Auch das gilt es durch die Jugendpolitik zu verändern.Wir müssen Schutztechnologien nutzen und ein Fach wie Medienkompetenz flächendeckend einführen. Das gehört – das geht an die Adresse der SPD – nicht nur in ein Haus der Bildung oder in Schulen,sondern vor allem auch in Jugendeinrichtungen und überall dorthin, wo Eltern sich aufhalten. Medienkompetenz muss man präzisieren und differenzieren.
Wir brauchen Medienkunde auf der einen Seite, wir brauchen Medienkritik, wir müssen auch Mediennutzung lernen,und wir wollen Mediengestaltung gelehrt wissen.Das formuliert auch der Wissenschaftler Hans-Dieter Barke zu Recht: Wir müssen also Medienkompetenz nicht nur als leere Worthülse vor uns hertragen, sondern tatsächlich etwas tun.
Lassen Sie mich an dieser Stelle noch einmal etwas zur CDU-Landesregierung sagen. Im Jahr 1999 hat der Landesfilmdienst – heute heißt es Institut für Medien und Kultur – in Frankfurt 450.000 DM bekommen. Diese Landesregierung hat dem Landesfilmdienst die Mittel auf null gestrichen.
Vielleicht haben Sie heute die Änderungen zum Privatrundfunkgesetz mitbekommen. Es sollen Mittel um 400.000 c gekürzt werden, gerade Medienkompetenzprojekte sind davon betroffen. Da muss man natürlich sagen: Gut gebrüllt auf der einen Seite. – Aber man muss anerkennen, dass es keine Medienkompetenz zum Nulltarif geben wird. Dafür müssen Sie haushaltspolitisch stehen.
Wenn man sich die Kleine Anfrage der Kollegin Sorge aus dem Jahr 2005 anschaut, stellt man fest, dass lediglich ein Drittel aller Fortbildungen, die stattgefunden haben, tatsächlich unterrichtsbezogene Angebote waren. Nur 682 Lehrer von 7.000 haben Fortbildungen zur Medienkompetenz wahrgenommen. Das bedeutet, nur 10 % der Lehrer haben sich um medienpädagogische Fortbildungen bemüht. In diesem Bereich passiert also immer noch viel zu wenig. Es nutzt uns nichts, dass wir Lehrer an den Schulen haben, die Kabel richtig herum einstecken können und wissen, wie Word funktioniert, sondern es geht auch darum, wie man Schülerinnen und Schüler dazu bringt, Medien sinnvoll zu nutzen.
Lassen Sie mich zum Abschluss noch eine Sache ansprechen, die mich wirklich sehr verärgert hat. Meine erste Reaktion auf den Amoklauf von Erfurt war die Frage:Wie kam dieser junge Mann überhaupt an Waffen? – Wenn Sie jetzt die Diskussionen über das Waffengesetz verfolgen – das damals verschärft wurde –, das jetzt wieder gelockert werden soll, dann kann ich nur sagen: Das ist ein großer Skandal. Das kann man nicht zulassen, der Zugang zu Waffen muss verschärft bleiben.
Kurzum, einiges ist gesagt worden. Killerspiele will hier keiner im Raum. Keiner will, dass Gewaltverherrlichung in den Köpfen von Kindern und Jugendlichen Platz hat. Wir alle suchen noch nach den besten Lösungen. Ein weiteres Verbot ist jedoch nicht sinnvoll. Was wir brauchen, sind mehr Mittel, flächendeckende Medienkompetenz und umfassende Aufklärung bei Eltern, Schulen und Jugendarbeitern. Das sind die richtigen Lösungen. Ein Verbot,das Sie in Ihrem 5-Punkte-Paket fordern,wird uns leider nicht weiterhelfen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema Schutz junger Menschen vor gefährdenden Inhalten im Internet ist uns ein sehr wichtiges Anliegen. Der Antrag der CDU-Fraktion macht sehr deutlich, wie umfassend dieses Thema ist. Er ist nicht nur, wie Herr Siebel es hier dargestellt hat, auf Killerspiele bezogen, sondern das ist ein sehr breites Thema, von den sogenannten Killerspielen über Internet bis Medienkompetenz. Das Potenzial der Risiken muss sehr genau in den Fokus genommen werden.
Man muss sich vorab die Zahlen des Antrags noch einmal sehr deutlich machen, wie Jugendliche Medien nutzen. Auch die Erwachsenen wissen sehr wenig über die Mediennutzung durch Jugendliche. Die Mediennutzung von Erwachsenen und Jugendlichen unterscheidet sich sehr stark voneinander. Die Altersgruppe zwischen 30 und 49 Jahren nutzt das Internet mittlerweile zu 72 %, aber das ist eine völlig andere Art der Mediennutzung, die meistens einen beruflichen Hintergrund hat.
Zum Glück haben wir eine ganze Menge an Basisuntersuchungen, wie Kinder und Jugendliche mit Medien umgehen. Wir haben die KIM-Studie, die JIM-Studie – das sind alles schöne Abkürzungen –, die deutlich machen, wie Kinder und Jugendliche solche Medien nutzen, von Computerspielen bis zur Nutzung des Internets und der Chatrooms. Wir wissen, dass es einen Unterschied in der Mediennutzung durch Jungen und Mädchen gibt. Wir sehen aber auch, dass 98 % der Jugendlichen zu Hause Zugang zum Computer haben, 92 % haben Zugang zum Internet. 60 % der 12- bis 19-Jährigen haben einen eigenen Computer, und 38 % haben einen eigenen Internetanschluss im Zimmer.
Das muss man sich auch immer bewusst machen, wenn man sich mit dem Thema Jugendmedienschutz auseinandersetzt. Man muss sich die Frage stellen, welche Medienkompetenzen den Eltern, aber auch den Kindern ver
Die häufigste Nutzung ist das Internet, hier insbesondere die Nutzung von E-Mails und Chatrooms. In dem Antrag der CDU wird noch einmal deutlich, dass gerade die Nutzung der Chatrooms häufig unterschätzt wird. Eltern haben sehr wenig Erfahrung damit, was sinnvolle Chatrooms sind und was in Chatrooms passieren kann. Hier stellt sich die Frage, wie das weiterentwickelt werden kann, damit es in Zukunft sicherer wird. Immerhin besucht ein Viertel der Jugendlichen regelmäßig Chatrooms.
Herr Bocklet, ich teile Ihre Auffassung nicht so ganz, ich weiß aber nicht, ob ich Sie missverstanden habe: Die Eltern sind aus meiner Sicht bei Chatrooms ziemlich ausgeschlossen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Jugendliche im Altern von 11, 12, 13 oder 14 Jahren einen Besuch im Chatroom mit den Eltern gemeinsam planen.Für die Kinder steht im Chatroom der Austausch mit Freunden im Vordergrund, sie kennen die Gefahren nicht. Sie nutzen den Chatroom wie das Mailen oder das Telefonieren. Sie wollen ganz sicher nicht, dass ihnen Eltern oder Lehrer beim Chatten über die Schulter schauen.
Das bedeutet: Das Thema Medienkompetenz ist hier ganz entscheidend.Wir müssen Fähigkeiten an die Kinder vermitteln, mit diesen Medien umzugehen. Diese Kompetenzen müssen sehr früh gefördert werden, aber sie müssen auch für die Risiken in der ganzen Bandbreite der Mediennutzung – angefangen von Computerspielen bis hin zur Nutzung von unterschiedlichen Medien – geschult werden.
Herr Weinmeister hat das Thema der sexuellen Belästigung in Chatrooms angesprochen. Es gibt auch rechtsradikale Seiten, pornografische Darstellungen, Suizidforen, Seiten, die Essstörungen und Magersucht verherrlichen. Das alles sind Themen, die es erfordern, dass wir die Kinder stark machen,um damit umgehen zu können.Die Medienkompetenz muss natürlich auch an die Eltern vermittelt werden.
Einer unserer zentralen Punkte ist die Frage, wie dort Gefahren ausgeschlossen werden können. Sie müssen den Antrag genau anschauen. Sie müssen aber auch genau anschauen, was die Innenminister beschlossen haben. Einer der Punkte ist die Verschärfung von Straftatbeständen. Ein anderer richtet sich an die bessere Ausstattung der Polizei – das ist übrigens im Haushalt schon vorgesehen. Viele andere Punkte des Antrags zielen auf die Kompetenzbereiche ab.
Ich will Ihnen nur einige Beispiele nennen. Schon in den Jahren 2005 und 2006 haben wir im Sozialministerium einige Fachtagungen zu dem Thema Gefährdung von Kindern in Chatrooms durchgeführt – meines Wissens war die Stadt Frankfurt mit dabei. Die Journalistin Beate Schöning, die schon sehr viel zu dem Thema gearbeitet hat, hat Eltern und Interessierten deutlich gemacht, wie schnell diese Kontakte herzustellen sind und welche Gefahren das birgt.
Man muss aber auch deutlich machen, dass es einen 100prozentigen Schutz nicht gibt. Wir müssen auf mehreren Säulen aufbauen:Jugendschutz und der Jugendschutzmedienvertrag sowie das Strafrecht als rechtlicher Rahmen und die präventive Säule.
Bei dem Jugend- und Medienschutz möchte ich noch einmal auf einige Punkte hinweisen, zu denen es auch schon Änderungsbestrebungen gibt. Das ist beispielsweise die
Prüfung der Alterskennzeichnung von Computerspielen, die als CD oder DVD vertrieben werden. Das ist im Jugendschutzgesetz geregelt. Dort brauchen wir Verbesserungen. Darüber sind sich auch die Jugendminister einig. Herr Siebel hat es vorhin erwähnt, beide Gesetze, also Staatsvertrag und Jugendschutzgesetz, sind vom HansBredow-Institut evaluiert und somit auf Wirksamkeit untersucht worden.Erste Ergebnisse dieser Untersuchungen zu Computer- und Videospielen liegen bereits vor. Die anderen folgen im Oktober dieses Jahres.
Nach Auswertung dieser Ergebnisse wird es eine sehr umfassende Novellierung des Jugendschutzgesetzes geben. Schon heute hat meine Kollegin, die Bundesfamilienministerin von der Leyen, einige dieser Themen aufgenommen und ein Sofortprogramm angekündigt. Die Untersuchungsergebnisse machen deutlich, dass wir gesetzliche Änderungen benötigen, z. B. Kriterien für die Bekämpfung der Jugendgefährdung, für die Größe und Anbringung der Alterskennzeichnung und die Legitimierung von Testkäufen.
Der zweite Punkt, der hinzukommt, sind die Vollzugsdefizite. Auch diese sind in dem Antrag angesprochen worden. Es ist ganz wichtig, dass tatsächlich Prüfungen sowie weitere Maßnahmen des Sofortprogramms zur Verbesserung der Qualitätskontrolle stattfinden. Es sind bereits erste Schritte zur Umsetzung erfolgt. Die Länder haben die Aufstockung ihrer personellen Beteiligung an der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle USK beschlossen.
Die Diskussionen über eine Veränderung der Anbindung und Organisation, bzw. wie die USK gehandhabt werden soll, ist in vollem Gang.Aufgrund dieser Untersuchung ist als ein ganz wichtiger Bestandteil eine Kampagne „Achten Sie auf die Kennzeichen!“ der USK sowie die Herausgabe von Broschüren für die Eltern auf den Weg gebracht worden.
In diesem Zusammenhang halte ich das jugendschutz.net für ein weiteres wichtiges Instrument. Es handelt sich um ein länderübergreifendes Projekt, das versucht, Jugendschutz im Internet umzusetzen. Es geht um Erziehung, Betreuung sowie darum, verständliche Informationen weiterzugeben – all das ist aus unserer Sicht nach wie vor viel zu wenigen bekannt.Viele, die sich wirklich für dieses Thema interessieren, gehen auf diese Seite, aber das gehört eben nicht zum Alltagswissen, so wie wir uns das wünschen.
Ein weiterer Bestandteil dieses Arbeitsfelds ist die Kontrolle und Abwehr von negativen Angeboten im Netz. In diesem Zusammenhang führen wir im Moment Gespräche. Ein Unternehmen hat uns darauf hingewiesen, dass man in Chatrooms mit bestimmten Fragen – es handelt sich hierbei um eine Schematisierung; das ist etwas anderes als die normalen Filtersysteme – feststellen könne, welche Personen z. B die Absicht hätten, sexuell zu belästigen. Wir haben diese Gespräche geführt, doch ob diese Schematisierung funktionieren wird, kann man heute noch nicht sagen. Dennoch ist es wichtig, dass man sich auch um dieses Feld kümmert.
Es geht aber auch darum, im Internet kindgerechtere Angebote zu schaffen und in Veröffentlichungen darauf hinzuweisen, damit sie bekannt werden. Das „Netz für Kinder“ ist eine solche Broschüre. Sie wird im Moment von der Bundesregierung angeboten. Andere können hieran mitarbeiten und sinnvolle Dinge ins Netz stellen, für Kinder geeignete Seiten schaffen, damit sie erst gar nicht auf andere Internetseiten oder Chatrooms gehen.
Einen ganz wichtigen Bereich stellt für uns die Medienkontrolle dar. Das bedeutet, die Vollzugskontrolle zusammenzuführen – nämlich das, was die Innenminister auf den Weg gebracht haben –, die Verstärkung der Polizei sowie ein hartes Vorgehen gegen diejenigen, die gegen solche Jugendschutzvorschriften verstoßen.
Ich denke, wir haben mit der Verankerung der Medienkompetenz im Bildungs- und Erziehungsplan sowie mit den Untersuchungen, die die Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk gemeinsam mit uns in den Kindergärten durchführt, wie auch mit den Handreichungen, die dort weitergegeben werden, einen ganz wichtigen Schritt getan, um die Medienkompetenz zu stärken. Es gehören hierzu aber auch die typischen Tipps wie der „Flimmo“, der nun wieder online herausgegeben wird,sowie das Portal Internet-ABC.
Meine Damen und Herren, ich will aber noch einmal darauf hinweisen, dass das Wichtigste häufig auch das Naheliegendste ist. Die Eltern sind gefordert, sich gemeinsam mit ihren Kindern über diese Themen kundig zu machen. Wir müssen nicht nur in den Schulen und Kindertageseinrichtungen aufklären, sondern auch die Aufklärung der Eltern vorantreiben, weil die ersten Gesprächspartner in jedem Falle die Eltern sind, wenn es darum geht, welche Spiele ein Kind bekommt.
Wir müssen darüber aufklären, wie der Medienkonsum erfolgt, aber auch darüber, wann ein Kind so stark ist, dass es mit den Medien vernünftig umgehen kann.Wir müssen auch klären, wie sich die Eltern mit dem, was ihren Kindern im Internet begegnet, vernünftig auseinandersetzen können.Wenn wir ganz ehrlich sind, dann stellen wir fest, dass wir nicht gerade die Internetseiten unserer Kinder nutzen; und die Kinder sind auch nicht jeden Tag gemeinsam mit den Eltern im Internet, selbst wenn es dazu eine noch so gute Aufklärungsarbeit gibt.
Sie dürfen nicht zum Ende kommen, weil ich noch einen zweiten Punkt habe. – Herr Dr. Jürgens bittet nämlich darum, eine Zwischenfrage stellen zu dürfen.
Das kann er gern tun. Ich will lediglich noch meinen Gedanken zu Ende führen. – Es gehört genauso dazu, dass sich Eltern sowohl mit den Spielen ihrer Kinder auseinandersetzen als auch mit ihren Kindern über mögliche Gefahren sprechen. Dennoch ist das kein hundertprozentiger Schutz. Daher müssen diese Dinge, die vom HansBredow-Institut ausgewertet wurden, in die Überarbeitung der Jugendschutzgesetze einfließen – so auch die Frage, wie man vom Kindergarten an eine vernünftige Medienerziehung machen kann.Das ist ein ganz wichtiger Bestandteil des Bildungs- und Erziehungsplans. Dennoch bleibt die Medienerziehung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. – Nun komme ich gern zu Ihrer Frage.
Frau Ministerin, wenn Sie die Medienkompetenzförderung für so wichtig halten, dann können Sie uns sicherlich erklären, warum Sie mit der Neufassung des Hessischen Privatrundfunkgesetzes die Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien zwingen, die Ausgaben für die Medienkompetenzförderung ab dem nächsten Jahr deutlich zu reduzieren.
Herr Dr. Jürgens, Herr Weinmeister hat vorhin bereits darauf verwiesen. Die Medienkompetenz wird an ganz unterschiedlichen Stellen gefördert. Wir haben mit der Landesanstalt eine Untersuchung durchgeführt, indem wir in die Kindergärten gegangen sind; diese Untersuchungsergebnisse nehmen wir als Handreichungen auf. Wir haben dies heute mit dem Bildungs- und Erziehungsplan für die Kindergärten fest verankert; und wir haben als Land gemeinsam mit anderen Ländern die Selbstkontrolle aufgestockt. Dies gehört genauso dazu wie das, dass wir gemeinsam – nicht nur über die Landesanstalt, sondern auch mit vielen anderen Maßnahmen – dafür Sorge tragen müssen, dass die Medienkompetenz als Aufgabe für alle verstanden wird.
Vor allem die Eltern sind gehalten, sich um diese Angebote zu kümmern.Der Gebrauch von Killerspielen hat etwas damit zu tun, wie gefestigt ein Kind ist. Wir müssen die Kinder aber auch an vielen Stellen davor schützen, dass sie dauernd mit solchen Dingen in Kontakt kommen. Es handelt sich daher um ein Maßnahmenbündel. Wir sind als Landesregierung davon überzeugt, dass wir dieses Maßnahmenbündel bereits auf den Weg gebracht haben, doch gehören die gesetzlichen Überarbeitungen, die insbesondere beim Jugendmedienschutz notwendig sind, dazu. Das wollen wir auch in Zukunft tun – und zwar gemeinsam mit allen Gruppen der Gesellschaft –, um den Jugend- und Medienschutz, aber auch die Stärkung der Kinder voranzutreiben.
Frau Ministerin, vielen Dank. Sie waren schneller, als ich dies erwartet hätte. – Herr Bocklet, daher würde ich Ihre Wortmeldung als Kurzintervention anerkennen. Bitte.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Ministerin, ich hätte Ihnen gern eine Frage gestellt, aber vielleicht können Sie noch auf meine Kurzintervention reagieren. Sie haben die USK angesprochen. Die USK hat einen Beirat, und dieser Beirat besteht aus vielen Institutionen, wie der Fachhochschule Köln, Vertretern der obersten Landesjugendbehörden, der Deutschen Bischofkonferenz, dem Kultusministerium von Thüringen; die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz gehört dazu, die Stadt Köln mit dem Kinder- und Jugendamt, die Evangelische Kirche in Deutschland, das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und andere mehr.
Dieser Beirat beschließt für die Selbstkontrolle Unterhaltungssoftware die Handlungsgrundsätze. Darüber hinaus
geht es in einem zweiten Schritt darum, dass es Gutacher gibt. Diese Gutachterinnen und Gutachter sind unabhängig. Sie haben Erfahrungen als Pädagogen, Journalisten, Sozialwissenschaftler oder als Mitarbeiter in Jugendämtern gesammelt, oder sie waren in der Kinder- und Jugendarbeit tätig; und sie sind alle an diesem interaktiven Medium interessiert,und sie sind weder in der Hard- noch der Softwareindustrie beschäftigt.