Protokoll der Sitzung vom 05.11.2003

Herr Siebel, ich muss Sie leider unterbrechen – –

Namens meiner Fraktion stelle ich deshalb den Antrag, dass sich der Ältestenrat mit der Frage befasst, ob das so geht. Meiner Ansicht nach muss über diese Frage der Ältestenrat entscheiden. Sie können mit der Arroganz der

Macht hier nicht alles durchsetzen, was Sie denken, hier durchsetzen zu können.

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Nicola Beer (FDP))

Wenn ich Sie richtig verstanden haben, beantragen Sie die sofortige Einberufung des Ältestenrats.

(Dr. Franz Josef Jung (Rheingau) (CDU): Wir sind in der Abstimmung!)

Die Abstimmung ist zu Ende. Es wurde eindeutig festgehalten, dass die Überweisung an den Haushaltsausschuss stattgefunden hat.

Jetzt haben wir die Situation, dass die Einberufung des Ältestenrats beantragt wurde.Ich unterbreche die Sitzung des Plenums und gehe davon aus, dass wir für die Sitzung des Ältestenrats etwa zehn Minuten brauchen werden.

Der Ältestenrat trifft sich in Raum 119 M.

(Unterbrechung von 14.09 bis 14.26 Uhr)

Auch wenn nicht alle da sind, gehe ich davon aus, dass das, was der Ältestenrat einstimmig dem Plenum empfiehlt, hier auf Konsens und Zustimmung stoßen wird.

Der Ältestenrat empfiehlt dem Plenum, dass wir bei Art. 12 und 13 des Zukunftssicherungsgesetzes, Drucks. 16/861, zusätzlich zum Haushaltsausschuss den Ausschuss für Wissenschaft und Kunst beteiligen. Dazu ist in der Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst am 13.11. eine Anhörung durchzuführen. Eingeladen werden die ASten und die Leitungen der hessischen Hochschulen. In jedem Fall soll sichergestellt sein, dass vor der Sitzung des Haushaltsausschusses, die am 19.11.2003 sein wird, diese Beratungen abgeschlossen sind. Gibt es dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall.Dann heißt das,dass neben dem Haushaltsausschuss zu Art. 12 und 13 des Zukunftssicherungsgesetzes der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst hinzugezogen wird.

Ich darf in der Tagesordnung fortfahren und rufe Punkt 4 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU für ein Gesetz zur Überleitung der Dienstverhältnisse der Beamten sowie der Versorgungsempfänger der SV SparkassenVersicherung Öffentliche Versicherungsanstalt Hessen-Nassau-Thüringen – Drucks. 16/836 –

Redezeit pro Fraktion: fünf Minuten. – Wer bringt den Gesetzentwurf ein? – Frau Zeimetz-Lorz, bitte sehr, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die SparkassenVersicherung Hessen-Nassau-Thüringen soll in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden. In der Folge davon soll die SparkassenVersicherung HessenNassau-Thüringen mit der Sparkassenversicherung Baden-Württemberg fusionieren. Dieses Vorhaben hat Folgen unter anderem für die dort beschäftigten Beamten und die Versorgungsempfänger, da durch die Umwand

lung in eine Aktiengesellschaft die SparkassenVersicherung ihre Dienstherrneigenschaft verliert.

Deshalb sollen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Beamten und die Versorgungsempfänger zu einem anderen Dienstherrn überführt werden. Die Beamtenversorgungskasse Kurhessen-Waldeck in Kassel und die Kommunalbeamten-Versorgungskasse Nassau in Wiesbaden sollen den betroffenen Personenkreis übernehmen. Die Zuordnung der jeweiligen Beamten zum neuen Dienstherrn soll auf der Grundlage der bisherigen Verwendung am jeweiligen Dienstsitz erfolgen.

Gleichwohl sehen wir, dass Umwandlung und Fusion Folgen für die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SparkassenVersicherung, aber auch für die Standorte Wiesbaden und Kassel haben werden und es hier sicherlich noch einige Fragen zu beantworten gibt. Deshalb möchte ich vorschlagen, dass wir die Fragen in den zuständigen Fachausschüssen behandeln. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Der nächste Redner ist der Kollege Denzin für die FDPFraktion.

Herr Präsident,meine Damen und Herren! Machen wir es auch kurz. Das, was wir jetzt als Aufgabe vorliegen haben, ist die Schaffung der Voraussetzung für die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft. Die Aktiengesellschaft wiederum ist die Voraussetzung für eine angedachte Fusion mit der Sparkassenversicherung Baden-Württemberg. Das heißt, wenn wir dieses Gesetz nicht mehr im Schnelldurchgang, zu dem getrennt noch etwas zu sagen wäre, über die Bühne kriegen, dann sind die Voraussetzungen für den ganzen Prozess nicht geschaffen.Umgekehrt heißt das aber nicht, dass wir mit der Beamtenrechtsänderung die Fusion beschließen. Wir hätten sehr wohl noch Zeit, darüber nachzudenken. Frau Zeimetz-Lorz, hier stimme ich Ihnen voll zu.

Trotzdem müssen wir festhalten: Wenn es hier nicht um beamtenrechtliche Überführungsbestimmungen ginge, hätte der Landtag überhaupt nichts zu diskutieren. Es geht um die Entscheidung eines Unternehmens in einer Trägerschaft, bei der das Land nicht beteiligt ist. Diese Entscheidung muss auch dort bleiben. Das ist eine unternehmenspolitische Entscheidung, keine landespolitische Entscheidung.

Natürlich gibt es ein landespolitisches Interesse. Das haben Sie bei den Standorten Wiesbaden und Kassel angesprochen. Es gibt natürlich auch ein landespolitisches Interesse, ein finanzkräftiges Unternehmen in diesem Land gedeihen zu lassen und den Schwerpunkt des Wachstums nicht zu verlagern.Aber diese Interessenlage ist allenfalls über den indirekten Weg irgendwo einzubringen. Ich denke, da sind wir uns einig: So weit wir das tun können, werden wir das tun.– Somit gibt es heute nicht mehr zu sagen als das, was gesagt worden ist.

In die Öffentlichkeit sind aber in der letzten Zeit Irritationen getragen worden. Die Fraktionsvorsitzenden und alle an dem Gespräch mit dem Vorstandsvorsitzenden der Hessen-Nassauischen Beteiligten haben die letzten Informationen bekommen. Ich halte es, gelinde gesagt, für ein

Unding, wenn uns ein einzelner Vertreter einer Gewerkschaft Dinge darstellt, die dann von allen anderen Personalratsmitgliedern dieses Betriebes widerlegt werden. Diese Unterlagen sind jetzt da,aber wir sollten sie im Ausschuss erörtern. Das ist angebrachter als hier im Plenum. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Das Wort hat Herr Kollege Frankenberger von der SPDFraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Denzin hat Recht: Es ist nicht unsere Aufgabe, über eine Fusion zu entscheiden.Wir haben sicherlich eine Meinung dazu, wie wir die ökonomischen Perspektiven der geplanten Fusion einschätzen.Aber wir sind nicht das Gremium, das dies debattieren soll. Diese Entscheidung wird in anderen Gremien getroffen.

Gleichwohl haben wir im Hessischen Landtag eine Verantwortung, der wir gerecht werden müssen; denn die Überleitung ist die Voraussetzung für die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft, und die Aktiengesellschaft ist eine Voraussetzung für die Fusion. Ohne Überleitung gibt es also keine Aktiengesellschaft,und dann kann man auch nicht fusionieren. Deswegen sollten wir das Problem mit der Sorgfalt angehen, die ihm gebührt.

Ich bin – gelinde gesagt – ein bisschen erstaunt. Als wir uns zum ersten Mal mit dieser Thematik auseinander gesetzt haben, schien alles relativ klar und eindeutig zu sein. In der Zwischenzeit ist einiges geschehen.Es gab Faxe,Telefonate, und auch heute haben uns noch einige Schriftstücke erreicht. Ich finde es – gelinde gesagt – nicht in Ordnung,dass wir in der kurzen Zeit die Schriftstücke,die uns heute erreicht haben, bewerten sollen. Das sollten wir in den zuständigen Ausschüssen machen. Dort haben wir die nötige Zeit, es zu tun.

Aber ich will auch darauf hinweisen, dass es hier um hessische Interessen geht, nämlich um die Standorte Wiesbaden und Kassel. Damit verbunden ist die Frage der Arbeitsplätze, die an diesen Standorten erhalten bleiben sollen.Es geht auch darum,ob Wiesbaden Vorstandssitz bleiben soll oder nicht.

Insofern haben wir aus hessischer Sicht ein elementares Interesse daran, mit der nötigen Sorgfalt an dieses Thema heranzugehen, nämlich nicht nur wegen der Überleitung und der Verantwortung für die Beamtinnen und Beamten sowie für die Versorgungsempfänger, sondern auch weil es um Arbeitsplätze und um Standorte in Hessen geht.Ich bitte, das in den zuständigen Gremien entsprechend zu tun. – Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank. – Das Wort hat Herr Kollege Frank-Peter Kaufmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich denke,ein paar klare und kritische Worte sind nö

tig. Da ein Besuch des Vorstands der SparkassenVersicherung angemeldet war, haben wir uns fraktionsübergreifend getroffen und anlässlich dieses Gesprächs den Wunsch entgegengenommen, der hier schon beschrieben worden ist, nämlich die Voraussetzung dafür zu schaffen, dass eine Umwandlung in eine AG, mit der weiteren Perspektive einer Fusion mit der Sparkassenversicherung Baden-Württemberg, möglich ist.

In dem Gespräch wurde den Mitgliedern aller vier Fraktionen das Bild vermittelt,die Angelegenheit sei durchdiskutiert, mit allen Beteiligten einvernehmlich beschlossen, und es sei nur noch eine Formsache, die Dienstherrneigenschaft zu verschieben. Zumindest diese Aussage war offenkundig falsch.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das ist nicht unumstritten.Wir haben gesagt: Unter dieser Voraussetzung sind wir bereit, die Sache rasch zu erledigen, weil der Hessische Landtag nicht aus formalen Gründen einer Einigung aller Beteiligten entgegenstehen sollte. Das hätten wir alle nicht als richtig empfunden.

Mittlerweile stellt sich die Welt anders dar. Der Vorgang ist nicht so unumstritten, wie er uns dargestellt worden ist. Ich kann mich erinnern, dass ich selbst gesagt habe: Wir erwarten die zustimmenden Stellungnahmen der notwendigen Beteiligten.– Das reicht von den Kommunalen Spitzenverbänden, die schließlich die Gewährträger der Sparkassen sind, bis zu den Arbeitnehmervertretungen, dem Beamtenbund, ver.di und dem Gesamtpersonalrat. Bis heute liegen noch keine Stellungnahmen vor. Das müssen sie auch nicht.

Dazu gibt es aber eine Reihe von Turbulenzen, mündlich dargebracht und auch schriftlich fixiert. Diese Turbulenzen kann man heute noch nicht abschließend beurteilen; auch das ist klar.

Ich habe mir eigentlich gedacht und es auch empfohlen, dass der Antragsteller, dem ich ausdrücklich überhaupt keinen Vorwurf mache, den Gesetzentwurf hier eingebracht zu haben – so war es auch verabredet –, nach Lage der Dinge den Gesetzentwurf einfach zurückzieht, damit die ganze Angelegenheit von dem zuständigen Ministerium und den Verbänden geprüft wird. Dann sollte eine ordentliche Regierungsanhörung durchgeführt werden, woraufhin das Gesetzgebungsverfahren auf uns zukommen könnte. Nun ist das wohl nicht die Absicht, weil man angesichts der etwas undurchsichtigen Lage im Augenblick nicht einschätzen kann, ob es nicht doch weitestgehend unproblematisch ist. Das ist das, was mir gesagt wurde. Deswegen wollen Sie den Gesetzentwurf nicht zurückziehen.

Aber eines muss ich klar sagen:Wir bestehen darauf, dass ein ordentliches Anhörungsverfahren auch mit den dafür notwendigen Fristen durchgeführt wird, statt dass man „Hoppla hopp, es wird schon alles stimmen!“ sagt. – Ich stelle klar und deutlich fest: Ich fühle mich von dem Vorstand der SV SparkassenVersicherung getäuscht, weil das, was uns vorgetragen wurde und zum Teil in schriftlicher Form nachgeschoben worden ist, zumindest nicht die volle Wahrheit war, wie sie sich im Augenblick darstellt. So kann man das nicht machen. Unter Geschäftsleuten würde man sagen: Wegfall der Geschäftsgrundlage der Vereinbarung.

Wenn Sie heute sagen: „Wir wollen es trotzdem versuchen, weil wir nicht im Wege stehen wollen, und vielleicht klären sich die Missverständnisse oder Falschaussagen noch auf“, mag das sein. Der Gesetzentwurf ist einge

bracht, und er wird an den zuständigen Ausschuss überwiesen.

Als Mitglieder des Landtags sollten wir alle ein Interesse daran haben, gegenüber Dritten deutlich zu machen, dass wir einer gesetzlichen Regelung rein formaler Fragen selbstverständlich nicht aus formalen Gründen entgegenstehen, dass wir uns aber umgekehrt nicht dazu verleiten lassen, irgendetwas zu machen, wenn Teile des Problems zumindest nicht abschließend geklärt sind. Ich denke, das würde uns allen nicht gut tun.

Von daher sind eine intensive Beratung und eine ausführliche Anhörung mit schriftlichen Stellungnahmen und der Möglichkeit, mündlich nachzufassen, nötig.Wenn der Termin nicht eingehalten werden kann – wie es heute aussieht –, ist das die alleinige Verantwortung des Sparkassenvorstands. Das will ich hier und heute klar sagen.

Wer nämlich in Hessen eine solche Funktion ausübt,sollte die gesetzlichen Regelungen kennen. Ich gehe davon aus, dass es, wenn er in einem Bereich führend tätig ist, der Dienstherrneigenschaft hat, sich aber in eine AG umwandeln muss, mindestens einen Juristen in diesem Hause geben muss, der weiß, dass man dann mit der Dienstherrneigenschaft nicht weiterkommen kann und dafür eine Lösung braucht, die nur auf dem gesetzlichen Weg möglich ist. Er weiß auch, dass der Gesetzgeber nicht nur ein Recht auf richtige Informationen hat, sondern auch auf die notwendige Beratungszeit, um das gut zu machen. – Ich danke Ihnen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kaufmann. – Das Wort hat der Innenminister Bouffier.