Meine Damen und Herren,noch eines.Es gibt jetzt Rundschreiben und Rundbriefe des Innenministeriums, in denen auf die 500 c Fangprämie hingewiesen wird. Die Mitarbeiter bekommen 500 c zusätzlich, wenn sie gleichzeitig den Arbeitsvertrag auf 42 Stunden ändern. Zur Deutlichkeit: Das kommt auf 3,12 c heraus. Mit einem Betrag unter der Hälfte des Mindestlohns,wie wir ihn alle wollen, wollen Sie die Mitarbeiter ködern. Ich finde, das ist auch eine Art und Weise, wie Sie die Leute vergackeiern wollen, und das alles mit Steuergeldern.
Meine Damen und Herren, wir fühlen uns durch die Anhörung juristisch und politisch bestätigt.Wir haben schon in der ersten Lesung gesagt, wir werden den Gesetzentwurf ablehnen. Das werden wir auch in der zweiten Lesung tun. Das ist richtig und konsequent. Selbst Herr Beuth hat seine Polemik nicht mehr angebracht,wir gönnten den Mitarbeitern keine Gehaltserhöhung. Dieses Argument hat er nicht mehr gebracht. Er hat gemerkt, dass das kompletter Unsinn ist. Wir wollen, dass die Mitarbeiter vernünftig behandelt werden. Wir werden nach dem Regierungswechsel zurück in die Tarifgemeinschaft der Länder gehen und zu einer geordneten Tarif- und Beschäftigungspolitik zurückkommen.
Ich weiß, es wird möglicherweise ein falsches Hoffen und ein sinnloses Unterfangen sein, aber wir geben Ihnen gerne die Gelegenheit einer erneuten Beratung. Deswegen beantragen wir die dritte Lesung. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Rudolph. – Zu einer Kurzintervention hat sich der Kollege Beuth zu Wort gemeldet.
Frau Vizepräsidentin, meine Damen und Herren! Herr Kollege Rudolph, ich bin Ihnen außerordentlich dankbar, dass Sie den Änderungsantrag für die Waldarbeiter angesprochen haben, der hiermit förmlich eingebracht ist.
Aber ich lasse Ihnen nicht durchgehen, wie auch schon im Ausschuss nicht, dass Sie unkommentiert behaupten können, dass die Waldarbeiter hier etwa vergessen worden wären. Wie wir bereits in der ersten Lesung miteinander diskutiert haben, so ist es auch Gegenstand der Begründung des Gesetzentwurfs, dass ein Abschluss mit den Waldarbeitern nicht möglich war, weil die Waldarbeiter traditionell durch die IG BAU eigenständige Verhandlungen mit dem Ministerium haben und diese Verhandlungen noch nicht abgeschlossen waren, als wir den Gesetzentwurf eingebracht haben. Mittlerweile ist es so, dass wir die Waldarbeiter einbeziehen können. Der Sachverhalt hat sich insofern geändert. Gleichwohl ist damals bereits in der Begründung darauf hingewiesen worden, dass wir die Waldarbeiter noch nicht einbeziehen konnten.
Insofern will ich Ihnen zurufen, dass der Vorwurf, man habe die Waldarbeiter vergessen, schlicht unerhört ist.
Meine Damen und Herren, wir haben mit dem Änderungsantrag, der hiermit eingebracht ist, klargestellt, dass selbstverständlich die Auszubildenden einzubeziehen sind. Das ist nur eine Klarstellung. Das will ich bei dieser Gelegenheit auch noch gesagt haben. – Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU – Frank Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ziemlich schlampige Arbeit, Herr Kollege! – Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Dafür braucht er eine Kurzintervention!)
Vielen Dank, Herr Kollege Beuth. – Dann ist Herr Kollege Frömmrich für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an der Reihe.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Man erkennt hier die neuen parlamentarischen Sitten. Erst vergessen Sie die Waldarbeiter im Gesetz. Dann vergessen Sie die auszubildenden Waldarbeiter im Gesetz und müssen nachbessern. Dann vergisst der Kollege Beuth bei seinem Vortrag überhaupt, den Änderungsantrag zum Änderungsantrag zum Gesetzentwurf einzubringen.
Herr Kollege Beuth, was Sie hier veranstalten, ist wirklich Murks hoch drei. Ich hatte Ihnen schon im Innenausschuss vorgeschlagen, den Gesetzentwurf einfach zurückzuziehen und mit den Arbeitnehmervertreterinnen und vertretern in ordentliche Tarifverhandlungen einzutreten. Das wäre in der Tat der beste Weg nach dem Murks, den Sie hier vorgelegt haben.
Es wäre im Übrigen auch der beste Weg, diese personalpolitische Geisterfahrt von Ministerpräsident Koch und Innenminister Bouffier zu beenden. Die Landesregierung und die Mehrheit in diesem Hause sind an einem Punkt angekommen, der nur noch als fortgesetzte Beratungsresistenz bezeichnet werden kann.
Wer nach der für Sie vernichtenden Anhörung zu diesem Gesetzentwurf nach dem Motto „Augen zu und durch“ weitermacht, ist von allen guten Geistern verlassen.
Sie stellen wieder einmal die Interessen Ihrer eigenen Partei über die Interessen dieses Landes. Ihr kleinkariertes parteipolitisches Interesse ist doch, dass vor der Landtagswahl schnell noch eine Einmalzahlung auf dem Konto der Tarifbeschäftigten gutgeschrieben wird, um von Ihrer Personalpolitik nach Gutsherrenart in den letzten viereinhalb Jahren abzulenken.
Dass dieser Gesetzentwurf in erster Linie Wahlkampfmanöver ist, zeigt im Übrigen auch wieder einmal der Umgang dieser Regierung mit dem Parlament, mit dem Verfassungsorgan Landtag. Wir diskutieren hier in zweiter Lesung, und der Innenminister hat schon einen Durchführungserlass zu einem Gesetzentwurf einer Fraktion – wohlgemerkt, einer Fraktion – an die Landesbehörden herausgegeben. Dieser Erlass trägt wiederum das Datum 31.10.2007. Das ist genau der Tag, an dem der Innenausschuss des Hessischen Landtags seine Anhörung zu diesem Gesetzentwurf durchgeführt hat.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, nicht nur der Umgang mit dem Personal, auch der Umgang mit diesem Parlament und damit mit dem Verfassungsorgan Landtag spottet jeder Beschreibung.
Ich will nur erwähnen, dass darin auch verkehrte Sachverhalte genannt sind. Sie machen einen Runderlass vom 31.10. Dann gibt es einen Aushang im Regierungspräsidium Gießen. Darin heißt es: „Im Zusammenhang mit der von der Hessischen Landesregierung durch Gesetz beabsichtigten Einkommensverbesserung...“ Sie müssen sich überlegen, wer das macht. Meines Wissens ist es ein Gesetzentwurf einer Fraktion. Dann sollten Sie es auch so benennen. Es ist schon ein einmaliger Vorgang, dass zu einem Gesetzentwurf einer Fraktion ein Durchführungserlass in Vorgriff durch den hessischen Innenminister gemacht wird. Das muss hier erwähnt werden.
(Der Redner übergibt Minister Volker Bouffier ein Papier. – Axel Wintermeyer (CDU): Das ist jetzt auf Anfrage geschehen!)
Das ist auf Anfrage geschehen. Normalerweise wird einem das hier weggenommen. Aber der Innenminister weiß, was sich gehört.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich hatte über die Beratungsresistenz gesprochen.Alle bis auf einen der Anzuhörenden haben den Gesetzentwurf als problematisch und im Konflikt mit der Tarifautonomie aus Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz bezeichnet. Ich will Ihnen ein paar Kostproben geben, weil offensichtlich der Kollege Beuth zwar anwesend war, aber nicht richtig zugehört hat. Eine Kostprobe kommt von Herrn Dr. Greiner vom Institut für Wirtschaftsrecht in Köln. Er sagt:
Diese Institution der Tarifautonomie erfordert es, dass die Entgeltfindung als solche Aufgabe der Tarifpartner bleibt und der Staat sich hier eigener Regelungen grundsätzlich enthält.
Der Gesetzentwurf dagegen bestimmt letztlich das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung neu, und damit bestimmt er Kernmaterien der tarifautonomen Gestaltung. Er nimmt sozusagen das Ergebnis vorweg, das am Ende von Tarifverhandlungen stehen könnte.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie sehen also, dass der juristische Sachverstand sehr wohl die Fragen bewertet hat, die sich im Zusammenhang mit Art. 9 Grundgesetz ergeben. Außer dem von Ihnen benannten Sachverständigen gab es keinen, der sich dafür ausgesprochen hat.
Wenn diese Form der Einkommensverbesserung Schule machen würde, dann würde dies auch eine andere bedeutende Konsequenz haben, nämlich eine Schwächung der Gewerkschaften im öffentlichen Dienst. Dass dies gewollt und von Ihnen beabsichtigt ist, kann man ganz klar nachvollziehen. Sie wollen die Schwächung der organisierten Arbeitnehmerschaft. Das ist eines Ihrer Ziele. Die Gewerkschaften sind Ihnen im Grunde genommen ein Gräuel. Deswegen haben Sie diesen Gesetzentwurf gemacht.
Ich erinnere in diesem Zusammenhang an das gebrochene Versprechen des Ministerpräsidenten, der den Beamten gesagt hat, es werde für sie kein Sonderopfer geben. Nachdem er dann die Regierungsgeschäfte wieder übernommen hatte, war das vergessen. Ich erinnere daran, dass Sie aus der Tarifgemeinschaft deutscher Länder ausgetreten sind. Ich erinnere daran, dass Sie die Rechte der Personalvertretung in diesem Land in einer Art und Weise beschnitten haben, dass das Personalvertretungsrecht nicht mehr erkennbar ist.
Verhandlungen für die Beamten werden nur mit genehmen Beamten geführt, aber nicht mit den Gewerkschaften. Sie werden auch nicht mit denjenigen geführt, die eigentlich mehr organisierte Beamte vertreten als diejenigen, mit denen Sie geredet haben.
Jetzt soll die Einkommensverbesserung im Tarifbereich per Gesetz kommen. Ich erinnere den Minister auch an sein Versprechen, das er am 13. September 2006 gegeben hat. Das ist etwas, wozu er auch noch Stellung nehmen sollte. Damals hat der Innenminister vor diesem Haus gesagt – ich zitiere –:
Ich werde für die Angestellten jetzt ganz sicherlich keine gesetzliche Regelung herbeiführen, die durch Tarifvertrag entsprechend zu regeln ist. Wir haben immer gesagt, wir sind bereit, mit den Gewerkschaften auch für die Tarifbeschäftigten eine Vereinbarung zu treffen. Sie muss den Interessen des Landes dienen. Wir haben ein großes Interesse daran, dass wir auch wieder Partner haben.
Herr Innenminister, auch dieses Versprechen haben Sie gebrochen. Das haben Sie vor etwas über einem Jahr vor diesem Haus abgegeben.
Herr Dr. Greiner hat auch zu dem Teil Stellung genommen, bei dem es um die Schwächung der Gewerkschaften geht.Auch das ist ja eines Ihrer Ziele.Ich will das hier deshalb kurz zitieren, damit Sie es auch nachher im Protokoll nachlesen können. Ich zitiere:
Letztlich führt dieser Gesetzentwurf also zu einer Schwächung der gewerkschaftlichen Verhandlungsposition. Wenn man das zuspitzt und sich vorstellt, dass das zu einer gängigen Praxis im öffentlichen Dienst würde, dann würde in der Tat die Funktionslosigkeit der Gewerkschaften im öffentlichen Dienst drohen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, letzten Endes ist es genau das, was Sie hiermit beabsichtigen.Aber auch Prof. Weiss von der Universität Frankfurt kommt zu diesem Schluss. Er sagt ganz frank und frei – ich zitiere von Seite 10 –: