Protokoll der Sitzung vom 23.02.2005

Es ist für die kleineren Länder hilfreich. Wenn die kleineren Länder es bekommen, bekommen es alle, z. B. auch wir für die Bad Hersfelder Festspiele oder für die Finanzierung der Blauen Liste. Es ist übrigens nie ein Streit gewesen, dass die Forschungsfinanzierung gemeinsam sein kann und muss. Wir würden ansonsten die Forschungsfinanzierung auf der Ebene der Länder zu einer blödsinnigen Kleinstaaterei degenerieren lassen. Darüber besteht überhaupt kein Streit.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Wir haben festgestellt, dass es in der Hochschulbauförderung einen Konsens darüber gibt: Würde man das Geld pauschal auf die Länder aufteilen,könnten die Länder mit diesem Geld mehr machen, und es gäbe keine goldenen Zügel mehr.

(Zuruf des Abg. Norbert Schmitt (SPD))

Bei der Hochschulfinanzierung haben wir endlos lange Genehmigungswege und Diskussionen mit Gremien des Wissenschaftsrats. Wir könnten manches sehr viel vernünftiger machen, wenn wir das Geld hätten.Wir müssten derzeit bauen, wir dürfen aber nicht leasen, sonst bekommen wir kein Geld. Das sind teilweise ziemlich absurde Zustände, die den Universitäten schaden.Wenn man dies

aufteilen könnte, wäre das mit den Sozialdemokraten ein Konsens gewesen. – Passen Sie also auf, wenn Sie sich darüber erregen. Darüber waren wir uns einig. Das Problem war, dass der Bund zum Schluss gesagt hat, große nationale Hochschulprojekte müsse der Bund weiter finanzieren.

(Zuruf der Abg. Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP))

Als wir genauer hingeschaut haben, in den letzten drei Tagen vorher, sind alle Maßnahmen groß gewesen, die keine Bauunterhaltungsmaßnahmen waren. Das war dann wieder das gleiche Prinzip.Deswegen komme ich zum Schluss zu der Frage,um die es wirklich geht und bei der ein Landtag sich klar werden muss, wie er dazu steht. Diese Bundesregierung ist seit 1998 auf dem Wege, die Verantwortung der Länder für Bildung, Hochschule und Kultur anzugreifen, indem sie versucht, dort zunehmend Einfluss zu gewinnen.

Wir haben eine große Diskussion über die Kulturförderung gehabt, wozu die Initiativen bisher gemeinsam in der Kulturstiftung lagen. Die Bundesregierung hat gesagt, sie wolle dies so nicht mehr.

Es gibt heftige Auseinandersetzungen zwischen dem Kollegen Beck als Vorsitzendem der Rundfunkkommission und der Bundesregierung in Person des Bundeskanzlers über die Frage, wer in medienrechtlichen Angelegenheiten welche Kompetenz hat. Teilweise sind diese Auseinandersetzungen öffentlich, weil der Bundeskanzler dies zum Gegenstand seiner Erörterungen gemacht hat.

(Zuruf der Abg. Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP))

Ich komme auf die aktuellen Fragen. – Es gibt die Diskussion in der Bildungspolitik seit dem Thema Ganztagsschule. Es gibt nun die Debatte zur Hochschule – Schritt für Schritt durch das Bundesverfassungsgericht zurückgewiesen –, dort, wo die Kompetenzen überschritten werden. Es ist die Eliteuniversität als ein Begriff, von dem Frau Bulmahn sagt,der Bund werde auf keinen Fall davon ablassen, obwohl es kein Land will. Herr Steinbrück sagt dazu, er gehöre zu den Ministerpräsidenten, die den Bund bei diesem Thema zu äußerster Sensibilität aufforderten. Der Vorstoß zum Aufbau von Spitzenuniversitäten und die Einmischung des Bunds in die Schulpolitik beim Thema Hauptschule hätten bei den Ländern hochgradige Nervosität ausgelöst. Die Länder stünden unter dem Eindruck, dass es Tendenzen des Bundes gäbe, in einen ihrer ureigensten Zuständigkeitsbereiche hineinzuregieren. – Das ist das Ergebnis der Bundespolitik, seitdem RotGrün auf nationaler Ebene regiert. Es gibt eine endlose Anzahl von Punkten.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Herr Ministerpräsident, die Fraktionsredezeit ist vorbei.

Deshalb wird die Position der Hessischen Landesregierung sein, weder dieser schleichenden Entwicklung außerhalb des Verfassungsrechts weiter zuzuschauen noch bereit zu sein, eine verfassungsrechtliche Regelung zu akzeptieren, die diese Einfallstür des Bundes weiter öffnet und damit faktisch den Landtagen und den Landesregierungen immer weniger Gestaltungsmöglichkeiten gibt.

Ich persönlich bin nach wie vor davon überzeugt, dass wir in diesem Sommer eine Chance haben,uns zu einigen.Die Vorteile der Vorschläge der Föderalismuskommission sind auch für den Bund so groß, dass sie wegen eines Punktes, in dem er keine Kompetenz hat, nämlich der Bildungs- und Hochschulpolitik, am Ende nicht abgelehnt werden können. Mit der gleichen Klarheit sage ich aber auch: Wenn die Länder bereit sind, einen Großteil ihrer Mitgestaltungsaufgaben von Bundespolitik aufzugeben, müssen sie sicher sein, dass der Bereich der Kultur- und Bildungspolitik für sie geschützt ist, ohne permanent neuen Angriffen oder Versuchen eines Hineinregierens – wie Herr Steinbrück es nennt – durch die Bundesregierung ausgesetzt zu sein. Es geht nur, wenn beide miteinander handeln.

(Beifall bei der CDU und der Abg. Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP))

Solange wir den Zustand relativen Friedens nicht erreicht haben, gilt auch – das ist meine Erfahrung und die meiner Kabinettskollegen –, bei der Ganztagsschulfinanzierung nicht zu sagen,es sei eine gute Sache,und man lasse es laufen. Das ist falsch verstanden worden. Dann könnte man anfangen, mit Geldprogrammen zu versuchen, Standards zu setzen. Damit tritt eine Entwicklung ein, die genau diese Korrumpierung von Politik jenseits der Kompetenzen ermöglicht. Deshalb gibt es eine klare Position: Die Hessische Landesregierung wird mit geeigneten Mitteln jedes Gesetz angreifen, das aus unserer Sicht die Kompetenzen der Länder im Bereich von Bildung und Kultur verletzt.

Der Bologna-Prozess,der jetzt gerade angegriffen worden ist, ist ein klassischer Fall. Dafür gibt es keine Zuständigkeit. Dieser Fall ist unter den Wissenschaftsministern beraten worden, die Wissenschaftsminister haben den Abschluss einer Vereinbarung an der Grenze der Zuständigkeit abgelehnt. Dann geht die Bundesrepublik her und sucht sich einen Drittfinanzier, die Hochschulrektorenkonferenz, und will das mit deren Geld jenseits der Kompetenzen und jenseits der Beschlüsse der Wissenschaftsministerkonferenz einführen. Meine sehr verehrten Damen und Herren,wenn wir dem Bund das durchgehen lassen – das ist eine klassische Bund-Länder-Frage –,dann ist dies eine öffentliche Einladung, solche Projekte an jeder Stelle zu machen und damit Schritt für Schritt die inhaltliche Gestaltung der Hochschullandschaft zu übernehmen. Das wollen wir nicht.Aus diesem Grund wird es an dieser Stelle einen Stopp geben. Ich bin sicher, wenn jetzt – Frau Kollegin Wagner hat es hereingerufen – eine Stiftung Baukultur geschaffen werden soll, kann ich nur sagen, dass dies jenseits jeder Kompetenz liegt. Dafür gibt es keine Bundeskompetenz.Wenn dies jenseits der Mehrheit des Bundesrats beschlossen werden sollte, wird es überprüft werden. Diese Phase der Überprüfung geht so lange weiter, bis wir uns einigen.

Ich sage noch einmal:Wir wollen uns einigen.Die Vorteile aus der Föderalismusreform, die Herr Kollege Al-Wazir geschildert hat, sind alle unstreitig richtig. Ich widerspreche ihm in keinem der genannten Punkte. Wir haben ein großes Interesse daran, dass sie zustande kommen. Ich glaube, dass kein Ministerpräsident ohne Weisung des Landtags einen Eingriff in die wirklich wichtigste verbliebene Kernkompetenz des Gesetzgebungs- und Gestaltungsrechts von Landtagen verantworten kann. Die Länder haben einen Anspruch auf Unterschiedlichkeit.

Die Bildungspolitik ist ein Feld, in dem es richtig und für die Qualität der Bildung in Deutschland gut ist, wenn es

Unterschiedlichkeiten gibt.Wenn man diese infrage stellt, stellen sich auch noch andere Fragen zur Diskussion über den Föderalismus. Deshalb ist es ein wichtiges Thema. Ich werbe dafür, dass wir dies auch in den nächsten Monaten mit Entschlossenheit vertreten. Denn ich bin davon überzeugt, dass am Ende der Bund sehr wohl weiß, dass er viel bekommen kann, was ihn interessiert, wenn er in Ruhe lässt, was die zentralen Aufgaben der Länder sind. – Vielen herzlichen Dank.

(Anhaltender Beifall bei der CDU und der FDP)

Meine sehr geehrten Damen und Herren,mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit ist die Aussprache geschlossen.

Wir haben fünf Anträge zu diesem Komplex. Zwei davon sind Entschließungsanträge, über die wir sofort abstimmen.

(Frank Gotthardt und Dr. Franz Josef Jung (Rhein- gau) (CDU): Die anderen auch!)

Die drei anderen auch.Vielen Dank, meine Herren. Ich wollte nur fragen, da wir keinen Überweisungsvorschlag haben.

Wir stimmen nun über Tagesordnungspunkt 20 ab, den Dringlichen Entschließungsantrag der Fraktion der SPD betreffend keine Subvention im Grundgesetz festschreiben, Drucks. 16/3434. Wer diesem Dringlichen Entschließungsantrag seine Zustimmung geben möchte, bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Dann stelle ich fest, dass für den Antrag SPD, GRÜNE und FDP gestimmt haben,dagegen die CDU.Damit ist der Antrag abgelehnt.

Wir stimmen nun über Tagesordnungspunkt 21 ab, den Dringlichen Antrag der Fraktion der CDU betreffend Absicherung des Solidarpaktes II, Drucks. 16/3445. Wer diesem Dringlichen Entschließungsantrag seine Zustimmung geben möchte, bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Keine. Damit stelle ich fest, dass für den Antrag die Fraktion der CDU gestimmt hat, dagegen die Fraktion der SPD, die GRÜNEN und die FDP. Damit ist dieser Antrag mit den Stimmen der CDU angenommen.

Wir stimmen nun über Tagesordnungspunkt 23 ab, den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP betreffend Einberufung eines unabhängigen Föderalismuskonvents, Drucks. 16/3498. Wer dem Entschließungsantrag seine Zustimmung geben möchte, bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit stelle ich fest, dass für diesen Antrag die Fraktion der FDP gestimmt hat, dagegen die anderen Fraktionen. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.

Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 26 auf, den Antrag der Fraktion der SPD betreffend Koch soll Blockade bei Föderalismusreform aufgeben, Drucks. 16/3518. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit stelle ich fest, dass für diesen Antrag die Fraktion der SPD gestimmt hat, dagegen FDP und CDU bei Enthaltung der GRÜNEN. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.

Wir stimmen nun über Tagesordnungspunkt 33 ab, den Dringlichen Antrag der CDU betreffend konsequente Linie in der Föderalismusdebatte fortsetzen, Drucks.

16/3551. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Damit stelle ich fest, dass für diesen Antrag die Fraktion der CDU gestimmt hat,dagegen SPD und GRÜNE bei Enthaltung der FDP. Damit ist dieser Antrag angenommen.

Wir rufen nun den gesamten Komplex auf, den wir heute Morgen nicht mehr geschafft haben. Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zu dem Achten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Achter Rundfunkän- derungsstaatsvertrag) und zur Änderung des Hessischen Privatrundfunkgesetzes – Drucks. 16/3576 zu Drucks. 16/2866 –

Die Redezeit beträgt zehn Minuten. Hier brauchen wir eine Berichterstattung von dem Kollegen Hoff.

Außerdem rufe ich Tagesordnungspunkt 17 auf:

Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend nicht sachgerechte Festlegung der Rundfunkgebühren durch die Ministerpräsidenten – Drucks. 16/3263 –

(Unruhe)

Meine Damen und Herren, darf ich um etwas mehr Ruhe bitten, sonst muss ich gegen Sie anreden.

Außerdem rufe ich Tagesordnungspunkt 44 auf:

Entschließungsantrag der Fraktion der FDP betreffend Mittelstandsfeindlichkeit des Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrages – Drucks. 16/3619 –

sowie Tagesordnungspunkt 64:

Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses zu dem Dringlichen Antrag der Fraktion der SPD betreffend Weiterentwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Hessen – Drucks. 16/3577 zu Drucks. 16/3240 –

Auch hier ist Herr Abg. Hoff Berichterstatter. – Auf die Erstattung des Berichts wird verzichtet. Bei der zweiten Lesung des Gesetzentwurfes ist das nicht möglich. Jetzt hat also Herr Kollege Hoff das Wort zur Berichterstattung zu Tagesordnungspunkt 4.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich gebe den Bericht zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zu dem Achten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Ach- ter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) und zur Änderung des Hessischen Privatrundfunkgesetzes.

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.

Der Gesetzentwurf war dem Hauptausschuss in der 52. Plenarsitzung am 25. November 2004 zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.

Der Hauptausschuss hat zu dem Gesetzentwurf am 12. Januar 2005 eine öffentliche Anhörung durchgeführt.

Der Hauptausschuss hat sich zuletzt in seiner Sitzung am 2.Februar 2005 mit dem Gesetzentwurf befasst und ist mit den Stimmen von CDU und SPD gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zu der Be

schlussempfehlung gekommen, die ich bereits vorgetragen habe. – Herzlichen Dank.