Schließlich komme ich zu dem Punkt Betriebsübergang. Dort hat es schon eine Vereinbarung gegeben. Nachdem alle Beteiligten nachgerechnet haben und man die produktiven und die nicht produktiven Vermögensteile auseinanderdividiert hat, hat man festgestellt, dass es für diejenigen, die sich große Hoffnungen auf die Regel gemacht haben, am Ende steuerlich gar nicht mehr so gut aussieht. Deswegen wird man sicherlich über Abschmelzungslösungen und Sonstiges reden müssen, die auf der einen
Seite nach wie vor steuerlichen Ertrag bringen, aber auf der anderen Seite so angelegt sind, dass das Vererben eines Betriebes in Deutschland nicht zu einer Schmälerung der Leistungsfähigkeit oder möglicherweise zum Exitus der Firma führt. Die eine Frage ist sicherlich, wie man das technisch macht. Die zweite Frage ist, nach welchen Berechnungsgrundlagen man das macht. Ich plädiere auch im Sinne der Finanzverwaltung für eine einheitliche Berechnungsmethode bei der Feststellung des Betriebsvermögens. Ich plädiere auch dafür, ein Modell zu finden, bei dem das Auseinanderdividieren von produktivem und nicht produktivem Vermögen nicht mehr notwendig ist. Sonst gehen wir schließlich unter.
Meine Damen und Herren, deswegen glaube ich, dass die Arbeitsgruppe – ich weiß ein bisschen mehr und würde hier gerne auch mehr sagen, aber die Verhandlungen laufen noch – auf einem guten Weg ist.Wir haben die Chance, dort eine Regelung zu finden, die nicht nur administrierbar ist, sondern die von denjenigen, die es betrifft, auch umsetzbar ist. Es hat überhaupt keinen Zweck, Regelungen zu treffen, bei denen Gutachten und Gegengutachten und dann Finanzgerichtsverfahren folgen, sondern man sollte das in einem einheitlichen vernünftigen Schema machen, wo gar kein Streit von signifikanter Größenordnung entsteht, z. B. sollten für den Übergang unter Lebenden, also der schenkungsweisen Übertragung, klare Regeln definiert sein.
Ich bin der festen Überzeugung, dass unser Ministerpräsident zusammen mit Herrn Steinbrück in den nächsten Wochen eine sehr gute und durchaus von allen getragene Lösung wird präsentieren können. Sehen Sie es mir bitte nach: Es ist noch das Stadium der Verhandlungen, in denen bestimmte Parameter noch im Fluss sind. Das muss in den einzelnen Reihen immer wieder gegengecheckt und abgestimmt werden. Ich sage aber: Es besteht eine sehr gute Arbeitsatmosphäre zwischen den Beteiligten. Ich glaube, dass wir am Ende gemeinsam werden sagen können – abgesehen von dem möglicherweise bestehenden Streit über die grundsätzlichen Probleme –,dass die vielen Parameter, die alle genannt worden sind, in einer vernünftigen Weise in ein geschlossenes System eingebracht werden. Das ist dann keine eierlegende Wollmilchsau, sondern ich glaube, dass es technisch möglich ist, diese Parameter zusammenzubringen. Das wäre dann eine große Leistung. Das wird noch in diesem Jahr geschehen. Meine Damen und Herren, deswegen können wir sicherlich gerne, wenn die einzelnen Modellparameter auf dem Tisch liegen, darüber noch einmal diskutieren. – Vielen Dank.
Es wird vorgeschlagen, beide Anträge zur weiteren Beratung an den Haushaltsausschuss zu überweisen. – Das findet hier die Zustimmung. Dann machen wir das so.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung statistischer Vorschriften – Drucks. 16/7795 –
Die Redezeit beträgt fünf Minuten je Fraktion. Das Gesetz wird von Herrn Staatsminister Grüttner eingebracht.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Hessische Landesstatistikgesetz steht nicht gerade im Fokus des parlamentarischen Gesetzgebers.
(Reinhard Kahl (SPD): Ja! – Michael Boddenberg (CDU): Falsche Bescheidenheit! – Unruhe – Glockenzeichen des Präsidenten)
Es ist vor ziemlich genau 20 Jahren, am 22. Mai 1987, Herr Kollege Kahl, in Kraft getreten und seitdem lediglich zweimal geändert worden. Dennoch, auch wenn es nicht im Fokus der Betrachtung steht, ist es von seiner Bedeutung her nicht zu unterschätzen. Es gilt für alle Bundes-, Landes- und Kommunalstatistiken sowie für Statistiken, die auf den Rechtsakten der Europäischen Union basieren.Insoweit hat sich das Gesetz als allgemeines Rahmenund Organisationsgesetz bewährt. Wir haben eine Evaluierung durchgeführt und festgestellt, dass vor allem die technische Entwicklung auf dem Gebiet der Informationstechnologie Anpassungen erforderlich macht. Außerdem haben wir festgestellt, dass im Interesse der Verschlankung von Gremien auf den Statistischen Koordinierungsausschuss verzichtet werden kann und eine Anpassung des Bußgeldrahmens erfolgen muss.
Dies waren die wesentlichen Änderungen. Die übrigen Änderungen dienen in organisatorischer und verfahrenstechnischer Hinsicht, Herr Kollege Hahn, lediglich der Klarstellung. Dies gilt auch für die Regelung über die Schulstatistik in § 85 des Schulgesetzes, wo bislang die Zuständigkeiten für die statistischen Erhebungen nicht präzise beschrieben wurden und die statistischen Zwecke genauer umschrieben werden müssen.
Meine Damen und Herren,lassen Sie mich zwei Punkte in aller Kürze besonders betonen. Erstens. Die Durchführung von Statistiken setzt eine enge Kooperation der beteiligten Behörden voraus. Im Rahmen der Bestrebungen zum Bürokratieabbau sowie der Messungen der Kostenbelastungen der Wirtschaft durch Informationspflichten – hier das Thema Implementation des Standardkostenmodells in Deutschland – gerät immer wieder die Statistik in den Blickpunkt. Insofern müssen wir in Zukunft nicht nur uns die Frage stellen, welche Statistiken notwendig und im Interesse der Allgemeinheit und auch des Erkenntnisfortschritts sinnvollerweise zu erheben sind, sondern wir müssen uns auch über die Fragestellung Gedanken machen, inwiefern wir eine Weiterentwicklung vornehmen müssen und letztendlich Daten erheben, die sowohl für die konjunkturelle Situation und die Beobachtung der Konjunktur, aber auch zur Entwicklung der demografischen Entwicklung in Deutschland und in unserem Bundesland notwendig sind. Insofern glaube ich, dass wir an der Stelle auch mit dem vorliegenden Gesetzentwurf einen ersten Schritt in diese Richtung gehen, der zum jetzigen Zeitpunkt zu gehen ist. Weitere werden sicherlich noch folgen.
Der zweite Punkt, der mir wichtig ist: Das Statistische Landesamt ist keine Aufsichtsbehörde, sondern hat nur eine koordinierende Funktion.Diesbezüglich sollten auch keine Missverständnisse entstehen. Es wird dafür Sorge getragen, dass für alle Beteiligten kein unverhältnismäßiger Aufwand bei der Festlegung der Standards für Daten
übermittlung entsteht. Insofern denke ich, dass dieser Gesetzentwurf die Zustimmung des Landtags finden kann. Um diese Zustimmung bitte ich.
(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Das war ein mitreißender Vortrag, Herr Minister! – Minister Stefan Grüttner: Ich habe deutlich mehr Publikum als bei der Haushaltsdebatte! – Unruhe – Glockenzeichen des Präsidenten)
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich gehe jetzt aber nicht in den Wettbewerb um den mitreißendsten Vortrag. Vielleicht vorab eine Bemerkung. Herr Kollege, ein Gesetz, das in 20 Jahren, wie Sie gesagt haben, exakt zweimal geändert worden ist, ist offensichtlich von der Grundanlage kein schlechtes Gesetz.Das hat man manchmal bei Gesetzen, die permanent verändert werden, ganz anders.
Sie haben in Ihrer Rede genau die beiden Punkte herausgegriffen, auf die ich mich intensiv vorbereitet hatte. Das muss ich nicht wiederholen.Auch wir sind der Auffassung, dass eine Novellierung an den von Ihnen genannten Punkten erforderlich ist. Heute Abend um 18 Uhr findet die Ausschusssitzung dazu statt. Die Punkte, die die Fachleute des Statistikgesetzes interessieren, können heute Abend im Ausschuss diskutiert werden. Grundsätzlich sind Sie mit diesem Gesetzentwurf auf dem richtigen Weg.
Vielen Dank, Herr Kollege Walter. – Das Wort hat Herr Kollege Wagner, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich stimme Herrn Staatsminister Grüttner zu, es ist ein unspektakuläres Gesetz, das hier als Gesetzentwurf zur Änderung statistischer Vorschriften vor uns liegt.
Es ist auf den ersten Blick unspektakulär.Auf den zweiten Blick stellen sich schon ein paar Fragen angesichts aktueller Entwicklungen in der Landesregierung. Ganz unspektakulär ist sicherlich Art. 1 dieses Gesetzes, in dem Präzisierungen vorgenommen werden, die zwar unspektakulär sind, aber für die Statistiken, die wir alle für unsere Arbeit brauchen, von Bedeutung sind. Unspektakulär ist sicher, dass Jahre nach der Einführung der neuen Währung, des Euro,das Wort „Deutsche Mark“ in diesem Gesetz ersetzt wird. Ich glaube, das ist sicher gelungen, wenn auch unspektakulär.
Art. 2 ist natürlich etwas pikanter angesichts aktueller Entwicklungen; denn da handelt es sich um eine Änderung des Schulgesetzes. Bei dem Thema Statistik und Schulgesetz glaube ich, es lohnt sich, im Ausschuss genauer nachzuschauen, welche Auswirkungen dieses Gesetz hat und ob alles bedacht ist, ob das vor allem mit dem Statistikwerkzeug bewältigt werden kann, das derzeit unsere Schulen heimsucht: die LUSD.
Durch Rechtsverordnungen können die öffentlichen Schulen und die Träger von Schulen in freier Trägerschaft verpflichtet werden, für statistische Zwecke Daten über schul- und ausbildungsbezogene Tatbestände zur Evaluierung, Bildungsberichterstattung und Bildungsplanung an das Kultusministerium und an das Statistische Landesamt zu übermitteln.
Wir werden im Ausschuss fragen müssen, mit welcher Software das geschehen soll. Bislang gibt es dafür keine funktionierende Software, sodass dieser Passus des Gesetzes zurzeit aufgrund der Unfähigkeit des Kultusministeriums schlicht nicht erfüllt werden kann.
Wir werden auch den zweiten Satz von Art. 2 dieses Gesetzes im Ausschuss sehr genau diskutieren müssen. Dort heißt es:
Das Statistische Landesamt kann Einzelangaben für die in Satz 1 genannten Zwecke auf Anforderung auch dem Kultusministerium übermitteln, wenn beim Empfänger die statistische Geheimhaltung durch personelle, organisatorische und räumliche Abschottung gewährleistet ist.
Meine Damen und Herren, wir haben gestern von Kultusministerin Wolff erfahren müssen, dass bei der Implementierung der neuen Schulverwaltungssoftware LUSD der Datenschutz innerhalb der Landesverwaltung nicht gewährleistet war, dass es zu Verletzungen des Datenschutzes gekommen ist. Insofern müssen wir im Ausschuss darüber beraten, ob Satz 2 bei den Instrumentarien, die diese Landesregierung den Schulen zur Verfügung stellt, eingehalten werden kann.
Ein Letztes möchte ich ansprechen. Im Gesetzesvorblatt steht wie immer etwas zu den finanziellen Mehraufwendungen. Da wird gesagt, dass diese für die Kommunen überschaubar sind. – Auch das werden wir sicher im Ausschuss näher beleuchten müssen angesichts aktueller Entwicklungen mit der Schulverwaltungssoftware und Schulstatistiksoftware LUSD.
Insgesamt: Das Gesetz hat den richtigen Geist. Ob die Landesregierung in der Lage ist, es im Schulbereich vernünftig zu administrieren, dazu gibt es große Fragezeichen. Das werden wir uns im Ausschuss sehr genau anschauen: unter Kostengesichtspunkten, unter Datenschutzgesichtspunkten und unter dem Gesichtspunkt der Arbeitsbelastung derjenigen, die dieses Gesetz ausführen müssen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich dachte, dass diese trockene Materie,die wir gerade beraten,selbst die Emotionen der Opposition im Zaume hält.
Die SPD hat gezeigt, dass das geht. Aber Herr Wagner zeigt immer, dass er sich auch anhand des Statistikgesetzes in Rage reden kann.
Es ist immer lustig, das zu sehen, zumal die Software mit dem Gesetz nun wirklich nichts zu tun hat.
Okay, aber das können wir nachher noch im Ausschuss beraten. – Die Modernisierung des Hessischen Statistikgesetzes ist notwendig. Das hat der Minister begründet. Das sehen wir genauso. Das Landesstatistikgesetz ist nach 20 Jahren Geltungsdauer reformbedürftig. Die Situation bei der IT – das kann ich als IT-Laie am besten beurteilen – ist überhaupt nicht mehr mit der Situation des Jahres 1987 vergleichbar. Es hat sich inzwischen eine informationstechnische Revolution ereignet.
Eines können wir heute feststellen, und das hat Herr Walter eben auch gesagt: Das Statistikgesetz von 1987 hat sich in seiner Praxis bewährt. Insofern ist dem damaligen Gesetzgeber kein Vorwurf zu machen.Aber die gesetzlichen Grundlagen für Bundes- und Landesstatistiken sowie Statistiken, die auf Rechtsakten der Europäischen Union basieren, bedürfen sowohl in organisatorischer als in verfahrensrechtlicher Sicht der Anpassung an die von mir eben gezeigte veränderte Situation.