Was jetzt bitte auch zur Kenntnis genommen werden müsste: Diese Meinung stimmt auch mit der gängigen Normsetzungspraxis des Bundes überein. Sowohl das Bundesjustizministerium als auch das Bundesinnenministerium haben unsere Auffassung in einem vergleichbaren Aufhebungsgesetz auf Bundesebene bestätigt. Herr Dr. Jürgens, wenn Sie das bitte nachschauen wollen: Es handelt sich hier um die Aufhebung des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung beurkundungsrechtlicher Vorschriften – ich stelle Ihnen die Bundestagsdrucksache gerne zur Verfügung.
An die SPD gewandt: Es ist ganz bemerkenswert, dass das Handbuch der Rechtsförmlichkeit des Bundesministeriums der Justiz in der Auflage aus dem Jahr 1999, die auch heute noch gilt, gerade Sie, meine Herren und Damen von der SPD überzeugen müsste, da Sie in diesem Werk genau diese Überzeugung und Rechtsauffassung bestätigt finden.
Sowohl die Normsetzung des Bundes als auch das einschlägige Rechtshandbuch dazu vertreten also die Auffassung unseres Gesetzentwurfes.Wir haben keinen Zweifel daran, dass wir hier ordnungsgemäß handeln.
Meine Damen und Herren, eine Fraktion hat die dritte Lesung beantragt. Daher wird dieser Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucks. 16/7926 zu Drucks. 16/7490 zur Vorbereitung der dritten Lesung erneut dem Rechtsausschuss überwiesen.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Zehntes Gesetz zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes – Drucks. 16/7927 zu Drucks. 16/7673 –
Frau Präsidentin! Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Rechtsausschuss in der 141. Plenarsitzung am 6. September 2007 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden. Der Änderungsantrag Drucks. 16/7863 war dem Rechtsausschuss am 26. September 2007 überwiesen worden.
Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seinen Sitzungen am 12. September und 31. Oktober 2007 beraten und mit den Stimmen der CDU, der SPD und der FDP bei Stimmenthaltung des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN die genannte Beschlussempfehlung gefasst.
Zuvor war der Änderungsantrag Drucks. 16/7863 mit den Stimmen der CDU und der SPD gegen die Stimmen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP abgelehnt worden. – Ich danke Ihnen.
Es ist verabredet, diesen Gesetzentwurf ohne Aussprache zu behandeln. Daher möchte ich fragen, wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Zehntes Gesetz zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes in zweiter Lesung zustimmt, und um das Handzeichen bitten. – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD und FDP. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Bei Enthaltung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist dieser Gesetzentwurf zum Gesetz erhoben.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Architektenund Stadtplanergesetzes – Drucks. 16/7940 zu Drucks. 16/7486 –
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 16/7930 – und damit in der Fassung der Anlage zu Drucks. 16/7940 – in zweiter Lesung anzunehmen.
Meine Damen und Herren, eine Empfehlung für die nächste Legislaturperiode: Muss man diese Sätze der Beschlussempfehlung, die Ihnen allen schriftlich vorliegen, wirklich noch einmal vorlesen? Sie kennen die doch alle. Das sollte man einmal bei der Formulierung der Geschäftsordnung des nächsten Hessischen Landtags bedenken.
Meine Damen und Herren, auch hier haben wir keine Aussprache vorgesehen. Damit kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz
zur Änderung des Hessischen Architekten- und Stadtplanergesetzes, Drucks. 16/7940 zu Drucks. 16/7486.
Wer ihm zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen des Hauses. Damit ist dieser Entwurf zum Gesetz erhoben.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Ingenieur- und des Ingenieurkammergesetzes – Drucks. 16/7941 zu Drucks. 16/7655 –
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 16/7931 – und damit in der aus der Anlage zu Drucks. 16/7941 dargestellten Fassung – in zweiter Lesung anzunehmen.
Wunderbar, so muss das sein. – Meine Damen und Herren, auch diese zweite Lesung soll ohne Aussprache erfolgen.
Damit lasse ich über den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Ingenieur- und des Ingenieurkammergesetzes, Drucks. 16/7941 zu Drucks. 16/7655, abstimmen. Wer diesem Gesetzentwurf seine Stimme geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Stimmen aller Fraktionen des Hauses. Damit ist der Entwurf zum Gesetz erhoben.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Hessisches Versicherungsaufsichts- und Kostenerstattungsgesetz (HVAG) – Drucks. 16/7942 zu Drucks. 16/7674 –
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Damit kommen wir zur Abstimmung.Wer diesem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Hessisches Versicherungsaufsichts- und Kostenerstattungsgesetz, Drucks. 16/7942 zu Drucks. 16/7674, seine Stimme geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Auch das sind die Stimmen des ganzen Hauses. Damit ist auch dieser Entwurf zum Gesetz erhoben.