Die Einrichtung eines Internetportals, über das tagesaktuelle,wissenschaftlich fundierte und umfangreich recherchierte Verbraucherschutzinformationen am heimischen Computer abgerufen werden können, ist neben den etablierten Beratungsstellen vor Ort ein wichtiger Schritt hin zu einem modernen Verbraucherinformationssystem.
Die konsequente Umsetzung neuer Anforderungen der Europäischen Union, die die Sicherheit der Lebensmittel vom Acker bis zur Ladentheke umfassen und bei denen erstmals auch die Futtermittel der Lebensmittel liefernden Tiere eingeschlossen sind, ist bei der amtlichen Lebensmittelüberwachung Hessens selbstverständlich.
Ebenso selbstverständlich ist die Umsetzung bundesrechtlicher Vorschriften für einheitliche Grundsätze der Länder bei Maßnahmen der Lebensmittelüberwachung, hinsichtlich der Kontrolldichte sowie der schnellen Informationsweitergabe zwischen allen Beteiligten.Angesichts der Vermarktungsgebiete von Lebensmitteln sind ein einheitliches Durchführungsrecht und eine bessere Koordination und Kommunikation zwischen dem Bund und den
Ländern sowie insbesondere auch zwischen dem Bund und der Europäischen Union notwendig, da ein nationales Vorgehen und fehlende Abstimmung nur Scheinsicherheit erzeugen würden.
Wir sehen aber noch weitere, bisher nur in Ansätzen genutzte Potenziale bei der Zusammenarbeit mit privaten Fachleuten beim vorsorgenden Verbraucherschutz. Im Interesse der Verbraucher und der Betriebe, die die Lebensmittel in den Verkehr bringen, sollten die Chancen besser als bisher genutzt werden, die in einer freiwilligen Zusammenarbeit mit Privaten bestehen. Denn es sollten mögliche Schwachstellen in den Betrieben frühzeitig erkannt und behoben werden, bevor es zu einem Qualitätsverlust der Produkte kommt. Das würde für die Betriebe Rechtssicherheit schaffen. Außerdem würden durch solche präventiven Maßnahmen wirtschaftliche Verluste verhindert werden. Das würde den vorbeugenden Verbraucherschutz deutlich nach vorne bringen.
Wir sehen in der Sensibilisierung der am Wirtschaften Beteiligten für Schwachstellen in der Produktion durch private Fachkräfte oder im Erkennen von Kontaminationsquellen im Rahmen konsequent durchgeführter Eigenkontrollen ein erhebliches Potenzial, mit dem die Vorreiterrolle Hessens im vorbeugenden Verbraucherschutz untermauert werden könnte.
Wir können heute mit einem gewissen Stolz durchaus sagen, dass der Verbraucherschutz in Hessen auf einem sehr guten Weg ist. Wir können auch sagen, dass wir uns nicht auf unseren Lorbeeren ausruhen und ständig nach weiteren Optimierungsmöglichkeiten Ausschau halten. Wir können auf das Erreichte stolz sein. Außerdem sind wir auch für die Zukunft für einen vorbeugenden Verbraucherschutz gut gewappnet.Wir können sagen, dass wir die in dem Gutachten von Frau von Wedel geforderte Konzentration und Erhöhung der Kontrolldichte längst erreicht haben.
Wir haben eine Konzentration der Untersuchungen auf die bereits erwähnten Schwerpunktlaboratorien herbeigeführt, die im Zuge der Umsetzung des Konzepts des Landesbetriebs Hessisches Landeslabor erfolgt ist.
Die Kontrolldichte wurde allein schon dadurch erhöht, dass wir die Zahl der Lebensmittelkontrolleure im Vergleich zur Zeit der rot-grünen Vorgängerregierung um etwa die Hälfte aufgestockt haben. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Erklären Sie Frau Apel jetzt einmal, dass Frau Stolterfoht dafür zuständig war und nicht Frau Hinz! – Gegenruf: Das ist uns egal!)
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir nehmen in Hessen den Verbraucherschutz sehr
Wenn wir uns über dieses Thema unterhalten, dann muss man auch sagen, dass es nicht nur darum geht, dass man hier über einen Plan redet. Diesen Plan haben wir nach der letzten Regierungsbildung vorgelegt. Vor allen Dingen geht es aber doch um die Frage,wie man ständig zu einer Verbesserung des Verbraucherschutzes in Hessen kommt, obwohl wir, wie es Frau Kollegin Apel eben schon angesprochen hat, in Deutschland eine Spitzensstellung einnehmen.
Wir sollten uns das einmal anschauen. Der Verbraucherschutz sei zusammengebrochen, behauptet der Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure. Es mag sein, dass die FDP-Fraktion vor diesem Hintergrund ihre Große Anfrage eingereicht hat.Auf der anderen Seite muss man dabei aber natürlich auch sehen, dass da Interessenvertreter am Werk waren. Auch ich war irgendwann einmal Interessenvertreter.
Ich denke aber,dass man das auch vom Grundsatz der Lebensmittelsicherheit her beleuchten sollte. Ich will einmal die Größenordnung aufzeigen. Die wurde mir aufgeschrieben. Das hat mich fasziniert. Jeder Hesse nimmt durchschnittlich pro Jahr 1 t Lebensmittel zu sich. Das heißt, pro Jahr werden in Hessen rund 6 Millionen t Lebensmittel verbraucht. Man sollte sich dann im Vergleich dazu einmal anschauen, wie vergleichsweise selten es dagegen Fälle gibt,in denen die Gesundheit geschädigt wird. Vor allen Dingen sollte man dabei auch bedenken, wie viele Kontrollen in Hessen insgesamt durchgeführt werden. Zum einen sind dies Kontrollen öffentlicher Organe. Darüber hinaus erfolgen aber auch Kontrollen durch Private. In nicht einmal 1 % der Kontrollen wird festgestellt, dass Lebensmittel der Gesundheit schaden.
Man sollte das dann einmal mit anderen Risiken des Lebens vergleichen, wie etwa dem Autofahren, dem Rauchen oder der Gefahr, an Krebs zu erkranken. Dann kann man feststellen: Lebensmittel sind relativ sicher. – Das wollte ich einmal so eindeutig sagen.
Vor allen Dingen sollte man auch den Hintergrund sehen. Worin besteht denn eigentlich die Gefahr für die Gesundheit? Wir essen zu viel,zu fett,zu süß und zu salzig.Das sagen die Wissenschaftler.Aber auch ich halte mich nicht an deren Ratschläge. Das heißt aber: Das Lebensmittel an und für sich ist nicht das Problem,sondern die Art,wie wir mit den Lebensmitteln umgehen.
Deswegen müssen wir uns auch die Frage stellen und beantworten, die in der Großen Anfrage gestellt wurde. Auch bei einer noch stärkeren Aufstockung der Kontrollen wird es trotzdem ein Restrisiko geben.
Wir müssen uns deshalb natürlich auch über die Maßnahmen zur Verbesserung des Verbraucherschutzes unterhalten. In diesem Zusammenhang ist sicherlich auch die Frage interessant, die die FDP-Fraktion gestellt hat und die sich damit beschäftigt, wie man die Aufgabenwahrnehmung durch Private organisieren könnte und ob das eine Option wäre.
Wenn man sich intensiv mit diesem Thema beschäftigt, erkennt man, dass die Lebensmittelsicherheit nicht nur etwas mit der öffentlichen Hand und unseren Beamten und
Angestellten zu tun hat. Schauen Sie einmal: Wir haben heute schon Sachverständige, die freiberuflich tätig sind, in einem erheblichen Ausmaß in die Lebensmittelüberwachung eingebunden. Vor allem im Vorfeld der Erzeugung und Vermarktung der Lebensmittel haben freie Sachverständige in den letzten Jahrzehnten in der gesamten deutschen Lebensmittelwirtschaft Eingang gefunden.
Die Lebensmittel produzierenden Unternehmen haben die freien Sachverständigen vor allem in die Produktentwicklung,in die Erarbeitung der Rezepturen,in die Kennzeichnung und in die Prozesskontrollen einbezogen. Die Hygienekontrollen in den Betrieben werden in der Regel von freien Sachverständigen durchgeführt. Die Qualitätssicherungssysteme werden von freien Sachverständigen kontrolliert. Auch bei der Vermarktung, dem Transport und der Lagerung der Lebensmittel ist nicht immer der Staat einbezogen. Vielmehr sind auch hier freie Kontrolleure aktiv und leisten gute Arbeit.
Aber auch freie Gutachter, die in der Lebensmittelbranche tätig sind, oder Sachverständige, die Zertifikate für die amtliche Lebensmittelüberwachung ausstellen – diese müssen zugegebenermaßen von uns regelmäßig anerkannt werden –, leisten vor Ort gute und für den Verbraucher sichere Arbeit. Ich bin der Meinung, dass die Lebensmittelsachverständigen in der Bundesrepublik Deutschland und auch in Hessen der ihnen gesetzlich auferlegten Sorgfaltspflicht nachkommen.Außerdem gibt es, wie auch im Umweltbereich, Eigenkontrollen. Schauen Sie sich doch einmal den Umweltbereich an. Dann werden Sie sehen,dass die dort kontrollierten Betriebe bei ihren freiwilligen Kontrollen einen hohen Standard aufweisen, weswegen die Häufigkeit der staatlichen Kontrollen in den letzten Jahren in erheblichem Maße zurückgefahren werden konnte. Trotzdem ist in diesen Betrieben ein hohes Maß an Umweltsicherheit gewährleistet.
Ich und die Landesregierung sind trotzdem der Meinung: Eine völlige Privatisierung der Lebensmittelüberwachung ist nicht der richtige Weg. Vielmehr müssen wir schauen, in welchen Bereichen privatisiert werden kann. Wir müssen aber auch einen entsprechenden Kontrollapparat vorhalten. Das gilt vor allen Dingen – das wurde auch in einer Rede gesagt – bei krisenhaftem Geschehen. Wir haben dafür Sorge getroffen, dass bei dem Übertragen dieser Aufgaben an die Landräte eines klar ist: Beim Auftreten einer Krise und selbst bei dem Verdacht, dass es zu einer Krise kommen könnte, kann zentral gesteuert werden. Ich glaube, das ist die richtige Lösung.
Meine Damen und Herren,die Lebensmittelkontrolleure, ob privat oder im öffentlichen Bereich, leisten gute Arbeit. Es wurde von der Kollegin Apel eben schon angemerkt, dass wir, als wir die Regierung übernommen haben, unter 100 Lebensmittelkontrolleure hatten, von denen etwa 25 in artfremden Beschäftigungen untergebracht waren. Heute haben wir 135. Herr Grumbach, Sie haben gesagt, Sie haben sich einen anderen Schwerpunkt gesucht. – Aber wir haben eindeutig den Schwerpunkt in der Lebensmittelsicherheit.
Darüber hinaus haben wir für die Tierarzneikontrolle und Krisenkontrollen 15 zusätzliche Mitarbeiter eingestellt sowie am Flughafen Frankfurt neun zusätzliche Veterinäre, die aus dem privaten Bereich kommen und dann, wenn es gebraucht wird, dort eingesetzt werden können. Ich glaube, dass auch das der richtige Weg ist.
Meine Damen und Herren, die Frage, wie man das weiterentwickeln kann, ist auch eine Frage danach, wie viel der Staat selbst machen muss und wie viel wir den Privaten geben können. Darüber wollen wir weiter diskutieren, zumal der Kollege Heidel die Frage auch im Zusammenhang mit BSE gestellt hat.Wir haben ein privates Labor in Baden-Württemberg eingesetzt,das in erheblichem Maße billiger kontrollieren kann, und das bei dem hohen Standard, den wir auch garantieren können. Dort sind 27.000 Proben im letzten Jahr untersucht worden. 18.000 wurden noch in Gießen untersucht. Ich denke, dass das ein angemessenes Verhältnis ist.
Meine Damen und Herren, der Verbraucherschutz ist in Hessen auf einem guten Weg. Lassen Sie mich aus der „Zeit“ von heute von dem bekannten Harald Schmidt – jeder weiß, wer das ist – ein Zitat bringen.
Er wird gefragt: Was finden Sie toll an Deutschland? Harald Schmidt sagt, seit dem Tsunami müssen wir archaisch denken:
Beschissenes Wetter bei uns bedeutet: keine Beben und keine Fluten. Bei uns gibt es hundertprozentig frisches Trinkwasser für die Gesamtbevölkerung, eine hohe Qualität der Lebensmittel, und jeder bekommt einen Termin beim Arzt.
Meine Damen und Herren, er ist nach Deutschland befragt worden.Aber er hat mit Sicherheit vor allen Dingen Hessen gemeint.
Ich stelle fest,dass die Antwort auf die Große Anfrage der FDP, Drucks. 16/3343 zu Drucks. 16/2141, besprochen ist.
Antrag der Fraktion der SPD betreffend Handwerksreform zeigt erste positive Wirkung – Drucks. 16/2769 –
Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion der CDU betreffend Rot-Grün steht für mangelnde Qualität – Drucks. 16/3235 –
Ich nehme an, das bezieht sich auch auf das Handwerk. Das steht dort nicht. – Vorgesehen sind 15 Minuten Redezeit. Als erste Rednerin hat Frau Tesch für die SPD das Wort.