Protokoll der Sitzung vom 27.09.2007

Altlastensanierung. Ich beziehe mich dabei auf Drucks. 16/7858 zu Drucks. 16/7240.

Ich frage die Mitglieder der Fraktionen, ob sie dem Gesetzentwurf in zweiter Lesung zustimmen. Dann bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Mitglieder der CDUFraktion. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer enthält sich der Stimme? – Das sind die Mitglieder der FDP-Fraktion. Damit wurde der Gesetzentwurf mit den Stimmen der Mitglieder der CDU-Fraktion zum Gesetz erhoben.

Ich rufe nunmehr Tagesordnungspunkt 54 auf:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Änderung der Hessischen Landeshaushaltsordnung – Drucks. 16/7820 zu Drucks. 16/7196 –

Berichterstatter ist Herr Abg.Dietz.– Herr Dietz,ich bitte um Ihren Bericht.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzulehnen.

Der Gesetzentwurf war dem Haushaltsausschuss in der 130. Plenarsitzung am 2. Mai 2007 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.

Der Haushaltsausschuss hat den Gesetzentwurf in seinen Sitzungen am 23. Mai und 19. September 2007 beraten und in der zuletzt genannten Sitzung mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD bei Stimmenthaltung des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN den eingangs beschriebenen Beschluss gefasst. – Ich danke Ihnen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Vielen Dank. – Wir treten in die Debatte ein. Erster Redner ist Herr Norbert Schmitt.Er spricht für die SPD-Fraktion. – Die Redezeit beträgt fünf Minuten je Fraktion.

Frau Präsident, meine Damen und Herren! Ich werde die fünf Minuten Redezeit sicherlich nicht ausnutzen. Damit mache ich Ihnen eine Freude.

Wir wollen mit unserem Gesetzentwurf eine Änderung der Hessischen Landeshaushaltsordnung erreichen. Der Sachverhalt ist verhältnismäßig klar. Es geht darum, dass die Prüfungs- und Beratungsergebnisse des Rechnungshofs auf Verlangen einer Fraktion auch dem Haushaltsausschuss durch die geprüfte Stelle zur Verfügung gestellt werden sollen.

Die meisten von Ihnen kennen den Hintergrund. Zum Beispiel gab es einen Bericht des Rechnungshofs über die elektronische Fußfessel. Dabei ging es um die Finanzierung, die Effektivität und die Kosten der elektronischen Fußfessel. Obwohl Teile dieses Berichts in den Medien zu lesen waren, war es den Mitgliedern der Fraktionen, und zwar hier insbesondere denen der Opposition, nicht möglich, an den Bericht des Rechnungshofs heranzukommen.

Wir wollen mit unserer Gesetzinitiative erreichen, dass auf Verlangen einer Fraktion die Möglichkeit besteht, dass der Haushaltsausschuss darüber unterrichtet wird. Dann ist man nicht davon abhängig, sich möglicherweise auch über falsche Darstellungen in der Öffentlichkeit ein Bild davon machen zu müssen, was der Rechnungshof wirklich ermittelt hat.

Wir glauben,es gibt auch noch einen anderen Grund,weshalb wir mit dieser Gesetzesinitiative richtig liegen. Wir haben eine Anhörung zu der Frage einer Änderung des Rechnungshofgesetzes durchgeführt. Einer der Gutachter, Dr. Brink, schreibt in seiner Stellungnahme, eigentlich rücke der Rechnungshof systematisch immer näher an das Parlament heran.

Genau um diese Frage geht es:der Rechnungshof nicht als Hilfsorgan des Parlamentes, das ist völlig klar, sondern als unabhängiges Organ, das dem Parlament bei der Ausübung der Kontrollfunktion hilft.Um kontrollieren zu können, muss man Informationen haben.

Das ist genau der Gegenstand unseres Gesetzentwurfs. Wir glauben,dass das ein sinnvolles Vorgehen ist.Wir werden in der nächsten Legislaturperiode sicherlich auch über die Frage der Wahl der Mitglieder des Rechnungshofs sprechen müssen, und dazu gehört auch, festzulegen, welches seine Aufgaben sein werden.

Ich weiß aufgrund des Ergebnisses der Beratungen im Haushaltsausschuss, dass wir mit unserer Gesetzesinitiative wahrscheinlich keinen Erfolg haben werden, aber ich glaube, das Signal geht an alle Fraktionen. Wir müssen darüber nachdenken, wie wir den Rechnungshof als Kontrollorgan mehr als bisher in unsere Arbeit einbinden. Deswegen glaube ich, dass wir mit diesem Gesetzentwurf auf dem richtigen Wege sind. Spätestens in der nächsten Legislaturperiode wird diese Frage sicherlich noch einmal auf der Tagesordnung stehen. Dennoch wäre es gut, wenn unser Antrag schon heute eine Mehrheit fände.

(Beifall bei der SPD)

Nächster Redner ist Herr Milde für die CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben uns ernsthaft bemüht, dem Ansinnen der SPD-Fraktion Rechnung zu tragen.

(Zurufe von der SPD)

Wir haben zusammen mit der FDP-Fraktion einen Änderungsantrag eingebracht. Der war mit dem Präsidenten des Rechnungshofs abgestimmt.

(Reinhard Kahl (SPD): Da war nichts mehr von unserem Entwurf übrig!)

Er hat diesen Änderungsantrag allen Fraktionen erläutert. Es handelt sich um die Lösung, die mit Zustimmung aller Fraktionen in die Bundeshaushaltsordnung aufgenommen wurde. Deswegen haben wir uns schon gewundert, dass die SPD-Fraktion diese Lösung nicht mitgetragen hat.

(Norbert Schmitt (SPD): Die löst das Problem nicht!)

Da wir natürlich nicht gegen Ihren Willen einen Änderungsantrag durchsetzen wollen, haben wir uns entschieden, Ihren Gesetzentwurf abzulehnen.

(Beifall bei der CDU)

Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Herr Kaufmann das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! So kurz, wie der Kollege Milde das Problem beschrieben hat, geht es leider nicht. Ich meine schon, dass wir uns ernsthaft Gedanken darüber machen müssen, wie der Hof als Institution der Finanzkontrolle näher an den Landtag herankommt, da wir zum einen der Haushaltsgesetzgeber und zum anderen der Kontrolleur der Exekutive sind.

Zumindest müsste die berühmte Äquidistanz, die der Rechnungshof für sich reklamiert, hergestellt werden. Im Augenblick ist das nicht der Fall. Sie erinnern sich, in der ersten Lesung habe ich hierzu mehrere Vorschläge gemacht. Diese haben leider keine Resonanz gefunden.

Der Kollege Milde hat darauf hingewiesen,dass die Mehrheitsfraktion einen gemeinsame Änderung mittragen wollte, die dem entspricht, was an anderer Stelle so geregelt ist und den Haushaltsausschuss mit aufnimmt. Herr Kollege Milde, Sie haben recht: Wenn der Antragsteller das als nicht weitgehend genug empfindet, macht es keinen Sinn, es zu beschließen. Wir hätten es mitgemacht, weil es wenigstens ein kleines Schrittchen in die richtige Richtung gewesen wäre.

Die SPD-Fraktion sieht ihren Lösungsvorschlag des näher Herankommens in einer der Exekutive obliegenden Pflicht, Berichte des Rechnungshofs weiterzugeben. Dazu sage ich ganz offen, wir haben ernsthaft Bedenken, ob man die Sache so regeln kann, weil es mit den Grundprinzipien der Gewaltenteilung in Konflikt kommt, wenn der unabhängige Hof prüft, die geprüfte Stelle einbezieht, seine Prüfungsergebnisse ihr mitteilt, und wir die geprüfte Stelle, also die Exekutive, verpflichten wollen, dem Landtag Informationen zu geben über das, was in dem Fall ein Dritter, nämlich der Hof, gesagt hat. Das ist eine Konstruktion, die sich rechtlich nicht halten lässt.

Wir hatten Folgendes vorgeschlagen. Wir haben derzeit im Gesetz den Satz stehen: „Soweit der Rechnungshof den Landtag berät, unterrichtet er gleichzeitig die Landesregierung.“ Dazu sage ich: Zumindest das hätten wir gerne auch umgekehrt: Soweit der Rechnungshof die Landesregierung berät, unterrichtet er gleichzeitig den Landtag. – Das wäre ein Schritt in die richtige Richtung.

Der zweite Schritt wäre das, was der Kollege Milde angesprochen hat. Der Hof kann nämlich sein Prüfungsergebnis im Einzelfall auch anderen Stellen und dem Haushaltsausschuss des Landtags mitteilen, soweit er dies – diese Einschränkung würde ich weglassen – „für erforderlich hält“. Diese Einschränkung braucht man nämlich nicht, denn wenn der Hof es nicht für erforderlich hält, wird er es sowieso nicht tun.Aus welchen Gründen er das tut,ob aus besonderen oder nicht besonderen,spielt keine Rolle. So könnte man unter Wahrung der gegenseitigen Interessen ein Stück weiterkommen.

Wir werden dem Gesetzentwurf der SPD-Fraktion aufgrund der genannten Bedenken leider nicht zustimmen können. Wir werden uns, wie schon in der ersten Lesung angekündigt und im Ausschuss vollzogen,der Stimme enthalten, weil wir sagen, wir wären damit einverstanden, in diese Richtung zu gehen, aber den konkreten Vorschlag der SPD-Fraktion halten wir für nicht umsetzbar.

Es ist von den Kollegen schon angesprochen worden: In der Anhörung zum Rechnungshofgesetz, über das wir gleich diskutieren werden, hat sich eine Reihe von Stellungnahmen auch mit der Stellung des Rechnungshofes befasst.Wir können nicht ohne Weiteres darüber hinweggehen, dass z. B. der Präsident des Rechnungshofs von Berlin, der der SPD nicht völlig fern und auch Hessen nicht fern steht, wie wir wissen, ganz klar sagt: Der Rechnungshof ist frei von Weisungen des Parlaments oder der Regierung. – Deshalb darf man ihn nach unserer Meinung nicht trickreich in die Zange nehmen über die Konstruktion „Weisungsfreiheit ja, aber stärkere Einbindung in Richtung Parlament“.

(Zurufe von der SPD)

Herr Präsident, sollte Ihr Hof stärker werden wollen, dann bitte nicht als Hof der Regierung. Das ist doch ein bisschen zu einseitig.

(Zuruf des Abg. Frank Lortz (CDU))

Herr Kollege Lortz, ich bin fest davon überzeugt, in der nächsten Legislaturperiode werden Sie das so sehen, wie ich es gerade vorgetragen habe, und ich verspreche Ihnen, ich sehe es dann nicht so, wie Sie es jetzt gern hätten.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nächster Redner ist Herr von Hunnius für die FDP-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Kaufmann, ich möchte nicht darüber spekulieren, wer was wann wie sieht oder nicht, sondern Ihnen sagen, wie die FDP-Fraktion den Gesetzentwurf sieht.

Im Kern geht es um die Frage, wann und wie das Parlament Kenntnis von Prüfungsergebnissen erhält und in welchem Zustand sie sie erhält. Zum einen ist klar, dass wir die Berichte bekommen, wenn der Kommentar des Geprüften vorliegt und das Thema wichtig genug ist. Das ist unstrittig.

Das Begehren der SPD-Fraktion ist jetzt,schon vorher Informationen zu bekommen. Die kann man entweder anfordern, dann muss man aber die laufende Prüfungstätigkeit des Hofes kennen, und das setzt wiederum Informationen voraus, die der Landtag nicht hat, oder der Geprüfte muss es dem Landtag sagen. Das ist eine sehr abenteuerliche Konstruktion. Das hat der Kollege Kaufmann überzeugend dargelegt. Deshalb ist es richtig – das spricht auch für die Unabhängigkeit des Hofes,auf die wir großen Wert legen –, dass es dem Hof überlassen bleibt, zu entscheiden, in welchen Fällen er eine Sache für so wichtig hält, dass er bereits vor dem Vorliegen der Stellungnahme des Geprüften das Parlament informiert.

(Norbert Schmitt (SPD): Das setzt ihn aber Auseinandersetzungen aus!)

Dahin geht die Formulierung, die vorgeschlagen worden ist. Es sollte heißen: „Der Hof kann das Prüfungsergebnis auch anderen Stellen und dem Haushaltsausschuss des Landtags mitteilen, soweit er dies aus besonderen Gründen, insbesondere zur Durchsetzung eines Anspruchs, für erforderlich hält.“ Diese Formulierung wäre aus unserer Sicht sinnvoll, weil dann der Hof entscheidet. Der Landtag hat ein Recht, Informationen zu bekommen, aber er wäre nicht in einen Mechanismus eingebunden, der nach einer Weisung aussehen könnte.

Diese Lösung hätten wir gerne mitgetragen. Sie war von dem Herrn Präsidenten mit den einzelnen Fraktionen diskutiert worden.Da es nicht zu einer Übereinstimmung gekommen ist, meine ich, es ist das Beste, wir bleiben bei der jetzigen Regelung.Was später kommen wird und mag, das soll man entscheiden, wenn es so weit ist.

(Beifall bei der FDP)

Meine Damen und Herren, es gibt keine weiteren Wortmeldungen.