Protokoll der Sitzung vom 23.11.2005

(Unruhe)

Meine Damen und Herren, ich bitte um Aufmerksamkeit.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist der Gesetzentwurf gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit den Stimmen der Fraktion der Union bei keinen Enthaltungen angenommen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 9 auf:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Hessischen Meldegesetzes – Drucks. 16/4664 zu Drucks. 16/4067 –

(Unruhe)

Meine Damen und Herren, bitte seien Sie ein bisschen leiser. Ich bitte diejenigen, die hinten im Saal stehen, sich hinzusetzen, und ich bitte auch die Mitarbeiter, sich entweder hinzusetzen oder den Saal zu verlassen, um es einmal klar auszudrücken.

(Zurufe von der CDU: Oh, oh!)

Ich finde es nicht in Ordnung, aber es passiert immer wieder, dass sich Mitarbeiter zwischen die Abgeordneten stellen. Das geht nicht. Es muss hier eine klare Unterscheidung zwischen gewählten Abgeordneten geben, die auch abstimmungsberechtigt sind, und Mitarbeitern des Hauses.

(Widerspruch bei der CDU)

Herr Fraktionsvorsitzender, der Saal ist zu eng, anderenfalls hätten wir eine andere Entscheidung darüber treffen müssen, wo die Plenartagungen übergangsweise stattfinden sollen.

(Zurufe von der CDU: Unglaublich!)

Meine Damen und Herren, ich habe Tagesordnungspunkt 9 aufgerufen.

(Anhaltende Unruhe)

Entschuldigen Sie bitte,Herr Beuth.Es geht nicht an,dass ich bei einem Tagesordnungspunkt,über den wir ohne Lesung abstimmen, nicht erkennen kann, ob hinten im Plenarsaal Mitarbeiter – sie stehen ja immer noch da – oder Abgeordnete stehen.

(Weitere Zurufe)

Ich wiederhole: Ich rufe Tagesordnungspunkt 9 auf: Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Hessischen Meldegesetzes,Drucks.16/4664 zu Drucks.16/4067.Berichterstatter ist Herr Abg. Rhein.

Sehr geehrte Frau Präsidentin,liebe Kolleginnen und Kollegen! Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Hessischen Meldegesetzes, Drucks. 16/4664: Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unter Berücksichtigung des Änderungsantrags der Fraktion der CDU, Drucks. 16/4650, anzunehmen.

Der Gesetzentwurf war dem Innenausschuss in der 71. Plenarsitzung am 8. Juni 2005 überwiesen worden.

Der Innenausschuss hat in seiner Sitzung am 5. Oktober 2005 eine nicht öffentliche mündliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchgeführt.Der Innenausschuss hat sich in seiner Sitzung am 17. November 2005 mit dem Gesetzentwurf befasst und einstimmig die von mir wiedergegebene Beschlussempfehlung gefasst. Zuvor war der Änderungsantrag der Fraktion der CDU, Drucks. 16/4650, einstimmig angenommen worden. Das ist hier eine ganz große Koalition. Die Änderungsanträge der CDU, Drucks. 16/4408 und 16/4530, wurden vom Antragstellter zurückgezogen.

(Zuruf von der CDU: Hervorragend!)

Vielen Dank, Herr Rhein. Das ist eine hervorragende Arbeit aller Fraktionen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Hessischen Meldegesetzes in der ausgedruckten Fassung. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Meine Damen und Herren, das sind die Stimmen des ganzen Hauses. Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 13 auf:

Dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zum öffentlichen Personennahverkehr in Hessen (ÖPNVG) – Drucks. 16/4631 zu Drucks. 16/4504 zu Drucks. 16/3880 –

Die Berichterstattung hat Herr Kollege Kaufmann.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in dritter Lesung anzunehmen.

Der Gesetzentwurf war dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr in der 80. Plenarsitzung am 12. Oktober 2005 nach der zweiten Lesung zur Vorbereitung der dritten Lesung zurücküberwiesen worden.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 10. November 2005 behandelt und ist mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem von mir vorgetragenen Votum gelangt.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank für die Berichterstattung. – Wir haben eine Redezeit von fünf Minuten vereinbart. Das Wort für die SPD-Fraktion hat Frau Pfaff.

(Reinhard Kahl (SPD): Der Tagesordnungspunkt 48 wird auch noch aufgerufen!)

Sie haben völlig Recht.– Ich muss noch hinzufügen,dass mit dem Gesetzentwurf der Tagesordnungspunkt 48 aufgerufen wird:

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr zu dem Antrag der Fraktion der FDP betreffend Sicherung einer mittelstandsfreundlichen ÖPNV-Politik – Drucks. 16/4632 zu Drucks. 16/4394 –

Wünschen Sie Berichterstattung?

(Zuruf: Nein!)

Das ist nicht der Fall. – Jetzt hat Frau Pfaff das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die heutige Lesung der ÖPNV-Novelle möchte ich nutzen, um eine zentrale Frage aufzugreifen, die die Landesregierung selbst in dem vorgelegten Entwurf als eines der drei grundlegenden Ziele in den Mittelpunkt der Novelle gestellt hat und die zeigt, dass der ÖPNV bei der Landesregierung nicht in guten Händen ist.

(Zuruf von der SPD: So ist es!)

Es geht um die Forcierung des Wettbewerbs und um die Schaffung klarer Vorgaben für einen fairen Wettbewerb. In § 8 Abs. 2 soll verankert werden, dass eine Angebotsvielfalt zu fördern und mittelständische Strukturen des Verkehrsgewerbes zu unterstützen sind.

Diese Festschreibungen werden von der SPD-Fraktion im Grundsatz voll und ganz befürwortet, da auch wir einen fairen und mittelstandsfreundlichen Wettbewerb im ÖPNV wollen.Aber die Regelungen, die hier zur Rechtsnorm erhoben werden sollen, stimmen mit der von der Landesregierung bislang ausgeübten Praxis nicht im Geringsten überein.

(Zuruf von der SPD: Richtig!)

Das sind reine Lippenbekenntnisse. Durch den Erlass vom März 2004 hat Hessen im Alleingang unter den Bundesländern fast übergangslos den alleinigen Ausschreibungswettbewerb angeordnet, während alle anderen Bundesländer Zurückhaltung geübt, den Übergang in einen Markt weniger reibungsvoll gestaltet und angesichts der rechtlichen Umbruchsituation auf EU-Ebene erst einmal abgewartet haben, was der neue Verordnungsentwurf bringen wird.

Demgegenüber hat Hessen mit seiner Holzhammermethode den eigenen ÖPNV-Markt willkürlich und ohne Notwendigkeit in eine Strukturkrise gestürzt, die zu einem ruinösen Wettbewerb, zu Dumpingangeboten und zu Dumpinglöhnen geführt hat.

(Zuruf von der SPD: So ist es!)

Herr Minister, die Einsparungen, die Sie so gern ins Feld führen, gehen ausschließlich zulasten der Beschäftigten. Beim Kunden jedenfalls ist bislang kein einziger Euro davon angekommen, allenfalls in den Löchern des Landeshaushalts.

Ich zitiere aus Presseberichten, denn seit Monaten laufen die Betroffenen Sturm gegen die Landesregierung: „Der Mittelstand hat keine Chance“, „Busunternehmer gegen Preisdumping“, „Streit im Wettbewerb um Hessens Nahverkehr“, „Hessische Busbetriebe stellen die Existenzfrage“, „Gewerkschaften fordern einen fairen Wettbewerb“, „Protest gegen den Dumpingwettbewerb“, „Die KVG fordert das Land heraus“.

(Zuruf von der SPD: So ist es!)

Darüber hinaus wehren sich die Kommunalen Spitzenverbände gegen die Einführung der strikten Ausschreibungspflicht und fordern völlig zu Recht die Möglichkeit einer Direktvergabe; denn verliert ein kommunaler Verkehrsbetrieb die Ausschreibung im eigenen Stadtgebiet, drohen hohe finanzielle Risiken, mithin sogar die Auflösung des Betriebs.

Herr Minister, seit Monaten schon fordert Sie die SPDFraktion in den vielen Debatten, in Schreiben an Sie, in unserem Antrag auf, diese Forderungen aufzunehmen und Abhilfe in Form ganz konkreter Regelungen zu schaffen, die alle Anbieter zur Vollkostenkalkulation verpflichten, Preissubventionierungen und Dumpingpreise ausschließen, kleinere Losgrößen bei Ausschreibungen vorsehen sowie zeitlich versetzt ermöglichen, die Einhaltung von Produkt- und Leistungsqualität und Tariftreueentlohnungen einfordern sowie insbesondere den kommunalen Betrieben die Eigenerbringung ermöglichen. Parallel zur Novellierung wollen wir diese Punkte in einer Rechtsverordnung gesichert sehen. Dazu bedarf es einer Verordnungsermächtigung im Gesetz,die Sie offenbar auch nicht schaffen wollen.

Unser Änderungsantrag wurde noch vor einigen Wochen abgelehnt. Inzwischen haben Sie es endlich begriffen, Herr Minister, und Ihre isolierte Wettbewerbspraxis in Hessen gestoppt. Kein Wunder, denn inzwischen liegt der Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission vor. Er sieht zusätzlich zum Ausschreibungswettbewerb die von uns geforderte Direktvergabe in Form der so genannten Inhouse-Vergabe vor. Damit lässt die Kommission unter bestimmten Bedingungen die Direktvergabe in Gebietskörperschaften zu. Das heißt, sie haben die freie Wahl.