Eine Änderung aber hat die CDU nach der Anhörung in den Gesetzentwurf aufgenommen – Frau Kühne-Hörmann hat darauf schon angespielt –, die ich wirklich für hoch bedenklich halte. Ein berechtigtes Anliegen der TUD war, dass in Ausnahmefällen – hier ging es insbesondere um einen Studenten, der Studierende, Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Professoren bedroht hatte und einen Studenten schwer verletzt hatte – Studierende von der Hochschule ausgeschlossen werden können. Herr Prof.Buchmann hat in der Anhörung aber auch sehr deutlich gemacht, dass eine solche Regelung nicht zu Missbrauch führen darf. Ich zitiere aus der Anhörung:
Insoweit sollte eine Regelung gefunden werden,die sich ganz klar auf Leute bezieht, die Gewaltandrohungen machen.... Aber man muss es so formulieren, dass es nicht missbraucht werden kann.
Auch andere Anzuhörende haben vor Missbrauch gewarnt. Herr Buchmann hat sogar einen Formulierungsvorschlag für den Gesetzentwurf gemacht.
Wenn wir uns jetzt den Gesetzestext anschauen,dann stellen wir fest, hier ist alles andere als vorsichtig formuliert worden, sondern hier ist sehr viel CDU-Ideologie dabei.
Nach Ihrer Formulierung könnten Studierende, die Veranstaltungen oder auch nur die Hochschulordnung stören, unter Umständen exmatrikuliert werden. Liebe CDU, das geht nun wirklich viel zu weit. Mit dieser Formulierung ist Tür und Tor geöffnet, dass missliebige oder protestierende Studierende aus der Hochschule ausgeschlossen werden können. Dass Ihnen die Studierendenproteste nicht passen, das kann man verstehen. Dass Sie aber dieses ernsthafte Anliegen der TU Darmstadt dergestalt missbrauchen – da kommt der Vorwurf an Sie zurück, Frau Kühne-Hörmann –, das finde ich wirklich schäbig. Eine solche Regelung ist mit den GRÜNEN nicht zu machen, das sage ich Ihnen ganz klar.
Meine Damen und Herren,ich habe es dargestellt:Wir haben Dissens beim HHG, aber wir haben noch immer die Hoffnung auf einen Konsens bei der Stiftungsuniversität. Die Landesregierung und auch die CDU aber haben offensichtlich gar kein größeres Interesse an der Stiftungsuniversität; das zeigt auch der Auftritt der Kollegin Kühne-Hörmann hier zum FDP-Gesetzentwurf.
Sie wollen einfach das Gesetz ohne große öffentliche Debatte durchziehen, obwohl im Gesetz vieles ungenügend und falsch geregelt ist. Nach wie vor ist die Sicherung der Forschungsfreiheit unklar. Nach wie vor ist unklar, welche Auswirkungen das Gesetz auf den Hochschulzugang haben wird. Die Absprachen mit dem Personal sind bisher absolut unzureichend gesichert.
Hinzu kommt, dass die Entscheidungsstrukturen in den Hochschulrat und den ihm untergeordneten Wirtschaftsund Finanzausschuss verlagert werden sollen. Das sind undurchsichtige und demokratisch nicht legitimierte Gebilde,die quasi im Off handeln und deren Entscheidungen von niemandem korrigiert werden können. Auf Fehlentwicklungen hätten wir also im schlimmsten Fall gar keinen Einfluss mehr. Daher wäre ein solches Gesetz zu beschließen fahrlässig.
Meine Damen und Herren, bitte lassen Sie uns das Stiftungsuniversitätsgesetz noch einmal im Ausschuss eingehend beraten. Ich nenne Ihnen vorab unsere grünen Prämissen für eine Zustimmung zur Umwandlung der Uni Frankfurt in eine Stiftungsuniversität. Ich sage aber gleich dazu – Frau Kollegin Beer hat es angesprochen –, dass wir genau wie beim TUD-Gesetz ernsthaft in Verhandlungen treten und nicht auf Maximalpositionen beharren wollen.
Wir halten es für wichtig, wie es in der jetzt angelegten HHG-Novelle auch für die anderen Hochschulen gedacht ist, die das TUD-Gesetz übernehmen sollen, dass die Stiftungsuni noch einmal von zwei Drittel des Senats bestätigt und diese Entscheidung in der Hochschule selbst getroffen werden muss.
Wir halten es für wichtig, dass die Freiheit von Forschung und Lehre gewahrt ist. Mindestens müssten die Freiheit von Forschung und Lehre und auch die Wahrung und Förderung der guten akademischen Gepflogenheiten als Stiftungszweck aufgenommen werden.
Wir sind davon überzeugt, dass es nicht anders gehen kann, als dass die Studierendenzulassung und -auswahl
weiterhin gesetzlich geregelt bleiben.Wir wollen dringend Auswahlverfahren ganz transparent und diskriminierungsfrei nach sachlichen Kriterien orientiert.
Wir wollen – Frau Beer hat es schon angesprochen –, wie es in der Anhörung zum Ausdruck kam, dass der Übertragung von Grundstückseigentum und von sonstigen Vermögenswerten vom Landtag zugestimmt wird.Wir wollen den Landesrechnungshof ebenfalls beteiligen.
Wir wollen selbstverständlich eine Berichtspflicht und eine Evaluation der Stiftungsuniversität. Wir wollen, dass es genau wie beim TUD-Gesetz passiert, dass der Präsident dem Ausschuss regelmäßig über die Entwicklung der Universität berichtet.
Wir wollen eine ganz andere hochschulinterne Demokratie.Wir wollen, dass der Hochschulrat ausschließlich beratende Funktion hat und dass die grundlegenden Entscheidungen von Forschung und Lehre im Senat getroffen werden. Genauso ist es mit der Wahl des Präsidiums. Hier muss die letztinstanzliche Entscheidung beim Senat liegen. Der Senat muss entweder Vorschlagsrecht haben oder – wie es Frau Beer vorgeschlagen hat – in die Vorschläge mit eingebunden sein.
Wir wollen vor allem, weil das eine Gefahr ist, die immer wieder im Raum schwebt und mit dem bisherigen Gesetzentwurf noch nicht zufriedenstellend gelöst ist, dass die Rechte der Studierendenschaft festgeschrieben werden, sodass beispielsweise die Studierendenschaft nicht einfach über eine Senatsentscheidung abgeschafft werden kann.
Wir wollen ganz dringend eine Sicherung des Personals, eine Sicherung der Betriebsvereinbarung, die bislang noch nicht ausreichend über das Gesetz gesichert ist. Wir wollen, dass die Stiftungsuniversität zur Wahrung von einheitlichen Beschäftigungsbedingungen Tarifverträge abschließen oder bestehende Tarifverträge anerkennen soll. Wir wollen, dass in dem Gesetz betriebsbedingte Kündigungen ab dem 31. Dezember für die Dauer von zehn Jahren ausgeschlossen werden.
Meine Damen und Herren, ich halte diese ganzen Forderungen für nicht zu hart, sondern ich glaube, dass die Stiftungsuniversität genau so auf einen guten Weg gebracht werden sollte, und zwar nicht fahrlässig, sondern dass es eine Abgabe von Autonomie in Verantwortung wäre. Allerdings macht die Landesregierung nicht den Eindruck,dass ihr die Umwandlung der Uni Frankfurt in eine Stiftungsuniversität eine Herzensangelegenheit ist.
Das ist schade. Es ist vor allem aber dramatisch, da das Gesetz in der bisherigen Form unzumutbar ist. Geben Sie sich doch wirklich einen Ruck, und lassen Sie uns wenigstens versuchen, uns zu einem gemeinsamen Gesetzentwurf zusammenzuraufen. Nicht gerade hoffnungsvoll, aber doch mit einem letzten Funken Hoffnung beantrage ich hier, weil das bislang noch nicht geschehen ist, die dritte Lesung. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir befassen heute den Landtag – uns – in zweiter Lesung mit einem für die Struktur der hessischen Hochschullandschaft wichtigen, ja in einem Punkt sogar strukturverändernden Gesetz.In diesem Gesetz wird einerseits den hessischen Hochschulen die Möglichkeit eröffnet, in einer abgeschwächten Form den Schritt in autonome Strukturen zu gehen, wie es die Technische Universität vor zwei Jahren – wir haben es festgestellt – einvernehmlich tun konnte. Frau Kollegin Beer nannte das Autonomie light.
Mit diesem Ansatz der CDU-Landtagsfraktion und der von ihr getragenen Landesregierung begann eine wissenschaftspolitische Odyssee in Hessen, die wir bisher noch nicht erlebt haben. Die SPD, etwas später auch die FDP, hatten den Vorschlag unterbreitet, den Modellversuch für die Technische Universität Darmstadt um eine Fachhochschule zu erweitern. Damals hat die CDU Ablehnung signalisiert. Man wolle erst die Evaluation des Darmstädter Modellversuchs abwarten.
Als dann auf mehreren Veranstaltungen – sowohl von der SPD-Fraktion als auch von der FDP durchgeführten Veranstaltungen in Gießen-Friedberg – die Bereitschaft dieser Hochschule signalisiert wurde, Modellhochschule zu werden, winkte das Ministerium gegenüber diesem Begehren ab.
Es wurde danach eine Arbeitsgruppe im Ministerium eingerichtet, die notwendige Novellierungsschritte erarbeiten sollte – im Übrigen einvernehmlich.Es ist nicht so,wie Frau Kühne-Hörmann es behauptet hat, dass sozusagen über das, was jetzt vorliegt, Einvernehmen hergestellt wurde, sondern es wurde einvernehmlich ein Papier erarbeitet, das die Grundlage für eine solide Novelle hätte darstellen können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, über Monate hinweg quälte sich die CDU-Fraktion mit der Frage: Will man überhaupt noch eine Novelle durchführen, oder sollte man es ganz lassen? Oder will man möglicherweise auf der Grundlage dessen novellieren, was im Wissenschaftsministerium passiert ist? Oder will man überhaupt neu novellieren?
Man war sich darüber unklar, ob man den Hochschulen folgen und deren Vorstellungen zur Autonomie umsetzen wollte. Man war sich innerhalb der CDU-Fraktion darüber unsicher, ob man überhaupt noch vor der Landtagswahl der Johann Wolfgang Goethe-Universität die Möglichkeit eröffnen sollte, Stiftungsuniversität zu werden.
Fragen über Fragen, und sie lassen sich mit dem berühmten Satz zusammenfassen, dass der Berg kreißte und eine Maus gebar. Und dieses Gesetz liegt uns heute zur Beratung in zweiter Lesung vor.
Herr Minister,dieses Gesetz zeigt das gesammelte Unvermögen, die wichtigen Grundprinzipien unserer Hochschullandschaft – ich darf das zumindest aus sozialdemokratischer Sicht sagen – miteinander ins Gleichgewicht zu bringen. Ich will diese benennen.
Wir brauchen Entwicklungen für eigenständige Profile an den Hochschulen.Wir brauchen eine abgestimmte Hoch
Wir brauchen die Erhaltung und Förderung demokratischer Strukturen an hessischen Hochschulen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, warum vernachlässigen und missachten Sie das, was wir an Kompetenz in unseren eigenen Hochschulen haben, indem Sie die demokratischen Strukturen zunehmend vernachlässigen und zerschlagen? Ich halte das gegenüber den hessischen Hochschulen für einen großen Fehler.
Wir brauchen die Ermöglichung und Entfaltung von guter Profilbildung aller hessischen Hochschulen.Wir brauchen die Förderung der regionalen Verantwortung auch für Wirtschaft und Arbeitsplätze an unseren Hochschulen. Schließlich brauchen wir die Förderung der Chancen und Möglichkeiten unserer Fachhochschulen zur Profilbildung in der hessischen Wissenschaftspolitik.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist so wie in vielen Bereichen konservativer Politik. Sie nehmen nicht alle mit. Sie fördern Konkurrenz und Wettbewerb, wo Zusammenarbeit und Kooperation angesagt sind.
Dieser Teil Ihres Gesetzes spiegelt die ganze Hilflosigkeit konservativer Hochschulpolitik in Hessen wider, obwohl Sie zugegebenermaßen viel Geld in die Hand genommen haben oder zumindest angekündigt haben, es in die Hand zu nehmen.
In Hessen lavieren wir aber immer noch im unteren Drittel der bundesdeutschen Hochschullandschaft in Bezug auf Ausfinanzierung der Hochschullandschaft, der Lehre und Profilierung hessischer Hochschulen.
dann hätten Sie in Ihrer Regierungszeit genug Zeit gehabt,das zu verbessern.Die Realität ist,Sie ballerinern im unteren Drittel der bundesdeutschen Hochschulen herum.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, zum zweiten Teil des Gesetzes. Mir geht es um eine grundsätzliche Orientierung hessischer Hochschulpolitik. Es geht um die Umwandlung der Johann Wolfgang Goethe-Universität zur Stiftungsuniversität. Ich will es gar nicht verschweigen: Wir haben uns in der SPD-Fraktion unsere Positionierung nicht leicht gemacht.Ich sage Ihnen,vieles spricht dagegen, 15 Jahre, nachdem in anderen, neuen Ländern in der Bundesrepublik die Frage der Stiftungsuniversitäten diskutiert worden ist, das zum jetzigen Zeitpunkt in Hessen zu machen.
Wir sind nämlich in Hessen einen anderen Weg gegangen, Autonomie zu ermöglichen, Bauherrneigenschaft, Personalautonomie oder auch den einzelnen Hochschulen aus sich selber heraus innere demokratische Strukturen zu geben.
Es ist 15 Jahre her, dass unter sozialdemokratischer Federführung in Niedersachsen Stiftungsuniversitäten ermöglicht wurden. Dieser Schritt war damals anders als in
Hessen motiviert. Es ging in Niedersachsen auch darum, die Hochschullandschaft insgesamt neu zu ordnen.