Protokoll der Sitzung vom 27.09.2007

Lassen Sie mich noch einen zweiten Aspekt zum Altlastenbereich ansprechen. Es ist eine Regelung, die schon lange von der CDU-Landesregierung versprochen wurde, eine Regelung, die dazu führen soll, dass industriell verur

sachte Altlasten nicht aus allgemeinen Steuermitteln beseitigt werden sollen. Die Rede ist vom Altlastensanierungsfonds.

Meine Damen und Herren, Sie wissen ganz genau, industrielle Altlasten gehören zu den kostenintensivsten Altlasten. Es wird für das Land dann besonders teuer, wenn kein Verursacher und kein Rechtsnachfolger gefunden wird, der für diese Kosten aufkommt. Das heißt, das Land Hessen und somit die Steuerzahler übernehmen einen Großteil dieser Kosten. Die ASG-Mittel, die zur Verfügung gestellt wurden,habe ich vorhin genannt.– Auch dieser Zustand ist unhaltbar.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Hier sind eindeutig die Verursacher, hier ist eindeutig auch die Wirtschaft in der Pflicht. Hier müsste auch die CDU zustimmen können, da sie selbst in ihrem Regierungsprogramm den Altlastensanierungsfonds explizit erwähnt hat.Auch da wurde es als notwendig erachtet, dass die Verursacher herangezogen werden, dass die Wirtschaft über einen Altlastensanierungsfonds in die Pflicht genommen wird.

Meine Damen und Herren,wir können uns dem Eindruck nicht verschließen: Selbst das, was notwendig ist und was schwarz auf weiß im CDU-Programm steht, juckt offensichtlich die CDU überhaupt nicht.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Juckpulver streuen!)

Gestern wurde unser in der Umweltausschusssitzung dazu eingebrachter Antrag mit der fadenscheinigen Begründung, man hätte zu wenig Beratungszeit gehabt, abgelehnt.

Frau Kollegin Hammann, Sie müssten zum Schluss Ihrer Rede kommen.

(Dr.Walter Lübcke (CDU): Schade!)

Ich komme zum letzten Satz. – Es ist bedauerlich, dass es auch nach acht Jahren Ankündigung durch den Umweltminister nicht gelungen ist, ein wirklich effektives Bodenschutz- und Altlastengesetz auf den Weg zu bringen. Daher werden wir den Gesetzentwurf ablehnen. – Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren.

(Anhaltender Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Hammann. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Daher sind wir am Ende der Aussprache angelangt. Oder wollte noch irgendwer reden? – Frau Apel, ich nehme es ausnahmsweise an, aber ich bitte Sie, sich sonst vorher zu melden.

Vielen Dank. – Meine Damen und Herren! Wir haben zur Vorbereitung der zweiten Lesung einen Änderungsantrag zum Entwurf des Hessischen Gesetzes zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes vorgelegt. Wir sind der

Meinung, dass der Boden durch die bereits bestehenden Fachgesetze sehr umfänglich geschützt wird. Wir lehnen daher die Einführung einer europäischen Bodenschutzrichtlinie ab. Denn das würde erneut ein Monstrum an Bürokratie auslösen. Das würde die bürokratischen Erfordernisse von Natura 2000 weit in den Schatten stellen.

Wir haben in unserem Änderungsantrag die ausführlichen Anregungen, die die Sachverständigen im Rahmen der Anhörung gegeben haben,aufgenommen.Wir werden eine Änderung hinsichtlich der sogenannten Baugrundsondierung vornehmen. Denn sie stellt nur eine Möglichkeit der Untersuchung des Baugrunds dar. Um da keine unnötige Einschränkung vorzunehmen, sollten selbstverständlich auch andere Verfahren zur Untersuchung des Baugrunds zulässig sein.

Eine weitere Änderung, die wir vorgenommen haben, beschäftigt sich mit dem Aufbringen von Materialien auf dem Boden. Solche Maßnahmen sind bereits weitgehend über das Naturschutzgesetz geregelt. Wenn eine solche Maßnahme keinen Eingriff in die Natur und die Landschaft im Sinne des Naturschutzgesetzes darstellt, halten wir es auch nicht für erforderlich, dass es dann noch einer Anzeige nach dem Hessischen Altlasten- und Bodenschutzgesetz bedarf. Insofern trägt diese Änderung, die wir mithilfe des Änderungsantrags vorgenommen haben, zur Gesetzesharmonisierung und zur Verringerung der Bürokratie bei.

Weiterhin haben wir die Ermächtigung zum Erlass einer Verordnung zur Ausweisung von Bodenschutzflächen gestrichen, da die Behörden unserer Auffassung nach bereits heute ausreichend Möglichkeiten besitzen, im Sinne eines umfassenden Bodenschutzes tätig zu werden. Auch zukünftig können durch Einzelfallentscheidungen Maßnahmen zur Abwehr schädlicher Veränderungen der Böden festgelegt werden.

(Christel Hoffmann (SPD): Das stimmt doch gar nicht!)

Deshalb ist in unseren Augen ein großflächiges Instrumentarium nicht notwendig. Zudem ist für den Bürger eine Einzelfallentscheidung transparenter und nachvollziehbarer.

Das Bundes-Bodenschutzgesetz lässt die Ausweisung von Bodenschutzflächen zu. Es schreibt dies aber nicht zwingend vor.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag zum Ausführungsgesetzentwurf zum Bundes-Bodenschutzgesetz.Außerdem bitten wir insgesamt um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Für die FDP-Fraktion erhält Herr Kollege Heidel das Wort.

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich denke,im Einvernehmen mit allen hier Anwesenden kann ich feststellen: Neben Wasser, Luft und Sonne ist der Boden unsere Lebensgrundlage.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU und der SPD)

Ich glaube,im Einvernehmen mit allen kann ich auch feststellen, dass die Land- und Forstwirte diejenigen sind, die den Lebensraum Boden schützen.

(Beifall bei der FDP, bei Abgeordneten der CDU sowie der Abg. Reinhard Kahl und Christel Hoff- mann (SPD))

Ich hätte mir ein bisschen mehr Beifall erwartet. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will es kurz machen. Es geht dabei um die Umsetzung bundespolitischer Regelungen. Es lässt sich darüber trefflich streiten, ob diese Novelle zum jetzigen Zeitpunkt zwingend notwendig ist. Das haben wir auch bei der Anhörung gehört. Das hat nämlich den Hintergrund, dass die Europäische Union Neuregelungen auf den Weg bringt.Wir laufen Gefahr, danach erneut eine Novellierung vornehmen zu müssen.

In der Anhörung, die wir durchgeführt haben, wurde sich in weiten Teilen sehr kritisch mit der Novelle auseinandergesetzt. Ich drücke mich jetzt vorsichtig aus: Es war von Bürokratisierung und der Verdoppelung der Prüfungen die Rede. Alle Vertreter der Verbände – die der Vereinigung hessischer Unternehmer, des Verbands der Chemischen Industrie, der Industrie- und Handelskammern und der Handwerkskammern – haben sich zu dieser Novelle sehr zurückhaltend bis negativ geäußert.

Die FDP-Fraktion hat dann versucht, einen Teil der vorgetragenen Bedenken mit ihrem Änderungsantrag aufzugreifen. Der Änderungsantrag wurde dann eingebracht.

Im Wesentlichen geht es dabei um vier Punkte.Es geht um Verbesserung, Klarheit,Vereinfachung und um das, worüber wir alle reden, nämlich die Vermeidung der Bürokratie. Das ist der Hintergrund des Änderungsantrags, den wir vorgelegt haben.

Mit Erstaunen musste ich während der Ausschusssitzung feststellen, dass das von der Mehrheit so nicht gewollt war.Wir hatten im Vorfeld signalisiert,den Gesetzentwurf mitzutragen.Nachdem aber der Versuch,einiges von dem, was uns allen in der Anhörung vorgetragen wurde, aufzuarbeiten und den Gesetzentwurf zu verbessern, von der Mehrheit niedergestimmt worden ist, werden die Mitglieder der FDP nicht mit ihrer Stimme dazu beitragen,dieses Bodenschutzgesetz auf den Weg zu bringen. Wir werden uns deshalb der Stimme enthalten.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank. – Für die Landesregierung erhält nun Herr Dietzel das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wenn ich noch einmal an diese Anhörung denke,dann muss ich Folgendes sagen:Auf der einen Seite gab es viel Zustimmung und Unterstützung, auf der anderen Seite wurde aber auch deutliche Kritik geäußert.

Ich denke,das,was eben angesprochen wurde,wurde auch weiter diskutiert. Dabei geht es um die Frage: Brauchen wir vor allen Dingen vor dem Hintergrund, dass der Bund dabei ist, das Recht zu verändern, und auch auf europäischer Ebene eine neue Richtlinie vorbereitet wird, überhaupt ein Bodenschutzgesetz? Da wir aber als die Vertre

ter Hessens eine europäische Regelung grundweg ablehnen und auch nicht für verbesserungsfähig halten, halte ich es für wichtig,dass wir ein eigenes Gesetz dafür haben.

Trotzdem haben wir nach dem Äußeren dieser Kritik manches auf den Prüfstand gestellt. Wie eben gerade von Frau Kollegin Apel vorgetragen wurde, hat der Umweltausschuss dann auch noch Änderungen vorgenommen. Dabei geht es z. B. um die Vorschriften zum flächenhaften Bodenschutz. Der Ausschuss kam zu der Auffassung, dass schon jetzt ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, um die Probleme lösen zu können.

Wenn man insgesamt einmal die Vorteile und die Nachteile abwägt, kommt man zu dem Ergebnis, dass damit ein ausgewogenes Konzept angeboten wird.Vor allen Dingen haben wir damit auch das Regierungsprogramm hinsichtlich des Umweltbereichs umgesetzt.

Damit werden die Altlastensanierung und der vorbeugende Bodenschutz vorangebracht. Das wurde meiner Meinung nach auch schon in den letzten Jahren in hervorragender Weise umgesetzt. Ich denke dabei etwa an die Altlastensanierung in Lampertheim. Damit wollen wir bis zum Jahre 2010 fertig sein. Damit werden wir dann die großen Altlasten in Hessen saniert haben.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. Roland von Hunnius (FDP))

Wir haben auch ein abschließendes Programm auf den Weg gebracht, mit dem wir die kommunalen Altlasten spätestens bis zum Jahr 2015 saniert haben werden. Ich glaube, diese bewährten Regelungen des Hessischen Altlastengesetzes sollten erhalten bleiben.

Ich möchte auch noch wenige Sätze zur Hessischen Industriemüll GmbH sagen, denn da wurde auch etwas kritisiert. Dass die Hessische Industriemüll GmbH privatisiert wurde, ist, rechtlich gesehen, nicht relevant. Die Hessische Industriemüll GmbH vergibt die Ingenieur- und Bauleistungen in öffentlicher Ausschreibung. Es gibt die Verwaltungskosten und den nach dem Steuerrecht gebotenen Gewinnzuschlag. Ansonsten wird aber alles im Wettbewerb vergeben. Zudem unterliegt die Hessische Industriemüll GmbH der Kontrolle des Rechnungshofs, der diese Kontrolle auch wahrnimmt.

Wir haben auch etwas hinsichtlich des anhaltenden Flächenverbrauchs geregelt. Es gibt z. B. das Bodeninformationssystem.

Ich darf sagen, dass wir den Gesetzentwurf knapp und prägnant gehalten haben.Wir haben ihn auf das Notwendige beschränkt. Mit ihm wird nur das geregelt werden, was zu regeln ist.

Das Gesetz wird zwei alte Gesetze und eine Verordnung entbehrlich machen. Es wird damit einen Beitrag zur Deregulierung leisten.Wir haben damit ein Versprechen aus dem Regierungsprogramm eingelöst. Deswegen bitte ich um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, wir sind damit am Ende der zweiten Lesung angekommen.

Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Hessisches Gesetz zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes und zur

Altlastensanierung. Ich beziehe mich dabei auf Drucks. 16/7858 zu Drucks. 16/7240.