Protokoll der Sitzung vom 26.09.2007

ein Termin vorgesehen ist und ob die Untersuchung auch tatsächlich von der Krankenkasse bezahlt wird.Deswegen nehmen deren Kinder an solchen Untersuchungen nicht teil.

Das Gesetzesvorhaben hat also zum einen das Ziel, dass die Untersuchungsquote gesteigert wird. Die Eltern sollen daran erinnert werden. Die Eltern, deren Kinder daran nicht teilgenommen haben, sollen auf die Vorsorgeuntersuchungen aufmerksam gemacht werden. Die Jugendämter sollen gezielt darüber informiert werden, wenn sich Eltern weigern, ihre Kinder zur Vorsorge zu bringen.Dann sollen über die sogenannte G-Struktur Hilfen angeboten werden können.

Im Jahr 2005 haben in Deutschland ca. 80 % der Kinder an allen Vorsorgeuntersuchungen teilgenommen.Wir wissen aber, dass es z. B. bei Kindern mit Migrationshintergrund nur 56 % waren. Bei den Kindern mit einem sozial schwierigeren Status haben 72 % an allen Untersuchungen teilgenommen.

Das hat sehr häufig damit zu tun, dass die Eltern darüber sehr schlecht aufgeklärt und über die Vorsorgeuntersuchungen nicht informiert sind. Es würde also auch bei den Kindern, bei denen wir nicht von Misshandlung oder bewusster Vernachlässigung sprechen, durch die Verbindlichkeit ein großer Vorteil erreicht werden. Denn die Erinnerung an die Untersuchungen wird dazu führen, dass wir eine höhere Wahrnehmungsdichte bei den Vorsorgeuntersuchungen erreichen werden.

Das ist der eine Bereich, den wir mit dem Gesetzesvorhaben ändern wollen. Wir wollen damit einen besseren Schutz der Kinder erreichen.

Das heißt aber auch, dass sicher noch etwas anderes dazugehört. Man muss sich auch fragen: Was bedeutet das Thema „Schutz der Kinder“ eigentlich? Wie schaffen wir ein gut angelegtes und dichtes Netz für die Kinder? Wie kann das immer stärker geschlossen werden?

Das heißt auch, dass der Staat dort ein Wächteramt zugunsten der Kinder ausüben muss, wenn die Eltern ihre Pflichten nicht wahrnehmen. Auf der anderen Seite sichern wir aber auch ganz klar ab, dass diejenigen, die als Arzt oder Hebamme feststellen, dass es eine Vernachlässigung bzw. Probleme gibt, sich an das Jugendamt wenden können und eine bessere Rechtsposition bekommen, als das heute schon der Fall ist. Sie werden also eine größere Sicherheit haben,wenn weitere Hilfen notwendig werden.

Dieses staatliche Wächteramt und der Grundsatz der Vorsorge sowie die Verbesserungen für die Kinder sind für uns die ganz wichtigen Parameter, aufgrund derer wir sagen, dass es sinnvoll ist, ein solches Gesetz zu machen.Wir wollen in ganz enger Zusammenarbeit mit der Universitätsklinik in Frankfurt ein Kindervorsorgezentrum schaffen.

Wir sehen vor, dass in dem Gesetz auch das sogenannte Neugeborenenscreening geregelt werden soll. An dem nehmen heute zwar fast 99 % der Kinder teil. Wir sehen aber auch, dass die höhere Verbindlichkeit trotzdem ganz wichtig ist. Bei dem Neugeborenenscreening geht es darum, dass die Kinder in ihren ersten Lebenstagen einen Bluttropfen abgeben. Die Eltern wissen das. Er wird aus der Ferse entnommen.

Wenn das Blut rechtzeitig untersucht wird, können schwere Krankheiten verhindert werden, die während der ersten 14 Lebenstage behandelt werden müssen. Das heißt, dort muss massive Aufklärungsarbeit geleistet wer

den, und an die Untersuchung muss schnell erinnert werden, damit die schweren Stoffwechselstörungen, die behandelt werden können, auch tatsächlich behandelt werden.

Ich möchte Ihnen gerne ein Beispiel für eine solche Erkrankung nennen. Das ist Hypothyreose, also die Unterfunktion der Schilddrüse.Unbehandelt führt sie zu schweren geistigen und körperlichen Störungen. Wenn die Behandlung während der ersten 10 bis 14 Lebenstage mit der Gabe von Hormonen einsetzt, kann das verhindert werden. Die Kinder können also mit der Untersuchung besser geschützt und gefördert werden.

Ich denke, dafür gibt es sowohl bei den Kinderärzten als auch in der gesamten Bevölkerung einen großen Rückhalt. Denn es geht hierbei darum, die Schutzfunktion des Staates und die frühe Aufklärung zugunsten der Kinder weiter zu verbessern.

Uns geht es mit diesem Gesetzesvorhaben zum Gesundheitsschutz der Kinder auch darum, per Gesetz deutlich zu machen, was an Maßnahmen beim vorsorgenden Gesundheitsschutz notwendig ist.Auf der anderen Seite geht es aber auch um weitere Maßnahmen, die wir hier schon häufiger diskutiert haben. Das betrifft die Struktur mit den Familienhebammen, die Netze mit den Jugendämtern, der Polizei und der Justiz, aber auch mit den Gesundheitsämtern und vielen anderen.Diesen Netzen muss stärker zur Geltung verholfen werden, damit überall vor Ort ein koordiniertes Vorgehen zum Kinderschutz tatsächlich möglich wird.

Auf der einen Seite soll es also die gesetzliche Pflicht geben. Auf der anderen Seite soll es die Interventions- und Hilfestrategien geben, die mit den Ämtern vor Ort zu entwickeln sind, damit in Krisensituationen die Kinder besser geschützt werden können und ihnen besser geholfen werden kann. Das ist für uns eine ganz wichtige Herangehensweise. Damit wollen wir den Schutz der Kinder und die Gesundheit der Kinder tatsächlich dauerhaft deutlich verbessern.

Ich will einen weiteren Punkt nennen, den wir mit diesem durchaus kurzen Gesetzentwurf auch noch regeln wollen. Dabei geht es um den Nachweis des Impfstatus, wenn das Kind eine Kindertageseinrichtung besuchen soll.Wir wissen, dass in den vergangenen Jahren in Deutschland eine immer größere Impfmüdigkeit entstanden ist.Trotz vieler Aufklärungskampagnen kam es z. B. im vergangenen Jahr in Nordrhein-Westfalen wieder zu einer echten Masernepidemie.

Das heißt, wir müssen durch die Vorlage des Nachweises des vorhandenen Impfschutzes wieder erreichen, dass die Kinder, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können, geschützt bleiben und nicht dadurch gefährdet werden, dass einige Eltern auf den Impfstatus ihrer Kinder überhaupt nicht achten. Entweder vergessen sie es – das wird aber als eine Leistung von den Krankenkassen bezahlt –,oder sie umgehen es bewusst.Dann müssen eben deren Kinder aus der Einrichtung herausbleiben, es sollen aber nicht die Kinder Schwierigkeiten haben, die aus gesundheitlichen Gründen an einer Impfung nicht teilnehmen können.

Unser Ziel ist es, gemeinsam mit allen Akteuren des Gesundheitswesens eine bessere Durchimpfungsrate der Kinder zu erreichen. Das soll auch dadurch geschehen, dass der Gesetzgeber deutlich macht, dass er darauf Wert legt, dass die Impfungen durchgeführt werden. In

Deutschland sollen auch alle wieder bei diesem Thema tatsächlich mitarbeiten.

Im Vergleich der Bundesländer weist Hessen kein schlechtes Ergebnis auf. Hessen hat eher eines der besseren. Aber es gehört auch dazu, festzustellen, dass es nach wie vor eine Impfmüdigkeit gibt. Das wird auch bei den Schuleingangsuntersuchungen häufig dokumentiert. Deswegen ist es uns wichtig, dass die Eltern verpflichtet werden, diese Impfnachweise vorzulegen.

Wir wollen mit diesem Gesetzesvorhaben einen ganz wichtigen Baustein zum besseren Schutz der Kinder in Deutschland liefern. Ich sage es hier auch noch einmal: Mir wäre es lieber gewesen, es hätte nicht jedes Land seinen eigenen Gesetzentwurf auf den Weg bringen müssen. Wir wollten ein gemeinsames bundeseinheitliches Gesetz haben, mit dem alle Kinder geschützt würden.

Inzwischen ist das Saarland mit uns den Weg gegangen,einen eigenen Gesetzentwurf vorzulegen. Rheinland-Pfalz bereitet das gerade vor. Auch in Bayern wird es gerade vorbereitet.

Es wird sich trotzdem kein ganz lückenloses Netz ergeben. Denn wenn der Arzt in einem anderen Bundesland ist, wird das zu Schwierigkeiten führen. Das Problem wird also gerade an den Ländergrenzen auftreten. Wir haben dort noch keine Erfassung zu 100 %. Deswegen können dort tatsächlich nicht alle Familien aufgesucht werden. Beim Wechsel des Wohnorts und bei vielem mehr wird es an der einen oder anderen Stelle Probleme geben.

Trotzdem sind wir der Auffassung, dass wir damit einen Weg beschreiten, der die Gesundheit der Kinder verbessern wird, bei dem aber der Schutz der Kinder auch dadurch verbessert wird, dass die Familien aufgesucht werden, deren Kinder nicht an den Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen. In vielen Fällen werden dann tatsächlich weitere Unterstützungsleistungen gegeben werden müssen.

Frau Ministerin, die für die Fraktionen vorgesehene Redezeit ist bereits abgelaufen.

Ich möchte gerade zum Ende meiner Rede kommen.– Ich denke, wir konnten aufgrund der Anhörung feststellen, dass es bei diesem Thema hier im Landtag in vielen Punkten einen breiten Konsens gibt. Ich hoffe, wir werden im Ausschuss den Gesetzentwurf gemeinsam sehr zügig befürworten können. Denn uns geht es darum, dass wir den Schutz der Kinder und die Gesundheit der Kinder tatsächlich noch ein Stück weit verbessern. Wir wollen das Netz zum Schutz der Kinder weiter verbessern. Denn es kommt auf jedes einzelne Kind an.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Das Wort hat Frau Kollegin Schulz-Asche für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Thema „Schutz von Kindern vor Vernachlässigung,Misshandlung und Gewalt“ bewegt uns alle, denn wir wissen, dass es immer Familien geben wird, die ihre Kinder aus den verschiedensten Gründen nicht ausreichend betreuen, in ihrer Entwicklung nicht fördern und nicht unterstützen. Diese Kinder, aber auch diese Familien brauchen unsere Hilfe.

Vor einem Jahr haben wir hier im Landtag eine Anhörung durchgeführt, die sich mit dem Thema „Schutz vor Misshandlung,Gewalt und Vernachlässigung“ befasst hat.Lassen Sie mich die Ergebnisse dieser Anhörung kurz zusammenfassen.

Erstens. Die meisten Anzuhörenden gingen davon aus, das eine verbindlichere Gestaltung der vorsorgenden Gesundheitsuntersuchungen von Kindern, der sogenannten U 1 bis U 9, zu einem besseren Kinderschutz beitragen kann, dass die Folgen von Vernachlässigung und Gewalt wahrscheinlich besser erkannt und die Eltern frühzeitiger beraten werden können.

Zweitens.Ein zweites Ergebnis dieser Anhörung war,dass Gesundheitsuntersuchungen alleine nicht ausreichend sind, den Schutz der Kinder zu gewährleisten. Die zeitlichen Abstände zwischen den einzelnen Untersuchungen sind viel zu groß, um auf akute Krisen reagieren zu können. Das gilt vor allem für sehr kleine Kinder, wo manchmal wenige Tage darüber entscheiden, ob es zu Schädigungen oder gar lebensbedrohlichen Situationen kommt.

Drittens. Deswegen wurde empfohlen, nicht unbedingt zusätzliche Programme oder neue Modellprojekte zu schaffen, sondern die vorhandenen Angebote besser zu koordinieren, die Kooperation verbindlicher zu gestalten und die verschiedenen Hilfsangebote vor Ort besser miteinander zu vernetzen.

Viertens. Ein weiteres Ergebnis der Anhörung war, dass es unbedingt notwendig ist, die Menschen, die mit Kindern zusammenarbeiten, fort- und weiterzubilden. Lassen Sie mich zwei Beispiele, die in dieser Anhörung genannt wurden und die mich sehr beeindruckt haben, anführen. Die eine Erkenntnis war, dass vielen Medizinern, aber auch dem Pflegepersonal eine entsprechende Ausbildung in Forensik fehlt, sodass sie nicht erkennen können, ob einem Kind eine Verbrühung zugefügt worden ist oder ob es sich um einen Unfall handelt. Ich denke, das zeigt, wie wichtig es ist, eine verstärkte Fort- und Weiterbildung zu betreiben.Weiter haben wir von einem konkreten Fall gehört, dass ein Kind mehrfach in Krankenhäusern und Arztpraxen behandelt wurde, aber nicht erkannt wurde, dass es eine ganze Reihe verheilter älterer Verletzungen hatte. Nur weil der Vater sich selbst beim Jugendamt gemeldet hat, wurde überhaupt klar, dass hier ein Fall andauernder Kindesmisshandlung vorlag.

Beide Beispiele zeigen, wie wichtig es ist, vorhandene Einrichtungen, die Jugendhilfe und die Jugendämter besser miteinander zu vernetzen sowie die dort Tätigen fortzubilden. Deshalb sind wir für verbindlichere Gesundheitsuntersuchungen, aber diese Untersuchungen sind alleine nicht ausreichend. Es besteht sogar die Gefahr, dass viele den Eindruck haben, mit einem solchen Gesetz sei genug getan, und die Gesellschaft habe sich nicht weiter mit diesem Thema zu befassen. Von daher gesehen denken wir, dass wir die Verbindlichkeit der Untersuchungen mit flächendeckender Familienunterstützung und Maßnahmen der Prävention so vernetzen müssen, dass Ver

nachlässigung und Gewalt gar nicht erst um sich greifen können. Mit unserem Änderungsantrag versuchen wir, die Gesundheitsuntersuchungen um die notwendigen präventiven Angebote zu erweitern.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Dabei gehen wir am Anfang deutlicher, als es in der Vorlage der Landesregierung der Fall ist,darauf ein,das es die Aufgabe des Staates und der Gesellschaft ist, gegenüber Kindern einen Schutzauftrag wahrzunehmen. Wir denken, dass das sehr viel deutlicher formuliert werden muss, als es bisher der Fall war. Des Weiteren wollen wir durch flächendeckende Angebote Eltern in ihrer Kompetenz, in dem Wissen stärken,was für ihr Kind gut und was schlecht ist. Elternkompetenz und Kindeswohl gehören untrennbar zusammen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Florian Rentsch (FDP))

Wir wollen der Jugendhilfe, der Eingliederungshilfe und dem öffentlichen Gesundheitsdienst keine neuen Aufgaben übertragen,da diesen bereits nach dem SGB VIII und dem SGB XII und demnächst auch nach dem Hessischen Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst Aufgaben übertragen sind. Deswegen kommen auf die örtlichen Träger, die Kommunen, keine zusätzlichen Kosen zu. Aber das Land und die Kommunen müssen gemeinsam sicherstellen, dass die Weiterentwicklung und die Vernetzung der bestehenden Instrumente der Eltern- und Familienberatung sowie des Kinderschutzes wirklich im Rahmen der Gesetze gewährleistet werden.

Wir wollen außerdem die Aufgaben der örtlichen Jugendhilfeträger und der Gesundheitsämter, die zur Verbesserung des Schutzes von Kindern vor Vernachlässigung, Misshandlung und Gewalt beitragen können, genauer festlegen und definieren. Auch hier geht es nicht darum, neue Instrumente zu schaffen, sondern die vorhandenen Instrumente effizient einzusetzen und weiterzuentwickeln, um die Kinder in den Mittelpunkt des Interesses der verschiedenen Träger zu stellen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Etablierung von Netzwerken, die den Eltern präventiv, interdisziplinär, niedrigschwellig und sanktionsfrei tatsächlich zur Verfügung stehen, bedarf eines flächendeckenden Angebots an Hilfe-, Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen mit der Zielrichtung, die Kinder zu schützen, aber auch den Eltern Hilfe zur Verfügung zu stellen.

Die Sicherung des Kinderschutzes ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Deswegen muss klar sein, dass das Land Ausbildung und Fortbildung unterstützen muss. Das ist nämlich nicht unbedingt Sache der kommunalen Träger. Die Qualifizierung und die Weiterbildung der betroffenen Berufsgruppen ist eine Notwendigkeit, und wir sind der Meinung, dass sich das Land nicht nur ideell, sondern auch finanziell beteiligen muss. Wir sind außerdem der Meinung,dass wir,ähnlich wie in anderen Bundesländern, eine Hotline brauchen, um auf akute Fälle von Misshandlung schnell reagieren zu können.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir wollen eine Kindergarteneingangsuntersuchung im dritten Lebensjahr einführen, denn es besteht eine Lücke von zwei Jahren zwischen der U 7 und der U 8, die endlich

geschlossen werden muss. Die Kindergarteneingangsuntersuchung, die wir in diesem Hause schon mehrfach gefordert haben, soll nicht nur Auskunft über den Gesundheits- und Entwicklungsstand eines Kindes geben, sondern soll den Eltern auch Hilfestellung dabei geben, Betreuungseinrichtungen und Fördermöglichkeiten für ihre Kinder zu finden. Die U 1 bis U 9 sind nicht ausreichend. Wir brauchen eine zusätzliche, auch auf die Qualität von Bildungs- und Betreuungseinrichtungen in Hessen ausgerichtete Untersuchung, nämlich eine Kindergarteneingangsuntersuchung.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Florian Rentsch (FDP))

Wir haben in unseren Gesetzentwurf einen weiteren Punkt aufgenommen, den wir – nach Rücksprache mit dem Datenschutz – noch klären müssen. Es ist tatsächlich so, dass hier sehr umfangreiche und sensible Daten aufgenommen werden, die sowohl etwas über die Entwicklung eines Kindes als auch über die Situation der Eltern aussagen. Von daher gesehen sind wir zu Recht darauf hingewiesen worden, darauf zu achten, inwieweit die erhobenen Datenmengen tatsächlich effektiv genutzt werden und wirklich zu einem besseren Schutz von Kindern führen. Wir haben deshalb in § 10 nach unserem Vorschlag eine präzise Formulierung eingefügt, die besagt, dass die Wirksamkeit des Gesetzes evaluiert werden muss – unter dem Aspekt, ob es nicht andere Möglichkeiten gibt, gleiche Ergebnisse erzielen, ohne so große Datenmengen erheben zu müssen.Auf der anderen Seite war ein Ergebnis der Anhörung, dass das Kindeswohl natürlich vor Elternrecht geht und dem auch die Datenerhebung unterzuordnen ist.

Lassen Sie mich das Fazit ziehen. Wir reden hier über ein Thema, das immer dann, wenn schlimme Fälle bekannt werden,in der Öffentlichkeit aufgeregt und oft wenig zielführend diskutiert wird. Kindervernachlässigungen entstehen selten überraschend und erst in akuten Krisen. Es handelt sich meistens um einen chronischen Mangelzustand hinsichtlich der physischen, emotionalen und sozialen Versorgung eines Kindes. Die betroffenen Eltern sind oft überfordert, die alltäglichsten Dinge des Lebens zu organisieren und zu regeln. Das beginnt manchmal schon bei der täglichen Versorgung von Kleinkindern mit Nahrung, mit Kleidung, mit Sauberkeit und Pflege, und setzt sich fort in dem Fehlen von Zuwendung, Schutz oder Zärtlichkeit.

Deswegen sind neben der verpflichtenden Teilnahme an den Gesundheitsuntersuchungen die Förderung von Elternkompetenz und niedrigschwellige Angebote für Familien in Not unabdingbar. Ebenso unabdingbar sind die Verlässlichkeit und Verbindlichkeit dieser Angebote. Nur in dieser Einheit wird es uns gelingen, den Kinderschutz in Hessen zu verbessern und den Kindern tatsächlich zu helfen.