Der Bericht des Untersuchungsausschusses 18/1 und Abweichende Berichte der Mitglieder der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE zu dem Bericht des Untersuchungsausschusses 18/1 sind gegeben worden.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD für ein Gesetz über den Einsatz von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten des Landes Hessen im Ausland – Drucks. 18/5716 zu Drucks. 18/4353 –
Ein bisschen weniger Lärm, wenn ich bitten darf. – Die vereinbarte Redezeit beträgt 7,5 Minuten. Bitte schön, Herr Bellino.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es geht um den Einsatz von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten des Landes Hessen im Ausland, es ist ein Gesetzentwurf der Fraktion der SPD. Der Innenausschuss hat sich mit dieser Thematik befasst und empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU, FDP und DIE LINKE gegen die Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzulehnen. – Besten Dank.
Vielen Dank, Herr Bellino, für die Berichterstattung. – Als Nächste hat sich Frau Faeser von der SPD-Fraktion gemeldet. Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf wollen wir zweierlei: die Auslandseinsätze der hessischen Polizei endlich auf gesetzlichen Boden stellen sowie die bestehenden Versorgungslücken schließen.
Die Diskussion über den Gesetzentwurf wie auch die dazu durchgeführten Anhörungen haben doch zumindest dazu geführt, dass sich die meisten Fraktionen dieses Hauses positiv zu den friedlichen Einsätzen der hessischen Polizei im Ausland bekannt haben. Das ist für diejenigen, die diesen Auslandseinsatz unter zum Teil sehr schwierigen Bedingungen leisten, schon einmal ein sehr gutes Signal. Wir Sozialdemokraten bedanken uns ausdrücklich bei diesen hessischen Polizeibeamtinnen und beamten, dass sie diesen schwierigen Einsatz im Ausland absolvieren.
International – ich glaube, auch da sind wir uns alle einig – genießt der Einsatz deutscher Polizeibeamter aufgrund der hervorragenden Ausbildung einen sehr guten Ruf. Gerade in Ländern, in denen es oftmals tief greifende gesellschaftliche Veränderungen gegeben hat, ist es eine wesentliche Herausforderung, die Rechtsstaatlichkeit wiederherzustellen und eine Verletzung der Menschenrechte zu verhindern, um einen demokratischen Staatsaufbau zu unterstützen. Dies ist in den meisten Fällen ohne Polizei eben nicht möglich.
Dafür ist es aber auch dringend erforderlich – und darüber reden wir heute –, die bestehenden strukturellen Hürden im Inland zu beseitigen. Dazu gehört aus Ländersicht zunächst eine gesetzliche Grundlage. Bislang erfolgt der Einsatz lediglich im Wege der Abordnung. Die schriftliche und die mündliche Anhörung haben unseren Gesetzentwurf inhaltlich sehr eindrucksvoll bestätigt und sogar unterstützt. Es wurde deutlich betont, dass es zwingend einer gesetzlichen Grundlage bedarf.
Der renommierte Verfassungsrechtler Prof. Dr. Erhard Denninger hat sehr deutlich gesagt, dass es aus verfassungsrechtlicher Sicht gar geboten sei, eine solche gesetzliche Regelung zu schaffen. Bislang gebe es eine solche Regelung in Hessen nicht, es gebe lediglich in § 103 HSOG eine Ausnahmeregelung, nach der solche Auslandseinsätze in Hessen möglich sein sollen. Ich möchte Herrn Prof. Denninger zitieren:
Die hessische Polizei ist kraft Gesetzes eine Staatsmacht der inneren Sicherheit mit, wie dargelegt, territorial gebundenen Zuständigkeiten. Soll sie nun darüber hinaus auch für Zwecke der äußeren Sicherheit oder auch nur im Regelfall außerhalb des Territoriums eingesetzt werden, so bedarf es hierzu einer gesetzesändernden parlamentarischen Entscheidung, also eines neuen Gesetzes.
Auch eine Leib und Leben gefährdende Verwendung mit Zustimmung einer Beamtin oder eines Beamten ist grundrechtsrelevant und bedarf der gesetzlichen Grundlage. Nur der Hessische Landtag als Gesetzgeber vermag einer Verwendung der Polizei des Landes Hessen im Ausland die erforderliche demokratische Legitimation zu verleihen. Ein bloßes Regierungshandeln im Erlasswege reicht dafür nicht aus.
Herr Prof. Denninger hat all dies in der mündlichen Anhörung sehr verstärkt, indem er darauf hingewiesen hat, dass der parlamentarische Gesetzesvorbehalt ausdrücklich besage, dass Aufgabenzuweisungen – wir weisen der Polizei diesen Auslandseinsatz zu – eines Gesetzes bedürfen. Ich zitiere, und deutlicher kann man es nicht sagen:
Es ist allgemein ein deutsches Länderverfassungsrecht, dass zunächst der Gesetzgeber Aufgabenbestimmungen und Aufgabenzuweisungen vorzunehmen hat.
Meine Damen und Herren, wir sollten uns hier als Parlament ernst nehmen und uns die Gesetzgebungskompetenz in diesem Bereich geben; denn nur das führt zu einem transparenten Verfahren.
Im Übrigen gehört es zum Selbstverständnis eines Parlaments – das sollte uns allen so gehen –, dass es Regelungen für Aufgaben trifft, und hier reden wir von einer durchaus nicht ganz ungefährlichen Aufgabe für unsere Polizeibeamtinnen und -beamten aus Hessen. Es ist eben auch Länderpolizei und nicht nur Bundespolizei, die ins Ausland geschickt wird. Deshalb hält Herr Prof. Denninger wie Herr Prof. Wieland eine Zustimmungspflicht des Parlaments ebenfalls für erforderlich.
Meine Damen und Herren, ich glaube, dass das bisherige Verfahren, dass nur der Innenminister entscheiden kann, ob hessische Polizeibeamtinnen und -beamte ins Ausland geschickt werden, die falsche Entscheidung ist. Das ist überhaupt nicht transparent. Wir bekommen das als Parlament überhaupt nicht mitgeteilt. Es gibt keinerlei Mitteilungsverpflichtung.
Da brauchen wir einen Parlamentsvorbehalt, um diese wichtigen Dinge hier zu bereden. Ich glaube, Herr Innenminister, dass dieses Haus gezeigt hat, dass es sich der Verantwortung stellt und zu diesen Polizeieinsätzen steht.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Clemens Reif (CDU) – Gegenruf des Abg. Günter Rudolph (SPD): Er hat gefragt: Wieso wollen Sie das wissen?)
Herr Reif, warum wir das wissen wollen? Ich glaube, es gehört zu den originären Aufgaben dieses Landes, was hessische Polizeibeamtinnen und -beamte machen. Herr Reif, insofern würde es einem Parlament gut anstehen, hier Transparenz zu haben und mitentscheiden zu können.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Clemens Reif (CDU): Sie haben es doch! Sonst würden Sie nicht reden!)
Ich darf das verstärken. Herr Greilich hat extra nachgefragt bei Herrn Prof. Denninger, und Herr Prof. Denninger hat es betont:
Ich habe ausgeführt, dass ich der Auffassung bin: Aus verfassungsrechtlichen Gründen ist ein förmliches Parlamentsgesetz notwendig.
(Clemens Reif (CDU): Ein Gefälligkeitsgutachten! – Gegenruf des Abg. Günter Rudolph (SPD): Das ist unglaublich!)
Herr Reif, Herr Prof. Denninger steht der SPD sehr weit entfernt. Das kann ich Ihnen sagen. Im Übrigen ist es eine Beleidigung eines Rechtsprofessors, wenn hier gesagt wird, dass es ein Gefälligkeitsgutachten sei, wenn der Hessische Landtag einen Professor des Rechts beauftragt, einen Gesetzentwurf zu begutachten. Das ist eine Frechheit, die ich mit Empörung zurückweise.
(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN – Zuruf des Abg. Cle- mens Reif (CDU))
Meine Damen und Herren, auch die Polizeipraxis hat ausdrücklich gesagt, dass sie ein solches Gesetz möchte. Der GdP-Vorsitzende Jörg Bruchmüller hat gesagt, eine gesetzliche Regelung sei längst überfällig. Auch der BDKVorsitzende, Herr Brandt, hat dies ausdrücklich begrüßt.
Jetzt kommen wir zum zweiten Punkt. Herr Bauer, auch Sie sollten das sehr ernst nehmen. Wir haben die Situation, dass die Polizeibeamtinnen und -beamten versorgungsrechtlich aus dem Beamtenrecht für einen Schadensfall nicht hinreichend versichert sind. Im Moment gibt es einen Grundsatzerlass aus dem letzten Jahr. Herr Rhein, ich würde sagen, auch der ist nur aufgrund unseres Gesetzentwurfs entstanden. Er regelt einen Teil der versorgungsrechtlichen Lücke, aber eben nur einen Teil. Es ist unsere Verantwortung, wenn wir zu diesen Auslandseinsätzen stehen, dass wir diese versorgungsrechtliche Lücke schließen, sodass die Polizeibeamtinnen und -beamten, die im Ausland einen schwierigen Dienst haben, versicherungsrechtlich hinreichend abgesichert sind.
Ich bitte Sie, dass wir diese versorgungsrechtliche Lücke schließen und endlich eine gesetzliche Grundlage schaffen. Damit wären wir ein Stück weit Vorreiter. Sie haben es gehört, die Verfassungsrechtler haben uns gesagt, dass ein solcher Auslandseinsatz nur mit einem Gesetz geht.
Deswegen bitte ich Sie: Unterstützen Sie unseren Gesetzentwurf im Interesse der hessischen Polizeibeamtinnen und -beamten, die darauf warten. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf.
Vielen Dank, Frau Kollegen Faeser. – Als nächster Redner hat sich Herr Bauer von der CDU-Fraktion gemeldet. Bitte schön.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion gibt Gelegenheit, in Erinnerung zu rufen, warum deutsche Soldatinnen und Soldaten und Polizeibeamtinnen und -beamte im Hindukusch sind: weil die Anschläge am 11. September 2001 nicht nur perfide Anschläge auf unschuldige Menschen waren, sondern auch auf unsere Freiheit, und weil wir diese Freiheit verteidigen.
Die damalige Bundesregierung hat sich entschieden, am Kampf gegen Terror teilzunehmen. Das war und ist richtig.