Protokoll der Sitzung vom 26.09.2007

Das bisherige Recht ist bis zu einer Neuregelung spätestens bis zum 31. Dezember 2008 weiter anwendbar. Das Gericht stellt fest, dass die Bestimmungen des Erbschaftsteuergesetzes und des Bewertungsgesetzes den Verkehrswert nur unzureichend abbilden. Die Bestimmungen des Gesetzes orientieren sich jedoch an dem Ziel der Bestimmung des gemeinen Wertes, da nur dieser die durch den Substanzerwerb gestiegene steuerliche Leistungsfähigkeit zutreffend abbildet.

Aus diesem Grund haben wir derzeit einige problematische Einschätzungen. Ich will sie kurz nennen:

Betriebsvermögen wird zum Steuerbilanzwert angesetzt, die Steuerbilanz unterliegt allerdings Gestaltungsspielraum.

Grundvermögen, bebaute Grundstücke werden deutlich niedriger angesetzt. Sie kennen die Regel: vereinfachtes Vertragswertverfahren usw. Das gilt auch für Erbbaurechte und Ähnliches. Bei unbebauten Grundstücken wird auch nicht berücksichtigt, dass sich der Grundstücksmarkt dynamisch entwickelt hat.

Bei den Anteilen an Kapitalgesellschaften stellt sich etwas Ähnliches dar wie beim Betriebsvermögen. Dabei ist der Gesetzgeber verfassungsrechtlich gehalten, sich auf der Bewertungsebene einheitlich am Verkehrswert als dem maßgeblichen Bewertungsziel zu orientieren.

Erst in einem zweiten Schritt der Bemessungsgrundlagenermittlung kann mittels der Verschonungsregelung der Erwerb bestimmter Vermögensgegenstände begünstigt werden – allerdings müssen die Begünstigungswirkungen ausreichend zielgenau und innerhalb des Begünstigtenkreises möglichst gleichmäßig eintreten. Der Gesetzgeber kann schließlich mittels einer Differenzierung beim Steuersatz eine steuerliche Lenkung verfolgen. Das sind ganz klare Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.

Meine Damen und Herren, in diesem Zusammenhang wird immer wieder die Frage gestellt, wie dies im internationalen Vergleich sei. Hierauf hat Frau Kollegin Erfurth bereits hingewiesen. Es gibt im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen eine Studie des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung, die ganz klar besagt:

Es wird festgestellt, dass die Situation in Deutschland im Ländervergleich einerseits durch günstige Bewertungsvorschriften, vorteilhafte sachliche Steuervergünstigungen bei Übertragungen von Unternehmensvermögen sowie hohe persönliche Freibeträge für Ehegatten und Kinder gekennzeichnet ist. Im Hinblick auf geringe Vermögen weist Deutschland im internationalen Vergleich bei der Übertragung sowohl an den Ehegatten als auch an ein Kind eine relativ geringe Steuerbelastung auf.

So weit die internationale Betrachtung.

(Norbert Schmitt (SPD): Hört, hört!)

Meine Damen und Herren, trotz allem ist dem Bundesverfassungsgericht eindeutig zuzustimmen, dass die Bewertungsprobleme zu einer sehr unterschiedlichen Belastung einzelner Vermögensarten sowie zu eklatanten Verstößen gegen das Prinzip der Gleichmäßigkeit der Besteuerung führen. Das muss verändert werden; und das ist der Auftrag des Bundesverfassungsgerichts.

Es gibt derzeit die Bund-Länder-Arbeitsgruppe. In diesem Zusammenhang gibt es eine Reihe von Veröffentlichungen, doch nach unserem Wissen ist die Bund-LänderArbeitsgruppe noch nicht zu einem endgültigen Ergebnis gekommen. Die Richtung ist jedoch klar: Die Freibeträge für Ehegatten und Kinder sollen deutlich angehoben werden; zugleich sollen die Steuersätze in diesem Bereich deutlich sinken. Für alle anderen Gruppen soll das Erbe jedoch teurer werden, gemäß den Vorschlägen, die derzeit diskutiert werden.

Dabei muss klar sein, dass das Steueraufkommen in Höhe von 4 Milliarden c aufgrund der Erbschaftsteuer auch zukünftig erhalten bleiben wird. Das ist eine ganz klare Vorgabe, die wir innerhalb dieser Arbeitsgruppe haben.

Außerdem stellt sich die Frage, wie es sich mit der Erbschaftsteuerbelastung in Bezug auf Unternehmen verhält. Das ist sicherlich keine einfache Frage, die jedoch anhand des Urteils des Bundesverfassungsgerichts gelöst werden muss. An dieser Stelle müssen entsprechende Erleichterungen geschaffen werden. Ich muss aber auch ganz klar sagen: Die großen Horrorszenarien seitens der Wirtschaftsverbände, dass die Erbschaftsteuer dazu geführt habe, dass Unternehmen in den Ruin getrieben worden seien, lassen sich mit Beispielen nicht belegen. Das sage ich ganz klar und deutlich.

Meine Damen und Herren, wir Sozialdemokraten gehen von folgenden Grundsätzen aus: Die SPD-Fraktion setzt sich für eine gerechtere Besteuerung von großen Einkommen und Vermögen ein. Der Grundsatz, dass starke Schultern mehr tragen können und müssen als schwache, muss auch bei der Vererbung von Vermögen gelten.

(Beifall bei der SPD)

Die SPD-Fraktion bekennt sich zur Erbschaftsteuer als ein wichtiges Element des bundesdeutschen Steuersystems. Die Ziele der Leistungsgerechtigkeit sowie der Chancengleichheit können nur mit ihr effektiv verfolgt werden.

Die SPD-Fraktion will auch zukünftig große Vermögen angemessen zur Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben heranziehen, z. B. zur Finanzierung der Zukunftsaufgaben wie Investitionen in die Bildung. Deshalb muss jegliche Reform der Erbschaftsteuer dazu führen, dass das Steueraufkommen zumindest in der derzeitigen Höhe garantiert wird.

Die SPD-Fraktion will auch mit einer zügigen Änderung des Erbschaftsteuergesetzes dafür sorgen, dass endlich Klarheit für künftige Erblasser und ihre Erben geschaffen wird.Wir wollen eine möglichst einfache Erbschaftsteuerregelung, denn das „Koch-Weimar-Konzept“, das in diesem Zusammenhang diskutiert worden ist, ist aufgrund seiner Komplexität ungeeignet;und es ist – um dies klar zu sagen – bei vielen Länderfinanzministern durchgefallen.

Es ist unser Ziel,Erbschaften gerecht zu besteuern.Es soll eine durchschnittliche Erbschaftsteuer geben. Die Erbschaften sollen nicht stärker besteuert werden als bisher. Ein Einfamilienhaus muss auch in Zukunft steuerfrei vererbt werden können.

Meine Damen und Herren, die Gerechtigkeit verlangt dagegen, dass wir von den Erben großer Erbschaften für die Gesellschaft einen höheren Beitrag verlangen. Deshalb sollen von der Weitergabe großer Privatvermögen nicht nur die Erben profitieren, sondern auch die Gesellschaft soll einen gerechten Anteil bekommen, um damit wichtige öffentliche Aufgaben zu finanzieren.Hierauf habe ich bereits hingewiesen.

Im internationalen Vergleich des Erbschaftsteueraufkommens zeigt sich, dass Deutschland zu den Ländern gehört, die eine niedrige Erbschaftsteuer haben. Wir wollen ein Erbschaftsteuerrecht mit einem gerechten Bewertungsmaßstab. Privat genutztes Eigentum soll, um dies noch einmal zu verdeutlichen, auch in Zukunft für Kinder und Ehegatten im Erbschaftsfall steuerfrei bleiben, und zwar nach der Devise, dass Omas Häuschen bei einer Vererbung selbstverständlich steuerfrei bleiben soll. Das macht allerdings eine Mehrbelastung größerer Erbfälle sowie entfernter Erben notwendig.

Die vom Verfassungsgericht geforderte Änderung der Vermögensbewertung ist längst überfällig. Einhergehend

mit den erforderlichen und deutlichen Höherbewertungen der Vermögen müssen die Steuersätze sinken. Eine in der Summe höhere steuerliche Belastung von Erbschaften ist von unserer Seite nicht geplant.

Meine Damen und Herren, das sind klare Vorgaben, die sich die SPD-Fraktion gestellt hat. Wir gehen davon aus, dass diese Vorgaben in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe realisiert werden können. Gerade als Vertreter eines Landes wie Hessen sind wir der Auffassung, dass die Erbschaftsteuer ein wichtiger Bestandteil des Steuersystems bleiben muss. Wir brauchen die Erbschaftsteuer als Einkommen des Landes Hessen. Ohne dieses Aufkommen hätten wir erhebliche Probleme, die Aufgaben des Landes zu finanzieren. Aus diesem Grunde bin ich eigentlich dafür dankbar, dass es in diesem Hause – unabhängig von unterschiedlichen Positionen in Einzelfällen – eine klare Positionierung gibt und dass sowohl CDU, SPD als auch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die Beibehaltung der Erbschaftsteuer sind.

Wir müssen die Erbschaftsteuer auf der Basis des Urteils des Bundesverfassungsgerichts neu ordnen. Wir müssen dafür sorgen, dass es bei dem Steueraufkommen bleibt, denn diese 4 Milliarden c brauchen wir, um die Aufgaben des Staates erfüllen zu können. In diesem Sinne warten wir gespannt darauf, was sich in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe ergeben wird. Wir sind uns aber sicher, dass diese Grundsätze, die wir genannt haben, umgesetzt werden.

Die FDP-Fraktion wird, wenn sie an die Landesfinanzen denkt, noch einmal froh darüber sein, dass die beiden großen Parteien in Berlin eine Reform des Erbschaftsteuerrechtes umsetzen. Die Erbschaftsteuer ist notwendig; und sie hat zur sozialen Gerechtigkeit unseres Steuersystems ihren Beitrag zu leisten. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Kahl. – Das Wort hat Herr Staatsminister Weimar.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Dies ist eine geradezu gespenstische Debatte, die wir führen, weil die Koch-Steinbrück-Arbeitsgruppe in diesem Zusammenhang intensiv arbeitet. Jeder weiß, dass diese Arbeiten sehr weit gediehen sind, in geraumer Zeit vor ihrem Abschluss stehen sowie alle entsprechenden Grundentscheidungen gefallen sind.

Es ist natürlich zulässig, andere Positionen zu vertreten. Das mag sein, doch bringt uns dies keinen Millimeter weiter voran. Der Entschluss ist gefallen, dass es die Erbschaftsteuer weiterhin geben wird und dass die Ausgestaltung nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vorzunehmen sein wird.

Die Parameter, die von Herrn Kollegen Kahl genannt worden sind, möchte ich aus meiner Sicht noch einmal aufgreifen. Es ist wichtig, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu der gesetzten Frist umzusetzen, sodass demzufolge eine Rechtssicherheit besteht.

In Zusammenhang mit den Unternehmensübertragungen gibt es die Zusage, dass die Erbschaftsteuer entsprechend entfällt bzw. anders gestaltet wird. Außerdem ist ange

dacht, Ehegatten und Kinder besonders zu schonen, die Progressivität des Tarifs beizubehalten sowie das Erbschaftsteueraufkommen in Höhe von 4 Milliarden c sicherzustellen. Das ist aber nicht so einfach, wie es sich anhört.

Man muss auch sehen, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das besagt, dass insbesondere Immobilien mit dem Verkehrswert anzusetzen seien, in Bezug auf die Erbschaftsteuer natürlich eine wesentliche Verschiebung der Bemessungsgrundlage bringen wird, sodass man über Verschonungen respektive den Tarif Korrekturen vornehmen muss, die wiederum den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechen müssen. Daher wird in diesem Zusammenhang sehr viel gerechnet; und es wird nachdrücklich versucht,diese Dinge in die richtigen Bahnen zu leiten.

Eines wird jedoch nicht funktionieren – da bin Herrn Kollegen Kahl dankbar –: Wir werden keine Erhöhung der Erbschaftsteuer durchführen. Man könnte natürlich einerseits die Ansicht vertreten, die Erbschaftsteuer gehöre abgeschafft. Andererseits könnte man auf die Idee kommen, zu sagen, auf Immobilien und Kapitalvermögen sind jährlich entsprechend kleine Abschläge zu bezahlen, die die Erbschaftsteuer am Ende unnötig machen würden. Was wir in diesem Zusammenhang allerdings machen müssen – unabhängig von der Grundentscheidung, die ich an dieser Stelle voll mittrage –, ist, zu beobachten, was insgesamt passiert.

Wir müssen z. B. beobachten, was gerade in Österreich passiert, nämlich die Tatsache, dass gegen einen geringen Aufschlag auf die Zinsabschlagsteuer die Erbschaftsteuer ganz abgeschafft wird. Nach den Erkenntnissen, die mir vorliegen, soll die Erbschaftsteuer sowohl in Belgien als auch in Schweden – hier bin ich mir nicht ganz sicher – abgeschafft werden. Daher stelle ich fest, dass dies eine Entwicklung ist, die wir im internationalen Vergleich erkennen müssen, denn die Mobilität großer Vermögen – –

(Reinhard Kahl (SPD): Das steigt alles mit der Anzahl der Erben!)

Herr Kollege Kahl, Sie können natürlich immer derart argumentieren, dass starke Schultern auch vieles tragen müssten. Ich sage Ihnen aber, wenn diese starken Schultern das Land verlassen, dann hat man von dieser ganzen Sache gar nichts. Das ist einer der Punkte, die wir natürlich im Auge behalten wollen. Ich will das lediglich anmerken.

(Beifall bei der CDU)

Die Kündigung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Österreich kann natürlich nur eine begrenzte Wirkung haben, denn wenn jemand vollständig nach Österreich geht und sein Vermögen überträgt, zahlt er keine Erbschaftsteuer mehr; und es soll nicht nur Sportler geben, die dies tun. Daher müssen wir wenigstens aufpassen.

Wir haben uns nun so entschieden. Ich will das ausdrücklich sagen, und dazu stehe ich. Es ist aber nicht ganz unsinnig, darüber nachzudenken, wo wir im Kontext der umliegenden Länder und der dortigen Entwicklungen stehen. Ich glaube, ohne diese Überlegungen kann man hier nicht vorgehen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Ich glaube, wir müssen auch die psychologische Komponente sehen. Die Erbschaftsteuer zum jetzigen Zeitpunkt insgesamt abzuschaffen wäre sicherlich auch psycholo

gisch ein Fehler. Denn es würden wieder Diskussionen über die Vermögenswerte hochkommen, die nicht übertragen werden, über die Frage, ob Reiche dann gar keine Steuern mehr bezahlen usw. Wir müssen auch gucken, dass die Zumutung für die vielen Menschen, die beobachten, was im Steuerrecht passiert, nicht zu intensiv wird. Man kann immer von Internationalität und Wettbewerb reden. Aber letztendlich muss man sich in dem Zusammenhang auch mit der Reaktion des Bürgers auseinandersetzen, der nicht reich ist, der nicht besonders wohlhabend ist, der jeden Morgen zur Arbeit geht, der jeden Abend zurückkommt und einigermaßen über die Runden kommt. Ich spreche als Finanzpolitiker bewusst auch ein solches Thema hier an, weil ich glaube, dass wir einen Beitrag dazu leisten müssen, dass verstanden wird, was wir machen. Deshalb ist es richtig und vernünftig, die Erbschaftsteuer zu erhalten, sie nicht zu erhöhen und insbesondere die Gruppen, die ich benannt habe, weiter freizustellen bzw. sie steuerlich zu entlasten.

Die Erhöhung der Steuereinnahmen – wie es die GRÜNEN wollten – lehne ich an der Stelle ausdrücklich ab.Bei aller grundsätzlichen Bereitschaft halte ich es auch für sehr problematisch – ich habe in der Föderalismusreform II zu dem Thema gesprochen –, das an die Länder zu delegieren und ein eigenes Hebesatzrecht zu machen. Denn dann würde innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ein Wettbewerb über Wohnsitze entstehen, der nach meiner Meinung insgesamt nicht positiv ist. Ich will gar nicht mehr dazu sagen. Da dies aber ein Punkt ist, der angesprochen wurde, muss ich wenigstens vom Grundsatz her etwas dazu sagen.

Wo wir sehr aufpassen müssen – ich glaube, das muss im Interesse aller Beteiligten sein –, ist bei der Frage, wie die Renditen von Immobilien in Zukunft unter erbschaftsteuerlichen Gesichtspunkten noch aussehen. Wir leben heute in beachtlichem Umfang davon,dass Menschen sich für ihre Rente, für ihre Alterssicherung auch in Immobilien engagieren, natürlich auch aus öffentlichem Wohnungsbau und vielem mehr, dass sie sozusagen das zweite Haus,die zweite,die dritte Wohnung bauen,weil sie sagen: Ich möchte für mein Alter eine verlässliche Einkunft neben der Rente haben. – Die Rendite ist schon heute ziemlich schmal. Wenn man da drangeht – wenn auch nur der Verdacht aufkommt, dass es gegenüber der bisherigen Situation im Erbrecht, wo durch die Abschläge und die reduzierten Wertfeststellungen eigentlich keiner ein Problem hatte, wenn er nicht sonstiges großes Vermögen hatte –, dann befürchte ich, dass der Wohnungsmarkt Schaden erleiden kann.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. Jürgen Walter (SPD))

Das muss nicht sein. Denn wir sind in dem Bereich erheblich auf privates Kapital angewiesen. Das sollte auch weiterhin dorthin fließen.

(Norbert Schmitt (SPD): Da sind wir uns einig! Wenigstens hier!)

Schließlich komme ich zu dem Punkt Betriebsübergang. Dort hat es schon eine Vereinbarung gegeben. Nachdem alle Beteiligten nachgerechnet haben und man die produktiven und die nicht produktiven Vermögensteile auseinanderdividiert hat, hat man festgestellt, dass es für diejenigen, die sich große Hoffnungen auf die Regel gemacht haben, am Ende steuerlich gar nicht mehr so gut aussieht. Deswegen wird man sicherlich über Abschmelzungslösungen und Sonstiges reden müssen, die auf der einen