Das zeigt im Übrigen auch den hohen Stellenwert, den die Landesregierung gegenüber dem Datenschutz empfindet. Für die Landesregierung ist Datenschutz nicht ein lästiges Übel, ganz im Gegenteil. Wenn man sagt, dass Datenschutz nicht ein lästiges Übel ist, sondern eine ganz wichtige und notwendige Voraussetzung für staatliches und öffentliches Handeln, dann muss man auch sagen, dass der Datenschutz von Anfang an in die Planung von Projekten, in die Planung von Maßnahmen einbezogen werden muss. Das gilt sowohl für die Vorbereitung der rechtlichen Grundlagen einer Datenverarbeitung als auch für die technischen Abläufe. Ich werde gleich noch ganz konkret auf ein praktisches Beispiel eingehen, das, wie ich zugebe, ein dauerhaftes Ärgernis gewesen ist.
Weil das so ist, beteiligt die Landesregierung den Hessischen Datenschutzbeauftragten bzw. seine Dienststelle frühzeitig an Vorhaben mit datenschutzrechtlicher Bedeutung. Alles andere wäre im Übrigen auch kontraproduktiv, weil wir natürlich wollen, dass die Dinge den Regeln der Kunst entsprechen. Wenn wir das frühzeitig miteinander abklären und abstimmen, sind wir bislang immer am besten gefahren und haben keine riskanten Unterfangen unternommen. Man muss sagen, daraus hat sich eine sehr positive und erfolgreiche Zusammenarbeit mit Ihrem Haus entwickelt, in der der Hessische Datenschutzbeauftragte und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Landesregierung beraten. Wir sind dafür sehr dankbar. Wir sind für jeden Ratschlag aus Ihrem Haus sehr dankbar. Es sind immer Ratschläge, die uns weiterbringen und die dafür sorgen, dass unser Handeln in der Hinsicht des Datenschutzes ordentlich vonstattengeht.
Deshalb will ich an dieser Stelle, sehr geehrter Herr Prof. Dr. Ronellenfitsch, Ihnen persönlich, aber auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die gesamte Landesregierung ein ganz herzliches Dankeschön sagen für eine außerordentlich positiv funktionierende und vor allem erfolgreiche Zusammenarbeit, auch wenn sie nicht kritiklos ist. Ich sagte das eingangs schon: Das liegt in der Natur der Sache. Aber wir sind sehr dankbar dafür, dass es so läuft, wie es läuft.
Der Konsens, der zwischen der Landesregierung und dem Hessischen Datenschutzbeauftragten besteht, besteht meistens auch dort, wo der Tätigkeitsbericht oder die Stellungnahme der Landesregierung, wenn man den Bericht oberflächlich liest, zunächst einen anderen Eindruck erwecken könnte. Das ist im Tätigkeitsbericht – das habe ich eben gesagt; ich will das Beispiel schon noch nennen – beim Thema Löschung von Daten im SAP R/3 HR-System durchaus der Fall. Das muss man zugestehen.
Der Hessische Datenschutzbeauftragte berichtet sehr ausführlich über das Ergebnis seiner Prüfung, die Löschung von urlaubs- und krankheitsbedingten Daten aus der Zeit vor dem 31. Dezember 2006 betreffend, und stellt dann einen nicht unerheblichen Verstoß gegen die Vorschriften des Beamtengesetzes, nämlich § 107f Abs. 2, fest. Ich sage auch; ich will das hier hinterlegen: Es ist bedauerlich, dass es zu diesem Verstoß gegen eine Datenschutzvorschrift im Hessischen Beamtengesetz gekommen ist.
Nachdem dann die Werkzeuge für die Löschung der Personaldaten zur Verfügung standen, hätte natürlich auch die Löschung erfolgen müssen. Sie hätte nicht nur erfolgen, sondern zeitnah erfolgen müssen. Darüber brauchen wir gar nicht groß zu diskutieren. Am Ende ist es aber in der Umsetzung aus den unterschiedlichsten Gründen zu Verzögerungen gekommen. Dabei hat einmal die Technik eine Rolle gespielt; es hat aber auch das Thema Ressourcen eine ausschlaggebende Rolle gespielt. Die Verzögerung bei der Löschung war – das will ich hier ganz klar sagen, und auf diese Feststellung legt die Landesregierung Wert – nicht beabsichtigt. Das Gegenteil ist der Fall; es besteht nämlich völlige Übereinstimmung mit der rechtlichen Bewertung des Hessischen Datenschutzbeauftragten, dass diese Daten zu löschen waren.
Ich will das hier noch einmal unterstreichen, weil dieses Beispiel der Datenlöschung gleichzeitig belegt, dass die Landesregierung den Tätigkeitsbericht des Hessischen Datenschutzbeauftragten nicht einfach als Fleißarbeit von Ihnen und Ihren Mitarbeitern betrachtet, sondern dass wir die von Ihnen geübte Kritik außerordentlich ernst nehmen und dass ein Verstoß gegen das Datenschutzrecht und eine förmliche Beanstandung durch Sie für die Landesregierung alles andere als ein Kavaliersdelikt, ein Lapsus oder etwas, was einem durchrutschen kann, ist. Wir sagen klipp und klar: Die Behebung eines erkannten Missstandes im Datenschutz hat für die Landesregierung allerhöchste Priorität.
Lassen Sie mich in den mir noch zur Verfügung stehenden 60 und 22 Sekunden, also in 1:20 Minuten, auf einen Bereich hinweisen, der mit dem Bericht an sich nichts zu tun hat, den Sie, Herr Prof. Ronellenfitsch, aber angesprochen haben. Es ist wichtig, dass man ihn anspricht; das ist die Reform des europäischen Datenschutzrechts durch die EUKommission. Die Kommission hat im Januar 2012 ihre Entwürfe für die Reform des Datenschutzrechts in Europa vorgestellt, und sowohl die Verordnung als auch die Richtlinie werden ganz erhebliche Auswirkungen auf die Arbeit
der Behörden und der Unternehmen in Hessen haben. Außerdem werden sie die gesetzgeberischen Gestaltungsmöglichkeiten, und das muss uns wichtig sein, des Bundes- und des Landesgesetzgebers wirklich erheblich einschränken.
Die Europäische Union ist nach Auffassung der Bundesländer im Übrigen überhaupt nicht berechtigt, derart weitgehende Regeln für den Datenschutz, insbesondere für die öffentliche Verwaltung, zu treffen. Auch dabei ist es erfreulich, Herr Prof. Ronellenfitsch, dass in dieser Frage Konsens zwischen der Landesregierung und Ihnen besteht, weil Sie nicht nur sehr deutlich gesagt haben, es bestehe ein Verstoß gegen die Subsidiaritätsregel, sondern auch in der Sache Anmerkungen gemacht und an den einzelnen Regelungen Kritik geübt haben, z. B. – das ist auch die Kritik, die wir üben – an den zahlreichen Ermächtigungen der Kommission zum Erlass sogenannter konkretisierender Regelungen.
Wenn man sich die Grundverordnung anschaut, dann stellt man fest, sie enthält nicht weniger als 26 solcher Ermächtigungen, was bedeutet, dass der Datenschutz nicht mehr nach den strengen Regeln, die wir hier haben, vonstattengeht, sondern anders vonstattengehen kann. Das darf nicht sein, und das kann nicht sein. Deswegen ist es gut, dass die Entwürfe der EU-Kommission mittlerweile dem EU-Parlament vorliegen und auch dort auf Kritik gestoßen sind. Erfreulicherweise werden eben dort von den Fraktionen teilweise Änderungsvorschläge diskutiert, die auch die Kritik der Länder aufnehmen. Vor wenigen Tagen, das muss man noch hinzufügen, ist die Stellungnahme der EU-Kommission zu den Beschlüssen eingegangen.
Ich bin auch sofort fertig. Verehrte Frau Präsidentin, lassen Sie mich noch drei Sätze sagen, dann will ich auch einen Schlussstrich machen. – Die Reaktion, die Stellungnahme der EU-Kommission, ist ernüchternd; sie ist enttäuschend. Das kann man nach einer ersten Bewertung feststellen. Erstaunlich ist schon, dass die Kommission nicht in einem einzigen Punkt die Bereitschaft zeigt, auf die Kritik des Bundesrats einzugehen.
Deswegen wird es darauf ankommen – das werden wir gemeinsam im Geleitzug tun, Jörg-Uwe Hahn und wir, die wir für diesen Bereich gemeinsam zuständig sind –, dass wir mit den anderen Ländern weiterhin mit Nachdruck die Interessen Hessens vertreten.
Ich, das bleibt mir, wünsche Ihnen und Ihren Mitarbeitern weiterhin viel Erfolg bei der Arbeit, weil es unser gemeinsamer Erfolg ist. Ich danke Ihnen und Ihren Mitarbeitern. Ich finde, wir sind auf einem guten Weg, und ich bin der festen Überzeugung, dass uns die Arbeit nicht ausgehen wird. Herzlichen Dank an Sie und Ihre Mitarbeiter. Ich denke, wir können gut so weitermachen.
Vielen Dank, Herr Minister Rhein. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit sind wir am Ende der Aussprache zum 40. Tätigkeitsbericht des Hessischen Datenschutzbeauftragten. Der Landtag hat den Bericht des Datenschutzbeauftragten zur Kenntnis genommen. Herr Prof. Ronellenfitsch, wir danken Ihnen für den sehr humorvollen Vortrag, den Sie hier geleistet haben, ganz herzlich.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, jetzt heißt es, so wie im letzten Jahr, dass wir über die Beschlussempfehlung abzustimmen haben: Beschlussempfehlung und Bericht des Unterausschusses Datenschutz zu dem 40. Tätigkeitsbericht des Hessischen Datenschutzbeauftragten, Drucks. 18/6759 zu Drucks. 18/5409 und zu Drucks. 18/6553. Wer hier zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist das ganze Haus. Ich danke Ihnen.
Meine Damen und Herren, wir kommen zum nächsten Tagesordnungspunkt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf:
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes – Drucks. 18/ 6896 –
Die vereinbarte Redezeit beträgt 7,5 Minuten. Zur Einbringung des Gesetzentwurfs hat sich Herr Irmer von der CDU-Fraktion zu Wort gemeldet. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir kommen heute mit dem Gesetzentwurf, glaube ich, in Richtung Praxissemester einen guten Schritt weiter. Damit ist heute ein wichtiger Einstieg geschafft, und das ist etwas, was aus unserer Sicht sehr begrüßenswert ist. Ich füge ausdrücklich hinzu: Ich freue mich auch sehr darüber, dass damit letzten Endes im Vorfeld einem gemeinsamen Anliegen Rechnung getragen wird, nicht nur von CDU und FDP, sondern auch von den GRÜNEN. Das möchte ich ausdrücklich begrüßen.
Wenn wir uns über das Thema der Veränderung der Lehrerausbildung unterhalten, besteht immer die grundsätzliche Gefahr, dass man damit diejenigen in irgendeiner Form diskreditiert, die jetzt im System drin sind. Dies ist natürlich in keiner Weise vorgesehen. Deshalb möchte ich sehr bewusst und ausdrücklich – ich denke, auch in Ihrer Namen – an die Adresse der 50.000 Vollzeitstelleninhaber bzw. 60.000 Pädagogen, die wir in Hessen haben, das sind so viele wie noch nie, ein ausdrückliches Lob aussprechen, ein Wort des Dankes für das, was sie im Sinne unserer Kinder in diesem Lande leisten.
Deshalb sage ich auch sehr deutlich: Ich glaube, dass Deutschlands schulpolitischer Ruf dramatisch besser ist als das, was gelegentlich öffentlich kommuniziert wird, denn wenn wir so schlecht wären, wären wir international nicht so außergewöhnlich positiv aufgestellt.
Meine Damen und Herren, die Anforderungen an den Lehramtsberuf sind hoch, und sie werden mit Sicherheit
nicht weniger, sondern werden tendenziell steigen. Es verbietet die Kürze der Zeit, darauf im Detail einzugehen, aber wenn ich hierauf nur stichwortartig hinweisen darf: Wir erwarten Fachkompetenz, didaktische, methodische, diagnostische Fähigkeiten und, nicht zu vergessen, die sogenannten Soft Skills: Teamfähigkeit, Beziehungsfähigkeit, gegenseitige Achtung, Respekt, Mitarbeit usw. usf. Ich glaube, daran wird deutlich, welchen Anforderungen Lehrer heute ausgesetzt sind. Deshalb ist es auch so wichtig, sich mit der Lehrerausbildung zu befassen. Wenn wir davon ausgehen, dass für den schulischen Erfolg eines Kindes eine gute Lehrerausbildung, ein guter Pädagoge, zu einem Prozentsatz x, in einer Größenordnung von etwa 50 %, mitentscheidend ist, dann wird spätestens in diesem Moment deutlich, wie wichtig eine gut ausgebildete Lehrerschaft generell ist.
Es gibt im Übrigen interessante Studien, die das sehr deutlich belegen. Ich will nur auf eine von vielen hinweisen, die in England erhoben wurde. Dort hat man beispielsweise Parallelklassen gebildet, wo die Rahmenbedingungen für die Schüler ziemlich exakt identisch waren. Man hat diesen Schulklassen in England Lehrer zugewiesen. Einerseits waren es sogenannte Top-Ten-Lehrer, also diejenigen, die zu den 10 % Besten gehören, auf der anderen Seite waren es welche, die sozusagen auf dem unteren Level rangiert haben. Das Ergebnis nach zwei Jahren ist: Diejenigen, die den Spitzenlehrer hatten, waren im Stoff nach zwei Schuljahren etwa ein Jahr weiter. Nichts zeigt mehr als dieses Ergebnis, wie bedeutsam eine gute Lehrerausbildung und gute Pädagogen sind.
Jetzt kommen wir zu der aktuellen Geschichte. Das ist etwas, was uns Anlass geben muss, darüber nachzudenken. Es gibt unterschiedliche Studien über die Frage, wie sich Berufseinsteiger auf den Lehramtsberuf vorbereitet fühlen. Ob Sie Allensbach, die Vodafone Stiftung oder eine Studie der Universität Trier nehmen – das Ergebnis bei diesen dreien, alle aus den letzten zwei Jahren, ist exakt identisch, mit nur wenigen Unterschieden bei den Prozentpunkten: Bei Allensbach erklären beispielsweise 62 % der Berufseinsteiger, sie seien zu wenig auf die Praxis vorbereitet. Bei der Vodafone Stiftung waren es 50 %, und 20 % haben den Einstieg in das Lehramt und die tägliche Konfrontation mit den Schülern als Praxisschock empfunden. Das heißt, hier ist Handlungsbedarf gegeben. Deshalb wollen wir ein Praxissemester.
Damit sind wir auch nicht allein. Ich erinnere daran, dass in Berlin die dortige sozialdemokratische Bildungssenatorin Scheeres erst vor wenigen Monaten erklärt hat, damit angehende Lehrer keinen Praxisschock erleiden würden, müssten sie in ein Praxissemester. In Niedersachsen wurde 2011 der gleiche Grundsatzbeschluss gefasst. Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Baden-Württemberg, Thüringen – sie alle haben entweder schon Elemente eines Praxissemesters oder bereits die entsprechenden Grundsatzbeschlüsse gefasst.
Abschließend verweise ich in diesem Kontext darauf, dass bereits im Jahr 2009 eine Arbeitsgemeinschaft der EUKommission Lehrer und Ausbilder in Vilnius festgestellt hat – und zwar konsensual –, dass eine Intensivierung der Praxisphasen während der Universität nötig und mindestens eine Phase von einem zusammenhängenden Semester erforderlich sei.
Dies deckt sich im Übrigen auch ziemlich exakt mit dem, was beispielsweise Prof. Prenzel an der School of Education in München öffentlich erklärt hat. Es deckt sich auch mit dem, was Baumert vom Max-Planck-Institut gesagt hat. Sie alle haben zum Ausdruck gebracht, dass wir mehr Praxis in der Ausbildung brauchen. Wir brauchen eine Verzahnung von Schule, Studienseminar, Universität und umgekehrt.
Meine Damen und Herren, wir überantworten unseren Universitäten die Lehrerausbildung und müssen deshalb logischerweise auch Einfluss darauf nehmen, was dort herauskommt. Wenn man Universität isoliert betrachtet, funktioniert es nicht. Deshalb brauchen wir die Verzahnung zwischen Universität und Schule, Studienseminar und Schule – alles zusammen. Das gibt letzten Endes Sinn. Es macht keinen Sinn, auf der einen Seite theoretisch etwas zu machen, um auf der anderen Seite den viel zitierten Praxisschock live erleben zu müssen.
Deshalb wollen wir – wie die anderen Bundesländer auch –, dass angehende Pädagogikstudenten im 3. oder 4. Semester dieses Semester weitgehend in der Schule verbringen. Das heißt, wenn die Schule im August beginnt, sind sie bis Mitte Oktober, wenn das Semester startet, fünf Tage in der Schule, anschließend in der Regel drei Tage in der Schule und zwei Tage in der Universität, damit auch semesterbegleitend entsprechende Reflexionen möglich sind.
Man wird sicherlich im Detail noch über einige Kleinigkeiten sprechen müssen, wie das in der Praxis alles läuft. Aber unterm Strich ist das – zumindest aus meiner Sicht – etwas, was zielführend ist. Der entscheidende Punkt ist: Wenn ich als junger Student ein halbes Jahr an der Schule war – mit Begleitung der Universität, mit Einbindung des Studienseminars –, dann bin ich in der Lage, nach diesem Semester für mich selbst zu erkennen, ob das mein Traumberuf im Sinne von Berufung und nicht im Sinne von Job ist. Das ist das Entscheidende; das ist eine Frage der inneren Einstellung. Dies lässt sich für diesen Moment nach einem halben Jahr dann sicherlich relativ valide für mich erkennen.
Ich kann auch von außen entsprechende Erfahrungen auf mich wirken lassen. Es wird so sein, dass es kein Ausschlusskriterium ist. Wenn Sie nach dem 3. Semester für sich selbst sagen, dass Sie nicht geeignet sind, oder andere es Ihnen sagen, Sie aber trotzdem weitermachen wollen, können Sie weitermachen. Aber wenn Sie sagen: „Danke schön für diese Hinweise unter pädagogischen Aspekten, die ich bekommen habe, das war genau das, was ich brauchte“, werden Sie nach dem 3. Semester wahrscheinlich noch relativ einfach wechseln können.
Wenn Sie es aber beispielsweise nach acht oder zehn Semestern nicht geschafft haben oder fertig sind und in das Referendariat einsteigen, dann werden Sie diesen Systemwechsel logischerweise nicht mehr hinbekommen.
Deshalb glaube ich, dass wir mit diesem Praxissemester jungen Leuten eine riesengroße Chance geben, es andererseits Schülergenerationen aber auch ersparen, möglicherweise von nicht so ganz optimalen Pädagogen unterrichtet zu werden.
Deshalb bin ich überzeugt davon, dass das heute ein hervorragender Einstieg in eine künftige professionelle Lehrerausbildung ist. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Irmer. – Als nächster Redner hat sich Kollege Wagner von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Wort gemeldet. Bitte schön, Herr Kollege Wagner, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Nichts ist für guten Unterricht an unseren Schulen wichtiger als gut ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer.
Für eine gute Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer in unserem Land ist es wichtig, dass wir theoretische und praktische Ausbildung besser miteinander verzahnen. Im Moment ist die Lehrerausbildung so organisiert, dass zuerst im Wesentlichen der theoretische Teil an der Universität mit ein paar schulpraktischen Studien kommt, gefolgt von dem eher praktisch orientierten Teil am Ende des Studiums in den Studienseminaren und im Referendariat.
Das Problem ist einfach, dass uns viele Lehramtsstudierende fragen, wieso der Praxisbezug eigentlich so spät kommt und wieso sie nicht zu einem frühen Zeitpunkt im Studium Gelegenheit haben, an den Schulen für einen längeren Zeitraum Erfahrungen dazu zu sammeln, was es bedeutet, diesen herausfordernden Beruf des Lehrers und der Lehrerin an unseren Schulen auszuüben. Es wird gefragt, warum sie nicht die Chance haben, praktische Erfahrungen zu machen und mit diesen Erfahrungen wieder an die Hochschulen zurückzugehen, um sich das theoretische Rüstzeug zu holen, das sie für ihre praktische Arbeit brauchen.