Wenn Sie Ihre Energie doch ein bisschen weniger auf das Jammern über den Länderfinanzausgleich richten und stattdessen zielgerichtet daran arbeiten würden, den Länderfinanzausgleich umzustrukturieren, dann wäre uns ein Stück geholfen.
Wir haben hier mehrfach deutlich gemacht – und das will ich auch heute wieder tun –, dass wir es für durchaus richtig halten, darüber nachzudenken, den Länderfinanzausgleich transparenter, gerechter und anreizkompatibler zu gestalten. Allerdings finden wir dazu nicht so richtig Ihre Vorschläge. Herr Finanzminister, da müsste doch in der Länderarbeitsgruppe ein Schritt nach vorn getan werden.
Abschließend. Dieser Nachtragshaushalt ist ein finanzpolitischer Offenbarungseid. Sie schaffen es nicht, trotz der Mehreinnahme von 1,5 Milliarden c, die Nettoneuverschuldung zu drücken.
Herr Finanzminister, Ihren Lieblingsspruch aus den letzten Jahren „vorsichtig planen – besser abschneiden“, haben Sie sich in diesem Jahr verkniffen, denn es gibt nichts,
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir führen hier eine ganz wichtige Debatte. Leider wird sie aber keinerlei Einfluss auf die Fakten des täglichen Lebens haben. Denn die Einnahmen sind vereinnahmt, die Ausgaben sind getätigt – egal, was wir heute beschließen werden. Deshalb möchte ich mich auf ganz wenige Anmerkungen beschränken.
Eine Anmerkung gilt dem Änderungsantrag betreffend Rückstellungen oder aber Rücklagen – das wird bei Ihnen immer ein bisschen vermengt. Lassen Sie uns einmal ganz kurz überlegen, ob es wirklich sinnvoll oder gar erforderlich ist, dort eine Position einzusetzen.
Keine Frage, es besteht ein Prozessrisiko. Dieses Risiko kann man unterschiedlich hoch einschätzen. Das ist die Grundfeststellung.
Zweitens. Wenn eine solche Zahlung tatsächlich erfolgen sollte,muss das im Landeshaushalt abgebildet sein.Das ist ebenfalls klar.
Jetzt bitte ich Sie aber, zwischen Rückstellung und Rücklage zu unterscheiden. Das eine ist die bilanzielle Position – Rückstellung –, die im Hinblick auf eine möglicherweise in der Zukunft anstehende Zahlung erfolgt, deren Abschätzung aber noch nicht genau möglich ist. Die Rückstellung ist in der Bilanz zu bilden.Die haben wir noch gar nicht erstellt. Eine Bilanz also, die voraussichtlich am 01.01.2009 kommen wird, müsste gegebenenfalls diese Rückstellung enthalten, wenn der Prozess bis dahin nicht abgeschlossen ist. Das ist die eine Sache.
Das Zweite aber ist die Frage, ob ich diese Rückstellung mit echtem Geld unterlege, mit einer Rücklage im Haushalt.Wenn ich eine solche bilden will, muss ich dafür mehr Schulden aufnehmen, denn wir sind jetzt schon verschuldet.Anders geht es nicht.
Dann ist die ökonomische Frage: Macht es Sinn, heute Schulden aufzunehmen und in eine Rücklage einzustellen,oder ist es nicht sinnvoll,in dem Augenblick die Schulden zu machen, wenn das Geld wirklich gezahlt werden muss? Ich meine, Letzteres. Deshalb ist der Antrag aus sachlichen Gründen abzulehnen.
Zum Länderfinanzausgleich. Wir sind uns alle einig, dass der Länderfinanzausgleich in vielen, vielen Punkten korrekturbedürftig ist. Das haben wir, glaube ich, über alle Fraktionen hinweg immer wieder festgestellt. Der Finanzminister wird nicht müde, das immer wieder zu betonen.
Herr Finanzminister, aber ich muss wirklich sagen – die Kollegin Erfurth hat es auch schon angedeutet –: Dann kommen Sie doch auch bitte her, und sagen Sie, was die
Landesregierung wann zu tun gedenkt, um diesen Zustand zu beenden. Es hat keinen Sinn, dass Sie ununterbrochen jammern und sagen: „Der böse, böse LFA!“ Das hören wir schon viele Jahre.Wir haben ihn ein bisschen zu ändern vermocht, aber nicht grundsätzlich.
Wenn wir ihn wirklich ändern wollen, muss doch ein Ansatz entwickelt werden, aus dem wir ersehen können, was da passieren soll, bis zu welchem Zeitpunkt welche Aktionen erfolgen sollen, wer unsere Kombattanten bei der ganzen Angelegenheit sind und ab wann wir damit rechnen können, dass Hessen wie entlastet wird. Das wären die Aussagen, die hier erforderlich sind.
Die Beschlussfassung,die wir heute treffen,hat mehr oder weniger notariellen Charakter. Wir beurkunden die Einnahmen und Ausgaben.Herr Minister,ich gehe einmal davon aus, dass wir wieder eine Punktlandung bekommen werden.Am 13. Dezember ist es nicht ganz so schwer, für den 31. Dezember zu überlegen, was noch kommen kann. Deshalb ist das, was wir heute beschließen, mehr ein Akt der Meinungsbildung, mehr ein Symbol. Aber die Meinungsbildung soll immerhin erfolgen. Die FDP-Fraktion stellt heute – wie schon an vorangegangener Stelle – fest:
Erstens ist der Nachtragshaushalt nicht nachhaltig. Zweitens widerspricht er dem Gebot der Klarheit und drittens dem der Wahrheit. Deswegen können wir diesem Haushalt nicht zustimmen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, lieber Herr Kollege Roland von Hunnius. – Das Wort hat der Finanzminister, Herr Staatsminister Weimar.Auf gehts.
(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Karlheinz, sag doch einmal, dass der Roland recht hat! – Minister Volker Hoff: Der Roland hat recht! – Jörg-Uwe Hahn (FDP): Beide Rolands haben recht!)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Nachtragshaushalt ist hier bereits zweimal diskutiert worden. Die Hessische Landesregierung hat ihn vorgelegt und kommentiert. Ich glaube, es erübrigt sich, dass ich hier noch einmal alles erwähne, was an Erwägungen für den Nachtragshaushalt insgesamt wichtig ist. Ich will nur auf wenige Punkte eingehen.
Der erste Punkt ist – insbesondere natürlich auch für die, die Finanzpolitik betreiben –: Ich habe heute Morgen noch einmal beim Abteilungsleiter Haushalt nachgefragt. Es geht um eine Größenordnung von ungefähr 350 Millionen c, die zum Haushalt sollen und noch fehlen – Stand von gestern. Wir haben in den letzten Jahren im vergleichbaren Zeitraum in einer Spanne von 300 bis 500 Millionen c gelegen,die wir bis zum Jahresende noch einnehmen. Das heißt also, es kann leicht darunter bleiben oder leicht darüber gehen. Jedenfalls besteht im Moment kein Anlass,an dieser Stelle zu korrigieren.Wir werden einigermaßen, meine ich, hinkommen.
Die zweite Bemerkung betrifft die Rückstellungen bzw. Rücklagen. Ich bin Herrn Kollegen von Hunnius sehr dankbar, dass er hier einmal den Unterschied dargelegt hat.
Ich würde übrigens auch bei Rückstellungen mit jedem Wirtschaftsprüfer sehr darüber streiten, ob ich so etwas überhaupt und, wenn ja, in voller Höhe zu machen habe. Von daher wäre es noch gar nicht klar,ob ich in jedem Fall für eventuelle Prozesskosten bilanzielle Rückstellungen machen müsste. Darüber hinaus wäre das – wie gesagt – ein separat zu betrachtender Punkt.Allerdings wird es an dieser Stelle nach den Erwägungen von Herrn von Hunnius keine Rücklage geben. Von daher ist das auch kein aktuelles Thema.
Frau Erfurth, was allerdings nicht geht: Wo ist denn die Deckung für eine Rücklage? Herr von Hunnius ist automatisch davon ausgegangen, wir müssten dann mehr Schulden aufnehmen. Wenn ich in den Haushaltsausschuss komme und frage: „Wo ist die Rücklage?“, wird mir gesagt, das sei natürlich Sache der Landesregierung; die Sache der Opposition sei es, einen Antrag zu stellen, eine Rücklage zu bilden; es sei eine Sache der Regierung, dann für die Finanzierung zu sorgen.
Wenn Sie der Meinung sind, der Haushalt sei so beschaffen, dass Chancen bestehen, günstiger herauszukommen, hätte es für Sie doch ein Leichtes sein müssen, gerade einmal 60 Millionen c irgendwoher zu holen, um eine Deckung für die Rücklage zu finden. So jedenfalls ist die Arbeitsteilung vielleicht nicht ganz in Ordnung.
Ich sehe ein, dass so ein Antrag natürlich auch dazu dient, Ihre abweichende Meinung zu einem anderen politischen Thema darzustellen. Aber haushaltspolitisch ist das, glaube ich, der falsche Punkt, um dort anzusetzen.
Weiterhin zum Länderfinanzausgleich. Ich bleibe noch einmal dabei. Es gibt beim Länderfinanzausgleich zwei Punkte. Der eine ist, dass wir darüber nicht jammern sollten. Ich jammere auch nicht über den Länderfinanzausgleich, denn wir müssen und werden mit diesen Problemen fertig werden.Ich habe Ihnen gesagt:Spätestens 2011 – wenn es irgend geht, deutlich vorher – machen wir einen ausgeglichenen Haushalt. Das ist die eine Seite.
Die zweite Seite ist, dass ich meine, dass alle Beteiligten hier im Land – das erlebe ich auch bei den Diskussionsbeiträgen – das Gefühl haben oder sogar der Überzeugung sind, dass wir allzu sehr zur Kasse gebeten werden. Damit wird nicht der Länderfinanzausgleich infrage gestellt, sondern das exponentielle Wachstum ist das, was uns in dieser Frage beschwert. Ich bitte Sie darum, zur Kenntnis zu nehmen, dass ich finde, dass ich als Finanzminister die Aufgabe habe, an jeder Stelle darüber zu reden, um ein Bewusstsein dafür zu schaffen,dass diese Situation so dauerhaft nicht akzeptabel ist.
Ich würde mich an dieser Stelle darüber freuen – ich habe keinen Zweifel, dass das im Grundsatz so ist, aber es gibt bei dieser Frage auch Zwischentöne –, wenn die Abgeordneten und Fraktionen dieses Hauses das auch so sähen
und diese beiden Dinge nicht vermischten. Es soll nicht eine Entschuldigung dafür sein, dass wir nicht klarkämen, sondern ein Hinweis darauf, dass es dringend notwendig ist, hier im Interesse des Landes Hessen etwas zu machen. Die Herleitung habe ich hier viele Male vorgeführt. Ich finde auch, dass die Rentierlichkeit des Mitteleinsatzes hier eine entscheidende Rolle spielt.
Frau Kollegin Erfurth, Sie haben gerechnet und den Länderfinanzausgleich ins Verhältnis zu den bereinigten Aus
gaben gesetzt. Da frage ich Sie: Warum haben Sie den Länderfinanzausgleich nicht ins Verhältnis zur Entwicklung des DAX in den letzten fünf Jahren oder der allgemeinen Kosten für die hessischen Haushalte gesetzt? Wenn ich Bemessungsgrundlagen irgendwelcher Art nehme, finde ich die Entwicklung der Zahl der Fahrradfahrer im Vergleich zur LFA-Entwicklung in Hessen – irgendetwas in dieser Richtung – nicht so ganz in Ordnung.
Übrigens hat das eine mit dem anderen – wie sich die bereinigten Ausgaben und wie sich die Zahlungen in den Länderfinanzausgleich entwickelt haben – überhaupt nichts zu tun.Selbst bei vertieftem Nachdenken erschließt sich nicht, woraus die Regel abgeleitet werden sollte, dass damit der Länderfinanzausgleich akzeptabel wäre. Tut mir leid, ich jedenfalls komme damit nicht klar. Beim Vortrag habe ich gemerkt, dass viele damit nicht klargekommen sind. Ich will nur einmal sagen, dass ich diese Rechnung so nicht akzeptiere.
Ansonsten muss ich bemerken,dass ich eigentlich sehr zufrieden damit bin, wie die Entwicklung sich darstellt. Insgesamt haben wir deutlich den Weg hin zu einem ausgeglichenen Haushalt beschritten. Wir haben, wie ich Ihnen nachgewiesen habe, dort noch im Jahr 2007 einige Belastungen getragen, die uns in der Folge sehr zugute kommen. Der Haushalt 2008 wird nachweisen, dass der Weg, den wir uns vorgenommen haben,sehr gut gegangen wird. Deswegen bitte ich Sie herzlich darum, zuzustimmen.
Ich wollte es nachher machen, aber auch an dieser Stelle bedanke ich mich – trotz allem – sehr bei den Abgeordneten insbesondere des Haushaltsausschusses für die Beratung. Es gibt immer zwei Ebenen: Die eine ist die der politischen Auseinandersetzung, die sein muss. Die andere ist, dass der Haushaltsausschuss insgesamt gesehen eine Arbeitsweise hat, die sich sehen lassen kann, von der ich sehr profitiere und für die ich mich bedanken möchte, insbesondere auch beim Kollegen Pighetti, der die Aufgabe innerhalb der Legislaturperiode übernommen hat und immer sehr freundlich neben mir sitzt und das ganz prima macht. – Vielen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung in dritter Lesung über den Nachtragshaushalt 2007 in der Fassung der Beschlussempfehlung und des Zweiten Berichts des Haushaltsausschusses, Drucks. 16/8362 zu Drucks. 16/8332 zu Drucks. 16/7918. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs in der oben genannten Fassung ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die CDU. Dagegen? – SPD, GRÜNE, FDP. Enthaltungen? – Es gibt keine. Damit ist der Gesetzentwurf in dritter Lesung angenommen und zum Gesetz erhoben.