Herr Kollege Beuth, entschuldigen Sie mich kurz. – Ich darf Sie bitten,der Berichterstattung des Berichterstatters zuzuhören. Nur dann wissen Sie, über was wir gleich verhandeln werden. Ich bitte nochmals um Ruhe im Saal. – Herr Beuth, bitte.
Vielen Dank,Frau Präsidentin.– Der Rechtsausschuss hat hierzu in seiner Sitzung am 9. Mai 2007 einvernehmlich eine schriftliche Anhörung zu Art. 1, 2 und 4 beschlossen und durchgeführt. Der Rechtsausschuss hat ferner in seiner Sitzung am 22. August 2007 beschlossen, den Ältestenrat als mitberatenden Ausschuss zu beteiligen.
Der Ältestenrat hat sich in seiner Sitzung am 28. August 2007 mit der Verlängerung bzw. Nichtverlängerung der Geltungsdauer des Bannmeilengesetzes beschäftigt und ist zu dem Ergebnis gekommen, dem Rechtsausschuss zu empfehlen, keine Änderungen im Gesetzentwurf vorzunehmen.
Der Rechtsausschuss hat den Gesetztenwurf in seiner Sitzung am 12. September 2007 beraten und ist mit den Stimmen der CDU gegen die Stimme der FDP bei Enthaltung
Vielen Dank, Herr Kollege Beuth. – Nun hat sich als Erster der Kollege Beuth zu Wort gemeldet. Die Redezeit beträgt fünf Minuten.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! In aller Kürze und stichwortartig noch ein paar Sätze zu dem Dritten Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung befristeter Rechtsvorschriften. Ich denke, es ist klug und richtig, wie wir das in den vergangenen Jahren gemacht haben,dass wir immer wieder prüfen, ob wir die Gesetze, die wir fünf Jahre zuvor gemacht haben, in der richtigen Form verabschiedet haben. Deswegen ist es gut,dass wir zum einen an der Befristung festhalten und der Verlängerung der Gesetze zustimmen, nachdem sie dort, wo es möglich war – darüber werden wir gleich einen Streit führen –, evaluiert wurden.
Da sind wir bei einem Punkt, der, wie ich finde, ganz ordentlich und gut ist, nämlich bei der Frage des Art. 2. Dort geht es um die Änderung des Gesetzes zur Sicherstellung der Finanzausstattung von Gemeinden und Gemeindeverbänden. Die Tatsache, dass wir keine Erfahrung mit der Anwendung des Gesetzes haben, ist im Grunde genommen eine positive Nachricht,weil es das unterstreicht, was wir in den vergangenen achteinhalb Jahren immer wieder im Hessischen Landtag gesagt haben: wie kommunalfreundlich diese Landesregierung und dieser Hessische Landtag sind. Deswegen war es nicht notwendig, die unter dem Gesichtspunkt der Konnexität vorgesehene Regelung in Anspruch zu nehmen.
Insofern ist es gut, dass wir hier mangels einschlägiger Erfahrung keine Evaluierung haben vornehmen können.
Das könnte man an anderer Stelle bei der Änderung des Hessischen Gesetzes über den Bau und die Finanzierung öffentlicher Straßen durch Private genau andersherum sehen. Da ist es eher schade, dass es noch nicht zu einer unmittelbaren Anwendung gekommen ist. Gleichwohl wollen wir die Möglichkeit der privaten Finanzierung öffentlicher Straßen weiterhin öffnen. Deswegen muss dieses Gesetz auch weiterhin seine Geltung behalten.
Meine Damen und Herren, darüber hinaus ist es gut und richtig und auch effizient, wenn die Landesregierung bei dem Jagdgesetz und auch bei dem Börsenaufsichtsgesetz zunächst darauf hinweist, dass dort Änderungs- und Regelungsbedarf auf der Bundesebene besteht und dass wir deswegen zunächst die Geltungsdauer unserer Gesetze verlängern werden, um abzuwarten, wie sich der Bundesgesetzgeber in seinen Regelungskompetenzen einlässt, damit wir dann darauf reagieren, indem wir unsere hessischen Landesregelungen entsprechend ändern. Ich glaube, es ist effizient, was hier vorgetragen und vorgeschlagen wurde. Insofern sollten wir die Gesetze so beibehalten.
Beim Landgestüt Dillenburg kann man sagen, dass die Evaluierung eher nicht ausgeblieben ist,weil wir dort sehr
weitreichende Erklärungen dafür gefunden haben, warum dieses Gesetz für Pferdesport und Pferdezucht unverzichtbar ist. Dort hat die Evaluierung klar ergeben, dass wir eine Fortgeltung genau dieses Gesetzes brauchen. Dem wollen wir uns auch – Herr Landwirtschaftsminister, wo Sie gerade freundlich gucken – beugen und eine Verlängerung vorsehen.
Es bleibt am Ende der Streit, Frau Kollegin Beer, über die Notwendigkeit oder Nichtnotwendigkeit des Bannmeilengesetzes. Hierzu haben wir uns im Ausschuss miteinander ausgetauscht. Ich glaube, dass es vernünftig ist, dass wir unsere Verfassungsorgane vor unmittelbarem Druck von außen schützen und insofern die Möglichkeit eröffnen,
dass in der Bannmeile den besonderen Sicherheitsinteressen der Verfassungsorgane Rechnung getragen wird. Mit der Bannmeile – Sie haben das das eine oder andere Mal miterlebt, wenn Demonstrationen anstanden – kann aber auch der ordnungsgemäße Ablauf unserer Plenarveranstaltungen gesichert werden. Deswegen ist uns in der Anhörung seitens der Polizei vorgetragen worden, die hier für unsere Sicherheit sorgt und die die Gewähr leistet – –
Natürlich, so ist es, Frau Kollegin Beer. Sie müssen sich die Stellungnahme des Polizeipräsidiums Westhessen genau vornehmen. Sie können es gleich zitieren. Dann werden wir das noch in Ruhe miteinander ausdiskutieren können.
Ich glaube, dass es klug ist, dass wir das Bannmeilengesetz weiter fortsetzen, damit wir im Zweifel den Sicherheitsinteressen unseres Verfassungsorgans Rechnung tragen können. In diesem Sinne bitte ich Sie, dem Gesetzentwurf zuzustimmen und damit die Geltung der sechs Stammgesetze zu verlängern. – Vielen Dank.
Herzlichen Dank, Herr Kollege Beuth. – Die nächste Rednerin ist Frau Kollegin Hofmann für die SPD-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Beuth, Sie haben in sehr eindrucksvoller Weise belegt und auch ausgeführt, warum eine Evaluierung – das ist der Hauptstreitpunkt – der in Rede stehenden Gesetze vonnöten sei. Denn in vielen Bereichen sind anscheinend wenige Erkenntnisgewinne der Landesregierung vorhanden. In einem Bereich sind die Gesetze niemals zur Anwendung gekommen. Man hält es aber trotzdem für nötig, dass sie weiter bestehen. In einem anderen Bereich kann man sich nicht entscheiden. Unsere Auffassung ist: Wenn man Gesetze befristet, müsste man als Gesetzgeber in der Tat die Chance ergreifen, nach fünf Jahren zu überprüfen, wie die Rechtswirklichkeit aussieht, wie sich die Gesetze auf die rechtstatsächliche Praxis ausgewirkt haben. Das setzt eine
valide Datenbasis voraus, eben eine Evaluierung, um zu überprüfen, ob das Gesetz geändert werden muss, ob es abgeschafft werden muss oder ob es bestehen bleiben soll.
Das ist der Kernpunkt, den wir bei Ihnen kritisieren; denn solch eine ausführliche Evaluierung hat der Landesgesetzgeber in der Tat nicht durchgeführt. Sie brüsten sich immer mit dem großen Schlagwort des vermeintlichen Bürokratieabbaus. Hier haben wir es in der Tat nicht mit einem Abbau von Bürokratie zu tun. Nein, wir beschäftigen uns als Gesetzgeber hier mit der Frage, inwieweit befristete Gesetze, die jetzt auszulaufen drohen, in ihrer Geltungsdauer verlängert werden müssen. Wenn wir uns als Gesetzgeber separat mit dieser Frage beschäftigen müssen, dann sollten wir es auch mit einer Gründlichkeit und Genauigkeit tun, damit wir dem Gesetzgeber nicht noch mehr Arbeit machen, als er ohnehin schon hat.
Die Befristung ist also kein Selbstzweck. Sie darf auch nicht dazu führen, dass sie selbst unnötige Vorschriften schafft, mit denen wir uns als Gesetzgeber beschäftigen müssen. Deswegen fordern wir und bleiben auch dabei, dass bei solchen Gesetzen eine gründliche Evaluierung durchgeführt wird. Die vermissen wir hier.
Ich möchte aus unserer Sicht noch einen letzten Aspekt ansprechen.Wir haben sehr wohlwollend zur Kenntnis genommen, dass der Ältestenrat dem Vorschlag der FDP nicht nachgekommen ist und dem Plenum entsprechend die Empfehlung gegeben hat, das Bannmeilengesetz beizubehalten.
Aus unserer Sicht ist das Bannmeilengesetz kein Relikt aus dem 19. Jahrhundert, sondern der Ausdruck einer wehrhaften und einer sich selbst verteidigenden und sich selbst schützenden Demokratie und eines entsprechenden Parlamentarismus. Deswegen ist das Bannmeilengesetz weiter vonnöten. Es sollte aus unserer Sicht nicht abgeschafft werden.
Aber, ich habe es eingangs ausgeführt, wegen der fehlenden Evaluierung wird sich die SPD bei diesem Gesetzentwurf enthalten.
Herzlichen Dank, Frau Kollegin Hofmann. – Der nächste Redner ist Herr Kollege Dr. Jürgens für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich habe von dieser Stelle aus schon mehrfach Bedenken zur Sinnhaftigkeit einer generellen Befristung von Gesetzen geäußert, und das aus mehreren Gründen.
Erstens. Bei den Gesetzen, die aufgrund höherrangigen Rechts, der Verfassung oder Bundesrechts, zwingend notwendig sind, macht eine Befristung wenig Sinn, weil sie suggeriert, die Gesetze könnten auslaufen.
Zweitens.Wenn die in der Regel fünf Jahre lange Laufzeit nicht dazu genutzt wird, eine vernünftige Evaluierung durchzuführen, macht es noch weniger Sinn.
Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf erleben wir drittens, dass offenbar nicht einmal mehr der Anspruch besteht,
durch die Befristung eine tatsächliche Entrümpelung überflüssiger Vorschriften herbeizuführen. Wir erleben, dass auch die Geltung von Gesetzen verlängert wird, die in den letzten fünf Jahren nicht ein einziges Mal zur Anwendung gekommen sind. In einer Stellungnahme in der Regierungsanhörung ist sehr plastisch von einer Vorratsgesetzgebung die Rede gewesen. Vorratshaltung ist aber nach unserem Dafürhalten nicht zuvörderst Aufgabe der Gesetzgebung.
Ein anderes Problem erlebt man hier auch. Bei solchen Sammelgesetzen, mit denen einfach die Geltung von sechs Gesetzen verlängert wird, kann man die einzelnen Gesetze, die durchaus einer Diskussion wert wären, gar nicht mehr so diskutieren, wie es sinnvoll wäre. Frau Hofmann hat hier für die Beibehaltung des Bannmeilengesetzes argumentiert. Die Argumente, die sie genannt hat, sind das eine. In unserer Fraktion gibt es auch andere Erwägungen,ob es Sinn macht,dass sich die Demokratie vor allem wehrhaft nach außen zeigt, oder ob sie sich vielleicht auch für die Beteiligung von außen öffnen sollte. Es wäre sinnvoll,sich hier darüber zu unterhalten.Aber in einem Gesetzgebungsverfahren, in dem das sozusagen nebenbei gemacht wird, ist das sicherlich nicht fundiert möglich.
Auch für meine Fraktion gilt: Es gibt ein paar Punkte in dem Gesetz, die wir für richtig und sinnvoll halten. Deswegen werden wir es nicht ablehnen. Es gibt einige Punkte, die wir für unsinnig halten. Deswegen können wir dem Gesetzentwurf auch nicht zustimmen. Im Ergebnis werden wir uns ebenfalls der Stimme enthalten. – Danke schön.
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Jürgens. – Die nächste Rednerin ist Frau Kollegin Beer für die FDP-Fraktion.
Frau Präsidentin, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die FDP-Fraktion wird diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Aber nicht deswegen, Herr Kollege Dr. Jürgens, weil eine generelle Befristung von Gesetzen unsinnig wäre – wir kämpfen nach wie vor dafür, dass dies auch in den nächsten Jahren beibehalten wird –,
sondern weil eine Befristung von Gesetzen natürlich nur dann Sinn hat, wenn eine entsprechende Evaluation möglichst im Detail durchgeführt wird. Da gebe ich Ihnen recht.
Diese Evaluation wurde nicht durchgeführt. Dass man, wenn man diese Evaluation durchgeführt hätte, zu einem anderen Ergebnis hätte kommen müssen, zeigt sich unserer Meinung nach sehr deutlich beim Bannmeilengesetz. Denn, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, es ist in der juristischen Fachliteratur, sogar in der polizeirechtlichen Fachliteratur unumstritten, dass eine konsequente Anwendung der einschlägigen Vorschriften im Strafrecht, im Versammlungsrecht und im Polizeirecht völlig ausreicht, um den geordneten Ablauf der Parlamentssitzungen zu gewährleisten. Ich glaube, es hätte kein plastische