Protokoll der Sitzung vom 27.06.2012

Die damalige Bundesregierung hat sich entschieden, am Kampf gegen Terror teilzunehmen. Das war und ist richtig.

Meine Damen und Herren, wir stehen auch heute noch solidarisch hinter all jenen, die dort unter Einsatz ihres Lebens für eine freie und demokratische Gesellschaft eintreten.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Willi van Ooyen (DIE LINKE): So ein Quatsch!)

Meine Damen und Herren, was soll mit dem Gesetzentwurf erreicht werden? Wenn ich es richtig sehe, geht es um Landesbedienstete, die im Ausland eine besondere Verantwortung übernommen haben. Diese Einsätze finden

heute bereits unter ordnungsgemäßer Beteiligung der hessischen Personalräte und mit gesetzlichen Regelungen zur sozialen Absicherung durch das Hessische Beamtenversorgungsgesetz statt. Wir brauchen also dieses Gesetz nicht.

Schauen wir uns die Ziele des Gesetzentwurfs genauer an und auch die tatsächliche Sachlage. Zunächst zum Verwaltungsgericht. In dem Verfahren war streitig, wann die Beteiligung der Personalräte erfolgen muss. Die dabei bestandenen rechtlichen Unklarheiten konnten aber inzwischen beseitigt werden. Mit dem Hauptpersonalrat der Polizei wurde im gemeinsamen Grundsatzerlass vereinbart: Die förmliche Beteiligung beginnt nun schon mit der ersten Abordnung zum Vorbereitungsseminar in Deutschland.

Damit geht die personalrechtliche Beteiligung sogar über das rechtlich vorgeschriebene Maß deutlich hinaus. Auch andere noch offene Fragen, wie etwa die Beteiligung der Personalräte auf Bundesseite, wurden zwischenzeitlich geklärt, und die Unklarheiten wurden beseitigt. Was also soll hier noch gesetzgeberisch geregelt werden?

Werfen wir einen Blick auf den zweiten Punkt, denn das hier vorliegende Entsendegesetz möchte das ja regeln, und zwar die Absicherung der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. Auch hier wieder: Was ist die tatsächliche Rechtslage? – Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen erhalten die Beamtinnen und Beamten Leistungen in Form der sogenannten Unfallfürsorge und Hinterbliebenenfürsorge nach dem Hessischen Beamtenversorgungsgesetz wie bei einem Dienstunfall im Inland.

Die Forderungslage der Gewerkschaften und Personalräte bezog sich auf eine vermeintliche Versorgungslücke beim Ausfall einer Lebensversicherung für den Fall, dass eine Versicherung eine Leistung berechtigt ablehnt. Eine solche Versorgungslücke besteht aber gerade nicht, da der Dienstherr bei Vorliegen eines entsprechenden Lebensversicherungsvertrages in die persönliche Fürsorge des Beamten regelmäßig eintritt. Die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sind demnach jetzt schon gut abgesichert.

Es bleibt vielleicht noch der dritte Bereich, die Frage der Beteiligung des Landesparlaments an der Entsendung. Sie haben von der SPD ein Entsendegesetz vorgelegt, das im Wesentlichen den Vorschriften für die Entsendung von Soldaten auf Bundesebene entspricht. Kein einziges Bundesland hat – soweit ich das sehe – ein entsprechendes Entsendegesetz für die Polizei,

(Zuruf der Abg. Nancy Faeser (SPD))

auch kein Bundesland unter sozialdemokratischer Führung. Dafür gibt es auch einen guten Grund. Unsere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten werden zur Bundespolizei abgeordnet und tragen im Rahmen dieser Abordnung mit dazu bei, die Bündnispflicht der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich des zivilen Teils zu erfüllen. Meine Damen und Herren, der Innenminister schickt unsere Polizei nicht ungefragt in eine lebensgefährliche Mission. Unsere Polizisten entscheiden sich dazu freiwillig. Niemand wird einfach so an den Hindukusch abgeordnet.

(Beifall bei der CDU und der FDP – Nancy Faeser (SPD): Das hat niemand gesagt!)

Lassen Sie mich nachdrücklich betonen: Polizisten sind keine Soldaten. Sie werden nicht für einen Kriegseinsatz herangezogen und ungefragt zu einem Einsatz entsendet. Deshalb ist es auch unsinnig, wie Sie es hier getan haben,

einfach das Entsendegesetz der Soldaten für die Polizei abzuschreiben.

Sie legen zudem noch ein Gesetz vor, das auch handwerklich schlecht ist. So können und wollen wir es auch nicht mittragen. Dazu ein Zitat aus der Anhörung auf die Frage, ob die von der SPD vorgelegte Regelung, wenn sie verfassungsrechtlich geboten oder möglich ist, auch zweckmäßig sei. Dazu sagt Prof. Denninger, den Sie als Kronzeugen genannt haben – Sie haben das Zitat aber nicht zu Ende geführt –: Die erste Frage ist zu bejahen, die zweite ist zu verneinen. – Ich übersetze diese juristische Expertise einmal für Normalbürger: gut gedacht, aber schlecht gemacht. Das sagt dieser Satz aus.

(Beifall bei der CDU)

Auf die Frage, wie von der SPD vorgeschlagen, ob ein Parlamentsvorbehalt für die Entsendung von Polizeibeamtinnen und -beamten sinnvoll sei und gegeben werden soll, schreibt z. B. die Polizeigewerkschaft DPolG in ihrer Stellungnahme, die Sie nicht erwähnt haben: „Wir sind ausdrücklich gegen einen Parlamentsvorbehalt... Er ist weder erforderlich noch praktikabel.“

(Beifall bei der CDU – Zuruf der Abg. Nancy Fae- ser (SPD))

Ich übersetze noch einmal: gut gedacht, aber schlecht gemacht.

Meine Damen und Herren, zum Abschluss. Das Gesetz ist nicht notwendig. Es ist handwerklich schlecht gemacht und gibt mir lediglich Gelegenheit, am Ende meines Beitrags noch einmal ausdrücklich Dank all denjenigen zu sagen, die sich als Soldatinnen und Soldaten und als Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte für unsere Freiheit und westliche Ideale einsetzen.

(Willi van Ooyen (DIE LINKE): Eieiei!)

Ihr Einsatz unter Lebensgefahr, dass sich der 11. September nicht wiederholt – weder in den USA noch in Deutschland, noch sonst wo auf der Welt –,

(Willi van Ooyen (DIE LINKE): Das glauben Sie doch selber nicht! – Gegenruf des Abg. Holger Bellino (CDU): Hör doch lieber zu!)

ist unseren Dank wert. – Besten Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Bauer. – Als nächster Redner hat sich Kollege Schaus von der Fraktion DIE LINKE gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zur heutigen zweiten Lesung und Abstimmung über den Gesetzentwurf der SPD möchte ich drei zentrale Punkte hervorheben, erstens die grundsätzliche Überzeugung von uns LINKEN. Ich habe zur Einbringung im letzten September bereits gesagt, dass wir die Intention der SPD für sehr vernünftig halten; denn über Auslandseinsätze der Polizei sollte aus vielen guten Gründen das Parlament öffentlich beraten und beschließen und nicht, wie bisher, im Geheimen die Regierung.

(Horst Klee (CDU): Ach, geheim!)

Ja, sie sind uns nicht zugänglich, Herr Klee. Sie wissen ja, wie die Geheimhaltung des Kabinetts geregelt wird.

Der wichtigste Grund ist, dass wir sowohl gegenüber den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten – Herr Klee – als auch gegenüber der Öffentlichkeit die Gründe darlegen, warum, mit welchem Ziel und für wie lange hessische Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte in Auslandsmissionen geschickt werden. Solche Einsätze sind nicht selbstverständlich oder nebensächlich. Deshalb gehört es ins Parlament. Das ist unser Grundverständnis.

Auch hessische Polizei befindet sich derzeit in Krisen- und in Kriegsgebieten. Wir als LINKE sind der Auffassung, dass die hessische Polizei aber dort nichts zu suchen hat.

(Beifall bei der LINKEN)

Zweitens sehen wir unsere Position in der Sachverständigenanhörung durchaus bestätigt; denn die Anhörung hat ergeben, dass vonseiten der Polizei ein klares Mandat und eine solide Absicherung gewünscht werden. So wurde auch von Verfassungsrechtlern angemahnt, dass eine gesetzliche Regelung verfassungsrechtlich dringend geboten ist. Dies ignorieren – wir haben es gerade wieder gehört – CDU und FDP.

Die Anhörung hat aber auch Schwächen des Gesetzes aufgezeigt, und zwar genau dort, wo wir sie als LINKE bereits thematisiert hatten. So sei es eigentlich Aufgabe der Polizei, im Inland für Recht und Ordnung zu sorgen und nicht im Ausland. Ausnahmen hiervon bedürften einer klaren Begründung und Bestimmtheit. Dies fehle in dem Gesetzentwurf – so die Aussage der Experten. Darüber hinaus sollten Polizeieinsätze in Krisen- und Kriegsgebieten unterbleiben, weil Polizei schon gar nicht die Aufgabe hat, in militärischen Konflikten im Ausland zu agieren. Das ist in der Anhörung deutlich geworden, und das war aus unserer Sicht auch gut so.

Drittens hat die SPD daraufhin eine wichtige Änderung ihres eigenen Gesetzes eingebracht. Diese Änderung finden wir sehr bemerkenswert, denn man muss Folgendes wissen. Natürlich wollte die SPD mit ihrem Polizeientsendegesetz explizit Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte auch in Krisen- und Kriegsgebiete schicken, wenn auch in Zukunft auf der Basis von Parlamentsbeschlüssen. Dem werden wir niemals zustimmen – das will ich an dieser Stelle auch sagen.

(Beifall bei der LINKEN – Zuruf der Abg. Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Mit ihrem eigenen Änderungsantrag aber griff die SPD

(Zuruf der Abg. Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

hören Sie doch einfach einmal zu – die kritischen Punkte der Sachverständigen aus der Anhörung auf und wollte eine Abgrenzung von Krisen- und Kriegseinsätzen in ihr eigenes Gesetz einbauen. So verstehe ich die Konsequenz Ihrer Änderung. Ich denke, Sie haben an diesem Punkt Ihre klare Position für Polizeieinsätze in Kriegsgebieten aus unserer Sicht sehr positiv verändert.

Leider waren die Regierungsfraktionen jedoch gegen solche Lernprozesse resistent. Dass es die Polizei wünscht, dass Verfassungsrechtler es für dringend geboten halten, dass es als Thema in die Öffentlichkeit gehört – all das ficht CDU und FDP nicht an.

Es ist ein Unding, dass CDU und FDP sogar gegen den Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu ihrem eigenen Gesetzentwurf stimmten. Diese mehrheitlich abgelehnten Änderungen wären für uns die Voraussetzung zur Zustimmung gewesen. So unverändert, wie der Gesetzentwurf jetzt aufgrund der Entscheidung der Mehrheitsfraktionen zur Beschlussfassung vorliegt, können und wollen wir ihm nicht zustimmen.

(Beifall bei der LINKEN)

Herr Kollege Schaus, vielen Dank. – Als nächster Redner hat sich Herr Kollege Frömmrich von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Wort gemeldet. Herr Frömmrich, bitte schön, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Redebeitrag des Herrn Kollegen Schaus war eigentlich ein Plädoyer dafür, dass wir dafür sein sollten, hier im Parlament über solche Dinge zu reden, solche Dinge also zu besprechen.

(Hermann Schaus (DIE LINKE): In der Tat!)

Denn nur so können wir deutlich machen, dass der Großteil dieses Parlaments die Einsätze aus humanitären Gründen unterstützt, die auf Anforderung internationaler Institutionen gemacht werden, und dass es wirklich nur ein kleiner Teil der Mitglieder dieses Parlamentes ist, die das nicht tun. Von daher war dieser Redebeitrag ein Plädoyer dafür, den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zu verabschieden. Herr Kollege Bauer, Sie sollten noch einmal darüber nachdenken.

(Beifall der Abg. Sigrid Erfurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Nancy Faeser und Brigitte Hofmeyer (SPD))

Grundsätzlich begrüßen wir die Initiative der SPD. Denn das jetzt bestehende Verfahren ist für uns, die Mitglieder des Parlaments, nicht transparent, nicht nachvollziehbar.

Das vorgeschlagene Verfahren würde Transparenz herstellen. Es würde dann zu einem offenen Verfahren. Wir würden dann über die Entsendung der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in Auslandseinsätze diskutieren.

Es ist nicht die Privatangelegenheit der Landesregierung – und auch nicht die des Innenministers –, wo hessische Beamtinnen und Beamte ihren Dienst vollziehen und wo sie aufgrund der Anforderung internationaler Institutionen unterstützen. Vielmehr sind es unsere Beamtinnen und Beamten, die des Bundeslandes Hessen, die da entsendet werden. Von daher wäre es aller Ehren wert, dass wir hier im Parlament eine größtmögliche Unterstützung für diese Einsätze organisieren und das auch in einer Debatte klarmachen. Meine Damen und Herren der Regierungskoalition, von daher richte ich noch einmal an Sie den Appell, den Gesetzentwurf mit den Änderungen zu unterstützen, die die Kollegen vorgeschlagen haben.