Protokoll der Sitzung vom 06.09.2007

(Zuruf des Abg. Clemens Reif (CDU))

Herr Kollege Reif, ich kann sie mir auch zusammenreimen. Das ist nicht das Problem. Das Problem ist, dass man mit einem solchen Gesetz im Gesetz- und Verordnungsblatt wahrscheinlich doch einiges Kopfzerbrechen produziert. – Vielen Dank.

(Clemens Reif (CDU): Bruchrechnen können Sie schon, Herr Kollege Kaufmann?)

Vielen Dank, Herr Kaufmann. – Das Wort hat Herr Kollege Frankenberger für die Fraktion der SPD.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bin ein bisschen erstaunt, welche Emotionen die Einbringung dieses Gesetzentwurfs bei dem Kollegen Kaufmann hervorgerufen hat. Ich bin ehrlich: Bei mir haben schon andere Gesetzentwürfe wesentlich mehr Emotionen verursacht. – Ich habe eigentlich auch nach dem, was der Minister gesagt hat, den Eindruck gehabt, dass es sicherlich Gesetzentwürfe in diesem Landtag gegeben hat und noch geben wird, die mehr Emotionen hervorrufen und unter uns auch wesentlich streitiger sind.

Wenn sich doch die Bundesrahmenbedingungen verändern und wenn das Gesetz in so vielen Punkten eigentlich verbessert oder umgeschrieben werden muss, dass man es gleich neu einbringt, dann ist das aus unserer Sicht vollkommen in Ordnung. Die Regelung, dass die Aufsichtspflicht über die kommunalen Zusatzversorgungskassen jetzt bei dem zuständigen Ministerium angesiedelt werden – da gibt es andere Alternativen. Das muss man sehen.

Herr Minister, wir können zusichern, wir werden die Beratungen konstruktiv begleiten, und freuen uns darauf. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Frankenberger. – Das Wort hat Herr Kollege Milde, Fraktion der CDU.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch die CDU-Fraktion meldet nicht ad hoc Änderungsbedarf zu diesem Gesetzentwurf an. Es ist schon bedauerlich, dass uns um diese Zeit das Gesetz nicht mehr in Wallung bringt.Allerdings gibt der Inhalt in der Tat nicht viel dazu her. Herr Kollege Kaufmann, wenn Sie sagen, dass jetzt alles unter Zeitdruck geschieht, es allerdings inhaltlich keinen richtigen Diskussionsbedarf gibt,dann ist auch der Zeitbedarf nicht wirklich vorhanden.

Das hätten wir auch vor der Sommerpause diskutieren können. Wahrscheinlich hätte sich daran nicht viel geändert. Aber wir wären zum gleichen Ergebnis gekommen. Insofern sollte man ganz beruhigt sein.Wenn Ihnen sonst keine andere Kritik an dem Gesetzentwurf einfällt, dann sind wir von daher schon zufrieden. In der Sache ist eigentlich klar gesagt worden, dass die bisher bewährte Regelung, die beim Bund war, jetzt auch ins hessische Gesetz übernommen wird.

Es ist natürlich immer eine Diskussion, die nicht an diesem Gesetz festgemacht werden muss, ob es wirklich richtig ist, dass die Aufsichtskosten immer in der kompletten Höhe den betroffenen Unternehmen aufgebürdet werden, weil die Unternehmen selbst keinen Einfluss darauf haben, diesen Aufwand für Aufsicht zu steuern. Insofern werden Kosten verursacht, die zumindest einmal in der Branche eine Belastung sind.

Grundsätzlich ist das bei diesem Gesetzentwurf zur Zufriedenheit aller geregelt. Wir denken, dass wir das auch bis zur zweiten Lesung nicht wieder ändern wollen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Nächste Wortmeldung, Herr Kollege Posch.

Herr Präsident, meine Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich das richtig sehe, gibt es verschiedene Anlässe, das Gesetz zu novellieren. Einer ist der Tatbestand, dass es ausläuft. Da hat der Kollege Kaufmann Recht. Es wird wirklich ein denkwürdiger Tag, dass wir einer Meinung sind, und das zum dritten Mal.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das wusste man schon länger!)

Das hätte natürlich schon früher gemacht werden können, denn das Auslaufen eines Gesetzes sollte die Regierung rechtzeitig zur Kenntnis nehmen und uns mitteilen.

Dem zweiten Punkt werde ich aufgrund der Diskussion nachgehen. Mich würde einmal sehr wohl interessieren, inwieweit tatsächlich bundesrechtliche Änderungen dazu geführt haben, dass ein Anpassungsbedarf besteht. Aus der Vorlage als solches ergibt es sich nicht. Da wird pauschal gesagt, es gäbe bundesrechtliche Vorgaben, die so weit gingen,dass man nicht ein Änderungsgesetz,sondern eine komplette Neuformulierung macht. Aber das können wir im Ausschuss im Einzelnen beraten.

Der zweite Grund, der genannt wird, warum es gemacht wird, ist die Tatsache, dass die Versicherungsaufsicht zusammengeführt und eine Stelle tatsächlich damit beauftragt wird. Auch das ist ein Problem, das nicht plötzlich vom Himmel fällt,über das man sich mit Sicherheit länger Gedanken gemacht hat. Wenn das stimmt, was ich vermute, dann stimmt die Aussage, es hätte früher gemacht werden können. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Meine Damen und Herren, es liegen mir keine Wortmeldungen mehr vor. Damit ist die erste Lesung des Gesetzes erfolgt. Wir haben vereinbart, dass es zur Vorbereitung der zweiten Lesung dem Wirtschaftsausschuss überwiesen wird. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Somit einstimmig beschlossen.

Da der Innenminister erscheint, können wir Tagesordnungspunkt 15 aufrufen:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Hessisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz (HSÜG) – Drucks. 16/7675 –

Fünf Minuten Redezeit. Herr Minister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bringe Ihnen für die Landesregierung den Entwurf eines Hessischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes ein. Dieses Sicherheitsüberprüfungsgesetz regelt in einem Teil Sachverhalte, die bereits durch Verwaltungsvorschriften seit längerer Zeit geregelt sind, und hat einen neuen Teil, auf den ich gleich noch eingehen werde.

Warum legen wir das als Gesetz vor? Bei den Sicherheitsüberprüfungen geht es auch um Eingriffe in das informationelle Selbstbestimmungsrecht. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts haben wir die Verpflichtung, dies durch Gesetz zu ändern. Dem ist bereits der Bund gefolgt, auch eine Reihe von anderen Ländern.

Inhaltlich will ich auf zwei Punkte hinweisen. Es geht zum einen um den personellen Geheimschutz. Der personelle Geheimschutz richtet sich auf Angelegenheiten, die gemeinhin als staatliche Verschlusssachen angesehen werden. Es handelt sich dabei um geheimhaltungsbedürftige Informationen und Erkenntnisse, die nicht zur Kenntnis unbefugter Dritter gelangen dürfen. Die Schutzbedürftigkeit dieser Informationen und Dokumente ist generell unstrittig.Um zukünftig – gesetzlich erlaubt – entsprechende Überprüfungen vornehmen zu können, haben wir in dem Gesetzentwurf das verankert, was bisher Verwaltungspraxis war. Ich verweise auf die Vorlage.

Ich verweise außerdem darauf, dass es nicht nur um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geht, die im Dienst des Staates stehen, sondern auch um Privatpersonen, die als Beauftragte in sicherheitsempfindlichen Bereichen tätig werden.Auch für die sogenannten nicht öffentlichen Stellen gelten diese Vorschriften, soweit es um sicherheitsempfindliche Tätigkeiten geht.

Wir wahren den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Es ist mir wichtig, zu betonen, dass das alles mit Wissen der Betroffenen geschieht.Wenn jemand die Überprüfung an sich oder das Ausmaß der Überprüfung nicht akzeptiert, wird keine Sicherheitsüberprüfung stattfinden. Das wird im Ergebnis allerdings auch dazu führen, dass diese Person nicht in sicherheitsrelevanten Bereichen eingesetzt werden kann.

Ich will besonders auf die erweiterte Sicherheitsüberprüfung von Personen hinweisen, die in häuslicher Gemeinschaft oder in sonstiger besonderer Weise mit den eigentlich betroffenen Personen zusammenleben. Es liegt auf der Hand, dass eine Betroffene bzw. ein Betroffener unter Umständen in seiner bzw. ihrer Amtswaltung nicht mehr frei ist,wenn die Partnerin oder der Partner erpressbar ist, z. B. von ausländischen Geheimdiensten erpresst werden könnte.

Wir haben einen besonderen Bereich neu aufgenommen, nämlich den Sabotageschutz. Hier geht es darum, dass Sicherheitsüberprüfungen auch bei Personen stattfinden sollen, die in besonders wichtigen – im Gesetz heißt es: lebens- oder verteidigungswichtigen – Einrichtungen beschäftigt sind. Die Einzelheiten der Überprüfung sollen durch eine Rechtsverordnung der Landesregierung festgelegt werden. Ich denke, es bedarf keiner längeren Dar

legungen, dass wir in Zeiten, in denen wir besonders terror- oder sabotagegefährdet sind, eine besondere Aufmerksamkeit an den Tag legen müssen. Das gilt nicht nur für besondere Verschlusssachen, sondern eben auch für lebens- und verteidigungswichtige Bereiche.

Im Ergebnis kann ich sagen, dass wir Ihnen einen Gesetzentwurf vorgelegt haben, der sich inhaltlich weitestgehend an der Bundesregelung und an den Regelungen anderer Länder orientiert. Ich habe deshalb die Hoffnung, dass das Haus diesem Gesetzentwurf mit breiter Mehrheit zustimmen wird.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. – Ich eröffne die Aussprache. Erste Wortmeldung, Kollegin Erfurth für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist aus unserer Sicht überhaupt nicht zu beanstanden, wenn die Regelung beteffend Sicherheitsüberprüfungen von einer Verwaltungsvorschrift in die Form eines Gesetzes überführt wird. Ich möchte mich aber dem Reigen der Vorredner der Opposition zu den vorherigen Gesetzesvorhaben anschließen und fragen: Warum jetzt? Diese Verwaltungsvorschrift gibt es seit 1962. Wir hätten das in dieser Legislaturperiode auch schon ein bisschen früher machen können.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nach einer ersten Sichtung dürfte in dem Gesetzentwurf nicht sehr viel Problematisches stecken. Ich habe ein paar Fragen und Anregungen,die wir im Innenausschuss sicher näher erörtern können.

Ich möchte ein paar Punkte anreißen, die weitgehend datenschutzrechtlicher Natur sind. In § 19 wird die Datenverarbeitung personenbezogener Daten geregelt und eine Ermächtigung ausgesprochen, die erhobenen Daten zu speichern, zu verändern und zu nutzen. Ich habe keine Regelung gefunden, ob der oder die Betroffene, um dessen, um deren Daten es letztlich geht, Informationen darüber erhält, was und in welcher Form gespeichert ist. Für mich besteht noch Fragebedarf, ob es da Rückkoppelungen gibt.

Auch die Zweckbindung der erhobenen Daten, die in § 22 des Gesetzentwurfs geregelt ist, erscheint mir noch nicht hinreichend. Es heißt dort, die erhobenen Daten könnten auch an die Polizei oder die Staatsanwaltschaft übermittelt werden, wenn die Strafverfolgung auf andere Weise erheblich weniger Erfolg versprechend sei oder wesentlich erschwert würde. – Ich finde, das ist eine Aneinanderreihung ziemlich vieler unbestimmter Rechtsbegriffe. Mir ist nicht klar, wer entscheidet, ob und wann diese Daten freigegeben werden. Auch das sind Fragen, die wir im Ausschuss klären können.

Insgesamt gesehen scheint mir ein ziemlicher Wust an Daten erhoben zu werden. Herr Minister, ich frage mich, ob wir hier nicht trotz der Gründe, die Sie vorgetragen haben, in der Gefahr sind, gegen das Übermaßverbot zu verstoßen, und viel zu viele Daten erheben. Ich stelle an diesem Punkt nicht die berühmte Metzgerfrage: „Darf es ein

bisschen mehr sein?”, sondern die Frage: Geht es nicht auch mit ein bisschen weniger?

(Heiterkeit und Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Mir scheinen außerdem die Speicherfristen für die erhobenen Daten zu lange zu sein. Auch hier meine Frage: Geht es nicht auch ein bisschen kürzer?

Wir würden uns wünschen, eine summarische Evaluierung zu bekommen, einen Bericht darüber, wie viele Prüfungen vorgenommen wurden und mit welchem Ergebnis sie abgeschlossen worden sind. Das sind zwar im Verhältnis zu dem Gesetzentwurf relativ überschaubare Fragen, und ich denke, wir sollten sie in den Ausschussberatungen klären.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Kollege Rudolph.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es handelt sich um einen scheinbar harmlosen Gesetzentwurf, der in einer Verordnung normierte Regelungen auf eine gesetzliche Grundlage stellen soll. Das ist der erste, oberflächliche Eindruck.

Ich denke, die meisten Passagen dieses Gesetzentwurfes sind in der Tat unstrittig. Wir haben uns aber im Innenausschuss auf die Durchführung einer schriftlichen Anhörung verständigt.Wir werden prüfen müssen, was der Datenschutzbeauftragte sagt, wie wir das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewährleisten. Das ist natürlich ein Thema. Es geht um sicherheitsrelevante Bereiche. Deshalb müssen die dort tätigen Personen natürlich überprüfen werden.

Es geht um eine Menge Datenmaterial.Hierzu enthält der Gesetzentwurf auch Sperr- und Löschfristen. Das ist insoweit in Ordnung. Vielleicht können wir aber bis zur Anhörung eine Übersicht darüber bekommen, was in der Vergangenheit an Überprüfungen gelaufen ist. Wie viele Fälle sind es gewesen? Dann haben wir auch diese Informationen.