aus dem Fenster gehängt haben.In der Pressemitteilung dazu heißt es:

“Es ist für die hessischen Universitäten selbstverständlich, dass wir uns schon zum Beginn des Wintersemesters um spürbare Verbesserungen der Qualität der Lehre bemühen. Die Studierenden müssen merken können, dass ihre Studienbeiträge einen Unterschied machen“, sagte der KhU-Vorsitzende Prof. Hormuth. „Die hessischen Fachhochschulen werden mit den Studienbeiträgen die Qualität ihrer Ausbildung weiter verbessern...“,betonte der KhF-Vorsitzende Prof. Rieck.

Dann folgt eine Reihe von Maßnahmen, die umgesetzt werden sollen. Irgendwann haben die beiden Herren – wie Sie – kalte Füße bekommen und gesagt:Wenn das Gesetz vor dem Staatsgerichtshof doch zu Fall kommt, dann

sitzen wir auf den Kosten, und der Minister hat uns offensichtlich gelinkt; wir haben in die Lehre investiert, wir haben in Praktika und Laborplätze, in Lehr- und Lernmittel, in Bibliotheken investiert, aber wir bleiben auf den Kosten sitzen und müssen das Geld womöglich woanders einsparen.

Dann sind sie zu Ihnen gegangen und haben gesagt: Herr Staatsminister,wir wollen eine Erklärung im Haushalt haben, dass Sie die Kosten übernehmen, die wir im Vorgriff auf die zu zahlenden Studienbeiträge erbracht haben. – Ich kann gut verstehen, dass diese Einlassung von Ihnen gefordert worden ist und dass Sie jetzt sagen: Okay, wenn das scheitert, übernehmen wir die Kosten.

Wenn man den Mund dermaßen voll nimmt und keine Angst vor den Folgen hat, dann ist die Konsequenz das, was Sie in Ihrem Gesetz niedergelegt haben. Dann ist aber die zweite logische Konsequenz, dass Sie unserem Vorschlag für ein Moratorium folgen.

(Beifall bei der SPD – Zuruf des Ministers Udo Corts)

Herr Minister, in finde es klasse, dass Sie immer noch so fröhlich sind. Es ist schön, wenn sich einer eine solche Fröhlichkeit und Unbefangenheit bestimmten Prozessen gegenüber angeeignet hat. Aber vielleicht wäre es gut, sich ein bisschen die Realität anzuschauen.

Wir machen diesen Vorschlag nicht nur deshalb, um diese Widersprüchlichkeit aufzulösen, sondern Frau Kollegin Sorge hat schon zum Ausdruck gebracht, das Moratorium trägt der Tatsache Rechnung, dass sich über 70.000 Menschen an der zweiten Klage, der sogenannten Klage von unten, beteiligt haben. Ich will das gar nicht groß aufblasen, aber es hat doch eines gezeigt: dass die Melodie, die Sie überall gespielt haben, es handele sich um ein paar Verrückte an den Hochschulen, die da demonstrieren, gar nicht stimmt. Nein, es sind mittlerweile auch die Eltern dabei, Herr Staatsminister. Ich spreche hier immer von einer „Bewegung“,aber vielleicht sollte ich mit dieser Wortwahl vorsichtig sein. Es gab jedenfalls in vielen Städten Elterninitiativen, die sich darum Sorgen machen, wie das alles funktionieren soll.

Wenn Eltern auf Ihre Internetseite gehen und sich z.B.die Darlehensregelung anschauen, dann finden sie einerseits eine Pressemitteilung des Ministers, in der steht, dass man mit einer Verzinsung von 5,2 % zu rechnen habe, aber in dem Modellrechner der Landestreuhandgesellschaft wird mit dem Regelzinssatz von 6,8 % gerechnet. Wenn ich in den Regelrechner die Werte für eine Studienzeit von elf Semestern – das liegt weit unter der durchschnittlichen Studienzeit an Universitäten – eingebe und von einer Rückzahlung in Höhe von 50 c pro Monat ausgehe, dann kommen wir auf einen Rückzahlungszeitraum bis zum Jahre 2035. Herr Staatsminister, das ist ein Zeitraum, den nicht einmal die Enquetekommission, deren Bericht wir hier noch beraten werden, behandelt hat. Das ist ein Zeitraum, der weit über das Vorstellbare hinausgeht.

Deshalb machen sich die Leute Sorgen. Das treibt die Menschen um. Es sind nicht nur die Eltern, sondern auch die Großeltern. Die sagen: Ich will für meinen Enkel einen kleinen Beitrag zum Studium leisten, aber ich werde das nicht mehr tun können, wenn 500 c zusätzlich auf mich zukommen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Staatsminister Corts, es ist doch eine Realität, dass Sie damit die sozial Benachteiligten herausschießen.

Ich will das aufnehmen, was Frau Kollegin Sorge zu dem Bericht des Deutschen Studentenwerks zur sozialen Lage gesagt hat. Die Zahlen sind dargestellt worden, und es wurde nochmals unterstrichen, dass die ökonomischen Voraussetzungen sehr stark determinieren, ob in einer Familie der Weg zu einem Studium eingeschlagen wird oder nicht.

Mich wundert allerdings daran, dass es in der CDU offensichtlich ein paar gibt, die begriffen haben, dass man beim BAföG irgendetwas verändern muss. Herr Corts, sogar Ihre Ministerin in Berlin, Frau Schavan, hat nach anfänglichem – vorsichtig ausgedrückt – Zögern mittlerweile eingesehen, dass es eine kleine BAföG-Novelle geben muss. Wir sind in der Großen Koalition in Berlin noch sehr uneinig,wie weit das gehen wird,aber es geht wenigstens um eine kleine BAföG-Novelle. Sie aber stellen sich hier in großer Unverschämtheit hin und gehen über alle sozialen Bedenken, die wir hier immer wieder vortragen, in einer Lockerheit und Freundlichkeit hinweg, dass man glaubt, das geht Ihnen völlig am – Anzug vorbei.

(Heiterkeit und Beifall der Abg. Sarah Sorge und Marcus Bocklet (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Das ist doch so. – Herr Staatsminister, wenn Sie weiterhin diese Unverfrorenheit an den Tag legen wollen, diese Ignoranz gegenüber dem, was im Land tatsächlich passiert, dann sind Sie in Zukunft nicht sehr gut beraten. Es geht nicht um Sie persönlich, denn persönlich braucht man Sie nicht mehr zu beraten, sondern es geht ein Stück weit um die CDU, die das alles zu verantworten hat.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie es sich deshalb noch einmal durch den Kopf gehen.Am Beispiel des Studienbeitragsgesetzes haben Sie durchaus gezeigt, dass Sie lernfähig sind und Veränderungen vornehmen können. Lassen Sie sich auf den Vorschlag des Moratoriums ein. Es ist ein Vorschlag, der Rechtssicherheit schafft, der aber hauptsächlich den Respekt vor dem hessischen Staatsgerichtshof zum Ausdruck bringt. Ich glaube, das sollten wir als Parlament gemeinsam in Hessen tun. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Zuruf der Abg. Eva Kühne-Hörmann (CDU))

Vielen Dank, Herr Kollege Siebel. – Das Wort hat Frau Abg. Kühne-Hörmann, CDU-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Siebel,nicht einmal die eigene Fraktion scheint zu glauben, was Sie hier erzählt haben – das hat man eben wirklich am Beifall deutlich gemerkt.

(Zurufe von der SPD und des Abg. Marcus Bocklet (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Schon im vergangenen Jahr haben wir bei vielen Debatten immer wieder über dasselbe Thema geredet. Heute will ich nur sagen: Der Antrag der GRÜNEN belegt den Eindruck, den man manchmal hat: Frau Kollegin Sorge, Sie sind in Ihren Formulierungen müde geworden, und haben Angst davor, dass die Verwendung von Studienbeiträgen bei den Hochschulen und den Studierenden gut ankommen wird.

Dieser Antrag dokumentiert ungefähr die letzten Zuckungen der GRÜNEN in der Gegenwehr gegen Studienbeiträge. Ich warte schon jetzt auf das Lob der GRÜNEN, was alles Positives in den Hochschulen mit dem Geld der Studienbeiträge bewegt wurde.

Herr Kollege Siebel, hier bekommt niemand kalte Füße, jedenfalls niemand in der CDU-Fraktion. Das mag bei Ihnen so sein. Das ist nur der Tatsache geschuldet, dass man bei laufenden Gerichtsverfahren selbstverständlich für alle Eventualitäten gewappnet ist.

Deswegen erspare ich mir nach den langjährigen Debatten heute ein Pro und Kontra zu Studienbeiträgen. Das haben wir in diesem Haus oft genug gemacht.

Sobald die Studienbeiträge zum Wintersemester 2007/2008 erhoben werden, werden wir beweisen, dass Studienbeiträge den Studierenden direkt zugute kommen werden und dass bereits gezahlte Beiträge gegebenenfalls zurückgezahlt werden.

Ich sehe keinen Grund für ein solches Moratorium. Deswegen werden wir diesen Antrag der GRÜNEN ablehnen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin Kühne-Hörmann. – Das Wort hat der Wissenschaftsminister, Staatsminister Corts.

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Da rennen 80.000 Leute aufs Amt,und dann wird so von der Regierung geantwortet! Macht nur so weiter!)

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der heutige Antrag von SPD und GRÜNEN ist vordergründig und sicherlich gut gemeint, jedenfalls für die 70.000 oder 77.000 Menschen, die unterschrieben haben.

Was Sie aber eigentlich beabsichtigen, Ihr eindeutiger Vorsatz ist – das kann man heute festhalten, Herr Siebel –, ein riesiges Durcheinander zu machen und jedenfalls in der Öffentlichkeit zu zeigen, dass alles nicht in Ordnung ist.