Wir haben allerdings festgestellt, dass es einen signifikanten Unterschied unter den Bietern gibt: wie schnell sie glauben, die Investitionen realisieren zu können und zu sollen. Der Bieter, der von uns den Zuschlag erhalten hat, hat einen Vorschlag mit einem sehr schnellen Zeithorizont unterbreitet. Das bedeutet, dass bis zum Jahr 2010 die wesentlichen Elemente dieser etwa 260 Millionen c umfassenden Investition sowohl durch den Neubau der Kopf-Klinik in Marburg als auch durch eine faktische Neuerrichtung der bettenbezogenen Abteilung der Universitätsklinik Gießen außerhalb der Chirurgie erreicht werden. Das ist nicht alles. Es kommt eine Menge weiterer Investitionsmaßnahmen hinzu – es geht um die grobe Richtung –, die den Gesamtbetrag erhöhen und die Sanierungsschritte im Einzelnen nachvollziehen lassen. Daher haben wir gesagt: All das, was aus unserer Sicht die notwendigen Ergänzungen sind, um die Klinik dort zu haben, ist mit diesem Projekt erreicht und erreichbar.
Dritter Punkt war die Frage der Arbeitnehmerrechte. Dort gibt es einen signifikanten Beitrag des jetzt genannten Bieters – das ist der höchste Beitrag –, in Form eines Sozialfonds in Höhe von 30 Millionen c und der Anerkennung der bisher geltenden Vereinbarungen, die eine betriebsbedingte Kündigung bis zum Jahr 2010 ausschließen, dafür zu sorgen, dass sehr frühzeitig Qualifikationsmaßnahmen entstehen, um auch danach – so die aus
Diese Entwicklung muss, wenn der Bieter den Zuschlag formal erhält und er dort zu arbeiten beginnt, in Betriebsvereinbarungen umgesetzt werden. Es gibt eine ausdrückliche Erklärung der Rhön-Klinikum AG, dass sie beabsichtigt, einen Haustarifvertrag für alle Mitarbeiter abzuschließen. Es gibt eine gewisse Begründung dafür, anzunehmen, dass es das geben kann, denn alle – wenn ich das richtig im Kopf habe – 41 Kliniken, die das Unternehmen betreibt, haben einen Haustarifvertrag. Keine Klinik hat keinen Haustarifvertrag. Also haben wir einen hinreichenden Grund zu der Annahme, dass der Abschluss eines solchen Tarifvertrags auch dort gelingen wird, unterlegt mit dem,was ich gerade genannt habe hinsichtlich des Sozialfonds für Umschulungen und andere Maßnahmen.
Vor diesem Hintergrund ist der Kaufpreis der letzte Punkt. Auch das sage ich offen: Wir hatten eine interne Bewertung, die die beiden ersten Kriterien mit jeweils 30 % belegt,also mehr Gewicht auf das unternehmerische Konzept und die Medizin als auf den Kaufpreis legten. Der Kaufpreis wurde am Ende ebenso wie die Arbeitnehmersicherung jeweils mit 20 % der Gesamtbeurteilung bewertet.Wir haben von vornherein gesagt, uns sind die restlichen 80 % wichtiger als der Kaufpreis. Der Kaufpreis ist letztlich die Konsequenz aus der Bereitschaft,sich unternehmerisch zu engagieren, aus der Bereitschaft, sich in Investitionen zu engagieren, aus der Akzeptanz von Restriktionen im Arbeitnehmerbereich, die wir aufgegeben haben. Hinzu kommt der Kaufpreis. Daraus ergibt sich der große Unterschied zwischen einem errechneten Transaktionspreis von etwa 640 Millionen c bei dem Angebot des Bieters, der öffentlich gemacht worden ist, und dem tatsächlichen Kaufpreis, der sich kurz oberhalb der Größe von 110 Millionen c bewegt.Alle Angebote haben sich auch in dieser Frage in einem sehr engen Zusammenhang bewegt.Signifikante Unterschiede zwischen den einzelnen Kaufpreisangeboten hat es in der Summe des Kaufpreises, die in der Größenordnung eine Rolle spielen können, nicht gegeben. Diese Fragen haben uns bei der Bewertung bewegt, auch durch diejenigen, die wir damit beauftragt haben.
Ich komme zu dem zusammenfassenden Ergebnis: Sie alleine hätten einen Zuschlag nicht ermöglicht, wenn wir nicht auch an dieser Stelle die Vereinbarungen zu prüfen gehabt hätten, die sich unmittelbar mit der Frage von Forschung und Lehre beschäftigen.Wir haben die Situation – das ist hier oft diskutiert worden; das ist das Neuland, das wir betreten –, dass wir wieder eine Trennlinie ziehen müssen, wie bei anderen Zusammenarbeiten von Öffentlichen und Privaten, die wir in der letzten Zeit gehabt haben, zwischen dem, was unverrückbar staatlicher Teil bleiben muss, und dem, was Private besser können. Es spricht sehr viel dafür, dass Private das regelmäßige Organisieren von Klinikbetrieben besser können als der Staat. Es spricht sehr viel dafür, dass wir außer einigen großen Stiftungen und gemeinnützigen Einrichtungen – jedenfalls was früher einmal kommunal war – in einigen Jahren nicht mehr sehr viele Krankenhäuser haben werden, die nicht in privaten Gesellschaften betrieben werden, weil inzwischen die Privaten unzweifelhaft – viele haben dies bewiesen; da muss man nur vor die Tore dieser Stadt ge
hen – die gleichen Leistungen wie ein öffentliches System erbringen können, allerdings mit dem Ergebnis, dass sie dabei auch noch einen wirtschaftlichen Überschuss erwirtschaften, ohne dass schlechtere Leistungen für Mitarbeiter und Patienten herauskommen.
Die Frage wird sich auch für das Universitätsklinikum stellen. Sie bleibt aber bei dem Universitätsklinikum immer mit der Herausforderung verbunden, dass die Klinik zugleich eine Dienstleistungs- und Plattformfunktion für die Arbeit der Wissenschaft hat. Deshalb waren hier besondere Herausforderungen und Aufgaben zu lösen. Darüber wie auch über das, was im Gesetz und im Vertrag abzusichern ist, haben wir im Landtag, wie Sie wissen, sehr ausführlich diskutiert. In den Diskussionen mit dem Wissenschaftsrat haben wir zugestanden, anerkannt oder eingeräumt – die Formulierung ist mir ziemlich egal –, dass mehr im Gesetz geregelt wird, als wir für notwendig erachten.Wir sehen nämlich, dass in der öffentlichen Wahrnehmung wie auch in der Wissenschaftslandschaft die Sicherung im Gesetz eine höhere Wirkung als die Sicherung in Verträgen hat.
Frau Abg.Wagner, das haben Sie auch gesagt. Nach meiner Ansicht– das will ich hier zu Protokoll geben – ist das zweifelhaft.
Nein, das ist es eben nicht. Das Gesetz ist leichter als ein Vertrag zu ändern.Das ist das Risiko,das die Wissenschaft möglicherweise damit eingeht.Wir haben gesagt:Wenn es so ist, soll es darüber keinen Streit geben. Deshalb ist unter diesem Gesichtspunkt vieles angepasst worden.
Am letzten Donnerstag hat hier eine Frage eine große Rolle gespielt, die mit einem Codebegriff versehen ist, den niemand in der Öffentlichkeit so richtig versteht, nämlich der so genannte Suspensiveffekt. Das betrifft die Frage, inwieweit Entscheidungen, die die Dekane bei ihrer Mitwirkung in den Unternehmen beanstanden, möglicherweise zunächst aufgehalten werden können, bevor Schiedskommissionen oder Ähnliches darüber befinden. Dies haben alle Anbieter übereinstimmend vertraglich angeboten, sodass kein Zweifel daran besteht, dass die Schlichtungs- und Schiedskommissionsregelungen, die wir haben, dauerhaft in den Vereinbarungen festgeschrieben und auch nicht durch Gesetz, jedenfalls nur sehr schwer, geändert werden können.
Gegenstand der langen Diskussionen der Landesregierung mit dem Wissenschaftsrat war – darauf möchte ich noch eine Minute verwenden –: Die Dekane beider Universitätsklinika haben als Vertreter der Wissenschaft zwar einen Sitz und ein Rederecht, jedoch kein Abstimmungsrecht. Diese Frage hat uns – uns intern, uns als Betreiber, wie auch mich im persönlichen Gespräch, von dem der Präsident des Wissenschaftsrats dem Landtag berichtet hat – beschäftigt.Wir glauben, hier die richtige Lösung gefunden zu haben, weil wir eines erreichen müssen. Wir müssen erreichen, dass die Trennung dessen klar bleibt, was die unternehmerische Verantwortung ist und was die staatliche Verantwortung für die Forschung ist.
Auf den ersten Blick klingt es sehr einleuchtend,zu sagen: Wir wollen, dass die beiden Dekane stimmberechtigt im Vorstand einer privatrechtlichen Gesellschaft für das Krankenhaus sind.Auf den zweiten Blick ist das aus meiner Sicht nicht sehr einleuchtend. Ich möchte nämlich, dass in der Universitätsklinik die beiden Elemente in ih
rer eigenen Verantwortung dauerhaft bestehen bleiben und eben gerade nicht aufgelöst werden. Ein Dekan, der Vorstandsmitglied einer privatrechtlichen Aktiengesellschaft oder einer Tochtergesellschaft einer Aktiengesellschaft ist, hat eine Treuepflicht gegenüber der Aktiengesellschaft und den Aktionären. Der Wissenschaftsrat hat mich gefragt: Können wir ihn von dieser Haftung freistellen? Die Antwort lautet: Nein.Als Staat kann ich nicht sagen, jemand steht in einer Loyalitätspflicht zu einem privatrechtlichen Unternehmen als Mitglied des dortigen Organs, aber ich stelle ihn davon frei, wenn er sich diesem Organ gegenüber treuwidrig verhält. Das kann ich nicht.
Ich kann aber dafür sorgen, dass er alle Informationen erhält, dass er gehört werden muss, dass nichts ohne seine Anwesenheit geschieht. Ich kann dafür sorgen, dass er die Entscheidung aufhalten kann, wenn er mit ihr nicht einverstanden ist, und dass Entscheidungsgremien geschaffen werden, in denen – repräsentiert durch den Wissenschaftsminister – Entscheidungen wie in einer Schiedskommission getroffen werden, der ein auf Vorschlag des Wissenschaftsministers benannter neutraler Vorsitzender vorsteht. In dem Gremium kann sichergestellt werden, dass sich das Unternehmen nicht wegen privatrechtlicher Interessen durchsetzen kann, während sich der Staat mit seiner Forschung und Lehre nicht mehr durchsetzen kann. Am Ende soll ein Schlichtungsgremium entstehen, in dem der Schiedsvorsitzende vom Staat benannt wird. Das ist aus meiner Sicht eine faire Lösung, für die wir ein halbes Jahr gebraucht und über die wir lange diskutiert haben. Genau diese Lösung ist jetzt im Vertrag abgesichert worden. Wir sind sehr sicher, für Forschung und Lehre am Ende eine gute Lösung gefunden zu haben, ohne dass es zu einer unzulässigen Vermischung zwischen Wirtschaft und anderen Bereichen kommt.
Offen bleibt die Frage, wie abhängig die Wissenschaft von betriebswirtschaftlichen Fragen des Unternehmens bleibt. Diese Frage ist immer wieder gestellt worden. Die Antwort darauf lautet:Wir glauben,mit den Instrumenten,die jetzt öffentlich gemacht worden sind, in der Summe eine Lösung dafür gefunden zu haben, die uns die Gewissheit gibt,dass die Unabhängigkeit gewahrt ist.Dazu gehört ein vertragliches Angebot. Das besteht darin, dass dieser Betreiber auf die jährliche Diskussion darüber verzichtet, was zwischen Wissenschaft auf der einen und der Betriebswirtschaft eines Krankenhauses auf der anderen Seite abzurechnen wäre – Miete, Räume, in denen studentische Ausbildung stattfindet – und wo die Trennung zwischen dem einen und dem anderen Bereich liegt. Vielmehr soll er diese Bereiche von vornherein der Universität und der Wissenschaft kostenlos zur Verfügung stellen.
Auch bei den Neubauten, die jetzt dort sind – das sieht die Konzeption vor –, werden 15 oder 20 %, möglicherweise etwas mehr, der Bausumme dafür verwandt werden, Universitätseinrichtungen zu bauen und nicht permanent darüber zu streiten, ob es das eine oder das andere ist. Der private Betreiber akzeptiert von vornherein: In meinem Haus findet Universität statt, und ich trage das, weil ich will, dass dort Universität stattfindet. – Das ist Bestandteil der unternehmerischen Konzeption. Darauf komme ich am Schluss meiner Ausführungen noch einmal zurück.
Wir werden Ihnen in den Haushaltsberatungen im Januar vorschlagen, sicherzustellen, dass der Verkaufserlös auf der einen Seite Gegenstand der allgemeinen Haushaltsmittel wird,auf der anderen Seite das Land Hessen gleich
zeitig eine Stiftung errichtet, die mit einem Stiftungskapital in Höhe von 100 Millionen c ausgestattet wird. Diese 100 Millionen c machen diese Stiftung zu einer der wirklich großen Stiftungen unseres Landes. Diese Stiftung hat den Sinn, sicherzustellen, dass mit ihren Erträgen die Wissenschaftler die Forschung betreiben können, für die sie z. B. keine Einigung mit einem privaten Betreiber finden können.Wir können nicht bestreiten, dass es bei der klinischen Forschung am Ende Schnittstellen gibt, an denen ein Privater sagt: Das will ich nicht. – Es ist nicht auszuschließen, dass das eintritt, denn Schnittstellen gibt es heute auch. Zwischen der kaufmännischen Geschäftsführung eines Klinikums und den Professoren und Ordinarien hat es anständige Diskussionen darüber gegeben,wofür der Staat als Kaufmann Geld hat, das er als Staat dem Wissenschaftler gibt. Diese Debatte ist heute in Gießen und in Marburg transparenter, sie ist allerdings keineswegs neu. Bisher hat sie zur Unterdrückung oder aber zur Beförderung wissenschaftlicher Tätigkeit beigetragen, und sie wird es in Zukunft tun. Wir koppeln die Wissenschaft ein Stück mehr von der Betriebswirtschaft ab.
Wenn man die Mindestverzinsung zugrunde legt – ich schaue einmal Ruth Wagner an, was wir bei der Kulturstiftung gemacht haben –, werden pro Jahr 4 Millionen c dabei herauskommen. 2 Millionen c werden garantiert von den anderen kommen, sodass wir mindestens 6 Millionen c, wahrscheinlich aber mehr als 6 Millionen c pro Jahr mehr für wissenschaftliche Forschung haben werden. Zwei Drittel davon werden garantiert unabhängig von jedem privaten Betreiber sein, weil sie aus unseren Quellen kommen und damit vom Staat dauerhaft für die Region Gießen und Marburg zur Verfügung gestellt werden.
Wir haben neben der Frage der formalen Strukturen auch die Frage nach den finanziellen Ressourcen beantwortet und dargelegt, woher wir die notwendigen finanziellen Mittel bekommen, das auszugestalten.
Das ist der Rahmen,in dem das auf Hunderten von Seiten und in Hunderten von Paragraphen vertraglich abzusichern ist. Die wesentlichen Elemente – wer den Zuschlag erhält,wer mehr investiert;die nominalen Kaufpreise sind sehr nah beieinander, das wissenschaftliche Konzept hat ein bestimmtes Prä in der Frage von Freiheit von Hochschule und Lehre – sind die Grundlagen dafür, dass wir es für geboten und richtig hielten, einen solchen Zuschlag zu erteilen.
Als wir am Samstag den Zuschlag erteilt haben,bedeutete das zweierlei. Zum einen haben wir uns in dem Bieterverfahren verpflichtet, ab dem Zeitpunkt des Zuschlags bestimmte unternehmerische Entscheidungen nicht mehr zu treffen, es sei denn, sie finden die Zustimmung dessen, dem wir zuschlagen. Das hat seine Logik, das ist banal, denn der Bieter ist seit der notariellen Beurkundung seines Kaufangebotes verpflichtet, das wahrzunehmen, was an dieser Stelle geschieht, wie wir ihm die Klinika übergeben. Deshalb hat er ein Recht darauf, dass die Sache nicht verschlechtert wird.
Zum anderen sind wir in der Situation, dass wir so schnell wie möglich an dieser Stelle eine Klarheit der Verhältnisse haben wollen unter dem Gesichtspunkt, wie der neue Betreiber mit dem Betrieb umgeht. Wir haben uns deshalb entschieden, von allen Beteiligten zu erwarten, dass sie zur Geschäftsbesorgung bereit sind. Diese Geschäftsbesorgung beginnt Anfang kommenden Jahres, sobald die neue GmbH rechtlich eingetragen ist, die aus einer An
stalt des öffentlichen Rechts eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung macht. So ist es hier beschlossen worden.
All dies geschieht, bevor der Haushaltsausschuss und der Hessische Landtag das nächste Mal zusammentreten. Das ist aus der Logik der Transaktion nach unserer Einschätzung zwingend, weil zwischen der rechtlichen und unternehmerischen Bindung, nichts mehr zu tun, solange wir nicht zugeschlagen haben, und der Tatsache, dass dort an jedem Tag gearbeitet werden muss, kein leerer Raum entstehen darf.
Deshalb besteht – bei allem Verständnis für die Diskussion, die hier geführt worden ist, die man je nach Sichtweise politisch erklären mag – die Notwendigkeit,dass wir dem Landtag sagen, dass wir gewisse Fakten schaffen, die nicht ganz einfach wieder zur Seite zu räumen sind, sondern die logische Entwicklung eines solchen Bieterverfahrens sind, in dem sich eine getroffene Entscheidung beim Übergang von der einen zur anderen Stufe verfestigt.
Sie von der Opposition gehen dankenswerterweise immer davon aus, dass wir hier im Parlament die Mehrheit haben. Das ist in Ordnung. Wenn aber das Parlament eingreifen und verhindern will, dass sich dieses Verfahren erheblich verfestigt, hätte es eigentlich nur heute eine Chance dazu, sonst ist das Verfahren wieder ein Stück weit fester. Wenn Sie das nächste Mal eingreifen wollen, dann haben Sie zwar die Chance, Nein zu sagen, dann ist der Schaden aber wesentlich größer, als er es heute wäre. Das ergibt sich aus der Logik des Verfahrens mit jedem weiteren Tag nach dem Zuschlag. Das ist ein Stück weit der Unterschied zwischen einem privatrechtlichen Verfahren und den öffentlich-rechtlichen Verfahren, die wir hier normalerweise zu behandeln haben. Da begegnen sich die Welten halt so wie bei Forschung und Klinik.
Deshalb ist es aus meiner Sicht richtig, zu einem frühen Zeitpunkt die Frage zu stellen, ob die Richtung richtig ist, und sich im Parlament eine Meinung dazu zu bilden. Ich glaube, mit dem, was ich vorgetragen habe, kann man – unterstellt,wir finden nichts anderes in den Verträgen und Sie können zu jedem Zeitpunkt Nein sagen – erklären: „Okay, geh weiter“, oder: „Geh nicht weiter“.
Wir gehen weiter. Ich glaube aber, dass es nicht unlegitim ist, zu sagen, das kann durchaus mit parlamentarischer Begleitung geschehen. Das war, wenn ich es richtig sehe, die Motivation der Unterrichtung. Es bleibt dabei, dass am Ende der Haushaltsausschuss – oder, wenn das jemand will,neben dem Haushaltsausschuss auch der Landtag – in einer solchen Frage abschließend entscheidet. Richtig ist aber: Wir sind zu diesem Zeitpunkt wieder ein Stück weiter, nicht irreversibel weiter, aber ein Stück weiter. Würde z. B. der Landtag, demokratietheoretisch ist auch das möglich, sagen: „Wir wollen das Verfahren stoppen“, dann wäre es auch dem Bieter gegenüber sehr viel fairer, das Verfahren heute zu stoppen, als das später zu tun. Diese Entscheidung wäre vernünftiger. Das ist die Motivation,zu sagen:Zu diesem Zeitpunkt macht es Sinn, und es ist richtig, im Parlament darüber zu sprechen, ob der Weg, den die Regierung gehen will, prinzipiell geht oder nicht geht. – Dazu muss man am Ende als Parlamentarier eine Meinung äußern. Das tut man mittels Beschluss.
Das sind die Randbedingungen. Ich will abschließend zweierlei tun.Ich will erstens eine prinzipielle Bemerkung
machen.Viele von der Opposition habe am Anfang gesagt – das habe ich in der Zeitung gelesen, das hat die Opposition heute nicht so laut vernehmbar dargestellt –: Ihr bekommt für die Klinik nichts. – Jetzt bekommt das Land Hessen, jetzt bekommen die Bürger eine Menge dafür – an Investitionen, an Geld, an sonstigen Transaktionen. Jetzt heißt es: Das können die nie verdienen. – Das sehen offensichtlich viele Menschen anders. Wenn ich die Kursentwicklung des genannten Unternehmens ansehe, muss ich sagen: Es ist keine Panik ausgebrochen, um das vorsichtig zu formulieren. Das heißt, wir sind durchaus an einem Punkt, wo die Beteiligten und die anderen Klinika wissen, dass dieser Betreiber nicht unvernünftig ist. Mehr werden wir allerdings in Zahlen nie nachrechnen können. Das gilt in jeder unternehmerischen Konzeption. Das macht auch Sinn, denn wir wissen genau, was der eine und was der andere gut kann.
Aber eines steht fest: Den Preis darf man nur bezahlen, wenn man am Ende eine Universitätsklinik betreiben will. Wenn man Betten in einem normalen Krankenhaus betreiben will, dürfte man diese Konzeption nicht wählen. Das bedeutet, der Bieter, den wir ausgewählt haben, muss – bei der Investition, bei dem Preis – ein vitales, ein wirklich existenzielles Interesse daran haben, eine Universitätsklinik wissenschaftlich erfolgreich zu führen. Er hat kein Interesse daran – dafür lohnt sich eine solche Investition nicht –, ein normales Krankenhaus zu führen, sondern er muss beweisen, dass er mit seinem „Flagschiff“ – so heißt es in der Presse – in der Lage ist, wissenschaftliche Ergebnisse auf internationalem Niveau zu produzieren, indem er Rahmenbedingungen für eine freie Wissenschaft schafft.Er weiß,das hat er ausdrücklich gesagt,dass keine angestellte Forschungsabteilung auch nur annähernd so effizient sein kann wie eine Wissenschaftsabteilung, die man in Freiheit forschen lässt und der man einen ökonomischen Rahmen lässt, sodass sie frei forschen kann. Das ist die Philosophie, mit der diese Klinik in Zukunft betrieben werden soll.
Da scheiden sich rechts und links des Ganges in Wahrheit die Geister. Wir – das unterstelle ich auch den Kollegen der FDP-Fraktion – sind davon überzeugt, dass es eine Kombination zwischen öffentlich gesichertem Interesse und privater Fähigkeit,Erträge zu erwirtschaften,gibt,die dazu führt, dass die Qualität der Wissenschaft und die Qualität der Patientenversorgung besser sind, als sie der Staat mit seinen Mitteln gewährleisten kann und in der Vergangenheit gewährleistet hat.Die Kollegen auf der anderen Seite des Ganges glauben, dass staatliche Leistungen prinzipiell besser, qualitativ gesicherter und bürgernäher seien als die Leistungen von Privaten.
Wir glauben, dass es dafür keinen Beweis gibt.Wir haben im Gegenteil die Sorge, dass es zu viele Beweise dafür gibt, dass es andersherum richtig ist. Deshalb wollen wir eine Situation schaffen, mit der man einen solchen Zustand erreichen kann.
Erlauben Sie mir eine abschließende Bemerkung, weil sonst auch darüber diskutiert wird. Das Verfahren, das die Hessische Landesregierung hier gewählt hat, ist ein sehr kompliziertes und komplexes mit der großen Schwierigkeit, dass die Exekutive gegenüber der Legislative einen Vorsprung bekommt, den das Parlament in vielen Detail
fragen, wenn überhaupt, nur mit größter Mühe einholen kann. Das, was diejenigen, die auf Rechnung der Landesregierung als Beraterinnen und Berater tätig waren, in den letzten Monaten verhandelt haben, ist für uns alle uneinholbar. Das gilt auch für das Kabinett, das gilt für uns alle.
Dieser Prozess ist aber politisch gesteuert worden.Wir haben als Kabinett gesagt:Wir können das nicht gemeinsam tun, aber es ist eine Aufgabe, die nicht in einem einzelnen Ressort beheimatet ist. Beteiligt waren deshalb das Ministerium für Wissenschaft und Kunst, das die Federführung hat, und die anderen Ministerien, deren Zuständigkeitsbereiche betroffen sind.
Wir haben z. B. die Krankenhausplanung. Die Absicherung durch die Krankenhausplanung ist ein wesentliches Element der Sicherung der Tätigkeiten,die in Gießen und Marburg in Zukunft ausgeübt werden. Manche Dinge kann man nur über die Krankenhausplanung steuern, nicht durch noch so geschickte Konstruktionen im Bereich von Wissenschaft und Forschung.
Wir führen eine der schwierigsten und kompliziertesten Finanztransaktionen durch, die es in diesem Lande jemals gab. Das ist der Grund dafür, dass ich heute am Pult stehe. Wir haben eine Arbeitsgruppe des Kabinetts gebildet, der der Kollege Udo Corts und sein Staatssekretär,die die Federführung hatten, Frau Kollegin Lautenschläger für den Bereich des Sozialministeriums und Herr Staatssekretär Arnold für das Finanzministerium angehörten. Diese Arbeitsgruppe hat eine Unmenge Arbeit, gelegentlich auch eine Menge kniffliger Diskussionsprozesse mit uns, mit anderen, untereinander und mit den Betreibern gehabt und hat dieses Verfahren in einer vorgegebenen Zeit durchgeführt.Vorgegebene Zeiten sind kein Selbstzweck, aber für die Solidität und Seriosität eines Geschäftspartners ist die Einhaltung und die Fähigkeit der Einhaltung von Zeiten ein durchaus wichtiges Gut.
Die Arbeitsgruppe hat das hinbekommen. Deshalb will ich mich bei Udo Corts und allen anderen Kolleginnen und Kollegen ganz herzlich dafür bedanken,wie sie diesen Prozess an dieser Stelle geführt und begleitet haben.