Herr Präsident, ganz herzlichen Dank. Es war eben gerade mein Bemühen gewesen, die Aufmerksamkeit der Kolleginnen und Kollegen auf den Bildungsbereich zu lenken, und hier vor allem auf das Thema Eigenverantwortung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die FDP legt Ihnen heute einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Eigenverantwortung der Studentenwerke vor.Worum geht es uns? Wir, die FDP, möchten mit der Autonomiegewährung Ernst machen, und zwar auf allen Ebenen. Das betrifft im Hochschulwesen nicht nur die Hochschulen – also Universitäten und Fachhochschulen – im engeren Sinne, sondern das betrifft dort unserer Meinung nach auch die Studentenwerke. Daher legen wir Ihnen heute einen Gesetzentwurf vor, mit dem wir zweierlei erreichen wollen.
Zum einen wollen wir erreichen, dass die Festsetzung der Essens- und Wohnheimpreise vom Ministerium für Wissenschaft und Kunst auf die Vorstände der jeweiligen Studentenwerke – also unserer fünf Studentenwerke in Hes
Zum Zweiten wollen wir erreichen, dass sich das Ministerium für Wissenschaft und Kunst von der Fachaufsicht über die Studentenwerke auf die reine Rechtsaufsicht zurückzieht.
Meine Damen und Herren, warum wollen wir das? Wir sind der Meinung, dass wir mehr Freiheit vor Ort schaffen müssen. Die Studentenwerke vor Ort, an den eben von mir aufgeführten Hochschulstandorten, sind am besten in der Lage, regional Entscheidungen zu treffen – sowohl über Angebot und Nachfrage beim Mensaessen als auch darüber, wie dies bepreist werden sollte. Zum anderen ist es auch so, dass wir bei den Prüfungen – also der Aufsicht – einen ganz erheblichen Anteil an Kosten sparen könnten.
Wir haben momentan die Situation, dass wir eine Doppelprüfung vornehmen – einmal im Rahmen der Fachaufsicht durch das Ministerium für Wissenschaft und Kunst. Hier ist ein kompletter Mitarbeiter mit nichts anderem beschäftigt, als durch das Land Hessen von Studentenwerk zu Studentenwerk zu reisen und die einzelnen Buchhaltungsbelege zu prüfen. Wir haben parallel noch eine Prüfung durch den Landesrechnungshof. Diese Prüfung ist nicht nur in der Landeshaushaltsordnung verankert, sondern sie ist in § 11 Abs. 5 Studentenwerkgesetz ausdrücklich abgesichert.
Wir meinen, dass man sich diese Doppelprüfungen sparen kann. Wir wollen damit einen Beitrag leisten, um Kosten zu sparen, aber auch um unnötige Bürokratie abzubauen. Wir sind gleichzeitig der Meinung, dass wir die eminent wichtige Frage der Essenspreise in der Mensa und auch der Preise für Wohnheimplätze durchaus vor Ort entscheiden können.
Wir haben diesen Vorstoß nicht zum ersten Mal gemacht. Zumindest die Kolleginnen und Kollegen aus dem hochschulpolitischen Bereich werden sich daran erinnern, dass wir schon im Rahmen der Beratung des TUD-Gesetzes entsprechende Vorschläge wenigstens für das Studentenwerk in Darmstadt gemacht haben. Das ist bei den anderen Fraktionen dieses Hauses leider nicht auf Zustimmung gestoßen,allerdings – das hat uns aufhorchen lassen – eher aus formalen Gründen: Dies sei keine Materie, die mit dem TUD-Gesetz zu diskutieren sei. Das müsse man separat diskutieren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, von daher machen wir einen erneuten Vorstoß. Wir legen Ihnen dieses Gesetz nun für alle Standorte unserer Studentenwerke separat vor. Wir sind der Meinung, wenn es die Landesregierung ernst damit meint, die Autonomie im Hochschulbereich zu stärken, mehr Verantwortung zu geben, Einsparpotenziale zu nutzen, dann kommt man um eine Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf – das gilt auch für die anderen Fraktionen – nicht herum.
Wenn man es einmal auf die Spitze treiben wollte – ich mag an und für sich auch solche pointierten Aussagen –, dann glaube ich, Herr Minister Corts, dass Sie wahrlich Wichtigeres zu tun haben,als sich persönlich um den Preis einer Portion Kartoffeln in der Mensa von Frankfurt zu kümmern. Liebe Kolleginnen und Kollegen, von daher haben Sie heute die Möglichkeit, mit diesem Gesetzentwurf der FDP-Fraktion denjenigen vor Ort die Entschei
dung zu geben, die sich vor Ort auskennen. Ich denke, wer mehr Autonomie auf allen Ebenen gewähren will, der kann letztendlich diesem Gesetzentwurf nur zustimmen. Von daher ist dieser Gesetzentwurf eine Nagelprobe, wie viel Autonomie die anderen Fraktionen dieses Hauses zu gewähren bereit sind. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die FDP hat einen Gesetzentwurf nur zu zwei einzelnen Punkten vorgelegt. Es ist ein interessanter Vorschlag, den man sicherlich diskutieren muss. Es gibt derzeit Gespräche mit den Vertretern der Studentenwerke und mit den Hochschulen. Es gibt zwei Positionen. Die eine Position ist, die Eigenverantwortung der Studentenwerke zu stärken, verbunden mit der Frage, ob man dann die Studentenwerke in mehr Wettbewerb entlässt, und die andere Position ist, die Studentenwerke wieder unter das Dach der Hochschulen zu holen. In diesem Spannungs- und Diskussionsfeld befinden wir uns. Deswegen will ich für meine Fraktion sagen: Die Gespräche finden statt. Ich könnte mir sogar noch mehr Neuorganisation der Studentenwerke vorstellen, als im Gesetzentwurf der FDP vorgesehen ist.
Lassen Sie uns deshalb im Ausschuss mit einer ausführlichen Anhörung darüber diskutieren, was im Bereich der Studentenwerke an Reformen möglich ist. Dazu sind wir bereit. Ich freue mich auf die Anhörung und die Ausführungen im Ausschuss.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Liebe Nicola Beer, dieser Gesetzentwurf ist schon kurz und knapp gehalten.
Meine Damen und Herren, die Frage einer Novelle des Studentenwerkgesetzes ist seit mindestens zehn Jahren in der Diskussion. Nur weil es in der letzten Legislaturperiode nicht geschafft wurde,
ist dann doch der Versuch einer so überaus überschaubaren Detailnovelle vielleicht eher eine Feigenblattaktion denn eine solche, die der notwendigen Novelle des Studentenwerkgesetzes nahe kommt.
Wenn wir schon darüber nachdenken, Aufgaben an die Hochschulen zu übertragen – wir hatten vor nicht allzu langer Zeit einen analogen Fall, als wir auf Initiative des Ministeriums die Graduiertenförderung in die Hände der Hochschulen gaben, wobei seinerzeit die Argumentation der Hochschulen war: wir kriegen eh nichts mehr extra –, dann wollten sie wenigstens selbst entscheiden. Bei diesem Gesetzentwurf sind die Frage der finanziellen Mittel, die damit verbunden sind, und die Frage der Finanzströme leider völlig außen vor geblieben. Es ist noch nicht einmal die Notwendigkeit gesehen worden, sich in irgendeiner Art und Weise dazu zu äußern.
Der zweite Punkt ist, dass die Übertragung der Aufgaben in die Autonomie, wie sie hier vorgesehen ist, an manchen Hochschulstandorten relativ unproblematisch ist, dass aber gerade an Standorten wie Frankfurt, wo eine Vielzahl von Hochschulen von ein und demselben Studentenwerk betreut werden, gar kein Gedanke daran verschwendet wird, ob dieser Vorstand in seiner Form überhaupt der richtige Ansprechpartner ist, um das für alle zu übernehmen. Auch das ist eine Frage, die man sehr in Ruhe angucken muss.
Ein letzter Punkt. Mehr Autonomie in der Peripherie – ja. Meine Damen und Herren, aber wenn es einen Bereich gibt, der mehr in die Hände der verfassten Studentenschaften gehört, dann sind es doch wohl die Studentenwerke. Wenn sich denn tatsächlich das Ministerium aus der Feinsteuerung der Studentenwerke herausziehen soll, wenn denn die Aufgabe Studentenwerke in die Peripherie und in den Bereich der Hochschulautonomie gegeben werden soll,warum ist das in Gottes Namen nicht wirklich eine Aufgabe, die in die Selbstverwaltung der Studierenden gehört und an der der Rest der Hochschule sich vielleicht in dem Umfang genauso wenig befassen muss, wie es Frau Beer dem Ministerium nicht mehr zumuten wollte?
Lieber Herr Spies, wären Sie bereit, bei der Frage einer vollständigen Privatisierung zur Kenntnis zu nehmen, dass die bisherige Subventionierung der hessischen Studentenwerke durch den hessischen Staat im Ländervergleich am geringsten ist und Sie dann überlegen müssen, ob Sie z. B.Wohnungsbau, Studentenwohnheime, Betreuung, das ganze Essen usw. selbstständig machen müssen – sollen die dann einen Haushalt kriegen, für den sie selbst verantwortlich sind und zu dem das Land kein Geld mehr dazugibt?
Liebe Frau Wagner, ich danke Ihnen für das Stichwort. Das bringt mich auf einen Punkt zurück, den ich von Frau Kühne-Hörmann hörte, als sie von mehr Wettbewerb sprach, was in dem Zusammenhang doch eher als Drohung aufzufassen ist. Nein, Frau Wagner, davon, dass wir
privatisieren, habe ich, mit Verlaub, kein Wort gesagt. Nicht im Entferntesten ist an Privatisierung gedacht, sondern an die Frage nach mehr Autonomie im Bereich der Studentenwerke. Das ist eine Frage, die ausschließlich die Studierenden betrifft. Mehr Autonomie heißt, dass die Präsidenten und wer auch immer darüber entscheiden, ob an der Stelle nicht der angemessene Partner für mehr Autonomie die Studierenden sind, also die verfasste Studentenschaft. Von Privatisierung, mit Verlaub, kein Wort. Wenn Sie schon die Frage ansprechen, was mit den Mitteln aus dem Landeshaushalt ist: Genau das habe ich kritisiert, dass sich der Gesetzentwurf der FDP in seiner überschaubaren Dichte mit dieser Frage überhaupt nicht befasst.
Im Zusammenhang mit der Umverteilung von Zuständigkeiten wäre natürlich die Frage der Sicherung der Finanzströme allemal mitzubehandeln.
Letzter Satz.– Meine Damen und Herren,wir werden diesen Gesetzentwurf der FDP mit aller Freundlichkeit und allem Wohlwollen prüfen, aber, mit Verlaub, eine große Aussicht auf Zustimmung in dieser Form durch meine Fraktion sehe ich nicht. – Danke schön.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP): Das ist die SPD! – Abg. Nicola Beer (FDP) tritt ans Rednerpult.)
Frau Kollegin, Sie haben nur noch neun Sekunden Redezeit. Ich wünsche Ihnen gute Verrichtung. Falls sich der Herr Minister noch zu Wort meldet, kriegen wir für Sie noch etwas gebacken.
Herr Präsident, herzlichen Dank. – Meine Damen und Herren! Durch die zunehmende Autonomie und die damit einhergehende zunehmende Profilbildung der Hochschulen werden auch die sozialen Angebote immer wichtiger, die eine Hochschule ihren Studierenden macht. Denn diese sozialen Angebote für Studierende sind ein nicht unbedeutender Faktor bei der Entscheidung,an welcher Hochschule man ein Studium aufnehmen will.
Herzlichen Dank, das ist zu dieser späten Stunde sehr freundlich. – Deshalb muss jede Hochschule für sich entscheiden können, welche zusätzlichen Angebote sie ihren Studierenden unterbreiten will. Gute Angebote machen