Protokoll der Sitzung vom 08.06.2005

Herr Staatsminister Rhiel hat mit dankenswerter Offenheit darüber berichtet, dass die Änderung des Landesentwicklungsplans bereits auf dem Weg sei. Das Kabinett hat ihn verabschiedet. Wir bekommen ihn nächste Woche zu lesen. Wir haben ihn noch nicht gelesen, wir haben ihn noch nicht lesen können, aber wir haben immerhin schon die Pressemeldung über die Verabschiedung zur Kenntnis nehmen können. In der Pressemitteilung steht unter anderem, dass – ich sage es verkürzt mit meinen Worten – die Variante Nordwest diejenige sei, die in den Landesentwicklungsplan als Vorgabe hineingeschrieben werden solle – das überrascht niemanden, Herr Boddenberg, Sie nicht, mich nicht und selbst Herrn Koch nicht, der es damals vorgeschlagen hat und sich jetzt darüber wundern darf, dass sein Vorschlag sozusagen durchgetragen wird. Zusätzlich wird in der Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums ausgeführt, die Variante Nordwest führe zu keiner signifikanten Veränderung der Sicherheits- und Risikosituation. Der Risikozunahme für den Betriebsbereich Ticona bei der Nordwestvariante stehe eine stärkere Risikozunahme für die Wohnbevölkerung bei den Varianten Nordost und Süd gegenüber.

Meine Damen und Herren, wir wissen und Sie wissen auch, dass eine vollständige Risikobewertung in diesem – auch wenn es 1.000 Seiten in Sachen Ticona sind – Gutachten gar nicht stehen kann.Sie haben sich immer darauf verlassen. Die Frage des Absturzrisikos und die Frage danach, was passiert, wenn ein Flugzeug abstürzen sollte – was hoffentlich nie passieren wird –, haben wir oft diskutiert. Es gibt Risikobetrachtungen, und es gibt einen Streit darüber, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, aber das muss uns jetzt nicht interessieren. Darüber gibt es etwas. Ich habe nicht zum ersten Mal hier vom Pult aus und sonst wo die Gelegenheit und die Pflicht, darauf hinzuweisen: Es gibt keine nachvollziehbaren und begründeten Studien darüber, was passiert, wenn nichts passiert. Das heißt: Ist der normalbetriebliche Zustand des Flugbetriebes auf der einen Seite und des Chemiewerks auf der anderen Seite machbar? Der Landesregierung liegt ein Gutachten vor, das sie uns vor zwei Jahren zur Kenntnis gegeben hat, in dem der TÜV Pfalz deutlich sagt, genau dieser Punkt müsse nachdrücklich untersucht werden, und es müsse nachvollziehbar dargelegt werden, dass es überhaupt einen normalen ungestörten Parallelbetrieb geben könne.

Nun wissen wir, dass man so etwas gutachtlich nur nachweisen kann, wenn man sich den betrieblichen Zustand des Chemiewerks und des Flughafens intensiv anschaut, ihn bewertet und dann auf die einzelnen Probleme zu sprechen kommt und darstellt, wie man sie lösen kann. Das kann man aber nur, wenn man die Probleme tatsächlich untersucht hat. Nur weiß ich, dass Sie sie bislang nicht untersucht haben. Dazu gibt es kein Gutachten. Dazu gibt es bislang keine belastbare Aussage. Es gibt genau das alles nicht, was seinerzeit in dem von Ihnen selbst bestellten Gutachten gefordert wurde.

Also hat sich die Landesregierung auf eine Nordwestbahn festgelegt, ohne eine ganz wichtige Frage zu beantworten. Nun kann man sagen:Okay,das brauchen wir nicht zu wissen. Notfalls enteignen wir, wie der Ministerpräsident schon einmal angedeutet hat. – Nur ist das keine saubere

Abwägung in der Sache. Die Frage, ob man enteignen müsste oder nicht – ich denke nicht, dass wir jetzt über Kleinigkeiten streiten müssen –, also die Frage von Ja und Nein, ist eine Frage von mindestens mehreren Hundert Millionen Euro. Um wie viele Millionen Euro es sich genau handelt, darüber will ich mich gar nicht mit Ihnen streiten. Deshalb ist es eine entscheidungsrelevante Frage, zu welcher Variante man am Ende kommt. Dies ist hier nicht bewertet.

Deswegen trage ich es hier vor. Deswegen wundert es mich gar nicht, wenn Staatsminister Rhiel hier deutlich wird und sagt, er gebe zu, dass die Landesregierung die Verantwortung nicht allein tragen möchte, sondern dass sie sie dem Landtag mit übergeben wolle.Wir sollen sozusagen die Verantwortung für Sie mit übernehmen. Nur geht das unserer Meinung nach nicht in dieser Form. Sie müssten schon andere Regelungen anbieten. Natürlich kann keiner von sich aus sagen – vor allem nicht der Landtag –:Wir wollen nicht zu irgendetwas gefragt werden, wir verweigern uns, uns am Verfahren zu beteiligen, wenn es um den Landesentwicklungsplan geht. – Nur muss man sich entscheiden, was man auf der Planungsebene Land, beim Landesentwicklungsplan, wirklich will.

Ich will es jetzt hier im Detail nicht vortragen; das würde zu lange dauern.Aber es gibt eine sehr erhebliche wissenschaftliche Diskussion über die Frage, dass es sich zumindest ausschließt, einmal für die Landesebene eine klare Festlegung zu treffen, die landesweit gilt, und gleichzeitig eine parzellenscharfe Einzelentscheidung zu treffen. Wie immer man es drehen und wenden will: Die Frage, welche Variante für den Ausbau des Flughafens gewählt wird, ist letztlich eine parzellenscharfe Einzelentscheidung. Für das Schicksal der Landesentwicklung wäre es Wurscht, ob die Varianten Nordwest, Nordost oder Süd gewählt werden, wenn man es so betrachtet. Man kann nur sagen: Die Erweiterung des Flughafens ist eine Frage von Ja oder Nein, die ohne Zweifel wichtig ist. Das ist gar nicht streitig. Welche Variante aber gewählt werden soll, ist eine Frage der regionalen Wirkung. Wenn Sie in einem Landesentwicklungsplan eine regionale Frage – nämlich nicht nur des Ob, des Ausbaus, sondern auch des Wie der Variante, im Detail – entscheiden wollen, müssen Sie die entsprechenden Abwägungen im Detail mit all den Verfahren treffen, die dazu gehören. Das kann sinnvollerweise eine Landesebene überhaupt nicht leisten. Das Planungsrecht sieht es auch überhaupt nicht vor. Insofern ist das ein Widerspruch in sich.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie können auf der Ebene der Landesplanung vorschreiben, dass der Flughafen ausgebaut wird. Damit sind Sie beim ersten Mal gescheitert, das könnte man aber beim neuen Plan in der Tat machen. Sie wissen, wir sind anderer Meinung als Sie,aber das will ich heute gar nicht in den Vordergrund stellen. Sie können aber nicht einerseits sagen, der Landtag solle zustimmen – wer sollte sich da schon weigern –, andererseits aber die Zustimmung zu einem Verfahren erwarten, das eindeutig ein exekutives Verfahren auf regionaler Ebene sein muss und kein Verfahren auf Landesebene sein kann. Bei einem Verfahren auf Landesebene kann es nämlich nicht um grundstücksgrenzenscharfe, parzellenscharfe Abgrenzungen gehen. Das muss aber geschehen, wenn das Verfahren weitergeht und wir uns tatsächlich auf die Nordwestbahn festlegen. Sie kennen die Vielfalt der Probleme, über die dann abwägend entschieden werden muss. Das kann aber nicht auf der Ebene des Landes und erst recht nicht vom Parlament geleistet werden.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion der FDP hat Herr Denzin das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Vom Verfahren her muss ich zunächst einmal feststellen: Herr Minister, diese Gesetzesänderung hätten wir besser schon vor längerer Zeit vorgenommen. Es ist für manchen nicht ganz nachzuvollziehen, wie eine technisch so leichte Änderung – wie Sie ja selbst gesagt haben –, die allerdings schwere inhaltliche Konsequenzen hat, einen so langen Vorlauf brauchte.

Wir kommen jetzt in die Situation, dass ein Landesentwicklungsplan aufgestellt werden muss, eine Gesetzesänderung auf dem Wege ist und diese Gesetzesänderung im weiteren Verfahren durch gerichtliche Überprüfungen möglicherweise noch angehalten wird. Das kann man nicht ausschließen. Dann kommen wir zu der Frage: Was passiert mit einem auf der Grundlage eines rechtlich nicht abschließend abgesicherten Planverfahrens getroffenen Planfeststellungsbeschluss? Weil wir den Ausbau genauso absichern wollen wie Sie und ihn für das Nonplusultra der weiteren Landesentwicklung – nicht nur im Rhein-MainGebiet – halten, müssen wir das hier kritisch ansprechen und anmerken. Ich bin gespannt, wie das in den weiteren Beratungen von Ihnen dargelegt wird.

In der Antwort auf unsere Große Anfrage – die Antwort hat immerhin sieben Monate gebraucht – sind Sie in einigen Punkten speziell auf die Verfahrensabläufe eingegangen. Ich halte es im Ergebnis nicht nur für nicht befriedigend, sondern für kritikwürdig, dass es so lange gedauert hat, dass man die gesetzliche Voraussetzung nicht schon längst geschaffen hat. Das hätten Sie in der Tat machen können.

Herr Kaufmann, im Gegensatz zu Ihnen bin ich nicht der Meinung, dass es hier nur um eine Verantwortungsüberwälzung oder um die Einbeziehung des Landtags in die Verantwortung geht. Im Gegenteil, wir haben, wie ich mich erinnere, schon in der Opposition zu Rot-Grün sehr beklagt – ich habe das auch in anderen Konstellationen beklagt –, dass die wesentlichen Fragen und Zielsetzungen der Landesentwicklung nach dem gesetzlichen Ablaufschema völlig am Landtag vorbeigehen. Übrigens geht es dabei nicht um parzellenscharfe Abgrenzungen, die erfolgen bei der Aufstellung des Raumordnungsplans. Eine der wichtigsten Fragen, die wir im Lande Hessen haben,nämlich die Landesentwicklung,ging bisher völlig am Landtag vorbei. Sie kam dann in den Landtag, wenn eine Fraktion Einzelpunkte hereingeholt hat. Die haben wir dann ersatzweise behandelt. Am Verfahren konnten wir aber nicht originär mitwirken.

Das wird jetzt geändert. Ich kann Ihnen nur sagen: Wenn es so wäre, wie Sie es dargestellt haben, dass eine Mehrheit im Landtag einen solchen Plan zurückweist und er neu aufgestellt werden muss, dann hätten wir eine grundlegende Diskussion über die Zielsetzungen in diesem Land. Dahinter können nur größere Verwerfungen stehen, die es dann allerdings verdient hätten, im Plenum grundsätzlich diskutiert zu werden. Wir kennen die Diskussionsfreude dieses Parlaments. Die ist nicht auf Ihre kritische Position beschränkt, wenn es um die Landesentwicklung geht. Diese Aussprachen werden ein belebendes

Element werden, und ich denke, der Landtag bekommt hier eine Aufgabe, die ihm auch zusteht.

(Beifall bei der FDP)

Für die Fraktion der SPD hat der Kollege Riege das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist schon sehr spät, deshalb will ich mich sehr kurz fassen. Trotzdem sei mir eine Einstiegsbemerkung erlaubt.

Da die Landesregierung das Landesplanungsgesetz erneut auf die Tagesordnung des Landtags gesetzt hat, bekommen wir Gelegenheit, das zu tun, was die Unionsfraktion gerne tut, nämlich einen Blick in die Vergangenheit zu werfen. Dabei stelle ich fest, dass sich die Regierung Koch in den jetzt sechs Jahren ihrer Amtszeit alles geleistet hat,was man an Landesplanung mäßig bis schlecht machen kann. Sie hat sich, um es volkstümlich zu formulieren, wahrlich nicht mit Ruhm bekleckert,

(Beifall bei der SPD)

obwohl Herr Dr. Herr früher und der Herr Minister heute völlig überzeugend und mit uns übereinstimmend festgestellt haben, dass die Landesplanung das Wichtigste für ein Land überhaupt ist und dass davon die Zukunft eines Landes abhängt. Wenn das wirklich so ist, meine Damen und Herren von der Union, dann muss ich feststellen:Was Sie auf diesem Gebiet geleistet haben, ist nicht zukunftsfähig, denn bis heute hat sich nichts Wesentliches an der Tatsache geändert, dass wir keinen Landesentwicklungsplan haben. Das werden Sie wohl nicht bestreiten, unter anderem deshalb nicht, weil es Ihnen gelungen ist, „eine Niederlage zu erringen“, wie Kanzler Kohl einmal gesagt hat, nämlich eine Niederlage vor dem Verwaltungsgerichtshof, als Sie Ihren letzten Landesentwicklungsplan vorgelegt haben.

Der von Ihnen – also nicht von uns – verfasste Entwurf eines Landesplanungsgesetzes ist noch gar nicht alt. Der Kollege Denzin hat darauf hingewiesen. Man hätte schon damals die Möglichkeit gehabt, das zu ändern, was bislang geltendes Recht ist, nämlich der Regierung Koch eindeutig die Aufgabe zuzuweisen, den LEP aufzustellen, Stellungnahmen dazu einzuholen und ihn dann durch Rechtsverordnung festzustellen.

Nach nunmehr drei Jahren ist das Verfahren jetzt in Gang gekommen. Wir bekommen, wie vorhin angekündigt, nächste Woche Einsicht in die Unterlagen. Als Landtagsabgeordnete könnten wir uns geschmeichelt fühlen, dass die Landesregierung uns „in die Entscheidung einbinden will“ – was immer Sie damit meinen. Hoffentlich erhellt die Debatte, insbesondere im Ausschuss, Ihre Beweggründe etwas besser, als es die schriftliche, mit dem Gesetzesänderungsentwurf zugeleitete Begründung tut. Über der Begründung steht zwar „Begründung“,aber wer sie liest, wird feststellen, sie wiederholt die geplante Gesetzesänderung und enthält keine einzige Begründung für Ihren Vorschlag.

Bisher hatte die Landesregierung die alleinige Verantwortung dafür, was im LEP steht. Sie war deshalb auch alleine dafür verantwortlich, dass der VGH den LEP für

nichtig erklärt hat – mit der Folge, dass wir zurzeit keinen gültigen Landesentwicklungsplan haben.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Falsch!)

Wenn die Landesregierung nun vorschlägt, dem Landtag einen Teil der Verantwortung abzugeben, dann ist das für uns ein Grund, darüber nachzudenken, warum sie das tut. Häufig kommt so etwas nämlich nicht vor. Bisher wissen wir nicht, warum die Landesregierung das tut. Die Entscheidung des Hessischen Landtags, so können wir aus Ihrer Antwort auf die Große Anfrage lesen, verleihe dem LEP eine größere Bedeutung. In welcher Hinsicht verleiht sie ihm „größere Bedeutung“? Wird die rechtliche Verbindlichkeit des LEP dadurch verändert? Wird das Verfahren dadurch beschleunigt? Werden durch die Mitwirkung des Landtags andere Rechtsmittel aktiviert? Erlangt diese Rechtsverordnung, wenn wir zugestimmt haben, so etwas wie Gesetzeskraft? Welche einschlägigen Vorschriften – das ist uns besonders wichtig – des Bundesraumordnungsrechts muss der Hessische Landtag einhalten, und wie hat die Auseinandersetzung des Hessischen Landtags mit der Rechtsverordnung der Landesregierung zu erfolgen? Wie wirkt sich eine konditionierte Zustimmung aus? Wir haben gehört, Sie bieten uns Gestaltungsmöglichkeiten an.In Wirklichkeit sieht der Gesetzentwurf in der von Ihnen jetzt vorgeschlagenen Fassung aber nur eine Zustimmung oder Ablehnung vor.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,auch wir wissen, dass das Verfahren, das uns jetzt vorgeschlagen wird, in Bayern praktiziert wird. Es wäre für unsere Beratungen – damit meine ich auch die Beratungen im Wirtschaftsausschuss – sehr hilfreich, wenn uns brauchbare Erfahrungswerte darüber mitgeteilt werden könnten, wie die Auseinandersetzung des Landtags mit dem Vorschlag der Landesregierung im Rahmen dieses Verfahrens zu erfolgen hat.

Für die SPD-Fraktion kann ich erklären, dass unsere grundsätzliche Bereitschaft, Mitverantwortung für die Landesentwicklung zu übernehmen,hier ausdrücklich betont wird. Wir haben aber noch Informationsbedarf und hoffen, dass die von mir angesprochenen Fragen zufrieden stellend zu beantworten sind.

(Beifall bei der SPD)

Zu einer Kurzintervention hat Herr Kaufmann das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Verehrter Herr Kollege Riege, ich habe mich gemeldet, obwohl eigentlich der Wirtschaftsminister, in dem Fall der Planungsminister, etwas hätte sagen müssen.Wenn Sie so argumentieren, sollten Sie keine Fehler machen. Die Aussage, wir hätten keinen Landesentwicklungsplan ist – aus grüner Sicht möglicherweise in Klammern gesetzt: leider – falsch. Wie wir wissen, hat die Landesregierung ihn, nachdem er vom VGH für nichtig erklärt worden war, erneut in Kraft gesetzt – ohne die Maßgabe zu berücksichtigen, wie sie ihn ändern sollte. Insofern haben wir derzeit einen gültigen Landesentwicklungsplan. Das ist Fakt.

(Demonstrativer Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Wie wir ihn bewerten wollen, ist eine andere Frage. Ich bewerte ihn sehr viel positiver als das,was jetzt auf uns zurollt. Das wird Sie nicht verwundern.

Da ich gerade hier stehe, möchte ich eine zweite Bemerkung machen. Sie richtet sich an den Staatsminister und an die Mehrheit in diesem Haus. Vielleicht denken Sie einmal darüber nach, ob man nicht nur ein Zustimmungsverfahren zu einer Verordnung der Landesregierung, sondern am Ende sogar ein Beschlussverfahren im Landtag herbeiführen könnte. Dann hätten wir nämlich auch die Möglichkeit,etwas zu ändern,statt zu sagen:Wenn uns das nicht gefällt, müssen wir das Ganze ablehnen, und die Landesregierung muss sozusagen nachbessern. – Ein Verfahren, das uns die Möglichkeit gibt, tatsächlich einzuwirken, wäre wahrscheinlich geschickter. Das ist eine Frage, über die wir noch vertieft diskutieren können. – Danke schön.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als nächster Redner spricht Herr Boddenberg für die Union.

(Bernd Riege (SPD): Ich darf jetzt antworten, Frau Präsidentin!)

Dann müssen Sie sich melden.Wir haben Sie nicht gesehen. Natürlich haben Sie das Recht. – Entschuldigung, Herr Boddenberg.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Präsidentin, wenn Sie nicht hingucken, sehen Sie auch nicht, wenn ich mich melde.

(Heiterkeit – Zuruf des Abg. Jörg-Uwe Hahn (FDP))

Sie können das auch nicht sehen, Herr Hahn. Ich bin aufgestanden und habe mich gemeldet. Das können alle bezeugen, die noch hier sitzen. Aber man muss dann schon hinsehen. Entschuldigung, ich wollte das gar nicht so lange ausdehnen.

Es liegt mir sehr daran, mich bei Herrn Kaufmann dafür zu bedanken, dass er mich belehrt hat. Ich erkenne an, dass wir einen gültigen Landesentwicklungsplan haben. Aber ich behaupte nach wie vor, dass ein solch eingeschränkter Landesentwicklungsplan für die Zukunft des Landes Hessen nicht viel wert ist. Deswegen bleibe ich dabei: Es ist gerade so, als ob wir keinen Landesentwicklungsplan hätten. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Herr Boddenberg, jetzt haben Sie das Wort für die Union.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Riege, wenn Sie meinen, dass wir nur dann einen Landesentwicklungsplan haben,wenn in diesem auch noch die Farbe der letzten Bushaltestation in Mittelhessen beschrieben wird, gebe ich Ihnen Recht darin, dass wir keinen haben.

(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Was haben Sie gegen Mittelhessen?)

Ich hätte auch „Nordhessen“ oder „Frankfurt“ sagen können, lieber Herr Kollege. – So viel dazu.

Diesen Streit haben wir vor einigen Jahren ausführlich geführt. Ich denke, dass das, was wir jetzt auf dem Tisch haben, ein sehr gutes Instrument ist, um die Landesentwicklung zu gestalten und ihre Ziele klar zu beschreiben.