Protokoll der Sitzung vom 20.12.2005

(Die Mitglieder der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verlassen bis auf Abg. Reinhard Kahl und Abg. Frank-Peter Kauf- mann den Plenarsaal.)

Ich rufe zur Aussprache zu den genannten Tagesordnungspunkten auf. Das Wort hat Herr Ministerpräsident Koch.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Unabhängig von der Interessenslage einzelner Fraktionen halte ich es zum Ersten für richtig, dass der Hessische Landtag unmittelbar nach einer wichtigen Entscheidung des Kabinetts über diese Entscheidung, die beträchtliche Auswirkungen auf die Universitätsklinik Marburg und Gießen hat, unterrichtet wird und auch möglichst in seiner ersten Folgesitzung darüber diskutiert.

(Beifall bei der CDU)

Ich glaube zum Zweiten – die parlamentarischen Geschäftsführer der beiden Fraktionen, die jetzt anderen Dingen nachgehen, werden das verfolgen –, dass es richtig und notwendig ist, dass in einem solchen Verfahren, auf dessen Ablauf ich gleich kommen werde, der Landtag eine Chance hat, in den Zwischenstufen eine Meinungsäußerung abzugeben. Daran besteht aus der Sicht der Regierung, das gebe ich offen zu, ein gewisses Interesse.

Wir haben uns im Parlament bereits in intensiven Diskussionen zwischen der Regierung und den Parlamentsfraktionen über Verfahren unterhalten. Deshalb würde ich gern mit diesem Verfahren anfangen.Wir befinden uns in einem schwierigen Verfahren, weil es sich nicht nach den normalen Regeln des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens richtet, sondern nach den Regeln eines privatrechtlichen Bieterzuschlagsverfahrens. Das bedeutet: Die Zeit, die wir uns normalerweise im parlamentarischen Verfahren nehmen, können wir uns an dieser Stelle so nicht nehmen. Es muss schneller und es muss anders gehen. Das hindert aber nicht daran, dass die Rechte des Parlaments, wie wir sie in der Geschäftsordnung des Parlaments organisiert haben, auch dieses Mal gewahrt werden.

Ich will darauf hinweisen, dass die Zustimmung zu einer Beteiligungsveräußerung, die für das Land Hessen wesentlich ist, durch den Haushaltsausschuss erfolgt.

Ich will nebenbei sagen: Sie kann vor dem Geschäft erfolgen oder unmittelbar danach. Das ist eine Ungewöhnlichkeit des Gesetzes, die darauf hinweist, dass die Grundsatzentscheidung an dieser Stelle die Regierung treffen muss.

Wir haben das gleiche Verfahren bei jedem Grundstücksgeschäft. Grundstücksgeschäft klingt jetzt klein, aber wir haben Grundstücksgeschäfte über 2 Millionen c und auch Grundstücksgeschäfte über 1 Milliarde c. Das alles haben wir hier schon gehabt. Ich will nach dieser Debatte – das hätte ich sonst nicht gesagt – darauf hinweisen, dass die Entscheidungen der Parlamentsausschüsse und, wenn es denn notwendig ist, des Parlaments zu solchen Geschäften in aller Regel nicht aufgrund detaillierter Verträge, sondern aufgrund einer zusammengefassten Vorlage der Regierung entstehen, was auch vernünftig ist.

Herr Kollege Kahl, ich erinnere an ein Geschäft, das noch nicht so lange her ist: Da laufen die Löwen durch das Land. Sie wissen genau, auf welcher Basis jeweils entschieden worden ist.

Deshalb haben wir in dem Gespräch mit den Parlamentsfraktionen gesagt, dass es angesichts der Bedeutung des Vertrags, auch unter dem Gesichtspunkt, dass er in einem besonderen Verhältnis mit dem Gesetzgebungsverfahren zum Universitätsklinikgesetz steht, was anders ist als bei einem normalen Grundstücksgeschäft, aus unserer Sicht nachvollziehbar ist, wenn die Parlamentsfraktionen sagen, das gehe nicht in zwei oder drei Tagen. Daraufhin hat die Landesregierung die Entscheidung getroffen, dass wir Ihnen gerne sagen wollen: Aus unserer Sicht ist es entgegen den ursprünglichen Planungen nicht zwingend, wenn auch nicht mehr ganz so selbstverständlich,heute über das Geschäft zu entscheiden. Aus meiner Sicht ist aber die Tatsache, dass die rechtlichen Entscheidungen, die nach der Zuschlagsfrist von zwei Wochen zu geschehen haben, gerade wenn es so bedeutsam ist, nicht ohne eine Willensbekundung des Parlaments stattfinden können, ohne dass man dadurch rechtlich gebunden wird, keine Missachtung des Parlaments, sondern eine Achtung des Parlaments.

(Beifall bei der CDU)

Die Entscheidung, die der Hessische Landtag heute trifft, wenn er eine trifft, zu sagen, wir können den bisher eingeschlagenen Weg mit unseren heutigen Informationen nachvollziehen, ist nicht die rechtlich verbindliche Entscheidung des Landtags. Vielmehr haben wir uns darüber klar verständigt, dass diese Entscheidung im Haushaltsausschussverfahren zu dem anderen Zeitpunkt zu treffen ist.

Ein zweiter Punkt. Ich würde Ihnen gerne etwas anbieten. Ich hätte es Ihnen auch angeboten, wenn Sie noch alle da wären, für den Fall, dass eine Parlamentsfraktion nach dem Haushaltsausschussverfahren – Herr Kollege Kahl, das ist am 18. Januar – die Absicht haben sollte, das Parlament damit erneut zu befassen, da Sie nicht über den Text der Verträge reden, sondern da zwei Oppositionsfraktionen aus prinzipiellen Gründen gegen dieses Geschäft sind. Dagegen ist auch nichts zu sagen. Das ist legitim in der Auseinandersetzung.

Da Sie wahrscheinlich die Absicht haben, das dem Hessischen Landtag erneut zuzuführen, will ich Ihnen für diesen Fall sagen, dass ich es aufgrund des zeitlichen – nicht des sachlichen – Zusammenhangs für sehr schwierig halte, festzulegen, das machen wir am 26. Januar nachmittags, und am 27. Januar tagt der Wissenschaftsrat. Dann empfehle ich Ihnen – die Landesregierung kann das leisten, aber nach § 57 unserer Verfassung können das auch die Fraktionen machen –, die Entscheidung am Dienstag danach in einer Sondersitzung des Parlaments zu treffen. Wir müssen sie bis zum 31. treffen.

(Beifall bei der CDU – Jörg-Uwe Hahn (FDP): Das sagen wir seit vier Wochen!)

Immer mit der Ruhe. – Wenn das im Januar stattfindet, ist aus meiner Sicht von der Sache her beides vertretbar. Aber gerade weil wir einen Monat weiter arbeiten – das mögen Sie bitte auch verstehen –, weil wir ab dem 2. Januar einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit dem Übernehmer haben und weil wir aufgrund der vertraglichen Bedingungen ab sofort in allen unseren Entscheidungen behindert sind, halte ich es für richtig, dass sich der Hessische Landtag das Recht herausnehmen kann, zum heuti

gen Tag zu sagen: Der Weg ist richtig; über die Details reden wir später.

(Beifall bei der CDU)

Deshalb ist mein Vortrag darauf gerichtet, zu fragen: Kann der Hessische Landtag sagen – das wäre, wenn ich die Debatten der Fraktionen richtig verstanden habe, zumindest der erste Satz –, dass der Weg zwar richtig sei und man ihn weiter begehen könne, man sich aber vorbehalte, alles genau zu prüfen?

(Zurufe von der FDP)

Entschuldigung, verehrter Herr Kollege, der Fraktionsvorsitzende der CDU hat erklärt – so habe ich es verstanden, und darauf habe ich mich jetzt bezogen, damit wir nicht dreimal über alles diskutieren müssen –, dass der erste Satz zur Abstimmung steht und dass alles andere an den Ausschuss überwiesen werden kann.Das ist nichts anderes. Aber der erste Satz bedeutet, dass die Entscheidung, nämlich der Verkauf an das Rhön-Klinikum, richtig ist.

Warum wir zu der Auffassung gekommen sind, dass diese Entscheidung richtig ist, will ich nun darstellen. Es ergibt keinen Sinn, Zeitungswissen zu dementieren. Da ich gehört habe, dass dies in der Debatte eine Rolle gespielt hat, will ich Folgendes bestätigen.An dem Bieterverfahren haben sich zum Schluss drei Interessenten beteiligt, zwischen denen eine Entscheidung zu treffen war: das RhönKlinikum, die Firma Asklepios und die Firma Helios. Diese drei Bieter haben Angebote abgegeben, die die Arbeitsgruppe, die das Kabinett damit beauftragt hatte, bewertet hat. Anschließend hat das Kabinett die Entscheidung getroffen.

Wir betrachten den Zuschlag, der dem Rhön-Klinikum erteilt worden ist, als einen wichtigen Schritt zur Entwicklung der Universitätsklinik Gießen und Marburg. Ich verweise auf die Regierungserklärung, die ich am 14. Dezember vergangenen Jahres hier abgegeben habe.

Ich erinnere daran, dass einige Kollegen der Opposition glaubten, es gebe einen negativen Kaufpreis, dass wir also noch etwas bezahlen müssten, damit uns jemand die Universitätsklinik abnimmt. Es wurde die These aufgestellt, es sei ausgeschlossen, eine Kooperation mit dem Wissenschaftsrat aufzubauen. Es wurde behauptet, die VBL würde uns 300 Millionen c kosten. Ferner wurde behauptet, wir müssten Hunderte von Millionen Euro an den Bund zurückzahlen. Wenn wir alle diese Einwände zusammennehmen,sage ich Ihnen:Wir sind sehr stolz,Ihnen heute dieses Ergebnis präsentieren zu können.

(Beifall bei der CDU)

Wir haben mit dem Ausschreibungsverfahren, das veröffentlicht worden ist,von Anfang an deutlich gemacht,dass wir vier Kriterien haben, nach denen wir beurteilen, ob eine solche Privatisierung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg erfolgreich ist.

Bei dem ersten Kriterium geht es um ein medizinisches Konzept, das sicherstellt, dass in der Zukunft an beiden Standorten eine hoch innovative Medizin erhalten und ausgebaut wird und dass gleichzeitig eine gute Krankenversorgung des Betriebs – auch eine Regelversorgung,wie sie in der Vergangenheit in den Universitätskliniken Gießen und Marburg erbracht worden ist – gewährleistet ist.

Zweites Kriterium. Wir wollen ein Unternehmens- und Investitionskonzept, das sicherstellt, dass die Investitionsrückstände insbesondere in Gießen – aber nicht nur – be

seitigt werden und dass mit einer unternehmerischen Konzeption dargelegt wird, welche Elemente für die Zukunft uns darauf hoffen lassen können, dass bei einer effizienteren Erbringung vorhandener Leistungen zusätzliche Arbeitsplätze dadurch geschaffen werden, dass neue unternehmerische Ideen hinzukommen.

Drittens. Wir wollen, dass unsere staatliche Zusage, dass die Arbeitsplätze durch den Ausschluss von Kündigungen bis zum Jahr 2010 sicher sind, auch durch einen privaten Betreiber übernommen wird und dass arbeitsrechtliche Bedingungen bestehen, die uns zu der Erwartung Anlass geben, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort in einer mindestens genauso guten, möglicherweise sogar besseren Situation bezüglich der Zukunft ihrer Arbeitsplätze sind, als wenn wir die Universitätsklinik unter den bestehenden Bedingungen an beiden Standorten fortführen würden.

Viertes Kriterium. Wir erwarten selbstverständlich auch, dass es einen angemessenen Kaufpreis für die aus unserer Sicht – auch für ein privatwirtschaftliches Unternehmen – werthaltige Einrichtung des Universitätsklinikums gibt.

Nachdem ich diese vier Bedingungen genannt habe, will ich hinzufügen – ich habe das im Zusammenhang mit den Arbeitnehmern schon erwähnt –, dass sich jedermann über Folgendes im Klaren sein und bleiben muss, auch wenn diejenigen, die hier jetzt nicht mehr anwesend sind, das in den letzten Monaten immer unterdrückt haben: Wenn wir die bestehenden Klinik an den beiden Standorten einfach fortentwickelt hätten, hätte sie keine Chance gehabt, medizinisch in einem internationalen Maßstab konkurrenzfähig zu bleiben oder zu werden.

Wir waren nicht in der Lage – wir wären willens gewesen; meine Vorgängerregierung dagegen war in Gießen nicht einmal willens –, in einer angemessen kurzen Zeit die notwendigen Investitionen aufzubringen, um eine angemessene Regelversorgung der Bürgerinnen und Bürger an beiden Standorten zu gewährleisten.Wir waren nicht von der Tatsache befreit, dass die Universitätsklinika in Deutschland im Moment unter einem enormen Druck stehen. Das ist nicht so, weil wir das wollen, sondern weil die Gesundheitspolitik und das Recht der Menschen, nicht länger als unbedingt nötig in einem Krankenhaus zu bleiben, zu Veränderungen geführt haben.

Die Universitätsklinika sind Anfang der Neunzigerjahre bewertet worden. Es ist eine Bettenkapazitätsrechnung durchgeführt worden, die auf einer durchschnittlichen Verweildauer der Patienten von 11,6 Tagen basierte. Die heutigen Berechnungen, die die Krankenhausgesellschaft und die Träger der öffentlichen Einrichtungen zusammen durchführen, gehen von einer Schwankungsbreite der durchschnittlichen Verweildauer in einer Universitätsklinik zwischen 6,2 und 6,7 Tagen aus.

Das ist keine Boshaftigkeit eines privaten Investors. Es geht nicht darum, die Menschen zu quälen. Das ist der Erfolg der Medizin. Aber dieser Erfolg der Medizin bedeutet – das kann man ausrechnen –, dass es in den nächsten Jahren in Deutschland etwa ein Drittel weniger Krankenhausbetten geben wird. Die Universitätskliniken sind davon genauso wenig befreit wie jedes andere Krankenhaus auch, insbesondere wenn sie zusätzlich Kliniken der Regelversorgung sind, weil sie solche Angebote machen.

Deshalb ging es nicht um die Frage, ob, wenn die Klinik weiterhin staatlich geführt wird, alles so bleibt, wie es ist, sondern die Frage lautete, ob wir ohne eine Chance für neue Entwicklungen eine Möglichkeit haben,dort hinaus

zugehen. – Die Pressesprecher sind bei beiden Fraktionen sichtlich die einzigen Kontakte zur Außenwelt, die sie noch haben.

(Zuruf des Abg. Reinhard Kahl (SPD))

Die entscheidende Frage war, wie man erreichen kann, dass der Status quo nicht fortgesetzt wird. Unter diesen Voraussetzungen waren die vier Maßstäbe zu sehen.

Der Bieter, dem die Hessische Landesregierung den Zuschlag erteilt hat, hat sich bei seinem Medizinkonzept darauf bezogen, das zu übernehmen, was unter Federführung des Sozialministeriums in der Arbeitsgruppe durch einen medizinwissenschaftlichen Berater in Übereinstimmung mit den beiden Fachbereichen, vertreten durch ihre Dekane, den Ärztlichen Direktoren, dem Vorstand der jetzt einen Klinik, am Anfang des Prozesses noch zwei Kliniken, als Grundmedizinkonzept zur Standortsicherung an beiden Stellen erarbeitet worden ist,sowohl unter dem Gesichtspunkt der medizinischen Versorgung der Bürger als auch unter den Voraussetzungen der Wissenschaft. Dieses Konzept ist öffentlich hinreichend diskutiert worden und hat einen beziehungsreichen Namen. Es heißt „Quertapete“. Ob dieser Begriff in der öffentlichen Kommunikation sinnvoll ist, weiß ich nicht, aber jedenfalls können das alle im Hessischen Landtag wissen.Diese Basis übernehmen alle drei Bieter.

Als eine wichtige zusätzliche Entwicklung haben wir gesehen, dass der Bieter Rhön-Klinikum in seinem Vertrag die Freiheit von Wissenschaft und Forschung in einer besondere Weise betont und davon auszugehen ist, dass dort mit eigenen Maßnahmen weitere, auch wissenschaftliche Schwerpunke geschaffen werden können. Dazu gehört sicherlich auch das Angebot, eine jährliche Bezuschussung von Wissenschaft und Forschung aus dem Unternehmensgewinn zu finanzieren, mit jeweils 10 % des ausgewiesenen Gewinns, aber mindestens 2 Millionen c im Jahr.

Dazu gehört weiter, dass es die Erklärung gab, zur Unterstützung medizinischer Forschung eine eigene zusätzliche Stiftung zu gründen, die als Stiftungskapital mit einer weiteren Million Euro ausgestattet werden sollte. In dem Zusammenhang ist dann auch zu sehen – da verschwimmen die Kapitel 1 und 2, Wissenschaft und unternehmerisches Konzept –, dass die Betreiber eine besondere Therapie zur onkologischen Behandlung angeboten haben, die im Rahmen der Krebstherapie weltweit einen Durchbruch bei der Partikeltherapie, der Protonentherapie oder – sagen wir es etwas allgemeiner – der Schwerionentherapie ermöglichen könnte.

Das ist ein hessisches Beispiel. Denn die Gesellschaft für Schwerionenforschung in Darmstadt ist der geistige Vater bzw. der Platz, an dem die Entwicklung weltweit am weitesten fortgeschritten ist. Es ist die Idee des Betreibers, den wir ausgewählt haben,dass dies durch eine Investition von mehr als 100 Millionen c am Standort Gießen/Marburg als zusätzliches medizinisches und Forschungsangebot errichtet würde, wenn die Wissenschaft das will. Inzwischen wissen wir – drei Tage sind schon vergangen –, dass die Wissenschaft ein großes Interesse am Standort hat.

Deshalb gehen wir davon aus,dass die Errichtung möglich ist. Sie ist deutliches Zeichen dafür, dass es das Bestreben gibt, die medizinischen Angebote am Standort, aber auch die wissenschaftlichen Möglichkeiten nicht nur aufrechtzuerhalten, was eine selbstverständliche Forderung von uns war, sondern sogar zu erweitern. Sie ist zugleich ein finanziell wohl unterlegter Beweis dafür, dass mit einem

privaten Betreiber etwas zu erreichen ist, was wir nie erreichen könnten – um das ganz klar zu sagen. Eine Protonenklinik ist mit öffentlichen Mitteln, außerhalb von Heidelberg,nirgends in Deutschland nach den Regeln förderbar.Wir könnten noch so viele HBFG-Anträge auf Hochschulbaufördergelder stellen, wenn es das noch gäbe. Wir könnten es mit öffentlichen Geldern selbst dann nicht machen, wenn wir uns an die Regeln des Wissenschaftsrats hielten. Nur eine private Klinik hat die Chance, einen solchen zusätzlichen Sprung für die Wissenschaft an den Universitätsstandorten Gießen und Marburg zu machen.

(Beifall bei der CDU und der Abg. Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP))

Das ist ein Signal dafür, dass wir mit der Hereinnahme von Privaten zusätzliche Optionen schaffen, die es uns, wie man bei dem 100-Millionen-c-Projekt erkennen kann, möglich machen, Rationalisierungselemente, die wir an anderer Stelle haben werden – ich habe die Verweildauer genannt –, durch neue Aktivitäten in anderen Feldern zu kompensieren.

Wir glauben einem Betreiber, der mit so viel Engagement auch in Form von Geld in ein solches Projekt hineingeht, dass er bereit ist, nicht nur das Bestehende zu verwalten, sondern dass er weiß, dass er den Kaufpreis nur erlangen kann, wenn er neue Ideen, neue unternehmerische Konzepte in der Medizin hat, um dafür zu sorgen, dass er am Ende eine solche Entwicklung meistern kann.

Die Tatsache, dass er das muss und dass er investieren muss, spiegelte sich insbesondere im zweiten Kriterium wider,nämlich dass wir Investitionen brauchen.Auch dort war relativ klar, dass wir Vorgaben haben, wobei die Vorgaben relativ einfach sind.Wer einmal durch die Gießener Klinik gegangen ist, hat eine grobe Vorstellung der Vorgaben. Insofern waren die Herausforderungen relativ gleichmäßig. Deswegen kann ich auch völlig unproblematisch sagen: Die Einschätzung aller drei Bieter, was den Investitionsbedarf an den Standorten Marburg und Gießen angeht, ist einigermaßen gleichmäßig, von der Protonenklinik abgesehen.

Wir haben allerdings festgestellt, dass es einen signifikanten Unterschied unter den Bietern gibt: wie schnell sie glauben, die Investitionen realisieren zu können und zu sollen. Der Bieter, der von uns den Zuschlag erhalten hat, hat einen Vorschlag mit einem sehr schnellen Zeithorizont unterbreitet. Das bedeutet, dass bis zum Jahr 2010 die wesentlichen Elemente dieser etwa 260 Millionen c umfassenden Investition sowohl durch den Neubau der Kopf-Klinik in Marburg als auch durch eine faktische Neuerrichtung der bettenbezogenen Abteilung der Universitätsklinik Gießen außerhalb der Chirurgie erreicht werden. Das ist nicht alles. Es kommt eine Menge weiterer Investitionsmaßnahmen hinzu – es geht um die grobe Richtung –, die den Gesamtbetrag erhöhen und die Sanierungsschritte im Einzelnen nachvollziehen lassen. Daher haben wir gesagt: All das, was aus unserer Sicht die notwendigen Ergänzungen sind, um die Klinik dort zu haben, ist mit diesem Projekt erreicht und erreichbar.