Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der vorgelegte Gesetzentwurf der Fraktion der CDU greift einen Teilaspekt des gesamten Themas Fusionsabsichten der SparkassenVersicherung Hessen-Thüringen und BadenWürttemberg auf.Aus der Sicht der Landesregierung gibt es zwei Punkte, die für uns von Interesse sein müssen. Zum einen wollen wir dem Sparkassen- und Giroverband und den damit verbundenen weiteren wirtschaftlichen Aktivitäten Rechnung tragen, soweit das im Landesinteresse liegt. Das ist, glaube ich, insgesamt unstrittig.
Zum anderen geht es um die Frage, inwieweit wir von der Umwandlung der jetzigen Rechtsform in eine AG betroffen sind. Dabei geht es im Ergebnis um die Dienstherrneigenschaft für die Beamten, ein Sachverhalt, den wir in anderen Großunternehmen – Stichwort: Telekom – auf Bundesebene auch schon erlebt haben. Das ist kein ungewöhnlicher Vorgang. Das, was in dem Gesetzentwurf vorgeschlagen wird, ist, was die Dienstherrneigenschaft anbetrifft, nachvollziehbar und auch plausibel.
Nach den Unterlagen, die mir vorliegen, ist die SparkassenVersicherung Dienstherr für insgesamt 59 Beamte. Davon sind bereits jetzt sieben bei der Kommunalbeamten-Versorgungskasse Nassau und 14 bei der Beamtenversorgungskasse Kurhessen-Waldeck untergebracht, die restlichen 38 aber noch nicht. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass nun sämtliche Beamte übernommen bzw. dem neuen Dienstherrn bei den Beamtenversorgungskassen in Kassel und Wiesbaden zugeordnet werden.Das halten wir
für sinnvoll. Das ist eine vernünftige Maßnahme, insbesondere wenn man bedenkt, dass wir schon jetzt eine enge Zusammenarbeit zwischen den Versorgungskassen und der SparkassenVersicherung haben.Von daher ist das aus landespolitischer Sicht ein vernünftiger Weg.
Die zweite Frage,inwieweit die Interessen der Beschäftigten und die bislang einvernehmlich dargestellte Position begründet sind, wird in den Ausschussberatungen zu klären sein.
Aus der Sicht der Landesregierung konzentriert es sich auf zwei Fragen: Ist die generelle Fusionsabsicht im Landesinteresse? Ich denke, da sind wir uns mit Blick auf die Stärkung der wirtschaftlichen Voraussetzungen unseres Bundeslandes einig.
Zweitens. Ist der vorgeschlagene Weg aus öffentlichrechtlicher und aus beamtenrechtlicher Sicht plausibel? Das ist er. Soweit es um einzelne Fragen geht, wird vonseiten der Landesregierung Hilfestellung geleistet, soweit es erforderlich und gewünscht ist. Ich denke, wir sind uns darüber einig, die Angelegenheit im Ausschuss zu vertiefen.
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Innenausschuss, federführend, und an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr,beteiligt,zu überweisen.Gibt es andere Meinungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen.
Dringlicher Antrag der Fraktion der SPD betreffend Koch-Steinbrück-Vorschläge zum Subventionsabbau – Drucks. 16/747 –
Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Koch-Steinbrück-Vorschlag zum Subventionsabbau – Drucks. 16/758 –
Die Redezeit beträgt zehn Minuten je Fraktion. Das Wort hat der Kollege Williges für die CDU-Fraktion.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Subventionsabbau ist, solange man sich von Details fernhält, eine sehr populäre Forderung. In unserem Land sind Reformen grundsätzlich populär und werden grundsätzlich begrüßt; erst die Feststellung eigener Betroffenheit lässt die Begeisterung oft rasch in Empörung umschlagen.
Subventionen sind angesichts ihres beachtlichen Gesamtvolumens und der Tatsache, dass ihr Umfang in den vergangenen Jahrzehnten stetig angestiegen ist, die beliebteste Kompensation bei Haushaltssanierungs- und Steuerreformvorschlägen. Das gilt auch für die jüngsten Vorschläge des stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/ CSU-Bundestagsfraktion, auf die ich später noch einmal zurückkomme.
Bisher gelang es jedoch nie, wirklich Einvernehmen zu erzielen. Die jüngere Geschichte kennt einige Konzepte zum Subventionsabbau, die nicht nur gut gemeint und durchdacht waren, sondern in ihrer Wirkung auch zu erheblichen Entlastungen der Haushalte geführt hätten.Allen diesen Vorschlägen war aber eines gemein: Sie kamen über das Entwurfsstadium nicht hinaus,weil sie zum einen zwischen sinnvollen und weniger sinnvollen Subventionen differenziert haben und weil sie zum anderen in der parteipolitischen Debatte zerrieben wurden.
Schon die Frage,welche Finanzhilfen oder Steuervergünstigungen als Subventionen zu definieren sind, macht die Betrachtung nicht einfacher. Auf der einen Seite gibt es den Subventionsbericht der Bundesregierung aus dem Jahre 2001, der Subventionen in Höhe von 59 Milliarden c auflistet, und auf der anderen Seite die Untersuchung des Kieler Instituts für Weltwirtschaft, das auf Subventionen in Höhe von 157 Milliarden c kommt.
Der am 30. September von den Ministerpräsidenten Hessens und Nordrhein-Westfalens, Koch und Steinbrück, vorgelegte Vorschlag zum Subventionsabbau, das so genannte Koch-Steinbrück-Modell, basiert nach meiner Einschätzung auf einem soliden Fundament. Zunächst ist als wesentlicher Unterschied zu früheren Entwürfen hervorzuheben, dass es im parteiübergreifenden Konsens erstellt wurde und damit größere Chancen hat,umgesetzt zu werden. Beide Berechnungen, die ich eben ansprach, zum einen der Subventionsbericht und zum anderen die Ergebnisse des Kieler Forschungsinstituts, sind in die Analyse einbezogen worden, und es wurde ein Mittelwert eingesetzt.
Lassen Sie mich an dieser Stelle eines klar und deutlich sagen, was wir begrüßen und was alle, die kommunalpolitisch tätig sind, begrüßen sollten: Der Kommunale Finanzausgleich wurde ausdrücklich außen vor gelassen und nicht als Subvention im Sinne des Koch-SteinbrückModells definiert. Die Ministerpräsidenten haben darüber hinaus nicht zwischen „guten“ und „schlechten“ Subventionstatbeständen differenziert, sondern sie haben sich für einen linearen Abbau entschieden und damit die Speerspitzen der Argumentation der Lobbyisten entschärft.
In den Bereichen Forschung, Entwicklung sowie Aus- und Fortbildung wurde auf Reduzierungen verzichtet. Auch das ist ein ganz bedeutender Punkt und eine begrüßenswerte und, wie ich meine, zukunftsweisende Ausnahme bei diesem linearen Konzept. Um einen Konsens zu erzielen, galt es natürlich, strittige Punkte auszuklammern. So blieben die Lohnzuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit genauso außen vor wie die unterschiedlichen Belastungen durch die Ökosteuer,die bisher nach Gewerbezweigen differenziert werden.
Im Ergebnis der Vorschläge lässt sich ein Gesamtvolumen von 15,8 Milliarden c für die Jahre 2004 bis 2006 und in den Folgejahren ein Betrag von 10,5 Milliarden c per anno realisieren. Das ist ein erklecklicher Betrag, der eine entscheidende Entlastung bringen würde.
Lassen Sie mich an dieser Stelle auch auf die Kritiker eingehen. Die finden sich trotz des parteiübergreifenden Konsenses und trotz des Lobs der Experten und Sachverständigen. Die Kritik hat, wie immer, verschiedene Facetten. Es gibt z. B. die Kritik der FDP, die formale Bedenken erhebt. Meine sehr verehrten Damen und Herren von der FDP-Fraktion,dies scheint mir doch eher ein Zeichen von
Ihre Bedenken sind nicht wirklich gerechtfertigt. Ich füge hinzu: Kein Mensch in unserem Lande würde es verstehen, wenn ein sinnvolles und im Konsens entstandenes Projekt formale Hürden nicht nehmen würde. Herr von Hunnius, wir sind dazu aufgerufen, den Weg freizumachen, die Hürden beiseite zu schieben und keine neuen zu errichten. In diesem Sinne appelliere ich auch an Sie, konstruktiv an diesem Ziel mitzuarbeiten.
Fantasievoller als die Kritik der FDP ist die Kritik von SPD und GRÜNEN, die pikanterweise mit Lob garniert wurde. Sie sagen, das alles gehe nicht weit genug.
Ihre Kritik wird mit Lob garniert – was sie der Realität aber kein Stück näher bringt, wenn Sie pauschal sagen, das Ganze müsse weiter gehen, aber, wie beim Haushalt 2004, auf konkrete Vorschläge verzichten.Wir sind uns einig, dass Subventionen den Wettbewerb verzerren, dass sie den Strukturwandel verzögern und dass sie einen erheblichen Verwaltungsaufwand mit sich bringen.
Aber wir müssen doch auch zur Kenntnis nehmen, dass Subventionen – das gilt für alle Subventionen – nicht nur in bester Absicht eingeführt wurden, sondern dass es immer dann, wenn sie eingeführt wurden, eine dringende Notwendigkeit dafür gab. Es würde an dieser Stelle zu weit führen, Szenarien zu entwickeln, wie sich Kohlebergbau und Landwirtschaft subventionsfrei entwickelt hätten. Es bleibt festzustellen, dass Subventionen derzeit noch das Rückgrat vieler Branchen sind.
Da ist die Fundamentalposition des völligen Subventionsabbaus vielleicht perspektivisch und visionär richtig, und sie mag auch in Talkshows Applaus bringen. Die Realisierung scheitert aber derzeit nicht nur am Protest von Lobbyisten, sondern sie scheitert auch, weil sie mit der Lebenswirklichkeit in unserem Land und mit seinem derzeitigen – ich betone: derzeitigen – Steuersystem nicht kompatibel ist.
Lassen Sie mich noch auf einen Aspekt hinweisen: Die beiden Ministerpräsidenten haben – das halte ich für wesentlich – Instrumente entwickelt, mit denen künftig Kürzungen vorgenommen werden können. Das ist eine Pionierarbeit, die notwendig war, weil die Finanzhilfen und Steuerbegünstigungen in die verschiedensten Bereiche des Steuerrechts eingreifen.
Mit diesem Werkzeugkasten, der jetzt bereitgestellt wurde, rückt künftiger Subventionsabbau aus dem Stadium der Grundlagenforschung in den Bereich der Routine.
Die 12-prozentige Absenkung in drei Schritten mit jährlich 4 % ist ein vernünftiger Weg und führt auch in den Bereichen Eigenheimzulage, Pendlerpauschale und Sparerfreibetrag – das ist uns sehr wichtig – nur zu moderaten
Eingriffen, im Gegensatz zu dem, was die Bundesregierung z. B. mit der Pendlerpauschale machen wollte.
(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):Das schlägt Herr Merz auch vor! – Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der Merz will das ganz streichen!)
All das, was hier vorgelegt wurde, ist im gegenwärtigen Steuersystem das Optimum dessen,was im Konsens zu erreichen war.
Das Entscheidende ist – das ist auch für den heutigen Tag wichtig –,dass die vorgeschlagenen Kürzungen der beiden Ministerpräsidenten Koch und Steinbrück schon im Haushalt 2004 und in den Folgehaushalten 2005 und 2006 Wirkung zeigen und dort zu Entlastungen führen.Ein völliger Umbau unseres Steuersystems ist unbestritten notwendig. Wir bauen auf die Merz-Vorschläge und hoffen, dass Sie konstruktiv daran mitarbeiten.
Der grundsätzlich notwendige Umbau des Steuersystems ist nicht so kurzfristig machbar, wie Länder, Bund und Bürger in unserem Land eine Entlastung brauchen.
Deshalb appelliere ich an SPD und GRÜNE: Ziehen Sie Ihre Anträge,die doch eher Schaufenstercharakter haben, am heutigen Tage zurück.
Stimmen Sie unserem Antrag zu, und zeigen Sie, dass es nicht nur auf der Ebene der beiden Ministerpräsidenten, sondern auch im Landtag in dieser pragmatischen Frage einen breiten Konsens gibt.