Wenn ich einmal sehe, dass an unseren Hochschulen inzwischen große Beiträge in zusätzliches Lehrpersonal sowohl für Professoren, aber auch für Tutorien investiert und damit die Betreuungsrelation Studierende zu Lehrende verbessert wird,dass überschlägig 44 Millionen c in unsere Bibliotheken investiert werden, dann kann ich auch verstehen, warum die Studierenden davon absehen, wie Sie es ihnen angeraten haben, das Studium nicht aufzunehmen, sondern weiter in Hessen studieren.
Unsere Hochschulen machen eine gute Arbeit. Ob das CDU-Gesetz ein gutes, will heißen: ein verfassungskonformes ist, wird der Staatsgerichtshof entscheiden. Das FDP-Gesetz wäre es gewesen. Es wäre auch ein besseres gewesen. Wir werden bei der Landtagswahl und in der neuen Legislaturperiode dafür kämpfen, dass diese Freiheit auch im Hinblick auf Studiengebühren den Hochschulen und Studierenden gewährt wird. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen, meine Herren! Ich möchte zunächst einmal festhalten: Die Frage, ob das Studienbeitragsgesetz verfassungsgemäß ist oder nicht,entscheidet nicht ein erstinstanzliches Gericht,nicht ein zweitinstanzliches Gericht, sondern ausschließlich der Staatsgerichtshof in Wiesbaden.
Das möchte ich festhalten; denn die Überschrift ist für die Öffentlichkeit wieder einmal absolut irreführend: „Studiengebühren verfassungswidrig – Moratorium jetzt“.
„Moratorium“ jetzt, heißt es. Verehrter Herr Siebel, Sie haben gesagt: Setzen Sie das Gesetz aus. – Ich frage mich, welche abenteuerlichen Vorstellungen Sie von einem Rechtsstaat haben.
Lieber Herr Siebel, wie soll ich das Gesetz aussetzen? Auf welche Rechtsgrundlage würden Sie sich berufen?
(Norbert Schmitt (SPD): Wir stehen kurz vor dem Zusammentritt des Ältestenrats, wenn Sie so weitermachen!)
Sie liegen völlig falsch. Aber ich sehe, Herr Siebel hat schon aufgegeben. Er hat abgeschaltet. Lassen wir das.
Ich will Ihnen eines sagen: Das Ministerium und die Hochschulen sind an Recht und Gesetz gebunden. Das lässt sich aus Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes ableiten. Ich gehe davon aus, dass die SPD dies nicht infrage stellen möchte.
Wir haben dieses Gesetz verfassungsgemäß mit der Mehrheit der Stimmen – Frau Sorge, Sie sprechen immer von einer „arroganten Mehrheit“, wir sprechen von einer „demokratischen Mehrheit“ – zustande gebracht. Im nächsten Jahr wird der Staatsgerichtshof entscheiden, ob dieses Gesetz verfassungsgemäß oder verfassungswidrig ist.
Zwei Seiten sollten wir kurz beleuchten. Die politische Seite ist schon angesprochen worden. An dem Boykott, den Sie in Gang zu setzen versucht haben, haben sich weniger als 5 % der Studierenden beteiligt. Er ist abgebrochen worden.
Gerade 7 % der Studierenden haben Darlehen beantragt. Sie sprechen schließlich immer davon, dass die Jugendlichen aus bildungsfernen Schichten von der Aufnahme eines Studium abgehalten werden. Gestern haben wir vom Statistischen Landesamt die entsprechende Statistik erhalten: Danach hat, anders als von Ihnen prognostiziert, die Zahl der Erstsemester zugenommen. Sie ist nicht eingebrochen.Auch das sollte man hier festhalten.
Last, but not least möchte ich etwas zum Weißbuch sagen. Hessen ist das einzige Bundesland, das ein Weißbuch herausgegeben hat, um deutlich zu machen, wohin die zusätzlichen Mittel geflossen sind. Dadurch wird ganz klar, dass das Geld richtig eingesetzt wird und den Studierenden zugute kommt. Davon hat sich das Kabinett am vergangenen Montag überzeugt. Im Übrigen ist eine Akzeptanz vorhanden.
Zu den rechtlichen Entscheidungen. Es sind nicht verschiedene Gerichte, wie eben gesagt worden ist, sondern es handelt sich um ein Gericht, nämlich um das Gericht in Gießen. Außerdem ist es ein und dieselbe Kammer, die zwei Beschlüsse zu den Klagen zweier Studierender getroffen hat.
Für die Statistik sollte man Folgendes festhalten. Wir haben mehr als 150.000 Studenten. Vor hessischen Gerichten sind gerade einmal zwölf Verfahren anhängig.
Wir haben 70.000 Unterschriften, das ist richtig. Aber wir haben 6 Millionen Bürger. Diese Zahl müssen Sie dazu in Relation setzen; denn jeder über 18 konnte unterschreiben. Das ist der kleine Unterschied. Von 150.000 Studenten können sich nur zwölf als belastet und beschwert ansehen.
Wir haben ein erstinstanzliches Verfahren. Wir sind im vorläufigen Rechtsschutz. Es handelt sich um ein Eilverfahren an einem Gericht. In diesem Eilverfahren ist Folgendes gesagt worden. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten aus dem Beschluss. Bevor Sie grölen, warten Sie bitte ab, bis ich den ganzen Satz gesagt habe. Beim Repetitor haben wir gelernt, dass wir immer bis zum Ende zuhören sollen:
Ernstliche Zweifel hat die Kammer, da gewichtige Gründe gegen die Vereinbarkeit der Rechtsgrundlagen des Beitragsbescheides sprechen und deshalb der Erfolg des Rechtsbehelfs im Hauptsacheverfahren im vorliegenden Fall mindestens ebenso warscheinlich ist wie auch ein Misserfolg.
Das heißt, das Gericht hat ernstliche Bedenken.Wenn das Gericht geglaubt hätte, dieses Gesetz sei verfassungswidrig, hätte es das Gesetz und diese Frage nach Art. 133 Abs. 1 der Hessischen Verfassung auf dem Dienstweg über den Präsidenten dem Staatsgerichtshof vorlegen müssen. Das hat es aber nicht getan.
Warum hat es das nicht gemacht? Es steht mir nicht zu,ein Gericht zu kritisieren. Ich werde es auch nicht machen. Aber die zeitlichen Zusammenhänge sind doch sehr auffallend. Ich will Ihnen damit noch einmal deutlich machen, welchen Weg das Gericht hätte gehen müssen, wenn es geglaubt hätte, das Gesetz sei verfassungswidrig.
Im Umkehrschluss folgere ich daraus, dass das Gericht Bedenken hat. Das hat es auch ausdrücklich erklärt, indem es formuliert hat, es könne das eine oder das andere dabei herauskommen.
Auch das haben wir gesagt: Für den absolut unwahrscheinlichen Fall, dass dieses Gesetz verfassungswidrig ist – wir gehen fest davon aus, dass es verfassungsgemäß ist –, sind wir bereit, den Hochschulen die Auslagen zu erstatten, damit den Studierenden das Geld zurückgezahlt werden kann. Das haben wir nie in Zweifel gezogen, und dabei werden wir auch bleiben.
Zusammenfassend stelle ich fest: Es handelt sich um eine Aktuelle Stunde. Sie haben schon heute Morgen im Ältestenrat bzw. davor ihre gesamte Kraft verbraucht. Ich merke – Gott sei Dank; ich bedanke mich dafür –, dass auch vernünftige Argumente bei Ihnen ankommen. Herr Siebel, Sie sehen, das war einfach nur leere Luft – oder was auch immer.
Jedenfalls war es nichts, aus dem man mehr machen könnte. Frau Kollegin Beer hat deutlich gemacht, welche anderen Wege Ihnen offengestanden hätten, wenn Sie nur gewollt hätten.Aber, meine Damen und Herren, dazu haben Sie wohl nicht den Mut gehabt. – Vielen Dank.
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend G-8-Stress beenden – für gute Bildung und eine lebendige Kindheit und Jugend – Drucks. 16/8061 –
Dringlicher Antrag der Fraktion der CDU betreffend G 8 verbessern – Gymnasien und Gymnasiallehrerausbildung erhalten – rot-rot-grüne Zwangseinheitsschule verhindern – Drucks. 16/8200 –
Die vereinbarte Redezeit beträgt 15 Minuten je Fraktion. Als Erste hat Frau Kollegin Habermann für die Fraktion der SPD das Wort.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Stress, Überbelastung und mangelnde Freizeit aufgrund längerer Unterrichtszeiten sowie eine regelmäßig sehr hohe Hausaufgabenbelastung lassen kaum noch Freistunden für sportliche und musikalische Aktivitäten. Das Familienleben leidet unter der immensen Arbeitsbelastung der Kinder. Auch am Wochenende muss regelmäßig gelernt werden, um in der Schule mitzukommen.
So ist es in einem offenen Brief des Landeselternbeirats zu lesen, den er am 5. September an die Kultusministerin über die Auswirkungen von G 8 geschrieben hat. Das ist ein Brief, der von den Mitgliedern des Landeselternbeirats nach einer Diskussion formuliert wurde. Deshalb ist die gestrige Presseerklärung von Herrn Irmer mit dem Titel „Frau Geis lässt sich vor den Karren der SPD spannen“ eine Unverschämtheit.
Meine Damen und Herren, ich fordere Sie auf, sich von diesen Äußerungen zu distanzieren. Sie diffamieren damit nicht nur die Vorsitzende, sondern den gesamten Landeselternbeirat, der die Eltern in diesem Land vertritt.