Protokoll der Sitzung vom 04.09.2007

Dr. Stratmann vom Hochschul-Informations-System, der in einer vergleichenden Betrachtung darstellte, dass das Freiheitsgesetz aus Nordrhein-Westfalen ein Gesetz aus einem Guss sei, wohingegen die jetzt vorgelegte CDUNovelle in Hessen lediglich – ich zitiere – „eine kleine Baustelle“ darstelle.

Herr Minister, letztendlich muss es doch als bezeichnend angesehen werden, dass sich in der Anhörung kein einziger – ich betone dies: kein einziger – Hochschulpräsident vorstellen konnte, dass seine Hochschule von der Möglichkeit Gebrauch machen werde, dieses „TUD-light-Gesetz“ als Version für seine Hochschule zu wählen.

Herr Minister, die Zitate, die ich soeben aufgeführt habe, zeigen überdeutlich, dass die Hochschulen kein Problem damit haben, dass Sie ihnen zu viel Autonomie zumuten. Das Gegenteil ist der Fall. Die Hochschulen wollen ein Mehr an Autonomie, und zwar auf einer gesicherten finanziellen Planungsgrundlage.Aber genau dies bietet Ihr Gesetzentwurf,wie er hier vorgelegt wurde,bzw.in der geänderten Fassung der CDU-Fraktion, leider eben nicht.

(Beifall bei der FDP)

Ich finde es ausgesprochen schade, dass Sie, Herr Minister Corts, in den eineinhalb Jahren, die wir jetzt über diese umfassende Novellierung des Hessischen Hochschulgesetzes reden – wie gesagt, andere Länder wie NordrheinWestfalen sind hier bereits weit vorangeschritten –, offensichtlich der Mut verlassen hat, eine umfängliche Reform hin zu mehr Autonomie bei Personal- und Bauangelegenheiten durchzuführen.

Deswegen sage ich für die FDP-Fraktion, dass es uns gerade dieser Punkt unmöglich macht,Ihrem Gesetzentwurf zuzustimmen. Denn es ist an der Zeit, keine kleinen Trippelschritte zu gehen, sondern eine umfängliche Reform vorzunehmen – hin zur Dienstherrnfähigkeit aller Hochschulen, zur Bauherrnfähigkeit, zu einem selbstständigen Zulassungsrecht für Studierende und Hochschulen, einer völligen Neuordnung des Kapazitätsrechts auf der Grundlage von Ziel- und Leistungsvereinbarungen und vor allen Dingen auch hin zur Rechtsformwahl für alle Hochschulen, nicht nur für die Johann Wolfgang GoetheUniversität in Frankfurt. Genau dies ist während der Anhörung deutlich geworden, und zwar als Herr Prof. Wörner oder Herr Prof. Danne davon gesprochen haben, dass es gut wäre, den Stiftungsgedanken für alle Hochschulen und nicht nur für die Frankfurter zu öffnen.

(Beifall bei der FDP)

Ich glaube, dass es Sinn macht, jetzt keine Trippelschritte zu gehen, sondern nach der bevorstehenden Landtagswahl Anfang der nächsten Legislaturperiode auf der Basis der Evaluation des TUD-Gesetzes und vor allem der Ergebnisse der bereits zitierten Arbeitsgruppe eine umfängliche Reform vorzunehmen. Damit würden auch die Hochschulen nicht ständig mit kleinen Änderungen drangsaliert, sondern hätten eine gesicherte Basis für ihre Arbeit, hin zu mehr Autonomie und einer freiheitlicheren Entscheidung.

Da wir aber trotzdem – das betone ich – die Stiftungsuniversität Frankfurt auf ihrem neuen Wege zu mehr Autonomie unterstützen wollen, haben wir den hier vorgelegten Gesetzentwurf eingebracht, um deutlich zu machen, dass sie diese Unterstützung verdient hat. Ich würde mir wünschen, dass wir dies so, wie wir es auch bei dem TUDGesetz geschafft haben, in einem Prozess hinbekämen, und zwar zwischen der ersten und zweiten Lesung unseres

Gesetzentwurfs sowie der zweiten und dritten Lesung des Gesetzentwurfs der CDU-Fraktion, um hier einen gemeinsamen Weg aller Fraktionen dieses Hauses zu finden.

(Beifall bei der FDP)

Wir haben als FDP-Fraktion mit unserem Gesetzentwurf eine Diskussionsgrundlage vorgelegt, die separiert ist von sonstigen Änderungen des Hessischen Hochschulgesetzes, die hier im Hause im Streite stehen. Es ist ein Gesetzentwurf, der auch die Ergebnisse der Anhörung aus unserer Sicht aufnimmt.

Lassen Sie mich an dieser Stelle nur drei Punkte herausgreifen, die mir besonders wichtig erscheinen. In dem Gesetzentwurf ist eine ganze Reihe Punkte explizit aufgeführt.

Wir haben in der Anhörung eine sehr umfangreiche Diskussion darüber gehabt, wie es zur Benennung der Kandidaten für das Amt des Präsidenten kommen soll.Als Ausfluss dieser Anhörung schlagen wir, die Mitglieder der FDP-Fraktion, Ihnen vor, eine paritätisch besetzte Findungskommission einzurichten. Sie wird von Senat und Hochschulrat paritätisch besetzt. Wir glauben, dass dies die einzige Möglichkeit ist, eine Lösung zu verhindern, wie sie in der ursprünglichen Fassung des Gesetzentwurfs der Landesregierung vorgesehen war. Demnach sollte der Hochschulrat,dessen Mitglieder wiederum vom Präsidenten vorgeschlagen werden, das alleinige Vorschlagsrecht für das Amt des Präsidenten haben.

Dass auch die CDU-Fraktion in diese Richtung nachdenkt, kann man an dem Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung sehen. Ich glaube, dass wir auf dieser Grundlage auch mit den beiden anderen Fraktionen, nämlich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD, reden können.

Zweiter Punkt. Wir schlagen Ihnen vor, dass wir im Gegenzug zu der Aufgabe der Kontrollmöglichkeiten des Landes eine stärkere Berichtspflicht der dann autonomen Hochschule gegenüber dem Landtag einführen. Wir wollen explizit eine Berichtspflicht des Präsidenten über die Entwicklung der Hochschule und hier insbesondere über die Entwicklung des Vermögens, das der Hochschule übertragen wird. Außerdem soll es auch entsprechende Kontrollrechte des Landesrechnungshofs geben.

Dritter Punkt. Ich denke, auch das ist etwas, worüber wir hier Einigkeit erzielen können. Im Sinne von Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit wollen wir,dass nicht einfach Vermögen ohne Wissen des Hessischen Landtags, ohne eine umfängliche Bewertung und diesbezügliche Stellungnahme durch den Rechnungshof auf die Hochschulen übertragen werden kann.

Ich habe dies bereits während der ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung angesprochen. Ich halte es für ein großes Manko dieses Gesetzentwurfs, dass er vorsieht, dass eine Übertragung des Vermögens vorgenommen werden kann, ohne dass uns parallel dazu eine Bewertung des Vermögens, das zur Übertragung ansteht, vorgelegt wird. Die dazu gestellten Fragen konnten in der Anhörung nicht beantwortet werden. Wir alle miteinander wissen nur, dass da von einem großen dreistelligen Millionen-Euro-Betrag gesprochen wird.

Wenn wir als Landeshaushaltsgesetzgeber Vermögen auf eine separate juristische Person übertragen, für deren Schulden wir gegebenenfalls sogar noch geradestehen, dann ist es,so glaube ich,das Mindeste,dass es zu einer or

dentlichen Bewertung dieses Vermögens kommt. Genau das sollten wir vorher auch diskutieren.

(Beifall bei der FDP)

Um nicht missverstanden zu werden: Natürlich ist es notwendig, dass die Stiftungsuniversität gut ausgestattet wird. Sie wird die Freiheiten, die wir ihr geben wollen, nicht wahrnehmen können, wenn ihr letztendlich nicht auch ein Vermögen zur Verfügung steht, das sie entsprechend einsetzen kann. Wir sind es aber den Steuern zahlenden Bürgern schuldig, dass dieses Vermögen benannt und bewertet wird und nicht einfach lapidar die Seiten wechselt.

(Beifall bei der FDP)

Lassen Sie mich deshalb abschließend noch einmal Folgendes betonen. Die FDP-Fraktion dieses Hauses hat immer und erst recht seit Beginn des Autonomieprozesses in diesem Land Hessen – also ab den Jahren 1999 und 2000, in der Regierungszeit, in der Ruth Wagner dafür die Verantwortung trug – dafür gestanden, den Hochschulen Autonomie zu geben. Wir sind diesen Prozess im Jahre 2000 sehr zügig angegangen. Herr Minister Corts, wir haben leider feststellen müssen, dass in den letzten viereinhalb Jahren während Ihrer Amtszeit allenfalls Seitwärtsbewegungen hinsichtlich der Frage der Gewährung der Autonomie für die hessischen Hochschulen vorgenommen wurden.

Wir, die Mitglieder der FDP, wollen diesen Autonomieprozess weiter vorantreiben. Dies soll aber nicht auf der Grundlage dieses vorgelegten TUD-light-Modells als Option, sondern auf der Grundlage einer umfassenden generellen Reform unseres hessischen Hochschulrechts erfolgen. Das kann dann sinnvollerweise erst zu Beginn der nächsten Legislaturperiode vorgenommen werden.

Wir möchten aber der Universität Frankfurt auf ihrem Weg hin zu mehr Autonomie als Stiftungsuniversität die breitestmögliche Rückendeckung für diese großen Schritte geben. Ich sage es noch einmal: Wir hoffen deswegen, dass auch die Mitglieder der CDU-Fraktion bereit sind, über die Frage, ob es zu einer gemeinsamen gesetzlichen Lösung kommt, zu diskutieren, und zwar auf der Grundlage unseres Gesetzentwurfs und in der Art und Weise, wie wir damals gemeinsam eine Lösung für die Technische Universität Darmstadt mit dem TUD-Gesetzentwurf gefunden haben.

Ich weiß, von welch unterschiedlichen Standpunkten wir seinerzeit kamen, als wir über den Gesetzentwurf für die Technische Universität Darmstadt sprachen.Aber wir haben hier gemeinsam einen Weg gefunden. Wir haben uns bei vielen Fragen in der Mitte getroffen.

Ich glaube, die Stiftungsuniversität Frankfurt hätte es verdient, eine ebenso breite Rückendeckung aller vier Fraktionen zu bekommen. Frau Kollegin Kühne-Hörmann, obwohl ich weiß, dass der Dringliche Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Antrag der SPDFraktion in einigen Punkten eine schwierige Diskussionsgrundlage liefern,hoffe ich trotzdem sehr,dass Sie und die Mitglieder Ihrer Fraktionen so viel Flexibilität und Beweglichkeit zeigen, dass wir das gemeinsam diskutieren und zu einer gemeinsamen Fassung kommen, mit der die Stiftungsuniversität Frankfurt entsprechend gestärkt auf den Weg gebracht wird. – Herzlichen Dank.

(Anhaltender Beifall bei der FDP)

Das Wort hat nun Frau Abg. Kühne-Hörmann für die Fraktion der CDU.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten heute in zweiter Lesung den Gesetzentwurf der Landesregierung, der sich in zwei große Blöcke aufteilt.

Der eine Block betrifft einige Änderungen des Hochschulgesetzes. Ich habe in der ersten Lesung schon ausführlich dargestellt, warum diese Änderungen im Hochschulgesetz nötig sind. Diese Änderungen werden dazu führen, dass wir kurzfristig im Wettbewerb mithalten können. Ich werde dazu gleich noch einiges sagen.

(Michael Siebel (SPD): Das ist eine gute Formulierung: „kurzfristig im Wettbewerb mithalten können“!)

Herr Kollege Siebel, hören Sie erst einmal zu. – Von Anfang an wurde immer wieder gesagt – –

(Michael Siebel (SPD): Ich habe Sie nur zitiert! Sie sagten: „kurzfristig im Wettbewerb mithalten können“!)

Ja, es geht darum, dass sie im Wettbewerb innerhalb der Republik mithalten können, also auf nationaler Ebene. – Wenn wir diese Änderungen nicht vornehmen,käme es zu Nachteilen für die Hochschulen in Hessen.Von Anfang an wurde aber auch immer wieder gesagt,dass es sich bei diesen vorgesehenen Änderungen im Hochschulgesetz um keine große Novelle handelt, mit der alle Dinge abgedeckt werden.

Der zweite große Block wurde auf Initiative der Johann Wolfgang Goethe-Universität in den Gesetzentwurf aufgenommen. Hiermit soll etwas im Gesetz geregelt werden.Dabei geht es um das Thema,es der Johann Wolfgang Goethe-Universität zu ermöglichen, Stiftungsuniversität zu werden.

Frau Kollegin Beer,die vollständige Novellierung in Richtung des TUD-Gesetzes kann natürlich erst dann anstehen, wenn dessen Evaluierung abgeschlossen ist. Genau das haben Sie mit beschlossen, als es um das TUD-Gesetz ging.Wir haben nämlich mit den Stimmen aller vier Fraktionen den Entwurf des TUD-Gesetzes beschlossen, als auch darüber geredet, dass, solange die Evaluierung nicht erfolgt ist, keine automatische Übertragung auf alle anderen Hochschulen erfolgen sollte.

(Nicola Beer (FDP): Ja, der Bestimmungen des TUD-Gesetzes!)

Wie wir alle wissen – in der Anhörung wurde das auch vom Vertreter der Technischen Universität Darmstadt ausgeführt –, ist die Evaluierung noch nicht abschließend erfolgt. Deswegen hat Herr Minister mit den Leitungen der Hochschulen besprochen, dass eine Öffnung vorgenommen werden soll, der auch alle zugestimmt haben.

(Michael Siebel (SPD): Frau Kühne-Hörmann, das stimmt doch nicht! Das wissen Sie doch!)

Diese Öffnung kann natürlich keine komplette Novellierung sein.Vielmehr ist dies nur eine Option für die Hochschulen, die sich das zutrauen. Deswegen ist es nicht verwunderlich, dass es sich da nicht um eine große Novellierung handeln wird, sondern dort jetzt nur Änderungen

vorgenommen werden sollen, die absolut nötig sind, um innerhalb der nächsten zwei Jahre im Wettbewerb mithalten zu können.

Das wurde von Anfang an gesagt.Frau Kollegin Beer,deswegen muss man jetzt in der zweiten Lesung, nachdem schon eine erhebliche Zahl Monate vergangen ist, nicht den Eindruck erwecken, das wäre das Ziel der Landesregierung gewesen.

(Nicola Beer (FDP): Ich habe von Anfang an gesagt, dass das zu wenig ist!)

Das ist das eine. – Jetzt will ich zu den Instrumenten kommen, die eingeführt werden sollen. Eine der Maßnahmen ist der Tenure Track für Juniorprofessoren. Zum Beispiel sollen Berufungsverhandlungen künftig verschlankt werden, damit sie schneller und effektiver vorgenommen werden können.

Der zweite Block betrifft die Johann Wolfgang GoetheUniversität als Stiftungsuniversität. Die Universität soll in eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts umgewandelt werden. Damit sollen ihre Handlungsspielräume erweitert werden. Durch die Vernetzung mit den in der Region Frankfurt ansässigen, auf Wissen basierenden Institutionen eröffnen sich ungeahnte Entwicklungsperspektiven. Zudem bietet eine Stiftungsuniversität die Chance einer stärkeren Identifikation der Studierenden, Lehrenden und Beschäftigten mit ihrer Universität.

Der Vorschlag für das Projekt der Stiftungsuniversität in Frankfurt kommt aus der Hochschule. Es wurde bereits diskutiert, als es um die Anmeldung zur Exzellenzinitiative ging. Dies wird in großem Einvernehmen mit der Hochschule aufgegriffen und dort von einer breiten Mehrheit getragen.

Die mündliche und schriftliche Anhörung, die stattgefunden hat, hat ergeben, dass sich die eine oder andere Hochschule noch anderes wünscht, was bei einer großen Novellierung anstehen würde. Insgesamt fielen die Stellungnahmen in der schriftlichen wie in der mündlichen Anhörung zur Umwandlung in eine Stiftungsuniversität außerordentlich positiv aus.

(Nicola Beer (FDP):Aber auch nur dazu!)

Frau Kollegin Beer, Sie haben gesagt, alle Universitäten wollten Stiftungsuniversitäten werden.