Vielen Dank, Herr Dr. Spies. – Frau Staatsministerin Lautenschläger, Sie haben sich zu Wort gemeldet. Bitte sehr.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor ich zu den Gemeinsamkeiten dieses Hauses komme,
kann ich mir eine Bemerkung nicht verkneifen. Herr Kollege Dr. Spies, lesen Sie doch bitte einmal den Gesetzentwurf nach, den Sie eingebracht haben, und dann denken Sie noch einmal in Ruhe über das nach, was Sie heute zu anderen gesagt haben. Damals haben Sie in Ihrer Fraktion nicht über das Thema Prävention und vieles andere gesprochen. Man sollte vielleicht versuchen, sich gemeinsam zu verständigen. Aber diese Predigt von Ihnen hilft weder der Prävention noch dem Ziel, im Landtag zu Gemeinsamkeiten zu kommen.
Meine Damen und Herren, wir sind beim Nichtraucherschutz und der Prävention mit einer großen Mehrheit insgesamt weitergekommen. Wir haben versucht, eine bundeseinheitliche Regelung durchzusetzen. Was Frau Kollegin Schulz-Asche vorhin mit der Frage des Arbeitnehmerschutzes angesprochen hatte, ist genau das, was bundeseinheitlich draußen gelassen wurde, weil der Bund sehr deutlich gesagt hat, das ist seine Zuständigkeit, und die anderen Bereiche, wie etwa das Gaststättenrecht, auf die Länder heruntergegeben hat. Da wir durchaus verunsicherte Gastwirte, manchmal auch durch einzelne Fraktionen verunsicherte Gastwirte, auf der anderen Seite haben,
ist es wichtig, dass wir versuchen, eine größtmögliche Einigkeit zwischen den Bundesländern herzustellen, und gleichzeitig mit den Möglichkeiten in unserem Gesetzentwurf sehr deutlich machen, dass auf die Einzelnen keine bürokratischen Hürden zukommen, dass es einfache Verfahren gibt, dass sie keine Genehmigungen in einer Übergangszeit völlig neu beantragen müssen.Wir müssen wirklich darauf achten,dass der Unternehmer seine Gaststätte mit einfachen Mitteln so umrüsten kann, dass ihm keine Kosten durch neue Genehmigungsverfahren entstehen. Das ist sicher eine Besonderheit des hessischen Gesetzentwurfs. Aber die war uns sehr wichtig, weil wir gerade bei denen, die eine Kneipe betreiben, durch einfache Umsetzung zu einer höheren Akzeptanz kommen wollen.
In den Anhörungen ist auch sehr deutlich geworden, dass viele Gaststättenbetreiber dem Ganzen sehr positiv gegenüberstehen und sagen: Die Regelung, dass es ge
trennte Räumlichkeiten für Raucher und Nichtraucher gibt, ist eine Möglichkeit, wie wir unseren Kunden tatsächlich das anbieten können, was viele wollen, nämlich Schutz vor Passivrauchen.
Herr Kollege Rentsch, was mich in der Diskussion ein wenig verwundert, ist Ihre Behauptung, nur Ihre Lösung sei die richtige. Herr Kollege Gerling hat es noch einmal deutlich gemacht:In Niedersachsen mit einer FDP-Regierung, in Nordrhein-Westfalen, aber auch in Baden-Württemberg haben wir uns alle gemeinsam auf diesen einheitlichen Weg verständigt,
der eine sehr klare Linie für die Bürgerinnen und Bürger hat und der auch dafür sorgt, dass wir bei der Umsetzung Rechtssicherheit haben.
Wir werden um Akzeptanz werben; das will ich hier noch einmal deutlich machen. Es ist sicher vielen in der Debatte so gegangen, dass sie E-Mails von absoluten Nichtrauchern auf der einen Seite und absoluten Rauchern auf der anderen Seite bekamen. Die haben sich von beiden Seiten nicht allzu viel gegeben in der Frage, wie sie mit dem Thema umgegangen sind. Nun liegt es an uns allen, dafür zu werben, dass es eine Akzeptanz in der Bevölkerung gibt, dass wir durchaus entspannt mit dem Thema Nichtraucherschutz und damit dem Schutz vor Passivrauchen umgehen. Denn nach dem, was ich in den Anhörungen sehr deutlich gehört habe, geht es eben nicht darum, dass wir jetzt eine neue Raucherpolizei oder Nichtraucherpolizei, wie immer Sie sie benennen wollen, irgendwo hinschicken wollen, sondern um die Vernunft von Bürgerinnen und Bürgern, wie man miteinander umgeht. Der Hotel- und Gaststättenverband hat durchaus signalisiert, dass er aufklären wird und dass es Hinweise geben wird, dass im Nebenraum oder draußen geraucht werden kann, sodass es einen vernünftigen Umgang geben wird, wie auch in vielen anderen europäischen Ländern inzwischen ein absolut normaler Umgang herrscht und es dort keine so großen Kontroversen zum Thema Nichtraucherschutz gibt.
Ich würde mich freuen, wenn die FDP doch noch irgendwann in den Konsens der unterschiedlichsten Parteien einschwenken würde. Denn es geht darum, eine breite Akzeptanz zu haben, niemanden aufzufordern, gegen andere vorzugehen, weder Nichtraucher noch Raucher, sondern in einem gemeinsamen Miteinander den Schutz vor Passivrauchen tatsächlich umzusetzen und damit auch zu einem besseren Gesundheitsschutz zu kommen. Es geht sicher auch darum, durch ein Gesetz beispielhaft deutlich zu machen,dass Prävention auch ein Signal an Kinder und Jugendliche ist, wie sie mit ihrer Gesundheit umgehen. Das ist unter dem Gesichtspunkt der Erziehung ein ganz wichtiger Hinweis für Kinder und Jugendliche, dass ihnen das nicht guttut, dass es keine Vorbildfunktion hat und dass das Nichtrauchen der richtige Weg für sie wäre. Ich würde mich freuen, wenn vielleicht auch noch die FDP ihre aggressive Haltung an dieser Stelle überdenken würde.
In anderen Ländern hat es durchaus auch funktioniert. Mit einer großen, gemeinsam getragenen Mehrheit ist es möglich, sehr vernünftig mit diesem Thema umzugehen. Wir brauchen Scharfmacher weder von der einen noch von der anderen Seite, sondern einen vernünftigen, tole
ranten Umgang zum Schutz vor Passivrauchen,und das ist ein vernünftiger Nichtraucherschutz mit Augenmaß.
Vielen Dank, Frau Staatsministerin. – Wir sind am Ende der Aussprache in zweiter Lesung zu den Nichtraucherschutzgesetzen, so darf ich einmal verkürzt sagen.
Alle drei Gesetzentwürfe sollen zur Vorbereitung der dritten Lesung, die beantragt wurde, an den Sozialpolitischen Ausschuss überwiesen werden. Er tagt nach Schluss der Plenarsitzung. – So beschlossen.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU für ein Hessisches Gesetz über Einkommensverbesserungen für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst des Landes Hessen (GEVerbTöD) – Drucks. 16/7637 –
Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion der SPD betreffend Verletzung von Gewerkschaftsrechten und Verstoß gegen Art. 9 Abs. 3 GG durch die CDU-Fraktion – Drucks. 16/7715 –
Zur Einbringung des Gesetzentwurfs darf ich Ihnen, Herr Beuth, das Wort erteilen. Zehn Minuten Redezeit sind vorgesehen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bringe für die CDU-Landtagsfraktion in Unterstützung der Landesregierung das Hessische Gesetz über Einkommensverbesserungen für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst ein. Das Gesetz sieht Einkommensverbesserungen für Arbeiter und Angestellte von ca. 3,1 % insgesamt vor. Das ist ein wichtiges Signal für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie werden an der positiven Entwicklung unseres Landes beteiligt. Ich denke, das ist gut so, und deswegen sollten wir dieses Gesetz am Ende auch beschließen.
Meine Damen und Herren, ausweislich der Drucks. 16/7715, des Dringlichen Entschließungsantrags der SPDFraktion, und dort des Punktes 1, stelle ich vor diesem Hause fest, dass offensichtlich die SPD-Fraktion den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in unserem Land diese Gehaltsverbesserung nicht gönnt. Das ist ausdrücklich schade.
Wir bedauern, dass Sie den Leistungswillen und die Leistungsbereitschaft unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht anerkennen möchten und deswegen offenbar die Einkommensverbesserung ablehnen wollen.
Das ist sehr traurig, weil wir glauben, dass wir mit dem Gesetz den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine entsprechende Gehaltsverbesserung andienen sollten.
Meine Damen und Herren, das ist nicht der erste Sündenfall. Der Kollege Rudolph hat schon bei der Besoldungs
Ich weiß,Sie kommen gleich wieder.– Das heißt,Sie lehnen auch die entsprechende Tariferhöhung für die Beamten und die Versorgungsempfänger ab.Wir von der CDUFraktion haben für diese Haltung überhaupt kein Verständnis.
Meine Damen und Herren, eine effiziente und leistungsfähige Verwaltung braucht engagierte, motivierte und am Ende natürlich auch ordentlich bezahlte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Wir haben das mit der Besoldungserhöhung für 97.000 Beamtinnen und Beamte und 58.000 Versorgungsempfänger bereits in einem eigenen Gesetzentwurf, der sich im Geschäftsgang befindet, auf den Weg gebracht. In der vergangenen Woche haben wir im Innenausschuss eine Anhörung zu diesem Gesetzentwurf mit einem, wie ich finde, sehr positiven Ausgang gehabt.
Der heutige Gesetzentwurf sieht vor, dass wir auch für die Arbeiter und Angestellten, 50.000 an der Zahl, eine entsprechende Einkommensverbesserung erreichen wollen.
Der Gesetzentwurf enthält eine lineare Einkommenserhöhung von 2,4 % ab dem 1.April 2008, Einmalzahlungen in den Vergütungsgruppen bis V c nach dem alten BAT von 20 % und ab V b von 15 %, mindestens jedoch 250 c. Mit dieser Einmalzahlung, auch mit dem Mindestbetrag von 250 c, wird die soziale Komponente noch einmal deutlich.
Darüber hinaus haben wir eine Erhöhung des Kindergeldzuschlags in dem Gesetzentwurf vorgesehen, ab dem dritten Kind ein Zuschlag von 50 c. Das ist eine Familienkomponente, die wir bereits bei dem Besoldungsanpassungsgesetz eingebracht haben. Auch das ist eine relative Einmaligkeit, die wir hier erreichen.
Darüber hinaus haben wir für diejenigen, die sich in neuen Verträgen bereits zu einer höheren Arbeitszeit verpflichtet haben, eine Einmalzahlung von 500 c zusätzlich vorgesehen. Auch das ist eine angemessene und gute Regelung.
Meine Damen und Herren, wir haben dadurch Mehrkosten von insgesamt 71,9 Millionen c. Das entspricht einer Gesamttarifsteigerung von ca. 3,1 %. Ärzte und Waldarbeiter, das haben Sie im Gesetzentwurf gelesen, sind aus den entsprechenden Gründen ausgenommen. Das ist eine angemessene und vernünftige Lösung, die wir für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gefunden haben. Ich bitte Sie ganz herzlich,dass wir am Ende hier im Plenum diesen Gesetzentwurf im Interesse der Mitarbeiter unseres Landes auch verabschieden werden.
Meine Damen und Herren, wir lösen mit diesem Gesetzentwurf ein Spannungsfeld auf – auf der einen Seite eine Lohnsteigerung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu ermöglichen, auf der anderen Seite Rücksicht auf die Leistungsfähigkeit unseres Landes zu nehmen. Das drückt sich in dem, wie ich finde, guten Mix aus Einmalzahlung und linearer Erhöhung aus. Wir schließen keine dauerhafte Hypothek auf die kommenden Generationen ab.Auch das ist wichtig, hier erwähnt zu werden.
Der Gesetzentwurf war nötig und zweckmäßig, um sicherzustellen, dass die Arbeiter und Angestellten auch an der Einkommensentwicklung in diesem Lande beteiligt werden. Der Abschluss eines Tarifvertrages war nicht möglich. Eine Vertagung der Tarifparteien auf das Frühjahr des kommenden Jahres hat stattgefunden.
Herr Kollege Rudolph, im Übrigen, wenn ich mich an die Debatte zum Thema Besoldungsanpassung erinnere, ist damals bestritten worden, dass die Parteien sozusagen miteinander reden. Da sie sich jetzt in einem gemeinsamen Gespräch offensichtlich auf Frühjahr vertagt haben,