Protokoll der Sitzung vom 27.01.2004

Meine Damen und Herren, ob es die Regelungen im ÖPNV-Gesetz sind, im Gemeindefinanzierungsgesetz des Bundes – dort wurden Rahmenregelungen getroffen, die damals bezüglich der Neubeschaffung von Fahrzeugen auch in das Bundesgleichstellungsgesetz eingeflossen sind –: Dies muss bei einer weiteren Novellierung in Hessen mit geregelt werden. – Aber, meine Damen und Herren, das darf nur für Neubeschaffungen gelten, damit der Betrieb aufrechterhalten werden kann.

Ich denke, wir werden gemeinsam eine Grundlage finden. Ich will aber noch zu einem Punkt deutlich sagen: Der Landesbehindertenbeirat ist ein Thema, das bisher auch von den Verbänden sehr unterschiedlich gesehen wird.Ich erinnere an einen der ganz großen Verbände, der immerhin rund 180.000 Mitglieder vertritt,der eine völlig andere Auffassung zu diesem Thema hat, als es in Ihrem Gesetzentwurf niedergeschrieben ist.

Aus meiner Sicht gilt es,ein Gesetz zu machen,das auf der einen Seite den tatsächlichen Belangen der behinderten Menschen, auf der anderen Seite aber auch unserer Landesverfassung Rechnung trägt. Das wollen wir tun, und das werden wir auch mit den Verbänden so erörtern. Wir haben zumindest die Chance, auch in diesem Bereich zu einer kritischen, vielleicht an manchen Stellen auch gemeinsamen Position zu kommen.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der FDP)

Frau Ministerin, vielen Dank. – Ich stelle fest, dass die erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Hessisches Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze, Drucks. 16/1746, abgehalten wurde.

Der Gesetzentwurf soll zur weiteren Beratung dem Sozialpolitischen Ausschuss überwiesen werden. Dem wird nicht widersprochen? – Dann können wir so verfahren.

Ich möchte Ihnen einen Hinweis geben. Ich möchte jetzt noch die Tagesordnungspunkte 4 bis 6 aufrufen. Das sind

die Lesungen der weiteren noch auf der Tagesordnung stehenden Gesetze.

Ich darf dazu Tagesordnungspunkt 4 aufrufen:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts – Drucks. 16/1798 –

An der Seite steht zu diesem Tagesordnungspunkt „SPA“. Frau Lautenschläger, ich vermute deshalb, dass Sie den Gesetzentwurf einbringen und kurz begründen werden.

(Frank Gotthardt (CDU): Ich finde, das muss ausführlich dargestellt werden, damit wir es verstehen!)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich wollte dem Präsidenten gerne folgen und Wert auf eine kurze Rede legen.Herr Gotthardt,wenn Sie etwas anderes wünschen, könnte ich den Gesetzentwurf auch ausführlicher begründen.

Mit diesem Zustimmungsgesetz wird das Ziel verfolgt, die vielfältigen Aufgaben der Länder bei der Akkreditierung zu bündeln. Dies soll effizienter gestaltet werden.Auf der Grundlage des Staatsvertrags vom 16. und 17. Dezember 1993 wurden zwei Akkreditierungsstellen, die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechtes, errichtet, um die Aufgaben der Länder wahrzunehmen, wozu sie auf diesem Gebiet gesetzlich verpflichtet sind.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll das Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstellen umgesetzt werden. Bei der Akkreditierungsstelle ist die Zahl der Aufgaben zurückgegangen. Es kann also eine Bündelung der Aufgaben vorgenommen werden. Das soll auf die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik übertragen werden. Dafür muss der bestehende Staatsvertrag geändert werden.

Ich denke, wir können das im Ausschuss weiter diskutieren. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Abg. Nicola Beer (FDP))

Damit ist der Gesetzentwurf eingebracht. Es ist keine Aussprache vorgesehen.

Es ist vorgeschlagen, den Gesetzentwurf dem Sozialpolitischen Ausschuss zu überweisen. Dem wird nicht widersprochen? – Dann können wir so verfahren.

Ich darf Tagesordnungspunkt 5 aufrufen:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zu dem Siebten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Siebter Rund- funkänderungsstaatsvertrag) – Drucks. 16/1776 zu Drucks. 16/1192 –

Berichterstatter ist Herr Hoff.– Herr Hoff,ich darf Sie um Ihren Bericht bitten.

(Dr. Franz Josef Jung (Rheingau) (CDU) und Priska Hinz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Jetzt bin ich einmal gespannt! – Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Jetzt ist Kreativität gefragt! – Weitere Zurufe)

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Hauptausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.

Der Gesetzentwurf war dem Hauptausschuss in der 23. Plenarsitzung am 16. Dezember 2003 zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.

Der Hauptausschuss hat sich in seiner Sitzung am 14. Januar 2004 mit dem Gesetzentwurf befasst und ist einstimmig – was eher selten ist – zu der Beschlussempfehlung gekommen.

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Abg. Nicola Beer (FDP))

Herr Hoff, vielen Dank. – Ich lasse jetzt über den Gesetzentwurf abstimmen. Wer der Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Gibt es Enthaltungen? – Das ist ebenfalls nicht der Fall. Ich stelle damit fest, dass der Gesetzentwurf angenommen ist.

Ich komme zu Punkt 6 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Erhöhung der Autonomie und Wettbewerbsfähigkeit der hessischen Hochschulen im Bereich der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses – Drucks. 16/1784 zu Drucks. 16/1614 –

Berichterstatter ist Herr Abg. Dr. Spies. – Herr Dr. Spies, ich darf Sie um Ihren Bericht bitten.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf unverändert in zweiter Lesung anzunehmen.

Der Gesetzentwurf war dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst in der 24. Plenarsitzung am 17. Dezember 2003 überwiesen worden.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 15. Januar 2004 behandelt und einstimmig den zuvor wiedergegebenen Beschluss gefasst.

Herr Dr. Spies, vielen Dank.

(Beifall der Abg. Michael Siebel und Gerhard Bö- kel (SPD))

Ich darf auch hier fragen: Wer der Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? –

Das war niemand. Dann ist der Gesetzentwurf in zweiter Lesung einstimmig angenommen und damit zum Gesetz erhoben.

Ich darf feststellen, dass wir für heute am Ende der Tagesordnung sind. Sie wissen, dass die Veranstaltung, die hier um 20 Uhr stattfinden wird, einer gewissen Vorbereitung bedarf. Ich möchte Sie alle bitten, nichts liegen zu lassen,

was Sie unbedingt weiter brauchen werden. Denn es wird gründlich abgeräumt werden. Bitte nehmen Sie also all das, was für Sie weiterhin von Bedeutung ist, zu sich.

Ich würde mich freuen, wenn nachher gegen 20 Uhr viele von Ihnen hier wieder versammelt wären. Ansonsten wünsche ich Ihnen allen noch einen schönen Abend.

(Schluss: 17.36 Uhr)