Protokoll der Sitzung vom 27.01.2004

Herr Dr. Jürgens möchte eine Zwischenfrage stellen. Gestatten Sie das?

Vielleicht am Schluss. Ich glaube, dann erübrigen sich alle Fragen, weil das so komplett ist, Herr Dr. Jürgens, dass Sie vielleicht sogar unserem Antrag zustimmen werden.

(Lachen des Abg. Dr. Andreas Jürgens (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN))

Des Weiteren geht es darum, eine Anlaufstelle für Behindertenbelange einzuführen. Herr Dr. Jürgens, das nehme ich auch für Sie in Anspruch, da Sie Kollege im Petitionsausschuss sind: So eine Stelle gibt es schon, nämlich den Petitionsausschuss, sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene. Der Petitionsausschuss hat weit reichende Befugnisse und Kompetenzen und hat sich in letzter Zeit auch des Öfteren mit Behindertenfragen beschäftigt. Ich glaube, dass diese Institution deshalb wunderbar dazu geeignet ist, diesen Fragen nachzugehen.

(Beifall bei der FDP)

Ein weiterer Vorschlag Ihrerseits ist die Änderung der Hessischen Bauordnung. Herr Dr. Jürgens, die Änderung der Hessischen Bauordnung geht bei Ihnen so weit, dass wir feststellen müssen: Entweder das Land wird einen Teil seines Landeshaushalts nur noch in die Umwidmung und den Umbau von Landesgebäuden hineinstecken, oder die andere Variante wäre, wir müssen diese Gebäude einfach schließen,weil wir diesen Anforderungen überhaupt nicht nachkommen können. Ich weiß nicht, was Sie damit beabsichtigen.Auch dieser Punkt wird nicht realisierbar sein.

Ein weiterer Punkt, der uns sehr wichtig ist, ist die Frage der Integration behinderter Kinder im Kindergarten. Die Absolutheit, mit der Sie hier vorgehen wollen, halten wir Liberale für äußerst falsch. Es bringt einfach nichts – das hat die Praxis gezeigt –, ein Kind um jeden Preis in einer integrativen Gruppe zu betreuen. Es gibt nun einmal Behinderungen, insbesondere Schwerst- und Mehrfachbehinderungen, die eine sehr komplexe Förderung erfor

dern. Dazu brauchen wir zum einen Spezialisten und zum anderen natürlich auch eine angemessene Ausstattung.

(Beifall bei der FDP – Priska Hinz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN): Lesen Sie einmal den Gesetzentwurf richtig, da steht das auch drin!)

Wir Liberale schlagen deshalb vor – Frau Hinz, wenn Sie jetzt zuhören, werden Sie auf jeden Fall etwas lernen; da bin ich mir sicher –, so genannte Integrationszentren in den Kommunen zu schaffen. Das sollen Kindergärten sein, die schwerpunktmäßig behinderte Kinder aufnehmen. Dort sollen heilpädagogisch qualifizierte Erzieherinnen und Erzieher mit den Kindern arbeiten, und die sächlichen Voraussetzungen sollen auf die Bedürfnisse der behinderten Kinder zugeschnitten sein.

(Priska Hinz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir sind in Hessen doch schon viel weiter,als Sie gerade erzählen!)

Frau Hinz, lassen Sie mich doch einfach ausreden. Vielleicht ergeben sich wirklich die einen oder anderen Zwischenrufe. Das erleichtert mir die Arbeit, Ihnen auch. Geben Sie mir einfach die Chance.

(Priska Hinz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Gerade hat sich einer ergeben!)

Meine Damen und Herren, es ist illusorisch, zu glauben – die Zwischenrufe von Frau Hinz haben es gerade bewiesen –, solche personellen und sächlichen Voraussetzungen in jedem einzelnen Kindergarten schaffen zu können.Wir reden in diesem Landtag wirklich Woche für Woche über die finanzielle Ausstattung von Bund, Land und Kommunen. Deshalb sage ich Ihnen: Ihre Forderungen sind realitätsfern, und wir halten sie für äußerst überzogen.

(Beifall des Abg. Heinrich Heidel (FDP))

Weiter gehend: Den gemeinsamen Unterricht in der Schule halten wir für noch weniger akzeptabel; denn hier wird die Wahlfreiheit zwischen Regelschule und Sonderschule angestrebt, die auf alle Schulstufen ausgedehnt werden soll. Außerdem – hier verweise ich auf die Begründung Ihres Gesetzentwurfs – soll insbesondere die Widerspruchspflicht des Staatlichen Schulamtes bei Fehlen der räumlichen, sächlichen oder personellen Mittel entfallen. Solche Schwierigkeiten sollen in Zukunft gegebenenfalls durch entsprechende Ausstattung der Regelschule beseitigt werden.

Herr Dr. Jürgens, ich weiß nicht, ob Sie schon einmal Kommunalpolitik gemacht haben; man hört ja das eine oder andere von Ihrer schwarz-grünen Koalition aus Kassel.Aber anscheinend haben Sie sich mit dem Thema noch nicht beschäftigt. Der schlichte Hinweis, dass Voraussetzungen zu schaffen sind, gibt den Kommunen nicht die finanziellen Mittel dafür. Verstehen Sie: Was wir hier beschließen, muss man auch irgendwo bezahlen. Nur dass es beschlossen ist, reicht für die Umsetzung nicht.

(Beifall bei der FDP)

Meine Damen und Herren, ich fasse zusammen. Die Forderungen dieses Gesetzentwurfs sind sehr weitreichend. Sie gehen über das hinaus, was das Bundesgleichstellungsgesetz vorschreibt. Die Kosten, die durch diese Forderungen ausgelöst werden, sind nicht bezifferbar und meines Erachtens auch überhaupt nicht realisierbar. Für uns ist jetzt die Landesregierung am Zug. Sie muss ein Ausführungsgesetz zum Bundesgleichstellungsgesetz vorlegen. Sie hat das Handlungsmonopol. Die langjährige inhaltliche Diskussion, die auf Bundesebene schon vollzo

gen worden ist, hat doch gezeigt, es macht keinen Sinn, über die Vorgaben des Bundesgesetzes hinauszugehen. Dieser Gesetzentwurf der GRÜNEN geht weit darüber hinaus. Er ist deshalb von uns abzulehnen.

(Beifall bei der FDP)

Lassen Sie mich abschließend noch etwas bemerken. Wir alle in diesem Haus sind darum bemüht, den Verfassungsgrundsatz „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ mit Leben zu erfüllen und auch umzusetzen.Wir tun das seit vielen Jahren, ich glaube, meine Vorgängerin und die anderen Fraktionen in diesem Haus im Konsens. Dieser Konsens droht leicht aufzubrechen. Es ist eine Illusion, zu glauben, dass wir dazu in der Lage wären, sämtliche Nachteile, die Menschen aufgrund einer Behinderung erleiden, ausgleichen zu können. Das ist nicht machbar,und es ist auch nicht in Ordnung,den Menschen etwas anderes vorzugaukeln.Herr Dr.Jürgens,es ist nicht möglich, eine Einzelfallgerechtigkeit herzustellen. Dies wird es nie geben.Das ist bitter,keine Frage;aber das ist nun einmal die Realität, mit der wir uns abfinden müssen. – In diesem Sinne herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Danke schön, Herr Rentsch. – Für die SPD-Fraktion hat sich Frau Fuhrmann zu Wort gemeldet. Bitte sehr, Frau Fuhrmann.

Herr Präsident,meine Damen und Herren! Menschen mit Behinderungen sollen kein Objekt von Fürsorge sein, sondern sie sind handelnde Subjekte und haben Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Um diesen Anspruch umzusetzen, sind unseres Erachtens gesetzliche Regelungen notwendig. Ich hoffe, zumindest das ist Konsens in diesem Hause.

Herr Kollege Rentsch, ich muss allerdings sagen, ich war etwas enttäuscht über Ihr Kostenargument. Das ist immer so das Totschlagargument,wenn man etwas nicht will,dass man dann sagt, das wird gigantische Kosten verursachen. Diskriminierung muss bekämpft werden, und das darf dann auch etwas kosten. Das ist so bei der Frauenbewegung gewesen, und das ist auch so bei der Gleichstellung Behinderter.

Noch etwas zu Ihrer Aufklärung: Bereits vor Herrn Rinn gab es einen Beauftragten der Landesregierung für die Belange von Behinderten. Das war Walter Genders, der das Amt fast 20 Jahre lang sehr gut und mit sehr viel Engagement ausgeübt hat.Wir sollten dies nicht kleinreden.

Meine Damen und Herren, die Gleichstellung von behinderten Menschen ist seit 1994 im Grundgesetz verankert. Art. 3 Abs. 3 Satz 2: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Ich glaube – auch das wieder im Sinne dieses Hauses –,diese Grundgesetzänderung müsste bei allen Fraktionen im Hause positiv gewertet werden. Aber daraus entstehen eben auch Verpflichtungen. Frau Dörr, der Grundgesetzartikel muss mit Leben erfüllt werden.

Frau Fuhrmann, Herr Rentsch möchte Ihnen eine Zwischenfrage stellen. Gestatten Sie das?

(Petra Fuhrmann (SPD): Bitte!)

Frau Fuhrmann, sind wir uns darin einig, dass der Landesbehindertenbeauftragte vorher nicht für alle behinderten Menschen im Land Hessen zuständig war,sondern nur für die Mitarbeiter im Landesdienst?

Herr Kollege Rentsch, das ist teilweise richtig, nur kann ich nicht sehen, dass Herr Rinn eine so große Kompetenz und einen so großen Apparat hat, um alle diese Funktionen – bei allem besten Wollen seiner Person – ausfüllen zu können. Da mache ich ein Fragezeichen.

Meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion hat bereits im März 2000 – wir haben inzwischen das Jahr 2004 – ein Antidiskriminierungsgesetz für Behinderte vorgelegt. Dieser Gesetzentwurf wurde, zusammen mit dem damaligen Gesetzentwurf der GRÜNEN, nach einer Anhörung in der Novembersitzung des Jahres 2000 von der damaligen Koalition von CDU und FDP abgelehnt. Frau Kollegin Velte, ehemalige Abgeordnete der CDU, und Frau Kollegin Henzler von der FDP-Fraktion haben damals jede landesgesetzliche Regelung abgelehnt.

Im April 2002 hat der Bundesgesetzgeber schließlich gehandelt. Das Bundesgleichstellungsgesetz ist in Zusammenarbeit mit den Behindertenverbänden erarbeitet worden – mit der Maßgabe und dem Auftrag, dass landesgesetzliche Regelungen erlassen werden sollen.

Meine Damen und Herren, wir haben in der Zeit seit dem Jahre 2000 die Landesregierung durch Anträge mehrfach aufgefordert, ihre Hausaufgaben in diesem Bereich zu machen. Das war bisher leider erfolglos. Auf der Grundlage von Initiativen von SPD und GRÜNEN haben wir schließlich im März 2002 einen interfraktionellen Antrag verabschiedet, in dem die Landesregierung aufgefordert wurde, ein Landesgesetz zu erarbeiten. Das war im März 2002. Zur Erinnerung: Wir haben jetzt Januar 2004. Passiert ist nichts. Ich bedauere es sehr. Selbst im Jahre 2003, dem Europäischen Jahr der Behinderten, ist nichts geschehen.

Die Tatenlosigkeit der Regierung möchte ich Ihnen gerne noch einmal verdeutlichen. Berlin hat seit 1999 ein Gleichstellungsgesetz, Mecklenburg-Vorpommern seit 2000, Sachsen-Anhalt seit 2001. Im Jahre 2002 haben Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein ein solches Gesetz verabschiedet. Im Jahr 2003, dem Europäischen Jahr der Behinderten, haben Bayern, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und das Saarland ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. In Bremen liegt ein Regierungsentwurf vor.In Hamburg liegt ein Regierungsentwurf vor. In Sachsen liegt ein Regierungsentwurf vor. An der Aufzählung bemerken Sie:Das letzte Land,in dem noch kein Gesetzentwurf vorliegt, ist Hessen. Wir haben damit die rote Laterne, was die Behindertenpolitik angeht. Das ist ein Skandal.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Lippenbekenntnisse, wohlfeile Reden und Presseerklärungen ersetzen grundsätzlich nie die praktische Politik. Die Landesregierung bietet den Behinderten allerdings bisher vorwiegend das Genannte an. Das ist zu wenig. Die Ministerin hat in einer Presseerklärung vom Dezember

2002 geschrieben, Gleichstellung und Integration seien wichtige Ziele der hessischen Politik für behinderte Menschen. Niemand dürfe wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Hessische Landesregierung habe sich das Ziel gesteckt, diesen Auftrag des Grundgesetzes für den Alltag umzusetzen. Der Eintritt einer Behinderung könne jeden treffen. Laut Bevölkerungsstatistik werde jeder zwölfte Deutsche im Laufe seines Lebens schwerbehindert. Zurzeit lebten etwa 6,6 Millionen Schwerbehinderte in Deutschland, in Hessen 525.000.

Der Faktor Arbeit sei jedoch nur ein Baustein zur Herstellung gleichberechtigter Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderung, schreibt die Pressestelle. Die Landesregierung habe ein Fachgremium eingerichtet, das die bestehenden Landesgesetze auf ihre Vereinbarkeit mit dem Benachteiligungsverbot in Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Grundgesetz hin überprüfe. Mit der Einsetzung eines solchen Überprüfungsgremiums sei das Land der besonderen Verantwortung gegenüber den hessischen Bürgerinnen und Bürgern mit Behinderungen nachgekommen. Die Arbeit des Fachgremiums sei inzwischen beendet. Dann heißt es: „Wir haben die Beschlüsse des Landtags abgearbeitet“. – Ich sage dazu: Nein. – „Jetzt wird zu prüfen sein, welche landesgesetzlichen Konsequenzen daraus zu ziehen sind“, skizzierte die Ministerin das weitere Verfahren.

Frau Ministerin, wo bleiben denn die landesgesetzlichen Konsequenzen? Wieder ist seither ein ganzes Jahr vergangen. Die Landesregierung hat es außerdem geschafft, keine einzige Veranstaltung im Europäischen Jahr der Behinderten durchzuführen. Dieses Thema ist, wie auch viele andere in der Sozialpolitik, bei dieser Regierung leider nicht in guten Händen.Das finde ich sehr bedauerlich.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Man könnte einwenden, dass es immer fortschrittlichere und weniger fortschrittliche Ländern gibt. Deshalb will ich kurz erwähnen, was „direkt neben uns“, in RheinlandPfalz, geschehen ist. Dort wurde bereits ein halbes Jahr nach der Verabschiedung des Bundesgleichstellungsgesetzes, im Jahr 2002, ein Landesgesetz erlassen. Es gab zwei landesweite Schulungskurse zur Gleichstellung Behinderter.Bereits im Juli 2003,also vor rund einem halben Jahr, wurde eine erste Zwischenbilanz gezogen, und es wurden die Perspektiven im rheinland-pfälzischen Landtag diskutiert. Daran sehen Sie: Man kann etwas tun, wenn man etwas tun will.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Lassen Sie mich zu einigen zentralen Punkten eines zeitgemäßen Gesetzes Stellung nehmen. Notwendig ist sicherlich die Festschreibung der Beweislastumkehr bei Diskriminierungen. Das ist zeitgemäß, und das sollte auf jeden Fall in einem künftigen Gesetz stehen. Herr Kollege Rentsch, da haben wir eine ganz andere Auffassung als Sie. Notwendig ist auch, den Vorrang selbstständigen Wohnens vor einer stationären Betreuungsform festzuhalten. Notwendig ist die Vereinbarung einer verpflichtenden Zusammenarbeit der Leistungs- und Kostenträger. Auch hier – das haben wir an dieser Stelle schon mehrfach gesagt – ist die Landesregierung leider nicht oder viel zu wenig bemüht, die Koordinierungsstellen so auszugestalten, dass sie dem Anspruch des Bundesgesetzes entsprechen.

Notwendig ist auch die Einräumung eines Verbandsklagerechts für die überregionalen Verbände. Ich betone hier die Worte „überregionale Verbände“, weil ich denke, man muss eine gewisse Eingrenzung vornehmen,um nicht eine Klageflut zu produzieren. Es ist aber auf jeden Fall notwendig, ein solches Klagerecht zu haben, denn dann hätte das Großkino in Kassel,das vor zwei Jahren gebaut wurde und nicht barrierefrei ist, nicht errichtet werden dürfen.

Notwendig ist eine Beteiligung der Behinderten auf kommunaler und auf Landkreisebene. Ebenso notwendig ist eine Änderung des ÖPNV-Gesetzes, denn ich finde es nicht erträglich, dass auch heute noch Busse und Bahnen angeschafft werden, die von mobilitäts- oder sinnesbehinderten Menschen nicht benutzt werden können.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Notwendig ist auch eine Änderung der Hessischen Bauordnung, damit überall eine Barrierefreiheit geschaffen wird. Notwendig ist außerdem, die besonderen Belange behinderter Frauen zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind im Hessischen Schulgesetz und im Hessischen Kindergartengesetz Regelungen zu treffen, die festlegen, dass Kinder gemeinsam gefördert, betreut und unterrichtet werden.

Meine Damen und Herren, bei dieser Aufzählung ist mir aufgefallen: Alle diese Punkte standen bereits im SPDEntwurf aus dem Jahre 2000.Sie zeigen,dass es eben nicht damit getan ist, bestehende Gesetze zu überprüfen und sich zu bemühen, den Internetauftritt des Landes barrierefrei zu gestalten, sondern dass es an vielen Punkten gesetzlichen Regelungsbedarf und dringenden Handlungsbedarf gibt.

Die SPD-Fraktion begrüßt es deshalb,dass die GRÜNEN erneut einen Gesetzentwurf eingebracht haben. Die Welt dreht sich weiter.Die Probleme werden nicht kleiner,sondern oft größer. Sie werden auf jeden Fall immer deutlicher, und die Verabschiedung eines Gesetzes in Hessen ist, wie ich vorhin schon ausgeführt habe, mehr als überfällig. Auch wenn wir an einigen Punkten Fragezeichen setzen – da erhoffe ich mir Aufklärung in einer Anhörung –, begrüße ich ausdrücklich die Vorlage eines solchen Gesetzentwurfs, zumal die Landesregierung durch fortgesetztes Verschleppen die rote Laterne in dieser Frage nach Hessen geholt hat.