Protokoll der Sitzung vom 06.09.2007

(Zuruf von der CDU: Mark?)

Dass sie auf 100.000 c erhöht wird. Sie merken, ich bin an dieser Stelle noch nicht in der Wirklichkeit angekommen. – Aber ich bin an einer anderen Stelle in der Wirklichkeit angekommen, dass nämlich diese Maßnahme in Bezug auf das Beispiel, wie es Herr Häusling vorgetragen hat, geeignet sein soll, eine abschreckende Wirkung zu entfalten.Ich hoffe,dass dem so ist.Aber eines können wir damit nicht ändern, wenn es wirklich wieder zu einem solchen Einzelfall käme: dass auch die Erhöhung der Geldbuße nicht geeignet ist, den Wald zu schützen – nämlich dann, wenn jemand diese abschreckende Wirkung missachtet. Der Wald wäre erst einmal eingeschlagen, und er ist nicht wieder aufzustellen, bzw. wir müssten 150 Jahre lang warten, bis er wieder da wäre.

An dieser Stelle sind wir der Meinung, dass wir uns weitere Schritte vornehmen müssen, insbesondere deshalb, weil der Wald heute eine andere Wertigkeit gefunden hat – nach dem Motto: „Dem Bürger gehört der Wald, insbesondere der öffentliche Wald“.

(Beifall bei der SPD)

Ich erwarte – auch unter der Vorgabe der Anhörung der privaten Waldbesitzer –, dass sie ihre Verpflichtung in Bezug auf den öffentlichen Nutzen ernst nehmen. Ich kann auch nicht den Waldbesitzern folgen, die sagen: Es muss keine Erhöhung der Geldbuße geben, denn jeder private Waldbesitzer, der sich an die forstrechtlichen Vorgaben hält, braucht nicht zu befürchten, dass er von einer Erhöhung der Geldbuße beeinträchtigt wird.

In Anbetracht dessen bin ich froh, dass es uns in sehr kurzer Zeit gelungen ist, hier eine Maßnahme umzusetzen, die eine präventive Wirkung entfalten kann. Ich will an dieser Stelle ganz deutlich sagen:Der SPD ist es eigentlich vollkommen egal, wer in diesem Zusammenhang das Erstgeburtsrecht hat, denn entscheidend ist, dass wir diesen Schritt gemeinsam vollziehen. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Bender. – Jetzt hat Herr Otto für die CDU-Fraktion das Wort. Herr Otto, bitte.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die GRÜNEN haben hier einen Gesetzentwurf vorgelegt, bei dem sich fast alle Ausschussmitglieder inklusive der Regierung darüber einig waren, dass ein Handlungsbedarf bestand. Deshalb wäre es hier – so denke ich – angebracht, einen gemeinsamen Antrag auf den Weg zu bringen. Der hier vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Forstgesetzes setzt im Grunde das um, was auch die Vorredner gesagt haben, dass nämlich Handlungsbedarf bestand.

Im Ausschuss wurde intensiv über den auslösenden Fall diskutiert, der hier schon dargestellt worden ist; und er ist bisher Gott sei Dank ein Einzelfall geblieben. Damit es auch bei diesem Einzelfall bleibt, ist diese Gesetzesänderung notwendig.

Bei Verstößen gegen das Forstgesetz können heute Bußgelder in Höhe von bis zu 5.000 c erhoben werden. So ein geringer Betrag scheint jedoch nicht die notwendige Wirkung zu erzielen. Um jedoch eine präventiv-abschreckende Wirkung zu erzielen, ist eine Erhöhung des Bußgeldes in Höhe von bis zu 100.000 c als geeignet anzusehen.

Es geht darum, dass derjenige Waldbesitzer, der vorsätzlich und wiederholt bewusst gegen alle forstrechtlichen Vorschriften verstößt, eine wirtschaftlich spürbare Ahndung erfährt.

Ich sagte es bereits: Zum Glück ist der auslösende Fall ein Einzelfall. 99,999 % unserer hessischen Waldbesitzer verhalten sich vorbildlich. Diese Waldbesitzer arbeiten nach guten und bewährten forstlichen Regeln. Sie arbeiten naturnah und nachhaltig. Sie haben bei einer solchen Gesetzesänderung nichts zu befürchten.

Derjenige aber, der meint, er bräuchte den Grundsatz der Nachhaltigkeit und die gute forstwirtschaftliche Praxis nicht zu beachten, wird durch diese Gesetzesänderung hoffentlich davon abgehalten, sein Vorhaben in die Tat umzusetzen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU sowie der Abg. Martin Häusling und Sigrid Erfurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Hoffen wir alle, dass das mit dieser Gesetzesänderung erreicht wird. Die CDU-Fraktion wird dieser Gesetzesvorlage zustimmen.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Herr Otto, danke sehr. – Für die FDP-Fraktion hat sich Herr Heidel zu Wort gemeldet.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wehret den Anfängen, genau das ist der Punkt. Wehret den Anfängen:Wir können nicht für jeden Einzelfall eine Gesetzesänderung vornehmen.

(Beifall der Abg. Nicola Beer und Florian Rentsch (FDP))

Genau das hat Herr Kollege Wintermeyer in einem anderen Zusammenhang vorhin angemahnt.

(Axel Wintermeyer (CDU): Das war gestern!)

Hier soll für einen Einzelfall das Hessische Forstgesetz geändert werden.Wir halten das für unangemessen,zumal dann auch alle anderen Ordnungswidrigkeiten einen höheren Strafrahmen durch diese Gesetzesänderung erhalten würden.

Sie können von diesem Pult aus erzählen, was Sie wollen. Es erweckt den Eindruck, alle Waldeigentümer unter Generalverdacht zu stellen. Mit dieser Änderung des Gesetzes werden Sie alle Waldeigentümer unter Generalverdacht stellen.

(Beifall der Abg. Nicola Beer und Florian Rentsch (FDP))

Ich komme zum nächsten Punkt. Herr Kollege Häusling, das betrifft die Frage des Eigentums. Selbstverständlich gibt es eine soziale Verpflichtung des Eigentums. Das will ich überhaupt nicht diskutieren. Wir sind jetzt aber an dem Punkt, wo man den Eigentümern zugestehen muss, dass sie ihren Wald rechtmäßig nutzen. Das tun die hessischen Waldbesitzer bis auf diese eine Ausnahme, der es nicht getan hat.

Was tun die hessischen Waldbesitzer noch alles? Sie öffnen ihren Wald. Es gibt ein uneingeschränktes Betretungsrecht des Waldes.Was tun die Eigentümer noch? Sie sammeln sogar den Müll ein, den die anderen hinterlassen. Das alles tun sie, weil es ihr Eigentum ist und weil sie mit ihrem Eigentum sorgfältig umgehen.

Man muss wirklich sagen, Eigentum muss in diesem Zusammenhang thematisiert werden. Hier wird deutlich, wie das Eigentum bewertet wird, wie man das mit dem Eigentum sieht. Ich habe von Rot und Grün sehr viel in die Richtung gehört, es würde sich da um allgemeines Eigentum handeln, man solle das alles gleich behandeln. Das will ich hier festhalten.

(Beifall bei der FDP)

Jemand von Ihnen muss mir das einmal erklären. Hier geht es um das Thema Prävention,also um die Wirkung einer Strafe von 5.000 c und von 100.000 c.Sie haben in Ihren Wortbeiträgen, die Sie von hier vorne aus geleistet haben, mitgeteilt, dass man selbst bei einem Bußgeld von 100.000 c nicht ausschließen könne, dass es doch wieder zu einem solchen Fall kommt. Meine Damen und Herren, Sie widersprechen sich da selbst.

(Beifall bei der FDP)

Ich will Ihnen sagen, was es für Möglichkeiten gibt. Herr Minister, ich bin schon ein bisschen verwundert, dass Ihnen das die hessische Forstverwaltung nicht vorgetragen hat. Nach dem Ordnungswidrigkeitsgesetz besteht heute schon die Möglichkeit, das Bußgeld so zu bemessen, dass der wirtschaftliche Vorteil abgeschöpft werden kann, der sich aus dieser Übernutzung ergibt.

(Beifall bei der FDP – Martin Häusling (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN): Dann müssen die Bäume aber schon gefällt sein!)

Das heißt also, dass ich damit genau dieselbe Präventionswirkung oder sogar noch eine wesentlich höhere Präventionswirkung erreichen kann, als mit dem, was Sie mit Ihrem Gesetzesvorhaben erreichen können.

(Beifall bei der FDP)

Wenn ich das Holz einziehe, ist es weg. Der Waldbesitzer kann dann also überhaupt kein Interesse daran haben, so etwas zu tun.

Ich will Ihnen auch sagen, dass ich bei der ersten Lesung genauso argumentiert habe, wie Sie es eben gesagt haben.

(Martin Häusling (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Erkenntnisgewinn!)

Herr Kollege Häusling, das geschah unter dem Eindruck des Vorfalls in dem Waldstück „Die Meilbach“.Wenn man das gesehen hat, muss man schon sagen: Das trifft. – Das darf nicht sein. Das ist nicht gut. Das ist nicht zu tolerieren und wird von uns, den Mitgliedern der FDP-Fraktion, auch auf das Schärfste verurteilt.

(Beifall bei der FDP)

Vor diesem Hintergrund hatten wir Zustimmung signalisiert. Dazu stehe ich.

Doch danach haben wir eine eingehende Prüfung vorgenommen und sind wegen der von mir zu Beginn genannten Gründe zur Ablehnung gekommen. Ich will das ganz deutlich sagen: Wir wollen die hessischen Waldbesitzer nicht unter einen Generalverdacht stellen.

(Martin Häusling (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das macht doch auch keiner!)

Deshalb bitte ich Sie: Stellen Sie das ab.

(Beifall bei der FDP)

Herr Heidel, vielen Dank. – Für die Landesregierung ergreift nun Herr Staatsminister Dietzel das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ursprung war ein Waldfrevel von sicherlich außergewöhnlicher Größe und Art, der bei uns hier in Hessen stattgefunden hat. 60 ha Wald wurden im Kahlschlag abgeholzt. Dann hat Kyrill noch zugeschlagen. Damit waren 80 ha praktisch im Kahlschlag niedergelegt.

Ich denke, wir mussten reagieren. Ich habe in der Ausschusssitzung im April 2007 den Vorschlag gemacht, das Bußgeld zu erhöhen. Das wurde von den GRÜNEN aufgenommen.

Herr Abg. Heidel, ich muss Ihnen widersprechen. Das heißt nicht automatisch, dass ein Bußgeld in Höhe von 100.000 c erhoben wird. Vielmehr soll der Rahmen des Bußgeldes auf bis zu 100.000 c nach oben gesetzt werden. Es ist nicht so, dass der Bußgeldrahmen von 5.000 c jetzt schon genutzt werden kann. Vielmehr braucht man dazu ein Strafverfahren vor Gericht. Zugegebenermaßen kam in diesem Fall dann ein Bußgeld in Höhe von 50.000 c heraus.

Ich denke, es ist der richtige Weg, das Bußgeld im Ordnungswidrigkeitsverfahren vom Rahmen her bis auf 100.000 c anzusetzen. Das sollte vor allen Dingen geschehen, um nach außen zu dokumentieren, dass es da zu abschreckenden Maßnahmen kommen kann. Ich meine deswegen, das ist der richtige Weg.

(Beifall bei der CDU sowie der Abg. Martin Häus- ling und Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN))