Die unterschiedlichen Reaktionen zeigen aber, dass der Landesregierung ein ausgewogener Gesetzentwurf gelungen ist. Es handelt sich um einen Kompromiss; denn Nichtraucher sollen wirkungsvoll vor den Gefahren des Rauchens geschützt werden, und zwar ohne hierbei die Raucher zu verteufeln bzw. das Rauchen noch mehr einzuschränken.
Meine Damen und Herren, die erste Lesung des Gesetzentwurfs und die Beratung im Sozialpolitischen Ausschuss haben unter fast allen Fraktionen des Landtags eine sehr breite Zustimmung gezeigt. Der einzig strittige Punkt war und bleibt die Frage, ob man in den kleineren Gaststätten rauchen darf, ob man es den Wirten überlassen sollte, dass dort geraucht werden darf.
Meine Damen und Herren, die CDU-Landtagsfraktion war zunächst auch davon ausgegangen, dass man den Nichtraucherschutz in Gaststätten auf einer freiwilligen Basis regeln könnte.
Lieber Herr Kollege Rentsch, die freiwilligen Vereinbarungen mit dem Hotel- und Gaststättenverband sind jedoch gescheitert, und dies hat deutlich gezeigt, dass der
Würden wir es den Wirten von kleineren Gaststätten mit nur einem Schankraum überlassen, sich freiwillig zu deklarieren, dann würde sich an der bisherigen Situation nichts ändern. Es würden doch wieder zahlreiche Nichtraucher in Rauchergaststätten gehen, und Rauchergaststätten wären dann nicht mehr die Ausnahme,sondern die Regel. Herr Kollege Rentsch, wir geben in Hessen dem Gesundheitsschutz den Vorrang.
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf der Landesregierung, der ein generelles Rauchverbot in Gaststätten mit Ausnahme von abgetrennten und gekennzeichneten Nebenräumen festschreibt, bewegt sich auf einer gemeinsamen Linie mit anderen Bundesländern. Herr Kollege Rentsch, ich möchte Sie daran erinnern, dass selbst Länder mit einer Regierungsbeteiligung der Fraktion der FDP eine solche Regelung vorsehen.
Dort, wo die FDP in einer Landesregierung vertreten ist, stimmt sie für ein Rauchverbot in Gaststätten – mit Ausnahme eines separaten Nichtraucherraumes. Dort, wo die FDP allerdings in der Opposition ist, wie hier in Hessen, stimmt sie dagegen.
Ich sage Ihnen: Man braucht kein Hellseher zu sein, um festzustellen, dass die FDP, wäre sie hier in der Landesregierung vertreten, diesem Gesetzentwurf der Landesregierung ebenfalls zustimmen würde.
Die CDU-Fraktion ist für eine bundeseinheitliche Regelung. Deshalb lehnen wir den Gesetzentwurf der FDP ab.
Herr Kollege Rentsch, Sie hantieren hier mit grünen und roten Gebots- bzw. Verbotsschildern, doch gehört Ihnen die gelbe Karte in Form einer Verwarnung, die besagt, dass Sie hier unsolidarisch sind und nicht gemeinsam mit allen Fraktionen des Hessischen Landtags an einem Strang ziehen wollen, um für einen umfassenden Gesundheitsschutz in Hessen einzutreten.
Meine Damen und Herren,auch der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband, der gegen ein generelles Rauchverbot in Gaststätten ist, hat sich noch im März dieses Jahres für eine bundeseinheitliche Regelung ausgesprochen, um eine Wettbewerbsverzerrung zu vermeiden. Aber diese bundeseinheitliche Regelung ist nun eben dieses Rauchverbot, so wie es auch der hessische Gesetzentwurf vorsieht.
Die CDU-Fraktion teilt auch nicht die Furcht der Gastronomie vor Umsatzeinbußen; denn die Entwicklung in anderen europäischen Ländern – da mag auch Italien ein Beispiel dafür sein – zeigt, dass es nach der Einführung von Rauchverboten nicht zu Umsatzeinbußen kommt.
Meine Damen und Herren, mit einer eindeutigen gesetzlichen Regelung schaffen wir für jeden verständliche Verhältnisse. Das beweist auch das am Samstag in Kraft getretene Nichtraucherschutzgesetz des Bundes, das von den Bürgerinnen und Bürgern von Anfang an akzeptiert wurde. Wir sind davon überzeugt, dass das hessische
Nichtraucherschutzgesetz von der Bevölkerung ebenfalls gut angenommen und akzeptiert werden wird. Im Vorgriff auf das Gesetz haben bereits einige Institutionen, Gaststätten und Vereinsheime ein Rauchverbot erlassen, und ich sage Ihnen: Es funktioniert.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind uns im Hessischen Landtag bei dem Ziel einig, in Hessen einen umfassenden Nichtraucherschutz zu erreichen. Dies haben auch die Ausführungen von Frau Kollegin Schulz-Asche deutlich gemacht. Deshalb sollten wir auch mit breiter Mehrheit dem hessischen Nichtraucherschutzgesetz unsere Zustimmung geben; denn die Bürgerinnen und Bürger erwarten von uns eine klare gesetzliche Regelung. Wir sollten sie nicht enttäuschen. – Vielen Dank.
Herr Kollege Klee, Sie kriegen einen solchen Aufkleber. Das werde ich veranlassen.Das ist überhaupt kein Thema.
Erstens.Wir wollen keine Freiwilligkeit.Das ist falsch.Wir wollen die gesetzliche Verpflichtung, dass sich die Gastronomen für eine der beiden Regelungen entscheiden.
Zweitens. Das scheint bei vielen Beiträgen schon durch: Konsequenter wäre es gewesen, wenn sich die Nichtraucherlobby, die wir hier im Landtag haben, dazu durchgerungen hätte, eine Initiative zu starten, den Nikotinkonsum zu verbieten.
Meine Damen und Herren, Sie machen doch Folgendes. Sie sagen völlig zu Recht: Dieser Rauch stellt eine so erhebliche Gesundheitsgefährdung dar, dass man niemanden diesem Rauch aussetzen sollte.– Ich frage:Warum gehen Sie dann nicht den zweiten Schritt?
Herr Kollege Bocklet, wo bleiben die weiteren Verbote, die das fette Essen, das zu schnelle Autofahren und den Alkohol betreffen? Das werden die nächsten Themen sein, bei denen sich wahrscheinlich die GRÜNEN engagieren werden.
Drittens. Herr Kollege Gerling, ich möchte als Beispiel das Saarland nennen. Ich gebe zu, das ist ein kleines Bundesland. Aber sie machen nicht alles falsch. Meines Erachtens gehört der Ministerpräsident nicht der FDP an. Vielmehr handelt es sich um einen Ministerpräsidenten der CDU.Er hat im Saarland eine Regelung durchgesetzt, die es jedem Inhaber, der seine kleine Kneipe selbst führt, ermöglicht, selbst zu entscheiden, ob das eine Raucher
oder Nichtraucherkneipe ist. Herr Kollege Gerling, die CDU ist in einigen Bundesländern deutlich weiter.
Abschließend möchte ich noch Folgendes sagen: Da haben Sie recht. Das habe ich in der Debatte erst gerade eben bemerkt. Sie haben recht: Dass das Verbotsschild rot und das Erlaubnisschild grün ist, ist eigentlich sinnwidrig. Denn natürlich stehen die GRÜNEN gar nicht für Erlaubnisse, sondern für Verbote.
Das Erlaubnisschild hätte normalerweise gelb sein müssen. Da haben Sie recht. Wir werden das in unserer Marketingstrategie auch verändern. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lieber Herr Rentsch, ich danke Ihnen außerordentlich für Ihren letzten Redebeitrag. Denn damit wurde noch einmal ganz eklatant klar, dass Sie die ganze Debatte nicht verstanden haben.
(Beifall der Abg. Norbert Schmitt (SPD), Marcus Bocklet und Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))
(Clemens Reif (CDU): Fragen Sie einmal Frau Fuhrmann! Soll ich Ihnen noch ein paar andere nennen, die das alles nicht verstehen? Die sitzen alle da drüben im Raucherzimmer! – Weitere Zurufe)
Die Gefährdung der Versorgung mit Suchtmitteln kann erhebliche Erregung auslösen. Das wissen wir. Aber vielleicht können wir uns in diesem Saal einen Moment lang sammeln.