Sie haben Recht. Das wäre noch schöner. Es ist aber gut, dass man das in der Debatte um die Sparkassen ab und zu einmal sagt.
Herr Kollege von Hunnius, hören Sie jetzt bitte zu. In unserer ordnungspolitischen Funktion müssen wir selbstverständlich aufpassen, dass die Landesbanken nicht anders behandelt werden als andere Zentralinstitute oder Konzernmütter, die sich im Wettbewerb befinden. Ich möchte auch betonen, dass ein öffentlich-rechtlicher Auftrag fortlaufend gerechtfertigt werden muss. Es handelt sich dabei um einen im Fluss befindlichen Prozess.
Alleine mit der häufig angeführten Finanzierung des Mittelstandes lässt sich dieser Auftrag jedenfalls nicht immer begründen. Auch hier wird die öffentliche Hand genauso wie die Sparkassen in Zukunft gefordert sein, eine klare Aufgabentrennung hinsichtlich der Dienstleistungen des öffentlich-rechtlichen Sektors und der im Wettbewerb stehenden Finanzdienstleistungen zu definieren. Dazu gehört auch, dass sich die öffentlich-rechtlichen Institute das Eigenkapital für nicht öffentlich-rechtliche Geschäfte genauso hart im Wettbewerb erarbeiten und notfalls auch teuer einkaufen müssen wie andere Institute auch. Die Frage, Eigenkapital zu günstigen Konditionen zu haben, kann nicht immer im Vordergrund stehen. Für den Teil der Geschäfte, bei denen die Dienstleistungen im Wettbewerb stattfinden, muss auch die Frage der Kapitalbeschaffung am Markt ganz neutral bewertet werden. Meinen Vorstellungen nach müssen wir irgendwann in Deutschland auch einmal über die Eigentumsverhältnisse reden. Ich sage einmal, das muss nicht während des ersten und auch nicht während des zweiten Schrittes erfolgen.
Hören Sie mir einmal zu. – Sobald man über die Eigentumsverhältnisse der Sparkassen redet, muss man sich auch die Frage stellen, wem die Sparkassen eigentlich gehören. Sie gehören nicht automatisch dem Träger. Ich
finde, die Diskussion wird dann merkwürdig, wenn man davon ausgeht, dass sich die Sparkassen selbst gehören. Manche Institute gehen davon aus.
Ich gehöre mir selbst. Aber die Frage, ob eine Sparkasse sich selbst gehören kann, muss man schon diskutieren. Deswegen sollte man in nicht allzu ferner Zukunft auch eine Diskussion über dieses Thema führen. In Frankreich hat genau diese Diskussion vor einigen Jahren stattgefunden.
Frau Wagner, Sie haben mir das jetzt vorweggenommen. Aber passen Sie bitte einmal auf. – Die Franzosen haben ein vergleichbares, ebenfalls dreigliedriges und stark auf dem Sektor der Sparkassen aufbauendes Bankensystem geschaffen. Es hat ähnliche Strukturen wie das in Deutschland. Das kann man gut miteinander vergleichen. In Frankreich wurde durch Gesetz beschlossen, dass die Sparkassen den Trägern gehören. Damit war diese Diskussion vom Tisch. Danach haben sie per Gesetz Möglichkeiten geschaffen, dass sich die Bevölkerung mit Genossenschaftsanteilen an diesen Banken beteiligen kann. Dabei muss aber eine Mehrheit des öffentlich-rechtlichen Trägers erhalten bleiben, damit die ursprünglichen Träger ihre Aufgaben auch weiterhin über diese Institute wahrnehmen können. Ich denke, die Diskussion über eine solche Lösung sollten wir in wirklich nicht allzu ferner Zukunft auch führen.
Über die Sparkassen sollte nicht parteipolitisch orientiert diskutiert werden. Ich denke, das hat auch die heute hier geführte Diskussion gezeigt. Wir müssen zusammen mit den Organisationen der Sparkassen, aber auch in starker Abstimmung mit den am Markt befindlichen Wettbewerbern an der Schaffung einer zukunftsfähigen Lösung für die Sparkassen arbeiten. Das ist in unserem Interesse. Es ist vor allen Dingen aber auch im Interesse des Finanzmarktes Frankfurt.Ich bin deshalb dafür,dass wir das jetzt forsch angehen. – Herzlichen Dank.
Herr Milde, vielen Dank. – Das Wort hat die Landtagsvizepräsidentin, Frau Kollegin Schönhut-Keil, für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Milde, die Rede, die Sie hier eben gehalten haben, war sehr verhalten. Ich denke, dies bringt man am prägnantesten auf den Punkt, indem man wiedergibt, dass Sie gesagt haben, man wolle sich dem Problem forsch, aber in der fernen Zukunft widmen.
Insofern ist es schon in Ordnung und auch sehr hilfreich, dass wir heute über diese Frage diskutieren. Denn eines ist klar: Wir haben auf diesem Sektor drängende Probleme. Wir müssen uns darum kümmern. Wir müssen uns fragen, welche Zukunft das öffentliche Bankensystem in Deutschland und insbesondere in Hessen hat.
Herr Kollege Posch hat die Probleme richtig beschrieben. Bereits im Jahr 2002 mussten wir uns mit dieser Frage beschäftigen. Wir mussten damals das Hessische Sparkassengesetz in einigen Punkten ändern. Sie wissen, dass die Gewährträgerhaftung aus dem Gesetz gestrichen werden musste. Demnach sind Städte und Landkreise nicht mehr die Gewährträger der Sparkassen, sondern nur noch ihre Träger. Diese Änderung des Gesetzes wurde notwendig, weil die Europäische Union nach einer Intervention der privaten Banken die hergebrachte Gewährträgerhaftung als ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil der Sparkassen angesehen hat.
Schon letztes Jahr war uns klar, dass weitere Gesetzesänderungen folgen werden und folgen müssen.Vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht wurde eine neue Eigenkapitalvereinbarung erarbeitet, die allseits als Basel II bekannt und beklagt wurde.
Je höher die Kreditrisiken sind, die die Banken übernehmen, desto mehr Eigenkapital werden sie ab 2005 dafür bereitstellen müssen. Basel II kann dazu beitragen, dass sich das Bankensystem stabilisiert und dadurch das Insolvenzrisiko für Banken verkleinert wird. Insofern können wir das alle begrüßen.
Basel II erfordert aber auch, dass sich die privaten Banken und genauso auch die Landesbanken und Sparkassen an diese neuen Regeln anpassen müssen. Da beginnt natürlich das Problem. Schließlich blicken viele auf die Ratings der Landesbanken und befürchten eine schlechtere Bewertung, z. B. weil die Gewährträgerhaftung abgeschafft wurde.
Der Änderungs- und Anpassungsbedarf, der für das öffentliche Bankenwesen zweifellos besteht, wird überlagert durch die Turbulenzen, in die der gesamte Bankensektor geraten ist, und zwar weltweit. In Zeiten des Internetbooms, als eine Akquisition die nächste jagte, erschien vielen Privatbanken das Geschäft mit dem kleinen Kunden lästig, man wollte schlicht Geld verdienen. Nun ist diese Spekulationsblase geplatzt, die Gewinne der Großbanken sind zusammengeschmolzen, und nicht nur für die Landesbanken, sondern auch für andere namhafte Großbanken werden immer weiter Fusionspläne geschmiedet.
Genau hier setzte Rupert von Plottnitz an, der in diesem Hause im letzten Jahr eine veritable Renaissance der Bedeutung der öffentlichen Banken für möglich hielt. Die Sparkassen haben in den Zeiten der Börseneuphorie die Privatkunden ebenso wie den heimischen Mittelstand eben nicht aus den Augen verloren. Dies entspricht im Übrigen auch dem öffentlichen Auftrag der Sparkassen, wie er in § 2 des Sparkassengesetzes formuliert ist.
Vielen Dank, Herr Kollege Lortz. – Dies ist Konsens in diesem Hause. Auch die FDP geht in ihrem Gesetzentwurf nicht daran. Deswegen möchte ich zu dem Gesetzentwurf der FDP einige Bemerkungen machen:
Erstens. Die FDP möchte unter anderem den Zusammenschluss von Sparkassen untereinander erleichtern. Den Trägern der Sparkassen soll es ermöglicht werden, so genannte Holdings zu bilden. Diese Holdings wiederum können dann Eigentümer von bisher unabhängigen Sparkassen sein. Aus unserer Sicht könnte eine solche
Konstruktion durchaus vorteilhaft sein. Zum einen würde die Kapitalbasis der beteiligten Institute verbreitert, zum anderen könnte vor Ort, nämlich am Bankschalter, für die Kunden alles beim Alten bleiben. Der Name der Sparkasse und, was viel wichtiger ist, die Ansprechpartner für die Kunden bleiben die gleichen. Die Mitarbeiter der Sparkassen, die die Privatkunden und auch die mittelständischen Unternehmen in der Region kennen, würden ihren Aufgabenbereich behalten, und das ist wohl Sinn und Zweck der ganzen Veranstaltung.
Wir sollten im Gesetzgebungsverfahren prüfen, ob dies mit den Vorschlägen der FDP-Fraktion tatsächlich angestrebt ist und durch diese Vorschläge auch tatsächlich ermöglicht wird. Wenn das so ist, haben wir keine prinzipiellen Einwände gegen dieses Vorhaben, die so genannten horizontalen Zusammenschlüsse unter den Sparkassen zu erleichtern.
Zweitens. Ein weiterer Teil des Gesetzentwurfs der FDPFraktion hat zum Ziel, es den Sparkassen zu erleichtern, private Anleger als Miteigentümer zu gewinnen. Diese Bedingungen für stille Teilhaber sollen verbessert werden.Außerdem sollen Sparkassen in Aktiengesellschaften umgewandelt werden können. Gerade Letzteres würde es den Privatkunden ermöglichen, auch mit kleinen Beiträgen Mitaktionäre und damit Miteigentümer von Sparkassen zu werden. Der Vorteil für die Sparkassen: Durch die von stillen Teilhabern und von privaten Aktionären zufließenden Mittel könnten sie ihre Eigenkapitalbasis vergrößern. Insofern – sehen Sie mir das bitte nach – bin ich nicht so streng traditionalistisch wie andere Kollegen in diesem Haus.
Da die FDP-Fraktion private Beteiligungen auf 49 % beschränken will, scheint der Charakter der Sparkassen als öffentliche Banken erhalten zu bleiben.Wir sind der Meinung, dass auch diese Vorschläge vorurteilslos geprüft werden sollten.
Drittens. Wesentlich kritischer als horizontale Zusammenschlüsse beurteilen wir eine weitere Möglichkeit, die die FDP-Fraktion der Helaba eröffnen will. Die Helaba soll sich zukünftig an Sparkassen beteiligen können. An der Stelle frage ich einmal – das hat sich mir aus Ihrem Redebeitrag nicht ganz erschlossen, aber wir reden noch darüber –: Sind solche vertikalen Zusammenschlüsse wirklich sinnvoll? Bekanntlich gehört die Helaba zu 85 % den Sparkassen.
Diese bewährte Struktur würde teilweise umgekehrt, wenn sich wiederum die Helaba an den Sparkassen beteiligen könnte. Aus unserer Sicht – sehen Sie es mir nach – drohen unüberschaubare Konzernstrukturen und diffuse Interessensüberschneidungen. Insofern bewerten wir das sehr kritisch. Aber wir haben schon verabredet, dass wir zu dem Thema eine Anhörung durchführen.Dann können wir uns auch mit den Fachleuten auseinander setzen. Für uns ist dieser Punkt besonders interessant.
Aber eine viel wichtigere Frage in diesem Zusammenhang, insbesondere nach der sehr zurückhaltenden Rede des Kollegen Milde, ist natürlich: Wie sieht eigentlich die Landesregierung die Zukunft des öffentlichen Bankensystems in Hessen?
Der Presse war zu entnehmen, dass Roland Koch eine Fusion zwischen der Helaba, der rheinland-pfälzischen Landesbank und der Deka-Bank schon in der Verhandlungsphase gestoppt habe.
Stattdessen bevorzugt er eine hessische Lösung – was immer das sein mag.In den Medien wurde spekuliert,wie ein hessischer Verbund zwischen Sparkassen und Helaba aussehen könnte und ob dies gar einem Konzern nahe komme. Wir glauben, dass die Sparkassen ihre Aufgabe, den regionalen Mittelstand zu fördern,in einer regionalen Struktur mit regionalen Entscheidungsträgern am besten meistern könnten, weil die Stärke der Sparkassen genau in dieser regionalen Struktur begründet liegt.
Für eine vernünftige Diskussion des Gesetzentwurfs der FDP-Fraktion ist es notwendig, dass die Landesregierung hier ihre Pläne für die öffentlichen Banken in Hessen detailliert darlegt. Herr Kollege Posch, unser Beurteilungsmaßstab für Ihre Vorstellungen wie für jene der Landesregierung wird sein: Was hilft den Sparkassen, ihre in § 2 definierten gemeinwirtschaftlichen Aufgaben zu erfüllen? Kooperationen untereinander können sinnvoll, ja sogar unumgänglich sein. Eine Zentralisierung in hessischem Maßstab wäre jedoch schädlich. Eine solche Zentralisierung würde den Mittelstand in der Region schwächen und die Arbeitsplätze in der Region gefährden. Eine solche Zentralisierung würden die hessischen GRÜNEN ablehnen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin. – Von Frau Schönhut-Keil wurde der Wunsch geäußert, dass die Landesregierung ihre Meinung darlegen möge. Sie kommt dem nach, wie ich erkennen kann. Herr Dr. Rhiel, Sie haben das Wort.